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Document 52012XG1222(01)

Mitteilung für die Personen und Organisationen, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2012/829/GASP des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran, Anwendung finden

ABl. C 398 vom 22.12.2012, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 398/8


Mitteilung für die Personen und Organisationen, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2012/829/GASP des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran, Anwendung finden

2012/C 398/03

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Den in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2012/829/GASP (1) des Rates, und in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2012 (2) des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran aufgeführten Personen und Organisationen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen und Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, auf die die in dem Beschluss 2010/413/GASP und in der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran festgelegten restriktiven Maßnahmen Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 267/2012) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 26 der Verordnung).

Die betroffenen Personen und Organisationen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

DG C Koordination

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 71.

(2)  ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 55.


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