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Document 52012DC0746
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS EU Regulatory Fitness
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften
/* COM/2012/0746 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften /* COM/2012/0746 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Regulatorische Eignung der EU‑Vorschriften 1. Intelligente Rechtsetzung:
Antwort auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten Die EU‑Rechtsvorschriften sind notwendig zur
Verwirklichung der Ziele des EU‑Vertrags und zur Schaffung der
Rahmenbedingungen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
zum Vorteil der Bürger, Unternehmen und Arbeitnehmer. Die Verwirklichung dieser
Ziele ist gemeinsame Aufgabe der Kommission, der anderen europäischen Organe
und der Mitgliedstaaten Die Wirtschafts‑ und Finanzkrise hatte endlich
Kosten von Untätigkeit sowie schwacher Rechtsetzung und die Durchsetzung in
einigen Bereichen deutlich gemacht. Sie verlangt eine stärkere
wirtschaftspolitische Steuerung und Finanzregelung auf EU‑Ebene.
Gleichzeitig hat die Krise die Kosten der EU‑Rechtsetzung und die
Herausforderungen bei der Umsetzung und Durchsetzung der bereits vorhandenen
Rechtsvorschriften in den Vordergrund gerückt. Die bereits jetzt stark
belasteten nationalen Verwaltungen haben Schwierigkeiten, mit der Umsetzung und
Anwendung der EU‑Rechtsvorschriften Schritt zu halten. Unternehmen und
Bürger kritisieren die Komplexität und den Verwaltungsaufwand der
Rechtsvorschriften. Der Europäische Rat verlangt weitere Anstrengungen zur
Verringerung des allgemeinen Verwaltungsaufwands auf EU‑ und nationaler
Ebene. Die Kommission stellt sich dieser Kritik. Seit
Verabschiedung neuer Initiativen vor zwei Jahren[1]
hat sie ihr Folgenabschätzungssystem konsolidiert. Das im Aktionsprogramm zur
Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union genannte Ziel von
25 % wurde erfüllt und übertroffen. Die Rechtsetzung wurde vereinfacht und
kodifiziert. Wichtige Vereinfachungsvorschläge in mehreren Politikbereichen
werden vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. So hat die Kommission
beispielsweise eine ehrgeizige Agenda zur Vereinfachung des nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmens[2]
vorgeschlagen. Die Kommission wendet den Grundsatz „zuerst an die kleinen
Betriebe denken“ an und setzt sämtliche Regelungsinstrumente (von zusätzlichen
Konsultationen und Folgenabschätzungen bis zu einer spezifischen
Durchführungsüberwachung) ein, um die EU‑Vorschriften an die Bedürfnisse
von Kleinstunternehmen anzupassen[3].
Durchgeführt wurden Pilotevaluierungen („Eignungsprüfungen“)[4]. Zahlreiche Probleme im
Zusammenhang mit der korrekten Anwendung der EU‑Rechtsvorschriften werden
ohne Rückgriff auf formelle Vertragsverletzungsverfahren beigelegt. Die
Öffentlichkeit wird systematisch zu politischen Initiativen befragt. Die Kommission setzt diese Maßnahmen fort. Sie ist
entschlossen, die politischen Ziele mit minimalen Kosten zu erreichen, die
Vorteile zu erzielen, für die nur die EU Rechtsetzung sorgen kann, und zu
diesem Zweck alle unnötige Rechtsvorschriften zu beseitigen. Sie wird ihr
gesetzgeberisches Instrumentarium weiter ausbauen und bei ihrer gesamten
Regulierungstätigkeit systematisch anwenden. Die Kommission wird ferner ihre
Umsetzungs‑ und Durchsetzungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den
anderen europäischen Organen und den Mitgliedstaaten intensivieren. Sie wird
verschiedene bestehende Initiativen zu einem ordnungspolitischen Eignungs‑
und Leistungsprogramm (REFIT) zusammenfassen, um unnötige Regulierungskosten
(d.h. Lasten) zu beseitigen, und dafür zu sorgen, dass die EU‑Rechtsvorschriften
nach wie vor zweckmäßig sind. Die Kommission glaubt nicht, dass die Festlegung
globaler Ziele und/oder quantitativer Vorgaben zur Verwaltung des Bestands an Rechtsvorschriften
zu den gewünschten Ergebnissen führen wird. Hierzu ist ein maßgeschneiderter
Ansatz mit einer Bewertung der tatsächlichen Vor‑ und Nachteile nötig,
wobei festgestellt werden soll, ob diese unmittelbar mit den EU‑
Rechtsvorschriften oder der jeweiligen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in
Verbindung stehen. Ein derartiges Vorgehen würde eine zielgerichtete
Kostenreduzierung und Regulierungsverbesserung ermöglichen und wäre für die
Besonderheiten der Politikgestaltung auf EU‑Ebene angemessener. Bei der Verbesserung ihres Konzepts der
intelligenten Regulierung stützte sich die Kommission auf Beiträge des
Europäischen Parlaments[5],
des Ausschusses der Regionen[6],
eine Konsultation der Öffentlichkeit[7],
den Ausschusses für Folgenabschätzung[8],
die Arbeiten der Gruppe von Hochrangigen Nationalen Rechtsetzungssachverständigen
und der Hochrangigen Gruppe Unabhängiger Interessenträger im Bereich
Verwaltungslasten sowie die Empfehlung zu Regulierungspolitik und Governance
der OECD für 2012[9]. 2. Ein regulatorisches Eignungs‑
und Leistungsprogramm Die gegenwärtige Wirtschaftslage verlangt, dass
die EU‑Rechtsetzung noch wirksamer und effizienter wird, um die Ziele der
öffentlichen Politik zu erreichen: Nachweis eines eindeutigen Zusatznutzens,
Erreichen umfassender Vorteile zu minimalen Kosten sowie Wahrung der Grundsätze
der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Endergebnis muss ein einfacher,
klarer, stabiler und vorhersehbarer ordnungspolitischer Rahmen für Unternehmen,
Arbeitnehmer und Bürger sein. Um dieses Ziel zu erreichen, initiiert die
Kommission ein regulatorisches Eignungs‑ und Leistungsprogramm (REFIT),
das sich auf ihre Erfahrungen bei der Bewertung und Verringerung der
Verwaltungslasten stützt. REFIT benennt Belastungen, Widersprüche, Lücken und
ineffiziente Maßnahmen. Im Mittelpunkt steht ein möglicher Regelungsaufwand,
der damit im Zusammenhang steht, wie die EU‑Rechtsvorschriften auf
nationaler und subnationaler Ebene umgesetzt werden[10]. Mit Hilfe von REFIT benennt,
bewertet, beschließt und überwacht die Kommission die Umsetzung von
Initiativen, die zu einer wesentlichen Verringerung oder Vereinfachung der
Regulierungskosten führen. Das REFIT‑Programm stützt sich auf einen
umfassenderen Ansatz zur Politikbewertung, der durch die seit 2010
durchgeführten „Eignungsprüfungen“[11]
gelenkt wird. Die bisherigen Erfahrungen verweisen auf die Notwendigkeit eines
gemeinsamen Rahmens für die Durchführung derartiger Bewertungen, um
nachzuweisen, wie sie dem allgemeinen Ziel einer intelligenten Regulierung und
des Bürokratieabbaus entsprechen, alle zuständigen Regierungsebenen einbeziehen
und eine umfassende Beteiligung der Interessenvertreter erleichtern. Der REFIT‑Prozess beginnt mit einer Bestandsaufnahme
der Regelungsbereiche und Rechtsvorschriften mit dem größten Potenzial zur
Vereinfachung der Vorschriften und zur Verringerung der Regulierungskosten für
Unternehmen und Bürger, ohne die Ziele des öffentlichen Interesses zu
beeinträchtigen. In der Regel ergeben sich aufgrund der Bestandsaufnahme
Bereiche, in denen eine weitere Bewertung, auch der Vor‑ und Nachteile,
notwendig ist. Bei diesen Bewertungen geht es auch um die Feststellung, ob in
dem betreffenden Bereich bzw. in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der EU und
der Mitgliedstaaten quantitative Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten geprüft
werden sollen. Ergibt die Bestandsaufnahme ausreichende Hinweise darauf, dass
raschere Maßnahmen notwendig sind, wird eine Folgenabschätzung für die
Vorschläge eingeleitet. Die Interessengruppen werden während des gesamten
Prozesses unterrichtet und ihre Meinungen sind entscheidend für die Festlegung
von Prioritäten für die einzelnen Maßnahmen. Das REFIT‑Programm wird transparent
angewendet. Entsprechend ihrer Politik, zuerst zu evaluieren, untersucht die
Kommission Vorschläge in Bereichen bestehender Rechtsvorschriften erst, wenn
die regulatorische Bestandsaufnahme sowie daran anschließende angemessene
Evaluierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Planung ist öffentlich. REFIT‑Bewertungen
werden ab 2014 in verbesserten mehrjährigen Evaluierungsplänen öffentlich
ausgewiesen. Ab 2014 werden in einem entsprechenden Anhang zum Arbeitsprogramm
der Kommission alle geplanten REFIT‑Initiativen aufgeführt. Ein
Überwachungssystem (Fortschrittsanzeiger) wird eingerichtet, um den Fortgang
der Rechtsetzungsvorschläge in den EU‑Organen und in der Umsetzungsphase
zu bewerten. Mögliche Bereiche der REFIT‑Evaluierungsplanung
können darüber hinaus bereits laufende oder geplante Maßnahmen sein. Hierzu
gehören die Ergebnisse der aktuellen EU‑weiten Anhörung der KMU über die
Frage, was ihrer Auffassung nach die zehn aufwendigsten EU‑Vorschriften
sind, sowie die Ergebnisse der laufenden Eignungsprüfungen und anderer Bewertungen
der Regulierungstätigkeiten[12].
Das aktuelle fortlaufende Vereinfachungsprogramm und die Maßnahmen zur
Verringerung der Regulierungslasten für kleinere Unternehmen werden ebenfalls
sofort in das neue Programm aufgenommen. Weitere Hinweise ergeben sich durch
den Abschluss der Bewertungen zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
im Bereich Sozialpolitik, zur Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge sowie zur
Politik für den Luftverkehrsbinnenmarkt und zur
Nahrungskette. Außerdem sind Überprüfungen in den Bereichen Abfallrecht,
Einzelhandel, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Mineralölraffinerien,
Aluminium und sonstige Industrieerzeugnisse geplant. Schließlich beinhaltet REFIT Folgemaßnahmen zum Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten
(ABR): ABR Plus. Ziel des Programms von 2007 war, den
durch EU‑Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungsaufwand für
Unternehmen bis zum Jahr 2012 um 25 % zu verringern. Es betraf rund
80 % der wichtigsten Ursachen des Verwaltungsaufwands. Die Kommission ist
über dieses Ziel hinausgegangen, indem sie Vorschläge zur Verringerung des
Verwaltungsaufwands um mehr als 30 % vorlegte, während die anderen
gesetzgebenden Organe Maßnahmen in der Größenordnung von 25 %
verabschiedeten. Die einzelnen Ergebnisse des Aktionsprogramms sind in einer beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen dargelegt[13]. Vorteile werden sich erst ergeben, wenn das ABR
erfolgreich umgesetzt wird. ABR Plus konzentriert sich daher auf die Folgemaßnahmen in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, bis
31. Dezember 2013 Bericht zu erstatten, wie sie die ABR‑Maßnahmen
umgesetzt haben. Die Hochrangige Gruppe für den Bürokratieabbau ist beauftragt,
mit Rat und Tat diese Folgemaßnahmen zu begleiten, indem die voraussichtlichen
Ergebnisse mit den ursprünglichen Schätzungen verglichen und der Austausch
bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird. Sie verfolgt
auch gemeinsam mit Unternehmen und Mitgliedstaaten, wie die Mitgliedstaaten die
EU‑Maßnahmen zur Verringerung unnötiger Verwaltungslasten, insbesondere
für kleinere Unternehmen, umsetzen. Das Mandat der Hochrangigen Gruppe wird
daher bis zum Ende der Amtszeit der jetzigen Kommission verlängert. 3. Instrumente der
intelligenten Regulierung: Verbesserung der Leistungsfähigkeit Die Kommission setzt im Rahmen ihrer Politik zur
intelligenten Regulierung eine Reihe unterschiedlicher Instrumente ein. Diese
werden ständig verbessert. 3.1. Folgenabschätzung Das Folgenabschätzungssystem der Kommission wird als
hervorragend beurteilt[14],
da es legislative und nicht legislative politische Optionen durch den Vergleich
der potenziellen Vor‑ und Nachteile unter wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Gesichtspunkten transparent beurteilt. Das System ist umfassend,
transparent und unterliegt unabhängiger Kontrolle[15]. Folgenabschätzungen werden
bei allen Vorschlägen mit erheblichen unmittelbaren Auswirkungen durchgeführt.
In den letzten zwei Jahren wurden operative Leitlinien für Folgenabschätzungen in
den Bereichen Grundrechte[16],
Wettbewerbsfähigkeit[17]
und Kleinstunternehmen[18]
herausgegeben. Die unabhängige Überprüfung durch den Ausschuss für
Folgenabschätzung (IAB)[19]
führt zu einer Verbesserung der Qualität der Berichte, da eine positive
Stellungnahme des IAB grundsätzlich notwendig ist, bevor der Kommission ein
Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Die Prüfungstätigkeit des
IAB wurde durch zielgerichtete Änderungen seines Mandats und seiner
Geschäftsordnung[20]
verbessert. Ob eine Folgenabschätzung durchgeführt wird, ist in den
veröffentlichten Roadmaps angegeben[21].
Folgenabschätzungen sowie Stellungnahmen des Ausschusses für Folgenabschätzung
werden veröffentlicht. Seit Einrichtung des Ausschusses für Folgenabschätzung
im Jahre 2006 wurden über 700 Stellungnahmen abgegeben. Die Einrichtung einer
neuen Direktion für Folgenabschätzung durch das Europäische Parlament führt zu
weiteren Verbesserungen der externen Überprüfung und Qualitätskontrolle. Die meisten Teilnehmer der Anhörung der Interessenvertreter
unterstützen das integrierte Vorgehen der Kommission. Zu den häufigsten
Vorschlägen, um auf einheitlichere Weise eine noch höhere Qualität zu
erreichen, gehören größere Bemühungen um eine Quantifizierung der Auswirkungen,
eine klarere Darstellung der wesentlichen Ergebnisse, Anhörungen zu Entwürfen
von Folgenabschätzungen, externe IAB‑Mitglieder und verbindliche
Anforderungen an positive IAB‑Stellungnahmen. Die Tatsachen und die vorliegenden Studien zeigen,
dass die aktuelle Vorgehensweise zu wirksamen Ergebnissen führt. Nach einer
Studie des Europäischen Parlaments[22]
„ist das EU‑System aufgrund interner und externer Kontrollen
vergleichsweise gut entwickelt“ und es ist allgemeiner Konsens, dass der IAB zu
einer besseren Qualität der Folgenabschätzungen beiträgt. Laut einer Analyse
der CEPS/University of Exeter[23]
erfolgt die Quantifizierung der Vor‑ und Nachteile genauso häufig oder
häufiger als in anderen Systemen. In keinem System sind die Auffassungen der
unabhängigen Kontrollorgane für die politischen Entscheidungsträger
verbindlich. Nach Auffassung der Kommission sind daher weder externe IAB‑Mitglieder
noch verbindliche IAB‑Stellungnahmen notwendig. Sie wären mit ihrem
eigenen Initiativrecht, der institutionellen Rolle des Europäischen Parlaments
und des Rates und der Verantwortlichkeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit
nicht vereinbar. Hinsichtlich der Forderung nach Anhörungen zu
Entwürfen von Folgenabschätzungsberichten ist festzustellen, dass die
Kommission bereits vorschreibt, dass Interessenvertreter zu allen wesentlichen
Aspekten einer Folgenabschätzung gehört werden, und weitere Verbesserungen des
Konsultationsverfahrens geplant sind. Konsultationen finden bereits in einer
Frühphase des Folgenabschätzungsprozesses statt, damit Interessenvertreter
bereits frühzeitig die Feststellung von Problemen und die Wahl von Optionen
beeinflussen können. Falls Konsultationen nur einmal zu Entwürfen von
Folgenabschätzungen stattfinden würden, wären die Optionen bereits benannt und
die Möglichkeiten sinnvoller Beiträge der Interessenvertreter eingeschränkt. Falls
zwei Konsultationen stattfinden würden, wäre der Politikzyklus noch länger. Darüber
hinaus werden die die Kommissionsvorschläge begleitenden
Folgenabschätzungsberichte veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die
Interessenvertreter ihre Auffassungen auch im Laufe des Rechtsetzungsverfahrens
kundtun können. Gleichwohl gibt es weitere Möglichkeiten zur
Verbesserung der Qualität und Aussagefähigkeit der Folgenabschätzungsberichte
sowie zur besseren Nutzung der Folgenabschätzungsprozesse für REFIT. Die
Kommission wird die Ex‑ante‑Bewertung der Vor‑ und Nachteile
weiter verbessern. Sie wird ferner in ihre Folgenabschätzungsberichte eine
zweiseitige Standardzusammenfassung aufnehmen, um einen raschen Überblick über
die wichtigsten Ergebnisse der Folgenabschätzung, einschließlich der
voraussichtlichen Vor- und Nachteile, zu ermöglichen. Nach einer öffentlichen
Konsultation wird sie 2014 ihre Leitlinien für Folgenabschätzungen überarbeiten
und aktualisieren. 3.2. Bewertung Wie bereits in der Mitteilung zum Thema
„Intelligente Regulierung“ von 2010 hervorgehoben, ist die Evaluierung
wesentlicher Bestandteil der Kommissionsbemühungen um eine Maximierung der
Vorteile und Minimierung der Kosten der EU‑Politik. Die Ausweitung der
Evaluierung der EU‑Regulierungsmaßnahmen geht einher mit der zunehmenden
Bedeutung der Bewertung von Finanzierungsprogrammen. Gemäß Artikel 318 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluierungsbericht zu
den Finanzen der Union vor, der sich auf die erzielten Ergebnisse stützt. Die Kommission baut ihr Evaluierungssystem aus und
wendet den Grundsatz der vorherigen Evaluierung an. Der Anteil wichtiger Vorschläge
des Arbeitsprogramms der Kommission, die von einer vorhandenen oder laufenden
Evaluierung begleitet wurden, stieg zwischen 2011 und 2012 von 32 % auf
44 %. Bei dem Bemühen um die Ausweitung der Evaluierung
sowie bei den Antworten auf die Konsultation der Öffentlichkeit sind
verschiedene Fragen in den Vordergrund gerückt. Bei den Bewertungen wurden
traditionell einzelne Finanzierungsprogramme oder Rechtsakte untersucht, wobei
der Evaluierung allgemeinerer Rechtsbereiche und bereichsübergreifender Themen
weniger Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Darüber hinaus stellt sich eine
Zeitfrage, da die Auswirkungen von Programmen und politischen Maßnahmen erst
viele Jahre nach ihrem Beginn messbar sind. Im Hinblick auf die Verbesserung der politischen
Relevanz und der Teilhabe an den Evaluierungsergebnissen überprüft die
Kommission ihr Evaluierungssystem und legt 2013 einen überarbeiteten Rahmen für
die Politik‑ und Programmbewertung vor. Im Rahmen des neuen Konzepts wird
untersucht, wie die Evaluierungsergebnisse besser in den Zyklus der
Politikentwicklung eingebettet werden können. Der Evaluierungsprozess könnte
einhergehend mit den politischen Maßnahmen selbst geplant werden, um eine
bessere Überwachung und Berichterstattung zu gewährleisten. Es gibt Möglichkeiten
für eine Verbesserung der Transparenz bei der Planung sowie eine stärkere
Beteiligung der Interessenvertreter. Auf der Grundlage der
Evaluierungsergebnisse könnte eine Überprüfung am Ende der Amtszeit der
Kommission vorgesehen werden. Die Bewertungsleitlinien, einschließlich der Leitlinien zu den Bewertungen im Rahmen
von REFIT, werden nach einer Konsultation der Öffentlichkeit überarbeitet.
Angesichts der Bedeutung der Umsetzung für die regulatorische Wirksamkeit und
Effizienz werden durch das neue Konzept im Rahmen eines Pilotprojekts
gemeinsame Bewertungen mit interessierten Mitgliedstaaten eingeführt. Die
Gruppe hochrangiger nationaler Rechtsetzungssachverständiger wird gebeten, im
Hinblick auf diese Pilotprojekte und die Möglichkeiten einer Beteiligung der
Mitgliedstaaten Ratschläge zu erteilen. Das Mandat dieser Gruppe wird bis zum
Ende der Amtszeit dieser Kommission verlängert, um für eine Beratung und einen
Austausch bewährter Verfahren im Bereich der intelligenten Rechtssetzung zu
sorgen. Die Kommission prüft ferner, wie die
Berichterstattung gemäß Artikel 318 AEUV neu gestaltet und verbessert
werden kann. Gestützt auf die Bewertungsrahmen für die gegenwärtigen und
künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen sowie die Überwachungsdaten der Jahresberichte
der Kommission[24]
ist eine verlässliche Methode der jährlichen Berichterstattung über die
erzielten Ergebnisse notwendig. 3.3. Konsultation der Bürger und
Interessenvertreter Die Anhörung der Bürger und Interessenvertreter
ist in allen Phasen des Politikzyklus entscheidend für die intelligente
Rechtssetzung. Aufgrund der Verträge und der politischen Leitprogramme verfügt
die Kommission über eine Vielzahl von Mitteln, um mit den Interessenvertretern
zu kommunizieren[25].
Eine Vielzahl von Instrumenten — von Roadmaps zu offenen und zielgerichteten
Konsultationen der Öffentlichkeit — steht der Kommission für den Dialog mit
interessierten Parteien in den verschiedenen Phasen zur Verfügung. Seit Anfang 2012 lässt die Europäische Kommission
den Interessenvertretern nicht mehr acht sondern mindestens zwölf Wochen Zeit,
um sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zu äußern[26]. Darüber hinaus haben KMU und
Kleinstunternehmen ihre Probleme und Anliegen auf in den Mitgliedstaaten
veranstalteten Fachkonferenzen unmittelbar zu Gehör bringen können. Eine
Überprüfung der Konsultationspolitik wurde fertiggestellt. Ihre Ergebnisse
werden in einer beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen erläutert[27]. Die Konsultationsverfahren der Kommission sind
breit angelegt, berücksichtigen die Grundsätze der Offenheit und Transparenz
und beachten Mindeststandards, die allgemein als angemessen angesehen werden,
den international bewährten Verfahren entsprechen und in der Regel eingehalten
werden. In den letzten drei Jahren wurden die Meinungen der Interessenvertreter
im Rahmen von 300 auf der Website „Ihre Stimme in Europa“ veröffentlichten
öffentlichen Anhörungen eingeholt. Alle Folgenabschätzungsberichte, die im
gleichen Zeitraum angefertigt wurden, beruhten auf umfassenden öffentlichen und
gezielten Konsultationen. In neun von zehn offenen Konsultationen wurde die
Mindestdauer eingehalten. Die Überprüfung bestätigte die Aussagekraft der
Konsultationspolitik und der Konsultationsinstrumente der Kommission sowie die
im Laufe der Jahre erreichten Fortschritte bei der Umsetzung. Gleichwohl
ergaben sich aufgrund der Überprüfung und der Meinungen der Interessenvertreter
Bereiche, in denen weitere Verbesserungen bei der Umsetzung erreicht werden
können. Im Rahmen von Konsultationen werden nicht immer die richtigen Fragen
zum richtigen Zeitpunkt gestellt. Manchmal werden die direkt Betroffenen nicht
erreicht, weil sie nicht immer in ihrer Muttersprache angesprochen werden
können. Die beigefügten Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen
erläutern die zur Behandlung dieser Fragen geplanten Maßnahmen. Die Kommission erweitert die Reichweite der
Konsultationen durch die Veröffentlichung eines laufenden Kalenders geplanter
Konsultationen auf der Website „Ihre Stimme in Europa“, durch eine bessere
Mobilisierung der Kommunikationskanäle der Mitgliedstaaten, durch die Nutzung
innovativer Konsultationsinstrumente, durch die Verbesserung der Qualität der
Rückmeldungen und durch die Untersuchung, ob die Konsultationsdokumente und
Zusammenfassungen im Rahmen der bestehenden Haushaltsbeschränkungen umfassender
übersetzt werden können. Sie wird auch die Mindeststandards aktualisieren und
erläutern, indem eindeutigere operationelle Kriterien angewandt werden. Um für
eine bessere Qualität zu sorgen, werden interne Kontroll‑ und
Unterstützungsmechanismen (wie Leitlinien und Verzeichnisse bewährter
Verfahren) ausgeweitet. Insgesamt werden diese Maßnahmen dafür sorgen, dass
öffentliche Anhörungen in allen Phasen der Evaluierung, Folgenabschätzung und
Entscheidungsfindung für mehr Unterstützung sorgen. 4. Governance der intelligenten
Regulierung: Verbesserung der Umsetzung Die EU‑Rechtsvorschriften können ihren Zweck
nicht erfüllen, wenn sie nicht wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden. An
allen Stellen des Politikzyklus ist eine Umsetzungsperspektive notwendig.
Darüber hinaus sind Fortschritte bei der Umsetzung entscheidend für die
Bewertung der regulatorischen Eignung. 4.1. Unterstützung der Umsetzung
der EU‑Rechtsvorschriften In erster Linie sind die Mitgliedstaaten für die
Umsetzung der EU‑Rechtsvorschriften verantwortlich. Die Kommission
unterstützt sie durch eine Vielzahl von Maßnahmen: Umsetzungspläne, die die
Hauptprobleme bei der Umsetzung benennen und Unterstützungsmaßnahmen
vorschlagen, Problemlösungsmechanismen wie EU‑Pilot[28] sowie Austausch bewährter
Verfahren (z.B. Bericht über bewährte Praktiken der Hochrangigen Gruppe
unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten[29]). Der interinstitutionelle
Dialog und die Transparenz wurden ebenfalls verbessert[30]. Die Kommission wird weiterhin die
Umsetzungsfortschritte in wichtigen Bereichen der EU‑Rechtsetzung
überwachen und sich dabei auf bestimmte vorrangige Bereiche des Binnenmarktes[31] konzentrieren. Bei der
Konformitätsbewertung verfolgt sie dabei einen systematischeren und
risikobasierten Ansatz, der die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen
verbessert und wertvolle Beiträge für die Ex‑post‑Evaluierung
leistet. Die Kommission erstellt darüber hinaus auf systematischere Weise
Umsetzungspläne für Richtlinien und verwendet einheitliche Termine für das
Inkrafttreten von Verordnungen und Entscheidungen, die Unternehmen allgemein
betreffen. Schließlich bemüht sich die Kommission nach Kräften, um zu
gewährleisten, dass zwischen der Beschlussfassung und dem Umsetzungstermin eine
angemessene Frist zur Verfügung steht. 4.2. Klarere und zugänglichere
Gestaltung der Rechtsvorschriften Die Verwaltung der Qualität der Rechtssetzung
bedeutet auch dafür zu sorgen, dass sie so klar, zugänglich und einfach
anzuwenden ist wie möglich. Die laufenden Bemühungen zur Verwirklichung dieses
Ziels werden fortgesetzt. Hierzu gehören die Vereinfachung, Kodifizierung,
Neufassung und Konsolidierung der Rechtstexte sowie die Verringerung des
Volumens der Rechtsvorschriften durch die Aufhebung überholter Bestimmungen.
Seit 2005 hat die Kommission 640 Initiativen zur Vereinfachung, Kodifizierung
oder Neufassung gebilligt. Mehr als 4450 Rechtsakte wurden aufgehoben, davon
1750 aufgrund von Kodifizierung und Neufassung Alle geänderten Verordnungen und
Richtlinien sowie eine Auswahl von Beschlüssen wurden in allen ursprünglich
übersetzten Sprachen konsolidiert und stehen auf der EUR‑Lex‑Website
zur Verfügung. Der elektronische Zugang zum gesamten EU‑Recht wird
ebenfalls verbessert: Das neue e‑Justice‑Portal
wurde 2011 eingerichtet und das neue EUR‑Lex‑Portal geht 2013
online. 2011 hat die Kommission vorgeschlagen, der elektronischen
Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union Rechtswirkung zu
verleihen[32].
Schließlich setzt die Kommission ihre Bemühungen zur Verbesserung der Qualität
der Texte fort, damit sie klarer und lesbarer werden. Diese Maßnahmen
unterstützen die integrierte Evaluierung der Politikbereiche, erleichtern die
Konsultation der Öffentlichkeit und unterstützen die nationalen Verwaltungen
bei der Umsetzung und Durchführung. 5. Intelligente Regulierung: Ein
gemeinsamer Auftrag 5.1. Europäisches Parlament, Rat
und beratende Organe In ihrer Mitteilung von 2010 forderte die
Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, bei ihren
Entscheidungsprozessen Folgenabschätzungen besser zu nutzen und bei der
Erörterung wesentlicher Änderungen die Folgen entsprechend ihren
Verpflichtungen aufgrund der interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere
Rechtssetzung“ zu analysieren. Die Kommission stellt fest, dass hinsichtlich der
Folgenanalyse wesentlicher Änderungen bisher nur begrenzt Fortschritte erzielt
wurden. Die Kommission begrüßt jedoch die Einrichtung
einer neuen Direktion für Folgenabschätzung durch das Europäische Parlament.
Die Kommission unterstützt das bewährte Verfahren einiger Ausschüsse, Folgenabschätzungen
der Kommission zum Ausgangspunkt weiterer Analysen des Europäischen Parlaments
zu machen. Hierdurch dürfte die Vergleichbarkeit mit dem Folgenabschätzungsansatz
der Kommission gewährleistet werden, wodurch Doppelarbeiten vermieden werden. Der Rat hat noch keine
Folgenabschätzungskapazitäten aufgebaut. Die Kommission ist der Auffassung,
dass der Rat Folgenabschätzungen stärker für seine Entscheidungsprozesse nutzen
könnte, beispielsweise durch vollständige Berücksichtigung der
Folgenabschätzungen der Kommission, wenn mit den Arbeiten zu den
Begleitvorschlägen begonnen wird. Die Kommission wird Anfragen zu Aspekten ihrer
Folgenabschätzungen weiterhin konstruktiv beantworten und/oder ihre Daten und
Methoden von Fall zu Fall weitergeben. Sie bittet beide Organe, sich auf die
Ergebnisse zu konzentrieren, so dass die faktengestützten Folgenabschätzungen
unmittelbare Vorteile für einen größeren Teil der von ihnen vorgenommenen
Änderungen haben. Die Kommission begrüßt auch die Unterstützung der
Organe für ihre Maßnahmen zur Verringerung und Minimierung der Verwaltungs‑
und Regulierungslasten und bittet sie, die in der Diskussion befindlichen
Vereinfachungsvorschläge sowie das REFIT‑Programm zu unterstützen. Schließlich begrüßt die Kommission die
Unterstützung des Wirtschafts‑ und Sozialausschusses sowie des
Ausschusses der Regionen. Ihre Plattformen und Netzwerke können eine wichtige
Informationsquelle für die Ausarbeitung von Evaluierungen und
Folgenabschätzungen sein. 5.2. Mitgliedstaaten Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den
Mitgliedstaaten ist entscheidend, wenn die EU‑Rechtsvorschriften den
Bürgern, Arbeitnehmern und Unternehmen zu minimalen Kosten voll zugute kommen
sollen. Die Stärke der nationalen Verwaltungskapazitäten sowie die nationale
Regulierungsqualität haben unmittelbare Auswirkungen darauf, ob die politischen
Ziele der EU vor Ort verwirklicht werden können. Die Beiträge der Verwaltungen
und Institutionen der Mitgliedstaaten sind von entscheidender Bedeutung für die
Ausarbeitung und Evaluierung der EU‑Rechtsvorschriften. Bei der Umsetzung
und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Vorschriften,
die für aus dem EU-Haushalt finanzierte Maßnahmen gelten, haben die
Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass ihr ordnungspolitischer Rahmen klar und
zugänglich ist. Die nationalen Parlamente spielen eine entscheidende Rolle bei
der Überprüfung, ob das Subsidiaritätsprinzip korrekt angewendet wird. Die Kommission fordert die Behörden der
Mitgliedstaaten auf, sich aktiver an ihren Konsultationen der Öffentlichkeit
und Evaluierungen zu beteiligen, auch durch Mobilisierung ihrer einschlägigen
nationalen Netze, um somit die Faktenbasis für die Politikgestaltung zu
verbessern. Sie betont, dass in diesem Zusammenhang frühe Rückmeldungen der
Mitgliedstaaten entscheidend für eine robuste Subsidiaritätsanalyse sind. Die Kommission hebt ebenfalls hervor, dass die
nationalen Folgenabschätzungen für die Erörterungen im Rat über
Vorschlagsänderungen sowie Umsetzungs‑ und Durchsetzungsfragen der
Mitgliedstaaten nützlich sein können. Die Kommission bittet die Mitgliedstaaten, für
eine wirksame Umsetzung der laufenden Initiativen zur Verringerung der
Verwaltungslasten auf nationaler Ebene zu sorgen und die Empfehlungen des
Berichts vom Februar 2012 über bewährte Praktiken zu berücksichtigen, die
EU‑Rechtsvorschriften so unbürokratisch wie möglich umzusetzen und sich
aktiv am Informationsaustausch über effiziente Methoden zur Umsetzung der EU‑Rechtsvorschriften
zu beteiligen[33].
Sie bittet sie ferner, die durch die EU‑Rechtsvorschriften gegebenen
Vereinfachungsmöglichkeiten voll zu nutzen und für Klarheit und Zugänglichkeit
bei den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu
sorgen. Abschließend verweist die Kommission auf die
Bedeutung einer effizienten öffentlichen Verwaltung für die fristgerechte
Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EU‑Rechtsvorschriften. 6. Schlussfolgerungen Um die Regulierungsqualität der EU zu
gewährleisten, müssen die EU‑Rechtsvorschriften und die nationalen
Vorschriften zu ihrer Umsetzung so verwaltet werden, dass eine effiziente
Verwirklichung der politischen Ziele gewährleistet ist. Die Rechtsvorschriften
müssen zweckmäßig sein und auch bleiben, wenn Probleme entstehen, sich neue
Lösungen abzeichnen oder sich die politischen Prioritäten verändern. Zu diesem
Zweck wird die Kommission die Ermittlung unnötiger Kosten sowie von Bereichen
zur Leistungsverbesserung zu einem integralen und dauerhaften Bestandteil ihrer
Politikgestaltung und Programmplanung für sämtliche Bereiche der EU‑Rechtsetzung
machen. [1] KOM(2010) 543
„Intelligente Regulierung in der Europäischen Union“. [2] Siehe KOM(2011) 500 „Ein Haushalt für Europa 2020“,
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und COM(2012) 42 „Agenda zur
Vereinfachung des MFR 2014-2020“. [3] KOM(2011) 803
„Verringerung der Verwaltungslasten für KMU“. Anfang 2013 legte die
Kommission einen ersten Fortschrittsbericht und einen Fortschrittsanzeiger vor,
die sich insbesondere mit den von Kleinunternehmen bis Ende 2012 bei den in den
Mitgliedstaaten durchgeführten Konferenzen und bei den EU‑weiten
Konsultationen geäußerten Prioritäten befassen. [4] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/evaluation/docs/fitness_check_en.pdf.
[5] Bericht
über den 18. Bericht über „Bessere Rechtssetzung“ und Bericht über den
28. Jahresbericht über die Kontrolle der Umsetzung der EU‑Rechtsvorschriften. [6] Stellungnahme
des Ausschusses der Regionen „Intelligente Regulierung“ 2012/C 9/04. [7] http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/smart_regulation/consultation_2012/docs/consultation_en.pdf. [8] SEC(2012)
101 „Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Folgenabschätzung für 2011“. [9] http://www.oecd.org/gov/regulatorypolicy/49990817.pdf. [10] Die
Zunahme des Verwaltungsaufwands aufgrund der Umsetzung der EU‑Rechtsvorschriften
auf nationaler Ebene wird auf rund ein Drittel des Gesamtaufwands geschätzt. [11] Zur
Süßwasserpolitik der EU im Bereich Umweltschutz, zur Unterrichtung und Anhörung
der Arbeitnehmer im Bereich Sozialpolitik, zur Betriebserlaubnis für
Kraftfahrzeuge, zu den Rechtsvorschriften für die Nahrungskette sowie zur
Politik für den Luftverkehrsbinnenmarkt. [12] Insbesondere
die bereits jetzt zur Verfügung stehenden Ergebnisse in den Bereichen Bauwesen,
Unternehmen und Fremdenverkehrsdienstleistungen. [13] SWD(2012)
422 „Reform der Konsultationspolitik der Kommission”. [14] OECD
2011: „Nachhaltigkeit der Folgenabschätzungen – ein Überblick über die
Folgenabschätzungssysteme ausgewählter OECD‑Staaten und der Europäischen
Kommission“, Europäisches Parlament 2011: „Vergleichende Studie über Zweck,
Anwendungsbereich und Verfahren betreffend in den Mitgliedstaaten der EU
durchgeführte Folgenabschätzungen“, CEPS/University of Exeter 2012: „Regulatory
Quality in the European Commission and the UK: Old questions and new findings“.
[15] Sonderbericht Nr. 3/2010 des Europäischen
Rechnungshofs zu dem Thema „Folgenabschätzungen in den EU‑Organen: Helfen
Sie bei der Entscheidungsfindung?“ [16] http://ec.europa.eu/governance/impact/key_docs/docs/sec_2011_0567_en.pdf. [17] http://ec.europa.eu/governance/impact/key_docs/docs/sec_2012_0091_en.pdf. [18] http://ec.europa.eu/governance/impact/key_docs/docs/meg_guidelines.pdf. [19] http://ec.europa.eu/governance/impact/iab/iab_en.htm. [20] http://ec.europa.eu/governance/impact/iab/members_en.htm. [21] http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/planned_ia_en.htm.
[22] Siehe
Fußnote 14. [23] Siehe
CEPS/University of Exeter 2012 in Fußnote 14. [24] D.h.:
Zyklus der Strategie‑ und Programmplanung der Kommission — jährliche
Tätigkeitsberichte, jährliche Finanzpläne usw. [25] Siehe
SWD(2012) 422. [26] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/1&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
. [27] SWD(2012)
423 “Aktionsprogramme zur Verringerung der Verwaltungslasten in der
Europäischen Union – Abschlussbericht“. [28] http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/application_monitoring_de.htm. [29] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/docs/bp_report_signature_de.pdf [30] Siehe
ABl. L 304/47 und ABl. C 369/14. [31] Siehe
COM(2012) 259 „Bessere Governance für den Binnenmarkt“. [32] KOM(2011) 162 „Vorschlag für eine Verordnung des
Rates über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen
Union“. [33] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/best_practice_report_en.htm