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Document 52010IP0231

    Geschlechtsspezifischen Aspekten des Konjunkturabschwungs und der Finanzkrise Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise (2009/2204(INI))

    ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 79–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 236/79


    Donnerstag, 17. Juni 2010
    Geschlechtsspezifischen Aspekten des Konjunkturabschwungs und der Finanzkrise

    P7_TA(2010)0231

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise (2009/2204(INI))

    2011/C 236 E/12

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2008 über die stärkere Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben (KOM(2008)0635),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 4. März 2009 mit dem Titel „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114),

    in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission vom 24. November 2009 – Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020 (KOM(2009)0647),

    in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (KOM(2008)0638),

    in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 27. Februar 2009 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2009 (KOM(2009)0077),

    in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2010 (KOM(2009)0694),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000 zur Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (KOM(2000)0335) und der Jahresberichte 2000, 2001, 2002, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union (KOM(2001)0179, KOM(2002)0258, KOM(2003)0098, KOM(2004)0115, KOM(2005)0044, KOM(2006)0071, KOM(2007)0049 und KOM(2008)0010),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (1),

    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (KOM(2008)0636), der von der Kommission am 3. Oktober 2008 vorgelegt wurde,

    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (KOM(2008)0637), der von der Kommission am 3. Oktober 2008 vorgelegt wurde,

    in Kenntnis der Ratifizierungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (STCE Nr. 197),

    unter Hinweis auf den von den europäischen Sozialpartnern am 22. März 2005 angenommenen Aktionsrahmen zur Gleichstellung der Geschlechter,

    in Kenntnis des Entwurfs einer Empfehlung des Europarats zu den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Frauen, Dok. 11891, 4. Mai 2009,

    unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,

    unter Hinweis auf den Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern und seine am 22. März 2007 angenommene Stellungnahme zur Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2008 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit (7),

    unter Hinweis auf Eurostat, Statistik kurz gefasst 53/2009, „Sharp increase in unemployment in the EU“ (Starker Anstieg der Arbeitslosigkeit in der EU),

    unter Hinweis auf Eurostat, Statistik kurz gefasst 97/2009, „Recession in the EU-27: length and depth of the downturn varies across activities and countries“ (Rezession in der EU-27: Unterschiedliche Dauer und Ausprägung des Konjunkturrückgangs in den einzelnen Wirtschaftsbereichen und Ländern),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0155/2010),

    A.

    in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft gegenwärtig der schwersten Rezession seit der Weltwirtschaftskrise ausgesetzt ist, die in der ganzen EU und außerhalb davon soziale Konsequenzen hat; in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa ganz besonders nachteilige Auswirkungen auf Frauen hat, die stärker prekären Arbeitsverhältnissen unterworfen, mehr von Arbeitslosigkeit bedroht und weniger von den Systemen der sozialen Sicherheit geschützt sind, was bisher vom Rat, von der Kommission und den Mitgliedstaaten nicht gebührend beachtet wurde,

    B.

    in der Erwägung, dass die erste Welle der Krise den von Männern beherrschten Finanzsektor sowie die Bau- und Automobilindustrie am stärksten getroffen und dadurch mehr Aufmerksamkeit auf sich gelenkt hat, dass jedoch die zweite Welle der Krise das überwiegend von Frauen dominierte Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Tourismusgewerbe gleichermaßen negativ getroffen hat; daher in der Erwägung, dass in nationalen und europäischen Konjunkturprogrammen die Geschlechterdimension der Auswirkungen und Überwindung der Wirtschafts- und sozialen Krise notwendigerweise berücksichtigt werden muss,

    C.

    in der Erwägung, dass Mainstream-Wirtschaftswissenschaftler darauf hingewiesen haben, dass die Kreditkrise als Auslöser der Rezession im wörtlichen Sinne eine von Männern verursachte Katastrophe war; in der Erwägung, dass die Gegenmaßnahmen auf staatlicher und internationaler Ebene, die nicht ausreichend gleichstellungsorientiert waren, ebenfalls hauptsächlich von Männern beschlossen wurden; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Frauen, die in der Regel höhere Schulabschlüsse haben als Männer, in den Entscheidungsfindungsprozess im politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Bereich sowie bei Tarifvereinbarungen voll einzubeziehen,

    D.

    in der Erwägung, dass neuere Studien aufzeigen, dass nur 5 % Frauen im Entscheidungsprozess der EU-Finanzinstitutionen vertreten sind, dass alle Gouverneure der Zentralbanken der 27 Mitgliedstaaten Männer sind und dass aus Untersuchungen zu Geschlechterfragen hervorgeht, dass Frauen anders managen, indem sie Risiken vermeiden und weitsichtig handeln,

    E.

    in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen ein aussagekräftiger Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, dass die Präsenz von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen und an den Universitäten weiterhin gering ist und dass die Zahl der Frauen in der Politik und in der Forschung zwar steigt, aber nur sehr allmählich,

    F.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2006 Frauen 59 % der Absolventen eines Erststudiums an Hochschulen stellten; in der Erwägung, dass der Frauenanteil an Promotionen auf 43 % fällt und bei den Habilitationen am niedrigsten ist; in der Erwägung, dass Frauen nur 15 % der C-Professuren innehaben,

    G.

    in der Erwägung, dass die Frauen in den Studienfächern Betriebswirtschaft, Management und Jura den Männern zahlenmäßig überlegen sind, aber in den Führungspositionen von Unternehmen und in der Politik in der Minderheit sind; in Erwägung der geringen Anzahl von Frauen mit Hochschulabschlüssen in Informatik, Ingenieurwesen oder Physik, was eine Unterrepräsentation von Frauen im dem für den wirtschaftlichen Aufschwung ausschlaggebenden Privatsektor zur Folge hat,

    H.

    in der Erwägung, dass Frauen vom Konjunkturrückgang wahrscheinlich stärker betroffen sind als Männer; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass durch die gegenwärtige Rezession Fortschritte länger brauchen oder dass es gar zu Rückschritten mit langfristigen Konsequenzen für die sozialen Sicherungssysteme, die soziale Eingliederung und die Demografie kommt,

    I.

    in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter gestrichen oder verschoben wurden und mögliche künftige Kürzungen der öffentlichen Haushalte sich nachteilig auf die Beschäftigung von Frauen und die Förderung der Gleichstellung auswirken werden; in der Erwägung, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der oben genannten Richtlinie 2006/54/EG zunehmend an Bedeutung gewinnt,

    J.

    in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern erhebliche positive Auswirkungen auf die Produktivität und das wirtschaftliche Wachstum hat und dass die Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt viele soziale und wirtschaftliche Vorteile in sich birgt,

    K.

    in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU-27 in den letzten 35 Jahren nach Umsetzung der Richtlinie 75/117/EWG (8) sehr groß geblieben ist und 2010 in der EU durchschnittlich 18 % und in einigen Mitgliedstaaten bis zu 30 % beträgt; in der Erwägung, dass das Gefälle im Privatsektor größer als im staatlichen ist und fortbestehende Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt widerspiegelt, die in der Praxis hauptsächlich Frauen betreffen,

    L.

    in der Erwägung, dass der Wirtschaftsabschwung nicht benutzt werden darf, um Fortschritte auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder in Frage zu stellen und um die Mittel für Betreuungseinrichtungen und Urlaubsregelungen zu kürzen, die insbesondere für den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt wichtig sind; in der Erwägung, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt werden muss, dass Alleinerziehende und kinderreiche Eltern familiäre und berufliche Verpflichtungen miteinander vereinbaren können,

    M.

    in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Frauen dreimal so viel Zeit für die Kindererziehung, den Haushalt und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger aufwenden wie Männer; in der Erwägung, dass die Teilung von Verantwortung in Familie und Haushalt zwischen Frauen und Männern, insbesondere durch die Aufwertung der Nutzung von Eltern- und Vaterschaftsurlaub, eine unabdingbare Voraussetzung für Förderung und Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellt; und in der Erwägung, dass die Nichteinbeziehung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs in die Berechnung der Gesamtarbeitszeit diskriminierend ist und Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt,

    N.

    in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 2009 (9) unter schwedischem Vorsitz an die Mitgliedstaaten und die Kommission der Aufruf erging, in der Strategie „EU 2020“ stärker auf die Geschlechterdimension einzugehen; in der Erwägung, dass dies im Diskussionspapier „EU 2020“ der Kommission dennoch unberücksichtigt blieb, denn das Thema Gender-Mainstreaming wurde kein einziges Mal erwähnt; in der Erwägung, dass es jedoch unverzichtbar ist, in eine neue Finanz- und Wirtschaftsarchitektur auch eine Gleichstellungsperspektive und -politik einzubinden und zu gewährleisten, dass Konjunkturprogramme und Strukturanpassungsprogramme einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung unterzogen werden und eine Gleichstellungsperspektive beinhalten,

    O.

    in der Erwägung, dass die Bemühungen um ein Gender-Mainstreaming in allen Bereichen der Politik verstärkt werden müssen,

    P.

    in der Erwägung, dass besonders in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession die ohnehin schon armutsgefährdeten Personengruppen, von denen die Mehrheit Frauen sind, insbesondere Migrantinnen und Angehörige von Minderheiten, einem noch größeren Risiko ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die schon im Jahr 2000 in Lissabon vom Europäischen Rat beschlossenen Bemühungen und fertigen Lösungen zur Beseitigung der Armut zu einer dringenden Angelegenheit geworden sind; in der Erwägung, dass dem Schutz der von Mehrfach-Benachteiligung betroffenen Gruppen, insbesondere den Roma, und der Gewährleistung ihrer Eingliederung in die Gesellschaft besonderes Augenmerk gewidmet werden sollte,

    Q.

    in der Erwägung, dass eine gute und rechtlich abgesicherte Vollzeitbeschäftigung eine Garantie gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie ein Sprungbrett für finanzielle und psychologische Unabhängigkeit ist; in der Erwägung, dass es beim allgemeinen Zugang zu öffentlichen Diensten guter Qualität besonders darauf ankommt, politische Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse von Frauen und Männern eingehen, dazu gehört auch der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Betreuungsdiensten für Kinder, ältere Menschen und andere pflegebedürftige Personen,

    R.

    in der Erwägung, dass die Konzipierung von Maßnahmen zur besseren Integration von Frauen aus bestimmten kulturellen Gemeinschaften und Minderheiten in den Arbeitsmarkt nicht nur der Achtung der Unterschiede und der kulturellen Vielfalt dient, sondern auch dazu beiträgt, die soziale Ausgrenzung einzudämmen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, der seinerseits die wirtschaftliche Entwicklung stimuliert,

    S.

    in der Erwägung, dass häusliche Gewalt, deren Opfer vor allem Frauen sind, in allen Ländern und in allen gesellschaftlichen Schichten auftritt; in der Erwägung, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass sich Gewalt gegen Frauen verschlimmert, wenn Männer infolge der Wirtschaftskrise mit Entlassungen und Eigentumsverlusten konfrontiert sind; in der Erwägung, dass wirtschaftlicher Druck oft zu häufigeren, brutaleren und gefährlicheren Misshandlungen führt; in der Erwägung, dass häusliche Gewalt die EU jährlich ca. 16 Millionen Euro kostet,

    T.

    in der Erwägung, dass Beschäftigung ein entscheidender Faktor für soziale Integration ist; in der Erwägung, dass zielgerichtete und umfassende Anstrengungen notwendig sind, um Armut vor dem Hintergrund zunehmender Einkommensungleichheit, Armut und der Wirtschafts- und Finanzkrise zu bekämpfen,

    1.

    erinnert daran, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern eine der Zielsetzungen der EU ist und somit eines der Schlüsselprinzipien für alle politischen Antworten auf die Wirtschafts- und Finanzkrise und für den Übergang in die Zeit nach der Krise;

    2.

    bekräftigt die Feststellung der Kommission, dass die derzeitige Wirtschaftskrise hat Befürchtungen aufkommen lassen, dass die im Bereich der Gleichstellung erreichten Erfolge wieder in Frage gestellt und Frauen durch die Auswirkungen der Rezession besonders getroffen werden könnten;

    3.

    bekräftigt, dass es zu verhindern gilt, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise und die künftige Wirtschaftspolitik die auf dem Gebiet der Gleichstellung erreichten Ziele gefährden und die Rezession, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten geschieht, als Argument benutzt wird, um die Gleichstellungsmaßnahmen abzubauen;

    4.

    betont, dass die Gleichstellungsmaßnahmen als Teil der Lösung zur Überwindung der Krise, als Chance, die Talente und Fähigkeiten der gesamten Bevölkerung zu nutzen und einen Mehrwert daraus zu erzielen und als Beitrag zur Schaffung einer in Zukunft wettbewerbsfähigeren Wirtschaft betrachtet werden müssen;

    5.

    macht darauf aufmerksam, dass durch die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten sich die Krise nicht nur unmittelbarer auf die Frauen selbst auswirkt, sondern auch auf die Haushalte, wo das Familieneinkommen durch Arbeitsplatzverluste von Frauen erheblich beeinträchtigt wird; fordert die Institutionen der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, die versteckten Kosten der Krise zu berücksichtigen, einschließlich der unterschiedlichen und oftmals nicht anerkannten geschlechtsspezifischen Konsequenzen;

    6.

    weist darauf hin, dass die Erfahrung aus früheren Krisen lehrt, dass sich die Beschäftigungslage der Männer in der Regel schneller erholt als die der Frauen;

    7.

    stellt fest, dass die gesamtwirtschaftliche Politik überwiegend einhergeht mit einer zunehmenden geschlechtsbezogenen Aufteilung des Arbeitsmarktes, einer Destabilisierung der Frauenbeschäftigung durch Weitervergabe von Aufträgen, einer Zunahme der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen, einer Beschränkung des Zugangs von Frauen zu Gesundheit und Bildung, einer verstärkten Ungleichheit beim Zugang zu Krediten, Grund und Boden und Besitz und einer weiteren Feminisierung der Armut;

    8.

    erinnert daran, dass das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern fortbesteht und sich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise noch zu vergrößern droht; fordert die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, sich klare Ziele zu stecken und verbindliche Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles vorzuschlagen;

    9.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Anwendung der oben genannten Richtlinie über das gleiche Arbeitsentgelt für Männer und Frauen 75/117/EWG vorzulegen, wie dies das Parlament bereits 2008 verlangt hat; begrüßt die kürzliche Initiative der Kommission, die Bestimmungen für Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen das Recht auf gleiches Entgelt zu verbessern und zu gewährleisten, dass sie abschreckend und verhältnismäßig sind (z.B. verschärfte Sanktionen bei wiederholten Verstößen);

    10.

    weist darauf hin, dass die öffentlichen Ausgaben im Gesundheitsbereich in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten und ihrer nationalen Parlamente und/oder lokalen Behörden fallen;

    11.

    bedauert, dass viele Frauen ihren Arbeitsplatz bereits verloren haben oder zu verlieren drohen, besonders im Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Tourismussektor sowie Frauen in Teilzeitbeschäftigung und in unsicheren Stellen; unterstreicht, dass gleichzeitig damit zu rechnen ist, dass es durch die verminderte Gewährung von Mikrokrediten zu einer Einkommensverringerung bei Frauen kommt, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit, insbesondere in landwirtschaftlichen und ländlichen Sektoren, ausüben; betont, dass bei Ankündigung von Haushaltseinsparungen im öffentlichen Sektor mit einem überproportionalen Anstieg der Frauenarbeitslosigkeit zu rechnen ist, da im Bildungs- und Gesundheitswesen und im sozialen Dienstleistungssektor überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt sind;

    12.

    betont, welch positive Auswirkungen die Gleichstellung von Männern und Frauen auf das Wirtschaftswachstum hat; weist darauf hin, dass in etlichen Studien ausgerechnet wurde, dass das BIP um 30 % höher läge, wenn die Beschäftigungs- und Teilzeitbeschäftigungsquote sowie die Produktivität der Frauen auf dem gleichen Niveau lägen wie die der Männer;

    13.

    räumt ein, dass viele Frauen durch den kürzlichen Verlust des Arbeitsplatzes in die Lage versetzt wurden, ihr eigenes Unternehmen zu gründen; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die spezifisch auf KMU ausgerichtet sind, um ihr Ziel, die Verwaltungslasten für die Wirtschaft bis 2012 um 25 % zu verringern, zu erreichen, und um dazu beizutragen, diesen Unternehmergeist zu fördern;

    14.

    begrüßt die nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken von Eurostat; ist jedoch der Auffassung, dass die Teilzeitarbeitslosigkeit (ein oftmals aus Arbeitslosigkeitsstatistiken ausgeklammerter Bereich) stärker beachtet werden sollte; weist darauf hin, dass Langzeitarbeitslosigkeit, niedrigere Löhne und kürzere durchschnittliche Arbeitszeiten wahrscheinlich tief greifende Folgen besonders für die Einkommen, Sozialversicherungsansprüche und auf längere Sicht für die Renten von Frauen haben werden;

    15.

    ersucht die Europäische Kommission, auf europäischer Ebene eine Studie über das Verhältnis zwischen der Anzahl von Frauen in den Verwaltungsräten und dem finanziellen Erfolg der Unternehmen zu erstellen und dabei die 2007 von Catalyst Inc ausgearbeitete Studie zu berücksichtigen, die zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Unternehmen mit drei oder mehr Frauen im Verwaltungsrat einen 83 % höheren Rückfluss pro Aktie und einen 73 % höheren Rückfluss beim Verkauf aufweisen;

    16.

    betont, dass die Krise die besonders schutzbedürftigen Gruppen von Frauen am härtesten treffen wird: behinderte Frauen, Migrantinnen, ethnischen Minderheiten angehörende Frauen, Frauen mit geringer Qualifikation, langzeitarbeitslose Frauen, Frauen ohne eigenes Einkommen, Frauen, die von ihnen abhängige Personen betreuen usw.;

    17.

    macht darauf aufmerksam, dass Wanderarbeitnehmer gleichfalls von der Krise betroffen sind, ebenso wie ihre Familien im jeweiligen Heimatland; nimmt darauf Bezug, dass der Umfang der Migration von Frauen oftmals zu niedrig ausgewiesen wird und damit auch die Auswirkungen auf Familien, deren Überleben von ihrem Lohn abhängt, sodass Frauen bei ihrer Heimkehr einer noch größeren Gefährdung ausgesetzt sein können, wenn sie von ihren Gemeinschaften und Familien ausgestoßen werden;

    18.

    unterstreicht und begrüßt, dass für Interventionen und Lösungen ein kontextuelles Krisenverständnis und die Einsicht erforderlich ist, dass es keine „Einheitslösung“ geben kann; betont, dass die Rezession gleichzeitig als einmalige Chance genutzt werden kann, um Wirtschafts- und Sozialpolitik stärker für Gleichstellungsbelange zu sensibilisieren und einen Schritt zur Schaffung einer Gesellschaft mit verbesserter Gleichstellung der Geschlechter zu tun;

    19.

    hebt die Notwendigkeit hervor, in allen Lebensbereichen und Lebensphasen gegen Rollenklischees anzugehen, da sie eine der nachhaltigsten Ursachen für die Ungleichheit von Männern und Frauen sind, weil sie Einfluss haben auf Entscheidungen in den Bereichen Erziehung, Ausbildung und Beschäftigung, auf die Verteilung der Verantwortung für Haushalt und Familie, auf die Teilhabe am öffentlichen Leben, die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und die Vertretung in Führungspositionen sowie auf Entscheidungen auf dem Arbeitsmarkt;

    20.

    stellt mit Bedauern fest, dass bei der Krisenbewältigung durch die Politik, einschließlich in Konjunkturpaketen, eine Anerkennung, Analyse und Korrektur geschlechtsspezifischer Krisenauswirkungen unterblieben ist; bedauert die Tatsache, dass das Thema Gender-Mainstreaming in der Post-Lissabon-Strategie praktisch nicht aufgegriffen wird; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung mit spezifischen Zielen in ihre beschäftigungs- und gesamtwirtschaftlichen Leitlinien und in die Strategie „EU 2020“ einzubeziehen und in allen Politikbereichen die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Gleichstellungsfragen einzuführen;

    21.

    vertritt die Auffassung, dass es trotz Erreichung des Ziels einer Beschäftigungsquote von fast 60 % bei den Frauen in der EU im Jahre 2010 erforderlich ist, die Latte noch etwas höher zu legen und für 2020 die 75 %-Marke ins Visier zu nehmen; betont außerdem die Notwendigkeit, das Lohngefälle zu senken;

    22.

    fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Gender-Mainstreaming in allen Politikbereichen der EU zu verwirklichen und die bestehenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, damit der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen korrekt angewandt wird und dort, wo es erforderlich ist, Maßnahmen einer positiven Diskriminierung ergriffen werden können;

    23.

    fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und insbesondere den Sonderausschuss des Parlaments zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS) auf, dafür zu sorgen, dass Konjunkturprogramme und Strukturanpassungsprogramme einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung unterzogen werden (als nachträgliche Abschätzung in Fällen, wo diese nicht im Voraus erfolgt ist) und eine Gleichstellungsperspektive einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten und Statistiken beinhalten;

    24.

    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf zu gewährleisten, dass Regression und finanzielle Einsparungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Politik und das Funktionieren der Strukturen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen im staatlichen und nicht staatlichen Sektor haben; bedauert, dass solche finanziellen Einsparungen in einigen Ländern bereits stattgefunden haben;

    25.

    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die negativen Auswirkungen von Kürzungen bei öffentlichen Ausgaben und Sozialleistungen zu analysieren und diesen entgegenzuwirken, besonders im Zusammenhang mit Kürzungen bei öffentlichen Ausgaben auf lokaler Ebene, um sicherzustellen, dass Frauen nicht unverhältnismäßig mit Pflege- und Betreuungsaufgaben (für Kinder, ältere Menschen und abhängige Personen) belastet werden;

    26.

    weist darauf hin, dass fehlende Pflegepolitik und -infrastruktur dazu geführt haben, dass in Privathaushalten diese Lücke zunehmend von Migrantinnen als Haushaltshilfen gefüllt wird, die keinen Zugang zu sozialem und arbeitsrechtlichem Schutz und entsprechenden Leistungen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Schwarzarbeit zu bekämpfen und legale Wanderarbeitnehmer dringend in Sozial- und Krankenversicherungssysteme zu integrieren;

    27.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in Übereinstimmung mit den europäischen Zielsetzungen erschwingliche, leicht zugängliche und hochwertige Betreuungsdienste für Kinder und andere Familienangehörige zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit dieser Dienste mit den Arbeitszeiten der Vollzeit arbeitenden Frauen und Männer vereinbar ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Potenzial der Strukturfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums voll auszuschöpfen und den Zugang zur Finanzierung guter Angebote zu erleichtern; fordert die Kommission dringend auf, eine Richtlinie für Vaterschafts- und Adoptionsurlaub sowie Urlaub zur Pflege betreuungsbedürftiger Familienangehöriger vorzuschlagen;

    28.

    erinnert daran, dass in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche die Gewalt gegen Frauen und Männer zunimmt; ermutigt daher die Mitgliedstaaten, die nationalen Gesetze zur Bekämpfung aller Formen von sexueller Gewalt zu nutzen, und begrüßt die Initiative des spanischen Ratsvorsitzes zur Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen; begrüßt gleichfalls die Initiative einer Gruppe von Mitgliedstaaten in Bezug auf ein übergeordnetes Instrument für den Opferschutz (Europäische Schutzanordnung);

    29.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere durch Sensibilisierungskampagnen ein kollektives Bewusstsein für das Phänomen der Gewalt gegen Frauen zu schaffen; erinnert daran, dass die Erziehung und die Sensibilisierung der jungen Menschen für die Bekämpfung dieser Art von Phänomenen von entscheidender Bedeutung sind;

    30.

    fordert die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, effektive Schritte zu ergreifen, insbesondere legislative, mit denen eine ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen in Unternehmen und Politik gefördert wird, einschließlich in Vorständen sowie in öffentlichen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene – Verwaltungen und Organisationen, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten; fordert daher bindende Zielsetzungen, um die ausgewogene Repräsentanz von Männern und Frauen zu gewährleisten;

    31.

    betont, dass Frauen bei finanziellen Entscheidungsprozessen unterrepräsentiert sind, dass Frauen in der Tat zu den gegenwärtig von Finanzentscheidungen ausgeschlossenen Gruppen gehören, die den negativen Auswirkungen finanzieller Risiken ausgesetzt sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen zu verbessern, besonders in den Bereichen Haushaltsplanung und Verwaltungsmodalitäten für europäische Finanzsysteme, einschließlich der Europäischen Zentralbank; betont vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, die Finanzkompetenz von Mädchen und Frauen zu fördern;

    32.

    begrüßt die Entscheidung der norwegischen Regierung, den Anteil von Frauen in Vorständen von Aktiengesellschaften auf mindestens 40 % zu erhöhen, wodurch erreicht wurde, die Zahl von Frauen in Unternehmensvorständen auf derzeit 41 % zu erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem positiven Beispiel Norwegens zu folgen und ebenfalls solche Initiativen für börsennotierte Unternehmen zu ergreifen;

    33.

    begrüßt die Notwendigkeit, die Zahl von Frauen in den Vorständen von Aktiengesellschaften zu erhöhen, betont jedoch, dass die nationalen Regierungen Maßnahmen ergreifen sollten, die ihren eigenen Bedürfnissen Rechnung tragen;

    34.

    weist darauf hin, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur eine Chance zur Modernisierung Europas und zur Förderung der Gleichstellung sind und als parallele Strategie zu Investitionen in grüne Technologien zur Modernisierung der physikalischen Infrastruktur gesehen werden können; ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter deshalb eine politische Priorität und ein wesentliches Instrument sein sollte;

    35.

    hält die „grüne Wirtschaft“ im Lichte der Strategie EU 2020 für außerordentlich wichtig; unterstreicht, dass „grüne Arbeitsplätze“ das Potenzial haben, zu einem Hauptwachstumssegment auf dem künftigen europäischen Arbeitsmarkt zu werden, dass heute mehr als 20 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union als „grün“ eingestuft werden können und dass allein im Sektor für erneuerbare Energien eine Verdoppelung der Arbeitsplätze auf 2,8 Millionen bis zum Jahr 2020 möglich ist, wie neueste Studien zeigen;

    36.

    macht darauf aufmerksam, dass die Ökologisierung der Wirtschaft und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit einem riesigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften einhergehen wird; verweist darauf, dass weibliche Arbeitskräfte im Sektor für erneuerbare Energien und besonders bei forschungs- und technologieintensiven Tätigkeiten stark unterrepräsentiert sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass weibliche Arbeitskräfte vermehrt in Schulungsprojekte und -programme zum Thema ökologischer Wandel einbezogen werden, z.B. im Sektor für erneuerbare Energien und in wissenschafts- und technologieintensiven Sektoren; fordert die Mitgliedstaaten auf, Frauen in lokalen unternehmerischen Initiativen auf diesen Gebieten zu ermutigen, indem sie den Zugang zu verfügbaren europäischen Strukturfonds durch die Verbreitung von Daten und durch Workshops erleichtern;

    37.

    ermutigt die Arbeitgeber in den Mitgliedstaaten, mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen in den neuen Technologien zu schaffen, um den High-Tech-Sektor im Einklang mit den EU 2020-Zielen zu stärken;

    38.

    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vollständige Umsetzung europäischer Strukturfonds auf nationaler Ebene zu fördern, um die Auswirkungen der Rezession durch Umschulungs- und Fortbildungsinitiativen auf der Grundlage von Artikel 16 der Allgemeinen Verordnung (10) und Artikel 6 der beiden Verordnungen über den Europäischen Sozialfonds (11) und über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (12) zu bekämpfen;

    39.

    fordert eine Änderung der ELER-Verordnung dahingehend, dass für den nächsten Programmierungszeitraum von 2014-2020 positive Maßnahmen zugunsten von Frauen verwirklicht werden können, so wie es in der Vergangenheit der Fall war, aber derzeit nicht möglich ist, was sehr positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen im ländlichen Raum haben wird;

    40.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen für eine gleichstellungsorientierte Regierungsführung zu entwickeln, um in staatlichen Stellen und anderen Gremien für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Kohäsions- und Strukturfonds Fachwissen über die geschlechtsspezifische Problematik zu integrieren, und Frauenorganisationen und -netzwerke zu fördern;

    41.

    regt die Durchführung einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung in Bezug auf die Wirtschafts- und Finanzkrisekrise durch das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen an; ist der Ansicht, dass diese Folgenanalyse mit Hilfe konkreter Indikatoren, die den spezifischen Kontext der Krise berücksichtigen, durchgeführt werden sollte; fordert die anderen europäischen Institutionen wie zum Beispiel die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf, in ihren laufenden Arbeiten Antworten auf geschlechtsspezifische Fragen vorzuschlagen;

    42.

    betont die Notwendigkeit, Programme und finanzielle Anreize zu entwickeln, um die Teilhabe von Frauen an kleinen und mittleren Unternehmen zu erleichtern und zu fördern;

    43.

    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Beitrag, den die Zivilgesellschaft zu Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise leisten kann, anzuerkennen und zu unterstützen, insbesondere in Anbetracht des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung;

    44.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den einschlägigen NRO zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

    (2)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 118.

    (3)  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.

    (4)  ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 35.

    (5)  ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 21.

    (6)  Angenommene Texte P6_TA(2009)0371.

    (7)  Angenommene Texte P7_TA(2009)0029.

    (8)  Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19).

    (9)  Schlussfolgerungen des Rates zur Gleichstellung der Geschlechter: Stärkung von Wachstum und Beschäftigung, Beitrag zur Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010, Ratstagung zu Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheits- und Verbraucherfragen, Brüssel, 30. November 2009.

    (10)  Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).

    (11)  Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 12).

    (12)  Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 1).


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