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Document 52011IP0342

Indien, insbesondere die Todesstrafe für Davinder Pal Singh Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2011 zu Indien, insbesondere der Todesstrafe für Davinder Pal Singh

ABl. C 33E vom 5.2.2013, p. 204–206 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 33/204


Donnerstag, 7. Juli 2011
Indien, insbesondere die Todesstrafe für Davinder Pal Singh

P7_TA(2011)0342

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2011 zu Indien, insbesondere der Todesstrafe für Davinder Pal Singh

2013/C 33 E/25

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Resolution 63/168 der UN-Vollversammlung, in der die Umsetzung der Resolution 62/149 der UN-Vollversammlung vom 18. Dezember 2007 gefordert wird, womit 106 Länder für eine Resolution stimmten, in der ein weltweites Moratorium in Bezug auf Todesurteile und Hinrichtungen gefordert wurde, 34 Länder sich enthielten und nur 46 Länder dagegen stimmten,

unter Hinweis auf die Resolution 65/206 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 2010 zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,

in Kenntnis der EU-Leitlinien zur Todesstrafe,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe (1),

unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 1994 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Indien,

unter Hinweis auf den thematischen Dialog über die Menschenrechte zwischen der EU und Indien,

unter Hinweis auf Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe (2),

gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass 2011 bis Mai nur in neun Ländern Hinrichtungen stattfanden, was ein klarer Hinweis ist, dass der grausame und unmenschliche Charakter der Todesstrafe weltweit zunehmend anerkannt wird,

B.

in der Erwägung, dass Indien die Todesstrafe seit 2004 nicht vollstreckt hat,

C.

in der Erwägung, dass die Genehmigung für die Hinrichtung von zwei Verurteilten erteilt wurde,

D.

in der Erwägung, dass der indische Präsident Pratibha Patil die gemäß Artikel 72 der indischen Verfassung im Namen von Davinder Pal Singh Bhullar (Punjab) und Mahendra Nath Das (Assam) eingereichten Petitionen auf Überprüfung der Urteile auf Empfehlung des Innenministeriums zurückwies,

E.

in der Erwägung, dass Mahendra Nath Das 1997 wegen Mordes zum Tode verurteilt wurde, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden und dass seine Hinrichtung vom Obersten Gericht in Gauhati (Assam, Nordostindien) bis 21. Juli 2011 ausgesetzt wurde, da die Regierung um Zeit für ihre Antwort an das Gericht gebeten hat,

F.

in der Erwägung, dass Davinder Pal Singh Bhullar am 29. August 2001 zum Tode veruteilt wurde, nachdem er der Mitwirkung an dem Bombenanschlag von 1993 auf das Büro des Jugendkongresses in Neu-Delhi für schuldig befunden wurde,

G.

in der Erwägung, dass die Umstände der Rückkehr von Davinder Pal Singh Bhullar aus Deutschland nach Indien und der lange Aufenthalt von Mahendra Nath Das in der Todeszelle Fragen aufwerfen,

H.

in der Erwägung, dass sich Indien bei der Einreichung seiner Kandidatur für den Menschenrechtsrat im Vorfeld der Wahlen vom 20. Mai 2011 verpflichtete, die höchsten Standards zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte aufrechtzuerhalten,

1.

bekundet seine tiefe Sorge, dass die indische Regierung entgegen dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe nach einem siebenjährigen De facto-Moratorium erneut die Vollstreckung der Todesstrafe anordnen könnte;

2.

bekräftigt seine entschlossene Unterstützung der Forderung der UN-Vollversammlung nach einem Moratorium in Bezug auf Hinrichtungen mit Blick auf die Abschaffung der Todesstrafe;

3.

appelliert nachdrücklich an die indische Regierung, Davinder Pal Singh Bhullar und Mahendra Nath Das nicht hinzurichten und ihre Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;

4.

fordert die indischen Behörden auf, in den Fällen von Davinder Pal Singh Bhullar und Mahendra Nath Das mit besonderer Transparenz vorzugehen;

5.

fordert die Regierung und das Parlament Indiens auf, ein Gesetz zur Einführung eines endgültigen Moratoriums in Bezug auf Hinrichtungen mit dem Ziel einer Abschaffung der Todesstrafe in naher Zukunft zu verabschieden;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Indiens, dem indischen Minister für Recht und Justiz, dem indischen Innenminister, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Europäischen Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 306.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0351.


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