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Document 52010PC0613

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/009 ES/Comunidad Valenciana Textiles, Spanien)

/* KOM/2010/0613 endg. */

52010PC0613

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/009 ES/Comunidad Valenciana Textiles, Spanien) /* KOM/2010/0613 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 29.10.2010

KOM(2010) 613 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/009 ES/Comunidad Valenciana Textiles, Spanien)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 22. März 2009 stellte Spanien den Antrag EGF/2010/009 ES/Comunidad Valenciana Textiles auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei 143 Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2, Abteilung 13 (Herstellung von Textilien)[3] in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) in Spanien.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: |

EGF-Aktenzeichen | EGF/2010/009 |

Mitgliedstaat | Spanien |

Artikel 2 | Buchstabe b |

Betroffene Unternehmen | 143 |

NUTS-II-Region | Comunidad Valenciana (ES52) |

NACE-Rev.-2-Abteilung | 13 (Herstellung von Textilien) |

Bezugszeitraum | 13.4.2009 bis 12.1.2010 |

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen | 15.6.2010 |

Datum der Antragstellung | 22.3.2010 |

Entlassungen im Bezugszeitraum | 544 |

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist | 350 |

Personalisierte Dienstleistungen: Haushaltsmittel in EUR | 3 028 409 |

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) | 140 000 |

Kosten für die Durchführung des EGF (%) | 4,42 |

Gesamtkosten (EUR) | 3 168 409 |

EGF-Beitrag in EUR (65 %): | 2 059 466 |

1. Der Antrag wurde der Kommission am 22. März 2010 vorgelegt und bis zum 17. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Spanien anhand von EUROSTAT-Daten aus, dass sich die EU-Handelsbilanz mit Textilien im Zeitraum 2004-2008 erheblich verschlechtert hat. In diesem Zeitraum (2004-2008) stiegen die Textilimporte in die EU um 13 %, während die Textilexporte aus der EU in die übrige Welt um 0,5 % zurückgingen. Die EU-Handelsbilanz mit Textilien ging von einem Überschuss in Höhe von 927 Mio. EUR im Jahr 2004 auf ein Defizit in Höhe von 1441 Mio. EUR im Jahr 2008 zurück.

Textilien Mio. EUR | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | Wachstum in % 2004/2008 |

Importe in die EU | 17 610 | 18 074 | 19 868 | 20 930 | 19 885 | 13 |

Exporte aus der EU | 18 537 | 18 482 | 19 220 | 19 392 | 18 444 | -0,5 |

Bilanz | 927 | 408 | -649 | -1 537 | -1 441 |

4. Dieser Nachfragerückgang war auch in Spanien spürbar. Im Zeitraum 2005-2008 verschlechterte sich die spanische Handelsbilanz mit Textilien, die damals bereits negativ war, um weitere 15 %, nämlich von -609 Mio. EUR auf -698 Mio. EUR.

Außerdem macht der Mitgliedstaat geltend, dass die Krise den Abschwung in diesem Wirtschaftszweig weiter verschärft hat.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b

5. Spanien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinander grenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

6. Im Antrag werden 544 Entlassungen in 143 Unternehmen genannt, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 13 zuzuordnen und alle in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana angesiedelt sind, in dem neunmonatigen Bezugszeitraum vom 13. April 2009 bis zum 12. Januar 2010. Von diesen Entlassungen wurden 247 gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Weitere 217 Entlassungen wurden gemäß dem zweiten Gedankenstrich und die restlichen 80 Entlassungen gemäß dem dritten Gedankenstrich des gleichen Absatzes ermittelt.

Für die einzelnen Unternehmen wurden die Entlassungen gemäß einem der drei genannten Gedankenstriche des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Bei sieben Unternehmen[5] wurden allerdings zwei verschiedene Gedankenstriche herangezogen.

7. Die Kommission hat die gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich erforderliche Bestätigung erhalten, dass 544 die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen ist.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

8. Die letzten Jahre waren für die Textilindustrie sehr schwierig; sie hatte aufgrund des Wettbewerbsdrucks nach dem Auslaufen des WTO-Multifaserabkommens und des darauf folgenden Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung eine weitgehende Umstrukturierung und Modernisierung zu bewältigen. Nach einem erheblichen Produktionsrückgang zu Beginn dieses Jahrzehnts (im Schnitt -5 % pro Jahr) ließ die Produktion 2006 Anzeichen einer Stabilisierung und Erholung erkennen. 2007 hielt sie sich auf dem Niveau von 2006. Im Jahr 2008 begann die Produktion in unmittelbarer Folge der – nicht vorhergesehenen – Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzugehen, ein Rückgang, der sich im letzten Quartal dieses Jahres beschleunigte (-17 % gegenüber dem gleichen Quartal 2007) und im ersten Quartal 2009 weiter verschärfte (-24,5 % gegenüber dem gleichen Quartal 2008). Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise machten sich auch durch eine geringere Nachfrage vonseiten einiger der Handelspartner unter den Industrieländern, etwa der USA und Japans, bemerkbar (-15 % bzw. -7 % beim Wert der EU-Exporte 2008 im Vergleich zum Vorjahr).

9. Normalerweise geht man davon aus, dass der Trend im europäischen Textilsektor mit dem Verhalten des Verbrauchs der Privathaushalte verknüpft ist. Als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise ging die Nachfrage nach Industrieerzeugnissen wegen sinkenden Verbrauchervertrauens und fehlender Liquidität zurück. Die spanischen Behörden machen geltend, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise zu einem plötzlichen Einbruch der Weltwirtschaft mit enormen Auswirkungen auf zahlreiche Wirtschaftszweige geführt und dass sich die wirtschaftliche Lage seit 2008 nicht wie in den vorangegangenen Jahren entwickelt hat, was nicht vorhersehbar war.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

10. Der Antrag betrifft insgesamt 544 entlassene Arbeitskräfte (darunter 350 gezielt zu unterstützende Arbeitskräfte) in den folgenden 143 Unternehmen:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen |

ACABADOS BAÑERES, S.A. | 2 | M CASTELLO JOVER, S.L. | 1 |

ACABADOS MONLLOR, S.L. | 4 | MALLES FRANCES S.L. | 1 |

ACABADOS RODOLFO AZNAR S.L. | 2 | MANTEROL, S.A. | 12 |

ACOYSER, S.L. | 1 | MANUEL REVERT Y CIA, S.A. | 15 |

ADROGUER Y CASTRO, S.L. | 1 | MANUFACTURAS ARTESA, S.L. | 2 |

ALCOPEL 2003, S.L. | 1 | MANUFACTURAS GUILABERT, S.L. | 2 |

ALFOMBRAS AUTOMOCION, S.L. | 1 | MARCOS BELTRAN, S.L. | 1 |

ANA DE CASTRO Y CERVERA, S.A. | 10 | MARKET TEXTIL S.L. | 5 |

ANTECUIR, S.L. | 1 | MIGUEL ANGEL COMPANY SOLER | 3 |

ANTONIO PEREZ ADSUAR, S.A. | 2 | MIGUEL CARCELEN Y CIA S.L. | 1 |

ANUBIS 63, S.L. | 1 | MOLTO REIG, S.A. | 39 |

ANURDIFIL S.L. | 4 | MONLLOR HERMANOS, S.A. | 4 |

ARTESANOS EN REDES, S.L. | 1 | MOQUETAS ROLS, S.A. | 6 |

ATHOS FABRICS, S.L. | 1 | MUESTRARIOS HERMANOS CAÑADA S.L. | 1 |

BLANC TEXTIL, S.A. | 4 | MURKOC SERVICIOS S.L. | 2 |

BLASCO TEXTIL, S.A. | 6 | NACHATEX S.L. | 1 |

BORDADOS GRAMAR, S.L. | 1 | NONWOVENS IBERICA, S.L. | 2 |

BORDADOS GAMON, S.L. | 4 | NOVIAS PEPE BOTELLA, S.L. | 1 |

BORDADOS LAURA, S.L. | 3 | ORLIMAN, S.L. | 1 |

BORDADOS SERPIS S.L. | 2 | PADUANA XXI, S.L. | 2 |

BORDAMALLA, S.L. | 6 | PAÑERIA Y CONFECCIONES GARCIA MOLINA, S.L. | 1 |

BRAN`'S COLLECTIONS S.L. | 1 | PARASOLES GANDIA SAFOR, S.A. | 1 |

BREZO HILADOS S.L. | 1 | PEDRO A GUILLEM, S.L. | 1 |

CAÑETE, S.A. | 1 | PEIVOR S.L. | 22 |

CAR Y FINA, S.L, | 1 | PERGOA-TEX, S.L. | 1 |

CASA GRIM, S.L. | 1 | PRIMICIAS TECNICAS CARDI, S.L. | 2 |

CASUAL TEXTIL, S.A. | 4 | QUEROL,S.A. | 2 |

CATALA Y RONHER, S.A. | 28 | RANI BURHAN, S.L. | 1 |

CCM BOREAL 2007,S.L. | 1 | RASILAN, S.A. | 8 |

CIPRIANO MOLINA ALBERO, S.L. | 1 | REDES I JOMAR SL | 1 |

COLCHONES MIVIS, S.L. | 1 | REIG MARTI, S.A. | 41 |

COLORPRINT FASHION, S.L. | 2 | RIBERA FLEXIBLE DEL COLCHON, S.L. | 1 |

COLORTEX 1967, S.L. | 3 | RIPOLL TEJIDOS PARA LA DECORACION, S.L. | 1 |

COLORTEX, S.A. | 2 | ROBERTO PAYA, S.L. | 1 |

COMALCAR SL | 1 | ROTATEX, S.L. | 1 |

COMERCIAL TIFANYS, S.A. | 1 | RUEDA ARRIETE,SL | 1 |

COMERSAN, S.A. | 2 | SA RUBI INDUSTRIAL-TODOFIL | 2 |

CONFECCION DE MUESTRARIOS GANDIA, S.L. | 1 | SERVIURDID, S.L. | 1 |

CONFECCIONES ALBAIDA, S.L. | 11 | SOCIEDAD COOPERATIVA VALENCIANA LTA.T.ASDO. DISTRITO 11 | 5 |

CONFECCIONES BELMAY, S.L. | 2 | SONIBE SC | 1 |

CONFECCIONES ENSAYO TEXTIL, S.L. | 2 | TAPICERIAS, S.A. | 7 |

CONFECCIONES RIO SOT, S.L. | 8 | TAPIRELAX SA | 1 |

CORDISPLAY TECNOLOGIC, S.L. | 5 | TAPIZADOS NOVA LINEA, S.L. | 1 |

CREVILLENTE INDUSTRIAL, S.A. | 1 | TEDESVAN, S.A. | 1 |

CUERDAS Y REDES ILLAN & ESTAN, S.L. | 4 | TEJIDO DE SEDA CAMILO MIRALLES, S.L. | 2 |

DIMAS, S.A. | 44 | TEJIDOS DOBELTEX S.L. | 1 |

DISEDIS, S.L. | 1 | TEJIDOS REINA, S.A. | 2 |

DISEÑOS JUANMI, SL | 5 | TEJIDOS ROYO, S.L. | 17 |

DISEÑOS MEDI, S.L. | 1 | TEXTILES 9463 CALERO SL | 1 |

EDUARDO GÓMEZ PASTOR | 18 | TEXTILES ATHENEA, S.A. | 13 |

ENCOTOR, S.A. | 1 | TEXTILES BERBEL, S.L. | 1 |

ESTAMPADOS ELCHE SL | 2 | TEXTILES MONTCABRER, S.A. | 1 |

FABRICA DE TAPICERIA, S.L. | 5 | TEXTILS MORA, S.A.L. | 4 |

FINITEXTIL, S.L. | 5 | TEXTISOL, S.L. | 2 |

FLAT WOVEN, S.L. | 2 | TINTES BOLTA, S.A. | 4 |

FLEXOTEX, S.A. | 1 | TOALLAS LA BRUJA, S.A. | 1 |

FRANCES TEXTIL, S.L. | 1 | TRANSPORTES Y SERVICIOS MONLLOR, S.L. | 3 |

GINES CORTINAS, S.L. | 1 | TRAVEL-FIL,S.L. | 1 |

GLOBALTEX HOME, S.L. | 1 | TRENZADOS DAI SL | 1 |

GONZALO FERRI, S.A. | 2 | TRENZAFIL SL | 2 |

HICORRED, S.L. | 1 | TRITURADOS CORREAL, S.L. | 1 |

HIJOS DE ANTONIO FERRE, S.A. | 1 | TUTTO PICCOLO, S.A. | 1 |

HIJOS DE ROQUE MONLLOR, S.L. | 7 | UBESOL, S.L. | 1 |

HILATURAS CANALENSES SAL | 1 | UNITEX ALFOMBRAS 14, S.L. | 1 |

HILATURAS FERRE, S.A. | 1 | VANGUARDIA TEXTIL S.L. | 1 |

INCOR CORTE INDUSTRIAL DE TEJIDOS, S.L.U. | 1 | VIATEX, S.L. | 2 |

INDUSTRIAS TEXTILES COPATEX, S.L. | 4 | VICENTE BARCELO VAÑO, SL | 2 |

JOAQUIN MOLTO, S.A. | 1 | VICENTE SEMPERE, S.L. | 9 |

JOSE ANTONIO GARCIA BORNAY | 1 | WINTEX, S.A. | 3 |

JOSE ANTONIO REIG FERRANDIZ | 1 | YEBANE ESPAÑOLA, S.A. | 2 |

JOSE LUIS AVELLAN BLANES, S.L. | 1 | ZORQUESA, S.L. | 2 |

JOVERTEXT, S.A. | 3 |

Unternehmen insgesamt: 143 | Entlassungen insgesamt: 544 |

11. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Männer | 216 | 61,7 |

Frauen | 134 | 38,3 |

EU-Bürger/-innen | 346 | 98,9 |

Nicht-EU-Bürger/-innen | 4 | 1,1 |

15- bis 24-Jährige | 2 | 0,6 |

25- bis 54-Jährige | 269 | 76,9 |

55- bis 64-Jährige | 75 | 21,4 |

Über 64-Jährige | 4 | 1,1 |

12. Vier der zu unterstützenden Arbeitskräfte haben eine Behinderung.

13. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe | Anzahl | Prozent[6] |

Führungskräfte | 6 | 1,6 |

Techniker/-innen | 33 | 9,5 |

Bürokräfte | 37 | 10,6 |

Handwerks- und verwandte Berufe | 56 | 16,1 |

Maschinenbediener/-innen | 182 | 52,1 |

Hilfsarbeitskräfte | 26 | 7,3 |

Sonstige | 10 | 2,7 |

14. Aufschlüsselung der Arbeitskräfte nach Bildungsniveau[7]:

Bildungsniveau | Anzahl | Prozent[8] |

Grundbildung (bis zum Ende der Pflichtschulzeit) | 280 | 79,9 |

Sekundarstufe II | 31 | 8,8 |

Tertiäre Bildung | 30 | 8,6 |

Sonstiges (nicht formale Bildung) | 3 | 0,9 |

Ohne Abschluss, Schulabbrecher | 6 | 1,7 |

15. Die gleichen Prozentsätze ergeben sich, wenn man die Gesamtheit der 544 entlassenen Arbeitskräfte betrachtet.

16. Spanien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

17. Das von den Entlassungen betroffene Gebiet liegt in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana und konzentriert sich hauptsächlich auf fünf „Comarcas“ (Verwaltungsbezirke) zu beiden Seiten der Grenze zwischen den NUTS-III-Provinzen Alicante und Valencia.

18. Von allen spanischen Unternehmen sind 11,5 % in der Comunidad Valenciana angesiedelt. Auf das verarbeitende Gewerbe entfallen 26 % der Gesamtbeschäftigung in der Region, auf den Dienstleistungssektor dagegen 60 %, die Bauwirtschaft 10 % und den Primärsektor 4 %. Die Wirtschaft der Comunidad Valenciana ist geprägt durch einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen, die hauptsächlich auf die Fertigung von Möbeln, Schuhen, Textilien, Keramik und Spielzeug spezialisiert sind. Diese Unternehmen sind auf die Randgebiete einer begrenzten Zahl von Gemeinden konzentriert.

19. Die wichtigsten Beteiligten sind die Generalitat Valenciana (Regionalregierung), insbesondere die öffentliche Arbeitsverwaltung der Regionalregierung SERVEF, das Consorcio del Pacto Territorial por el Empleo del Valle del Vinalopó (Konsortium des territorialen Beschäftigungspaktes für das Vinalopó-Tal)[9], die Gewerkschaften UGT-PV, CCOO-PV, FIA-UGT und FITEQA-CCOO-PV[10], der Dachverband der Arbeitgeberverbände der Comunidad Valenciana (CIERVAL) und der Verband der Textilunternehmer in der Comunidad Valenciana (ATEVAL).

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

20. Die Zahl der Entlassungen im Textilsektor in der Comunidad Valenciana, die im Zeitraum 2005-2007 relativ stabil war, sogar eine leicht abnehmende Tendenz aufwies, stieg in den nächsten zwei Jahren (2008-2009) um 40,61 %. Die Beschäftigung im Textilsektor macht 4,8 % der Gesamtbeschäftigung des verarbeitenden Gewerbes in der Region aus.

21. Die Auswirkungen dieser Entlassungen sind auf lokaler Ebene beträchtlich, da sich der betroffene Wirtschaftszweig auf eine kleine Zahl von Gebieten konzentriert. Die Textilproduktion in der Comunidad Valenciana (30 % der Beschäftigung im Textilsektor Spaniens) ist in Industriegebieten angesiedelt, in denen dieser Wirtschaftszweig dominiert. Auf sieben Verwaltungsbezirke, fast alle aneinander angrenzend (Vall d'Albaida, L'Alcoia, El Comtat, La Costera, Alt Vinalopó, Baix Vinalopó und Baix Segura), entfallen 75,2 % der Arbeitsplätze in der Textilindustrie der Comunidad Valenciana.

22. In den fünf Gemeinden[11], die von den auf die Textilkrise zurückgehenden Entlassungen am stärksten betroffen sind, machen die Entlassungen, auf die sich der vorliegende Antrag bezieht, 35,13 % des Anstiegs der Arbeitslosigkeit im verarbeitenden Gewerbe während des Bezugszeitraums aus (April 2009–Januar 2010 ).

23. Traditionellerweise dominierte in Alicante (NUTS-III-Ebene) die Schuhindustrie zusammen mit der Leder-, Textil- und Marmorindustrie. Allerdings geriet die Schuh- und Lederindustrie in den letzten Jahren in Schwierigkeiten, hauptsächlich wegen der Konkurrenz von Schuhen und anderen Ledererzeugnissen aus Asien. Die Marmorindustrie – die in diesen Jahren als eine Art „Sicherheitsnetz“ angesehen wurde – leidet ebenfalls unter den Folgen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise. Wegen der Entlassungen in der Natursteinindustrie in der Comunidad Valenciana hat Spanien im März 2010 einen weiteren Antrag[12] auf Gewährung eines Finanzbeitrags des EGF für diese Arbeitskräfte eingereicht.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

24. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden.

Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen

- Begrüßungstreffen : Die erste für alle 350 Teilnehmer bestimmte Maßnahme umfasst Informationen über Qualifikations- und Schulungsanforderungen, über verfügbare Schulungsprogramme und Förderungen für Berufsausbildung sowie über Zuschüsse und Anreize.

- Beratung : Sie umfasst die Erstellung des Profils der Arbeitskräfte sowie die Gestaltung, Umsetzung und Begleitung der personalisierten Unterstützung einschließlich eines Mentoring. Mit Letzterem wird während der gesamten Dauer der Durchführung des EGF sichergestellt, dass die Betreuungspakete erforderlichenfalls angepasst werden können.

Schulung

- Grundschulung vor dem Erwerb neuer Kompetenzen : Die Teilnehmer erhalten ein gewisses Maß an Grundschulung in IKT, aktiver Arbeitsuche und unternehmerischen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie zur Förderung des Selbstvertrauens.

- Berufliche Qualifizierung: Den Teilnehmern werden Kompetenzen vermittelt, für die derzeit Bedarf besteht. Auf theoretischen Unterricht folgt ein bezahltes Praktikum (320 EUR je Monat und Teilnehmer). An dieser Maßnahme werden rund 24 % der betroffenen Arbeitskräfte teilnehmen.

- Schulung zur Verbesserung von Qualifikationen : Die Teilnehmer absolvieren einen der vom INEM (der staatlichen Arbeitsverwaltung) angebotenen Ausbildungsgänge. Diese Schulung ist kürzer als die berufliche Qualifizierung, da bereits vorhandene Kompetenzen vertieft oder ausgebaut werden sollen. Die Arbeitskräfte erhalten die Möglichkeit, den theoretischen Unterricht durch ein bezahltes Praktikum zu ergänzen, das aber für die Teilnehmer nicht verpflichtend ist. An dieser Maßnahme werden rund 24 % der betroffenen Arbeitskräfte teilnehmen.

- Ausbildung zu qualifizierten Pflegekräften : In dem von den Entlassungen betroffenen Gebiet steigt der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften. Die Ausbildungsinhalte werden mit den örtlichen Sozialdiensten abgesprochen, damit den Erwartungen und Erfordernissen der Städte besser entsprochen werden kann. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretischen Unterricht als auch Schulung am Arbeitsplatz. Letztere wird im Interesse einer besseren Betreuung in kleinen Gruppen organisiert. An dieser Maßnahme werden rund 10 % der betroffenen Arbeitskräfte teilnehmen.

- Schulung zur persönlichen Entwicklung und Einführung in die Unternehmensgründung : Diese Schulungen richten sich an Arbeitskräfte, deren Profil sie für einen Posten im mittleren Management oder zur Unternehmensgründung prädestiniert. Folgende Themen werden behandelt: Werte für das Geschäftsleben und persönliche Werte, effizienter Umgang mit Veränderungen, Marketing und Innovation als Wachstumsstrategie, emotionale Intelligenz usw. Für die Arbeitskräfte, die eine Unternehmensgründung planen, sind spezielle Maßnahmen vorgesehen, bei denen normaler Unterricht (zu Themen wie Planung, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Ausarbeitung von Geschäftsplänen usw.) mit der Verwendung von Simulator-Software kombiniert wird, mit deren Hilfe die Teilnehmer Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Unternehmensgründung simulieren können.

Förderung des Unternehmertums

- Beratung bei Projekten und Initiativen : Sie zielt darauf ab, lebensfähige Geschäfts- oder Selbständigkeitsprojekte zu entwickeln, umzusetzen und zu begleiten. Die Tutoren werden sich auch bemühen, Möglichkeiten für Selbständigkeit im In- und Ausland zu ermitteln und sie den Teilnehmern vorzuschlagen.

- Betreuung bei der Unternehmensgründung : Mit dieser Maßnahme sollen entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden, die ein Unternehmen gründen wollen. Sie besteht in einem personalisierten Tutoring während des gesamten Unternehmensgründungsprozesses (Entwicklung der Geschäftsidee, Machbarkeitsanalyse, Betreuung bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans) und in der Unterstützung bei den bürokratischen Abläufen.

- Logistische und finanzielle Unterstützung : Dies bezieht sich auf die Kapitalbeschaffung und die Unterstützung im Zusammenhang mit administrativen Erfordernissen im Hinblick auf eine erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln für die Unternehmensgründung. Die Tutoren werden auch die wirtschaftliche Entwicklung der Geschäftsinitiativen beobachten und versuchen, eventuelle Schwierigkeiten zu antizipieren und mögliche Lösungen vorzuschlagen.

Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche

- Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche : Hier geht es um eine intensive Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten, u. a. das passive wie aktive Research auf lokaler und regionaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf Selbständigkeit in neuen Geschäftsfeldern und Geschäftschancen für neue Spezialisierungen im Textilsektor. Auf einer eigens eingerichteten Website werden den Arbeitskräften einige Online-Tools angeboten, die ihnen bei ihrer individuellen Arbeitsuche nützlich sein können. Die Website wird in drei Bereiche unterteilt: allgemeine Informationen, Schulungsmaßnahmen und ein nicht allgemein zugänglicher Bereich mit Online-Tools, etwa der Simulator-Software für Unternehmensgründung.

Anreize

- Teilnahmeanreize : Die Arbeitskräfte erhalten als Teilnahmeanreiz einen Pauschalbetrag von 350 EUR für den Abschluss ihres personalisierten Maßnahmenpakets.

- Mobilitätshilfen : Arbeitskräfte, die an den Maßnahmen teilnehmen, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss bis maximal 500 EUR. Wegen des Fehlens geeigneter öffentlicher Transportmittel zwischen den Städten des betroffenen Gebiets müssen die Teilnehmer für die Fahrt zwischen Wohnort und der Stadt, in der die Schulungen stattfinden, das eigene Fahrzeug benutzen.

- Outplacementanreize : Die Arbeitskräfte, die als abhängig Beschäftigte oder Selbständige Arbeit finden, erhalten einen Lohnzuschuss in Höhe von 350 EUR für maximal sieben Monate.

- Unterstützung für Unternehmensgründung : Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen, erhalten bis zu 3000 EUR zur Deckung der dabei entstehenden Kosten.

25. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

26. Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 3 028 409 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 140 000 EUR (= 4,42 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 059 466 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte | Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (in EUR) | Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR) |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

1. Vorbereitende und Begleitmaßnahmen 1.1 Begrüßungstreffen (Servicio de acogida) | 350 | 116 | 40 600 |

1.2 Beratung (Servicio de orientación) | 350 | 574 | 200 900 |

2. Schulung 2.1 Grundschulung (Cursos básicos) | 210 | 571 | 119 910 |

2.2 Berufliche Qualifizierung (Formación e inserción laboral) | 84 | 5 085 | 427 140 |

2.3 Schulung zur Verbesserung der Qualifikationen (Formación para el empleo) | 84 | 3 208 | 269 472 |

2.4 Ausbildung zu qualifizierten Pflegekräften (Talleres sociales) | 36 | 2 292 | 82 512 |

2.5 Schulung zur persönlichen Entwicklung und Einführung in die Unternehmensgründung (Formación en competencias transversales) | 95 | 1 895 | 180 025 |

2.6 Praktika | 96 | 900 | 86 400 |

3. Förderung des Unternehmertums 3.1 Beratung bei Projekten und Initiativen (Servicio de proyectos e iniciativas) | 100 | 1 760 | 176 000 |

3.2 Betreuung bei der Unternehmensgründung (Servicio de asesoría al emprendedor) | 60 | 2 920 | 175 200 |

3.3 Logistische und finanzielle Unterstützung (Servicio logístico y financiero) | 40 | 4 730 | 189 200 |

4. Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche (Servicio de apoyo a la inserción) | 350 | 1 273 | 445 550 |

5. Anreize 5.1. Teilnahmeanreize (Incentivos a la participación) | 350 | 350 | 122 500 |

5.2 Mobilitätshilfen (Ayudas a la movilidad) | 100 | 500 | 50 000 |

5.3 Outplacementanreize (Incentivos a la colocación) | 140 | 2 450 | 343 000 |

5.4 Unterstützung für Unternehmensgründung (Ayudas a la creación de empresas) | 40 | 3 000 | 120 000 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 3 028 409 |

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Verwaltungsmaßnahmen | 60 000 |

Informations- und Werbemaßnahmen | 40 000 |

Kontrolltätigkeiten | 40 000 |

Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 140 000 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 3 168 409 |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 2 059 466 |

27. Die spanischen Behörden bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um Doppelförderung auszuschließen.

28. Die Hauptziele der operationellen ESF-Programme 2007-2013 für die Comunidad Valenciana sind die Förderung des lebenslangen Lernens der Arbeitskräfte und die Verringerung der Gefahr vorzeitigen Schulabbruchs, mit besonderem Augenmerk auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. die Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, vor allem junge Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte, die älter als 45 Jahre sind, Frauen und Menschen mit Behinderungen; die EGF-Maßnahmen dagegen konzentrieren sich auf entlassene Arbeitskräfte in einem stark auf Textilproduktion spezialisierten Gebiet und weisen keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Alter, Bildung usw. auf.

29. Durch laufende Beobachtung der ESF- und EGF-Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und der betroffenen Arbeitskräfte werden Überschneidungen zwischen ESF- und EGF-Maßnahmen verhindert.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

30. Spanien begann am 15. Juni 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

31. Die Sozialpartner wurden im Zuge der Ausarbeitung des koordinierten Maßnahmenpakets angehört. Der Antragsentwurf wurde am 28. Januar und 24. Februar 2010 auf Sitzungen mit folgenden Sozialpartnern erörtert: SERVEF (Arbeitsverwaltung der Regionalregierung); Arbeitgeberorganisationen CIERVAL und ATEVAL; als wichtigste Gewerkschaften UGT und CCOO; Vertretungen der Gemeinderäte von Ontinyent und Alcoi. Auf der ersten Sitzung wurde das Projekt den Sozialpartnern vorgestellt; außerdem wurden der Lenkungsausschuss und der Fachausschuss eingesetzt. Auf der zweiten Sitzung wurden der Arbeitsplan für beide Ausschüsse und die Rollen und Aufgaben aller Beteiligten festgelegt.

32. Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

33. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der spanischen Behörden folgende Angaben:

- Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

- es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

- es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

34. Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in Spanien verwalten und kontrollieren. Die Generaldirektion für wirtschaftliche Angelegenheiten des Ministeriums für Finanzen und Beschäftigung der Comunidad Valenciana wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren.

Finanzierung

35. Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 2 059 466 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens.

36. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

37. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

38. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

39. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

40. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie 01 04 04 „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

41. Die Mittel dieser Haushaltslinie sind zur Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung des Finanzinstruments dieses Programms bestimmt, dessen zentrales Ziel die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln ist. Es kommt zu einer gewissen zeitlichen Verzögerung zwischen der Übertragung auf die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Treuhandkonten und der Auszahlung an die Empfänger. Die Finanzkrise wirkt sich deutlich auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus. Deshalb wurde, um Überschüsse auf den Treuhandkonten zu vermeiden, die Methode für die Berechnung der Mittel für Zahlungen überarbeitet, wobei die erwarteten Auszahlungen berücksichtigt wurden. Daher kann der Betrag von 2 059 466 EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/009 ES/Comunidad Valenciana Textiles, Spanien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[13], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[14], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[15],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Spanien hat am 22. März 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen in 143 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in einer NUTS-II-Region, nämlich in der Comunidad Valenciana (ES52), tätig sind, und diesen Antrag bis zum 17. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 059 466 EUR bereitzustellen.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 059 466 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel/Straßburg am …

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 vom 20. Dezember 2006 (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5] Comersan S.A., Manterol S.A., Murkoc Servicios S.L., Rasilan S.A. Textiles Athenea S.A., Vicente Barceló Vaño S.L. und Peivor S.L.

[6] Rundungsbedingte Differenz.

[7] Gruppen auf der Grundlage der International Standard Classification of Education (ISCED-97).

[8] Rundungsbedingte Differenz.

[9] Diesem Konsortium gehören an die Bürgermeister von Villena, Novelda, Salinas, La Algueña, Aspe und Monforte de Cid sowie ein Vertreter der Gemeindepartnerschaft des Vinalopó-Tals, ferner Gewerkschaften und Unternehmerverbände auf lokaler Ebene.

[10] Unión General de Trabajadores del País Valenciano (UGT-PV), Comisiones Obreras del País Valenciano (CC.OO.-PV), Federación de Industrias afines de la Unión General de Trabajadores (FIA UGT) und Federación de Industrias del Textil, Piel, Químicas y Afines de Comisiones Obreras (FITEQA-CC.OO.-PV).

[11] Albaida, Ontinyent, Cocentaina, Muro d'Alcoi und Alcoi.

[12] Antrag EGF/2010/005 ES/Comunidad Valenciana (Naturstein).

[13] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[14] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[15] ABl. C […] vom […], S. […].

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