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Document 52010IP0223

EU 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu EU 2020

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 57–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/57


Mittwoch, 16. Juni 2010
EU 2020

P7_TA(2010)0223

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu EU 2020

2011/C 236 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die informelle Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010,

in Kenntnis der von der Kommission durchgeführten Konsultation der Öffentlichkeit zur Strategie Europa 2020 und ihres Ergebnisses (SEK(2010)0116),

in Kenntnis der Bewertung der Lissabon-Strategie durch die Kommission (SEK(2010)0114),

in Kenntnis des Dokuments des Europäischen Rates mit dem Titel „Sieben Schritte zur Erfüllung der europäischen Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur EU-2020-Strategie (1),

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Erwartungen an die neue Strategie EU 2020, die der Europäische Rat im Juni 2010 verabschieden soll, angesichts der anhaltend schweren Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise sehr hoch sind,

B.

in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten weiterhin mit steigenden Arbeitslosenzahlen zu kämpfen haben und letztlich bis zu 28 Millionen Menschen in der EU von Arbeitslosigkeit betroffen sein könnten, solange mittelfristig keine angemessene politische Reaktion erfolgt, was zu gewaltigen sozialen und menschlichen Schwierigkeiten führen kann, in der Erwägung, dass die Krise Millionen von Arbeitsplätzen zunichte gemacht sowie die Beschäftigungsunsicherheit verschärft hat,

C.

in der Erwägung, dass ein nachhaltigeres Schema der Produktion, des Vertriebs und des Verbrauchs angesichts des Klimawandels, des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschwendung der natürlichen Ressourcen ein wesentliches Erfordernis ist,

D.

in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission und die Erklärungen des Rates zum Inhalt der Strategie EU 2020, wie Leitzielvorgaben, vorrangige Vorschläge, Engpässe und Indikatoren, sehr allgemein gehalten sind, die Kommission daher unbedingt detailliertere Pläne ausarbeiten muss, um klar darzulegen, wie diese Initiativen erfolgreich umgesetzt werden sollen, und diese Pläne dem Europäischen Parlament vorlegen muss,

E.

in der Erwägung, dass zur Erreichung der Ziele die Aufgaben und die Zuständigkeiten in Europa auf gut organisierte Art und Weise zwischen der europäischen, der nationalen, der regionalen und der kommunalen Regierungsebene aufgeteilt werden müssen, dass sich alle Regierungsebenen auf höchste Qualität und Rechenschaftspflicht gründen müssen und dass die wichtigsten Triebkräfte des Wandels – Unternehmen und Universitäten, die partnerschaftlich mit lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten – eine wesentliche Rolle beim neuen Umsetzungsmechanismus spielen sollten,

F.

in der Erwägung, dass die demographische Krise und ihre Folgen unbedingt berücksichtigt werden müssen und künftige Generationen nicht geopfert werden sollten, um die Privilegien der vorhergehenden Generationen aufrechtzuerhalten,

Allgemeine Bemerkungen

1.

bekundet seine Enttäuschung über die wesentlichen Aspekte der neuen Strategie EU 2020, die der Europäische Rat am 26. März 2010 vereinbart hat; fordert den Europäischen Rat auf, Lehren aus der derzeitigen Krise zu ziehen und eine wirklich vorausschauende, ehrgeizige und kohärente Strategie festzulegen;

2.

fordert, dass die Strategie EU 2020 auf einem breiten politischen Konzept für die Zukunft der EU als wettbewerbsfähige, soziale und nachhaltige Union liegen muss, die die Menschen und den Umweltschutz in das Zentrum ihrer Politik stellt;

3.

ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftsleistung durch die Einführung von Strukturreformen verbessern sollten, die darauf abzielen, die öffentlichen Ausgaben zu optimieren, die Bürokratie abzubauen, die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken, Unternehmergeist und Innovation zu fördern, die Rechtsvorschriften KMU-freundlicher zu gestalten und den Menschen die Gelegenheit zu geben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen;

4.

erkennt an, dass die Union, wenn sie vermeiden will, dass die Eurokrise zu einer lang andauernden wirtschaftlichen Stagnation führt, neben Reformen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig eine Strategie zur Beschleunigung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums umsetzen sollte;

5.

bedauert, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen nicht berücksichtigt, dass sich die nun einsetzende zaghafte wirtschaftliche Erholung voll in einer neuen Strategie 2020 widerspiegeln muss, indem eine kohärente politische Agenda formuliert und die makroökonomische Politik umfassend in die Strategie integriert wird, damit sichergestellt ist, dass die erforderliche Haushaltskonsolidierung die Strategie nicht beeinträchtigt;

6.

bedauert, dass das Parlament als Vertretung der Bürger Europas nicht zu den Indikatoren konsultiert wurde, die die Grundlage des Nationalen Reformprogramms EU 2020 bilden; fordert den Rat auf, die wichtigsten Aspekte der Strategie EU 2020 auf seiner Juni-Tagung zu billigen, fordert jedoch nachdrücklich, dass er die endgültigen Beschlüsse zu den wichtigsten Instrumenten, Zielvorgaben und Indikatoren der Strategie EU 2020 nicht ohne angemessene Konsultation des Europäischen Parlaments annimmt; ist in diesem Sinne auch der Auffassung, dass einzelstaatliche Parlamente, Regionen, Gemeinden, Sozialpartner und NRO aktiv in die Festlegung und Durchführung der Strategie einbezogen werden sollten;

Engpässe und Leitzielvorgaben

7.

nimmt die vom Europäischen Rat vereinbarten fünf Leitzielvorgaben zur Kenntnis, die sich auf die Beschäftigungsquote, Forschung und Entwicklung, die Treibhausgasemissionen, das Bildungsniveau und die soziale Eingliederung beziehen; betont, dass diese Leitzielvorgaben im Rahmen einer konsequenten und kohärenten Strategie zur nachhaltigen Entwicklung formuliert werden sollten, in der die Agenden der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik zusammengefasst sind;

Wiederbelebung des Binnenmarkts

8.

betont, dass der Binnenmarkt als eine der wichtigsten Triebkräfte des Wachstums in Europa noch immer nicht vollendet ist; weist ferner darauf hin, dass angesichts der Tatsache, dass es nach wie vor bestimmte Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital bestehen, weitere Bemühungen aller europäischen Institutionen erforderlich sind, um einen fairen, besseren, wettbewerbsfähigeren und effizienteren Binnenmarkt zu schaffen;

9.

betont, dass der freie Handel und der Zugang zum Weltmarkt als wesentliche Grundlagen der Politik beibehalten werden müssen und kein protektionistischer Weg eingeschlagen werden darf, da sich innovative Unternehmer und Unternehmen in einem freien und globalen Markt am besten entwickeln;

10.

betont, dass ehrgeizigere Initiativen nötig sind, um den Binnenmarkt zu vollenden und dessen Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen; begrüßt daher den von Mario Monti ausgearbeiteten Bericht, der – wie die Entschließung des Parlaments vom 20. Mai 2010 (2) – interessante Vorschläge enthält, wie ein Konsens gefunden und ein stärkerer Binnenmarkt vollendet werden kann;

11.

vertritt die Auffassung, dass die Kommission zur Schaffung eines wirksamen Binnenmarkts klare politische Prioritäten festlegen muss, indem sie einen „Binnenmarktakt“ erlässt, der sowohl legislative als auch nichtlegislative Vorschläge umfasst, die auf eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft abzielen;

KMU in einer sozialen Marktwirtschaft

12.

betont, dass die EU KMU und Unternehmergeist fördern sollte, die wesentlich für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sind, dass sie verwaltungstechnische und ordnungspolitische Auflagen verringern und die Vorschriften vereinfachen sollte, so dass KMU rascher wachsen können, indem sie ihre Erzeugnisse bzw. Dienstleistungen frei den 500 Millionen Verbrauchern anbieten, die den Binnenmarkt der EU bilden, und dass sie Bürokratie weiter abbauen sollte; betont zudem, wie wichtig es ist, den „Small Business Act“ durch politische Bemühungen auf allen Ebenen umfassend umzusetzen;

13.

weist insbesondere darauf hin, dass KMU das Rückgrat der sozialen Marktwirtschaft bilden, Arbeitsplätze schaffen und eine wesentliche Rolle bei der Stärkung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums spielen, und betont, dass daher weitere Reformbemühungen unternommen werden sollten, wie etwa KMU-freundliche Rechtsvorschriften, die Schaffung eines attraktiven Umfelds für Unternehmensgründungen, die Förderung des Unternehmergeistes und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln; vertritt ferner die Auffassung, dass die Strategie EU 2020 Zielvorgaben und Initiativen umfassen sollte, um ein höheres Durchschnittsniveau von privatem Beteiligungskapital und Risikokapital in Unternehmen zu fördern;

14.

weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen oft einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leisten können und die Gründung eines Unternehmens oft der Weg zum Erfolg trotz gesellschaftlicher Stagnation ist, dass die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung von KMU ihre Fähigkeit ist, angemessene Mittel für ihre Tätigkeit zu mobilisieren, und dass die Beibehaltung von Garantiemechanismen für KMU, dynamische Zweitmärkte und ein Bankensektor, der die Wirtschaftstätigkeit in Europa fördert, wesentliche Bedingungen für die Entwicklung von KMU sind;

Beschäftigungspolitische Zielvorgabe

15.

bekräftigt, dass hochwertige Arbeitsplätze eine der obersten Prioritäten der Strategie EU 2020 sein sollten und dass eine stärkere Konzentration auf gut funktionierende Arbeitsmärkte und auf soziale Bedingungen wesentlich für die Verbesserung der Beschäftigungssituation ist; fordert daher eine neue Agenda zur Förderung menschenwürdiger Arbeit, zur Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte in ganz Europa und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

16.

vertritt die Ansicht, dass die neue Strategie den Schwerpunkt viel starker auf menschenwürdige Arbeit legen muss, einschließlich der Bekämpfung nicht angemeldeter Arbeitsverhältnisse, sowie dass sie sicherstellen muss, dass Menschen, die derzeit aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, Zugang dazu erlangen können;

17.

ist der Auffassung, dass die neue Strategie Arbeitsmärkte fördern sollte, die die Anreize und Bedingungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz verbessern und gleichzeitig die Anreize für die Arbeitgeber zur Einstellung neuen Personals vergrößern;

Leitziel Forschung

18.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, am Gesamtziel 3 % des BIP für F&E festzuhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial für Synergien zwischen den Fonds der Kohäsionspolitik und den Fonds für F&E besser auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass sich der Einsatz dieser Instrumente in Innovationen niederschlägt, die der Gesellschaft tatsächlich zugute kommen;

19.

unterstreicht, dass für große Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Investitionen in Schlüsselvorhaben im Bereich Energieinfrastrukturen und die neue EU-Zuständigkeit für Raumfahrtpolitik, sowie die EU-Innovationspolitik eine stabile, glaubwürdige und nachhaltige finanzielle Unterstützung durch die EU erforderlich ist, wenn die wesentlichen Zielvorgaben der Union für 2020 erreicht werden sollen;

20.

weist darauf hin, dass Europa sein Potenzial an qualifizierten Arbeitskräften, Wissenschaft, Forschung und Technologie und damit auch seine Innovationsfähigkeit als Schlüsselfaktor der Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern muss und dass das Wissensdreieck weiter der Kernpunkt der Strategie Europa 2020 sein muss;

21.

vertritt die Ansicht, dass es für eine größere Effizienz der europäischen Forschung von ausschlaggebender Bedeutung ist, bestehende Strukturen stärker zu straffen und ein forschungs- und innovationsfreundlicheres Investitionsklima sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu schaffen; fordert die Kommission auf, praktische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen zu treffen, insbesondere mit Blick auf einen besseren Zugang zu Risikokapital;

Leitziel Klima/Energie

22.

bedauert, dass die Leitzielvorgaben des Europäischen Rates bezüglich der Treibhausgasemissionen, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz nicht ehrgeizig genug und somit nicht darauf ausgerichtet sind, eine führende Rolle in einer Welt zu übernehmen, die mit dem Klimawandel und einem gravierenden Raubbau an den natürlichen Ressourcen konfrontiert ist und in der die globalen Ökosysteme am Rande eines Kollaps stehen; fordert daher die unverzügliche und gleichzeitige Festlegung folgender verbindlicher Ziele für die EU:

a)

für jedes Land eine 30-prozentige Verringerung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 sowie langfristig eine weitere wesentliche Verringerung, sofern die anderen Länder bereit sind, sich ebenfalls zu angemessenen Maßnahmen zu verpflichten;

b)

Verbesserung der Ressourceneffizienz;

c)

Verringerung ihres Energieverbrauchs um 20 % sowie Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger auf mindestens 20 % bis zum Jahr 2020 und gleichzeitiger Abbau technischer und nichttechnischer Barrieren für die weitere Entwicklung nachhaltiger erneuerbarer Energieträger als ersten Schritt zur Verwirklichung einer hocheffizienten Wirtschaft ohne CO2-Emissionen bis 2050, hauptsächlich auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger;

d)

messbare Ziele, die darauf ausgerichtet sind, den Verlust der Artenvielfalt und der Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten und diese nach Möglichkeit bis 2020 wieder herzustellen;

Leitziel Bildung

23.

nimmt die Leitzielvorgabe bezüglich der Verbesserungen im Bildungswesen zur Kenntnis; bedauert, dass keine zahlenmäßigen Zielvorgaben festgesetzt wurden, und fordert den Europäischen Rat auf, für den Sekundarunterricht das Ziel von 100 % festzusetzen sowie klare Qualitätsziele und Indikatoren für den Primär- und Sekundarunterricht vorzugeben;

24.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich die in der Mitteilung der Kommission zu „Europa 2020“ dargelegten ehrgeizigen Ziele zu eigen zu machen, wonach bis 2020 die Schulabbrecherquoten unter 10 % der jeweiligen Altersgruppe liegen sollten und mindestens 40 % der Bevölkerung einen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss besitzen sollten;

25.

betont, dass eine konsequente Politik des lebenslangen Lernens erforderlich ist, wodurch Schulungsmöglichkeiten gefördert werden und den Menschen während ihres gesamten Beruflebens zur Verfügung stehen sollten; weist darauf hin, dass es notwendig sein wird, die Anzahl von Menschen, die aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen, konstant zu halten und die soziale Eingliederung zu verbessern;

Leitziel Armutsbekämpfung

26.

besteht darauf, dass in die Strategie Europa 2020 als Zielvorgabe auch die Verringerung der Armut in der EU um die Hälfte aufgenommen wird, und verweist darauf, dass die Mehrheit der Europäer, die derzeit in Armut leben oder von Armut bedroht sind, Frauen sind, insbesondere ältere Frauen, Migrantinnen, alleinerziehende Mütter und Betreuerinnen;

27.

begrüßt die Vorschläge des Europäischen Rats zur sozialen Integration, insbesondere und vorrangig durch die Verringerung der Armut, und betont, dass eindeutige Zielvorgaben und Initiativen notwendig sind; hält dieses Ziel für eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020; fordert eine ehrgeizige, langfristige Strategie gegen Armut mit weitreichenden Vorgaben für die Armutsminderung und die soziale Integration, unter anderem für Frauen, Kinder und ältere Menschen, und zum Abbau der Zahl der Menschen, die trotz einer Erwerbstätigkeit in Armut leben; betont, dass auch die Verringerung der Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte als Zielvorgabe aufgenommen werden muss;

Gleichstellung von Frauen und Männern

28.

bedauert, dass in den vom Europäischen Rat festgelegten Leitzielvorgaben die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht enthalten ist; fordert ein Programm für die Gleichstellung von Mann und Frau, um das bestehende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen und die vollständige Integrierung der Frauen in den Arbeitsmarkt und in die Politik zu gewährleisten und dabei die Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu fördern; betont, dass bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben erforderlich sind;

Leitinitiativen

Leitinitiative: „Innovationsunion“

29.

ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Leitinitiative „Innovationsunion“ von entscheidender Bedeutung ist, um der wissensbasierten Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen; fordert die Kommission auf, die Gesamtmittelausstattung für Forschung und Innovation im Gemeinschaftshaushalt zu erhöhen;

30.

betont, wie wichtig es ist, die Finanzierung für Forschung und Entwicklung zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, damit wissensbasierte Unternehmen ihre Effizienz maximieren können und neue Beschäftigungsmöglichkeiten stimuliert werden können;

31.

legt der Kommission nahe, die Bedingungen für Innovation zu verbessern, z.B. durch die Einführung eines einheitlichen EU-Patents; vertritt die Auffassung, dass gutgemeinte Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Gestaltung einer nachhaltigen Wirtschaft nicht richtig funktionieren, und vertritt die Ansicht, dass KMU, Universitäten und Unternehmen ermutigt werden sollten, an europäischen Programmen teilzunehmen;

32.

ist der Ansicht, dass explizite Ziele für KMU-freundliche Finanzierungsinstrumente festgelegt werden sollten, um die digitale Interoperabilität und Zugänglichkeit zu gewährleisten, und dass sie auch klare Ziele für Öko-Innovation enthalten sollten;

33.

vertritt die Auffassung, dass es noch ein beträchtliches unausgeschöpftes Potenzial zur Förderung von Innovationen über öffentliche Auftragsvergabe gibt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, hervorzuheben, wie wichtig ein innovatives öffentliches Beschaffungswesen für die Erreichung der F&E-Ziele ist, welche Rolle es für die Förderung forschungsorientierter KMU spielt und welches Potenzial es hinsichtlich der Erbringung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen und der Erreichung der Klimaschutzziele hat;

Leitinitiative: „Jugend in Bewegung“

34.

betont, dass das Parlament der Jugend im Haushaltsplan 2011 oberste Priorität beigemessen und deutlich seine Absicht bekundet hat, allen wichtigen Programmen in diesem Bereich weitere finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen;

35.

betont, dass zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit der Sicherstellung von Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle jungen Menschen, der Absenkung der Schwellen für den Einstieg junger Menschen ins Erwerbsleben und der Schaffung von EU-Programmen, mit denen der Unternehmergeist bei Jugendlichen aller Bildungsstufen gefördert wird, größere Bedeutung beigemessen werden sollte;

36.

vertritt die Ansicht, dass die Hochschulbildung eine wichtige Triebkraft für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie für Innovation und Wachstum ist, und dass daher den Maßnahmen im Anschluss an den Bologna-Prozess und der Umsetzung der vereinbarten Grundsätze durch die Mitgliedstaaten im gesamten Europäischen Hochschulraum größere Bedeutung beigemessen werden sollte;

Leitinitiative: Eine Digitale Agenda für Europa

37.

begrüßt die jüngsten ehrgeizigen Vorschläge der Kommission zur Digitalen Agenda und legt den Mitgliedstaaten nahe, diese Initiativen uneingeschränkt umzusetzen;

38.

betont, welch enormes Beschäftigungspotenzial im IKT-Sektor vorhanden ist und welche Schlüsselrolle dieser Sektor dabei spielt, Europa zu einer ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft zu machen; weist darauf hin, dass Wettbewerb in diesem Sektor Innovationen fördert, und betont die Notwendigkeit wettbewerbsfähiger Märkte, die neuen Akteuren offenstehen, um den Einsatz neuer innovativer Technologien zu erleichtern; hebt hervor, dass es wichtig ist, die Bemühungen um einen flächendeckenden Hochgeschwindigkeitszugang zu Festnetzen und mobilen Breitbandnetzen für alle Bürger und Verbraucher fortzusetzen, und zwar zu fairen Bedingungen und zu wettbewerbsfähigen Preisen, und wo immer sie sich aufhalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren politischen Instrumente zur Bereitstellung von Breitbanddiensten für alle EU-Bürger zu fördern und dabei auch nationale Ziele für die Verfügbarkeit von Breitband- und Hochgeschwindigkeits-Internet festzulegen und spezielle Programme zu entwerfen, um die Computerkenntnisse von Kindern durch den Einsatz von Computern in Schulen zu verbessern;

39.

stellt fest, dass die Digitale Agenda Europas wesentliche Auswirkungen auf den Bereich Kultur, Medien und Bildung haben wird und deshalb ein integrierter und kein bereichsbezogener Ansatz erforderlich ist; hält es für ungemein wichtig, sich bei allen politischen Initiativen im Zusammenhang mit der Digitalen Agenda neben binnenmarktrelevanten, ökonomischen und technischen Erwägungen auch mit den Auswirkungen der neuen Medien, z. B. durch eine Verpflichtung zur Förderung der digitalen Kompetenz, sowie mit der Frage der Online-Inhalte zu befassen;

40.

stellt jedoch fest, dass der freie Verkehr bei digitalen Diensten gegenwärtig durch die Fragmentierung der Regelungen auf nationaler Ebene behindert wird;

41.

vertritt die Ansicht, dass die Kreativwirtschaft auch eine wichtige Rolle im digitalen Umfeld spielt, indem sie die kulturelle Vielfalt in der EU fördert;

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

42.

ist der Auffassung, dass die Umweltaspekte der Strategie Europa 2020 insgesamt eher schwach sind und gestärkt werden müssen; hält es für dringend erforderlich, dass klare messbare Umweltziele in die Hauptzielvorgaben der Strategie aufgenommen werden, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten;

43.

ist der Ansicht, dass die Strategie Europa 2020 darauf ausgelegt sein sollte, dass die EU ihr langfristiges Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 80 % bis 2050 erreicht, insbesondere durch eine Erhöhung der Energieeffizienz und eine Verringerung der Abfälle, um so die Wettbewerbsposition Europas zu verbessern und die Kosten zu senken;

44.

ist der Ansicht, dass eine effizientere Ressourcennutzung während der gesamten Strategie Europa 2020 eine Priorität darstellen sollte und dass die Auswirkungen ständig steigender Ölpreise und das begrenzte Angebot an Edelmetallen, die für den Elektroniksektor im Allgemeinen und die Batterieherstellung für Elektroautos im Besonderen von größter Bedeutung sind, bedacht werden müssen;

45.

vertritt die Auffassung, dass die Innovation energisch vorangetrieben werden muss, um die Ziele der Umweltverbesserung, der effizienten Ressourcennutzung und der Kostensenkung zu erreichen, und dass die Festlegung rechtsverbindlicher Zielsetzungen und die Einführung regulatorischer Maßnahmen das wirksamste Mittel darstellen, um die Innovation zu unterstützen;

46.

ist der Ansicht, dass die Vorschriften für die Zuteilung von Mitteln aus den EU-Strukturfonds entsprechend angepasst werden sollten, damit der notwendigen Förderung der Innovation, durch die Kosten gesenkt werden und die Ressourcennutzung verbessert wird, Rechnung getragen wird;

Leitinitiative: Saubere und effiziente Energie:

47.

betont, dass nachhaltige Produktionsprozesse, kombiniert mit einer effizienten Ressourcenbewirtschaftung, einer integrierten Energiepolitik und einem weiteren Ausbau erneuerbarer Energiequellen die EU nicht nur in die Lage versetzen werden, ihre Klima- und Umweltziele zu erreichen, sondern auch einen starken Produktionsstandort Europa zu bewahren sowie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu steigern;

48.

bedauert die mangelnden Bemühungen um die Schaffung einer wahrhaft gemeinsamen europäischen Energiepolitik im Rahmen der EU-2020-Strategie; betont, dass der funktionierende Binnenmarkt zwar ein Kernziel Europas darstellt und das dritte Energiepaket schnellstmöglich umgesetzt werden muss, eine Überbewertung dieses Teils der europäischen Energiepolitik jedoch zu Lasten der anderen beiden Ziele (nachhaltige Entwicklung und Versorgungssicherheit) geht; ruft in Erinnerung, dass der Binnenmarkt nicht unabhängig von seiner externen Dimension behandelt werden kann, und dass Europa eine wahrhaft gemeinsame europäische Energiepolitik braucht, um einen wirklichen Einfluss auf die Sicherheit der Energieversorgung, den Klimawandel und die Erschwinglichkeit der Energieversorgung zu haben;

49.

weist nachdrücklich darauf hin, dass Energieeffizienz nicht nur das kosteneffizienteste Mittel zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energiesicherheit ist, sondern dass sie auch zur Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze bis 2020 beitragen könnte; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Energieeffizienz auch hinsichtlich der Haushaltsmittel ganz oben auf die EU-Agenda zu setzen; fordert insbesondere eine beschleunigte Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und die alsbaldige Vorlage eines ehrgeizigen Vorschlags für den neuen EU-Aktionsplan im Bereich der Energieeffizienz einschließlich einer Überprüfung der Energiedienstleistungsrichtlinie und der Einführung einer verbindlichen Zielvorgabe für die Energieeffizienz;

50.

weist darauf hin, dass zur Bewältigung der klimatechnischen Herausforderungen bis 2020 und in der Zeit danach beträchtliche Investitionen in die Energieinfrastruktur erforderlich sein werden, darunter Investitionen in die Modernisierung der europäischen Energienetze, ein echtes europäisches, reibungslos funktionierendes Energie-Supernetzwerk, grüne Korridore, Interkonnektionen, die Vollendung des Galileo-Projektes, grüne Technologien, e-Gesundheit, das Programm Transeuropäische Netze Verkehr (TEN-V) sowie der freie und gerechte Zugang zu IKT und Breitbanddiensten; betont ferner, dass der Energiebinnenmarkt vollendet werden muss und dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden müssen, das dritte Energiepaket zügig umzusetzen, um das Wirtschaftswachstum, die Öffnung der Märkte und die Stärkung der Verbraucherrechte zu stimulieren und die Energieversorgungssicherheit der EU zu steigern; hält es für wesentlich, diese Initiativen fortzusetzen, um so den internen Energiemarkt zu stimulieren, einen steigenden Anteil erneuerbarer Energiequellen mit einzubinden und um weitere große Infrastrukturprojekte in Drittländern, vor allem im Mittelmeerbereich und im europäisch-asiatischen Raum, zu entwickeln; weist darauf hin, dass Energie aus erneuerbaren Quellen den besten einheimischen Energieressourcen unseres Kontinents entspricht, und fordert deshalb, dass ehrgeizige Umsetzungsmaßnahmen den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Bereich der erneuerbaren Energie entsprechen;

51.

weist darauf hin, dass die Europäische Union effizienter in vorhandene Verkehrsinfrastrukturen wie die TEN-V investieren muss, um das Wirtschaftswachstum zu steigern, den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu verbessern und ein nachhaltiges und interoperables Verkehrssystem zu schaffen; fordert ein Zusammenspiel der Verkehrsträger und der intelligenten Logistiknutzung, da für ein mit einem geringeren CO2-Ausstoß verbundenes und nachhaltigeres Verkehrswesen Innovationen, neue Technologien und Finanzmittel erforderlich sein werden;

Leitinitiative: „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“

52.

unterstützt energisch eine Industriepolitik zur Schaffung einer optimalen Umwelt, um einen starken, wettbewerbsfähigen und diversifizierten Industriestandort Europa zu bewahren und auszubauen; begrüßt und betont den Umstand, dass eine solche Politik den Industriesektor als Ganzes betrifft und dass ihr wesentliches Ziel darin besteht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen;

53.

fordert eine Umstellung der europäischen Industrie anhand einer nachhaltigen europäischen Industriepolitik, die auf die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze und eine Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Ressourcennutzung ausgerichtet ist; vertritt die Ansicht, dass die nachhaltige Entwicklung der europäischen Industrie einen intensiven Dialog mit den Angestellten und Arbeitern erfordert; bekräftigt, dass diese Umstellung Maßnahmen wird erforderlich machen, die die Arbeitnehmer dabei unterstützen, den Übergang zu einer neuen umweltlich nachhaltigen Wirtschaft zu bewerkstelligen;

54.

stellt fest, dass die Strategie EU 2020 die Kosten und den Nutzen der Umstellung auf eine nachhaltige und energieeffiziente Wirtschaft offenlegen sollte und dass die möglichst problemlose Anpassung der Industrie an den Strukturwandel ein Ziel der Union und der Mitgliedstaaten ist;

55.

verweist erneut auf seine Forderung, angemessene Finanzmittel zur Unterstützung sauberer, nachhaltiger und effizienter Energietechnologien mit geringen CO2-Emissionen bereitzustellen, die sich von 2010 an insgesamt auf mindestens 2 Mrd. EUR jährlich aus dem EU-Haushalt zusätzlich zum RP7 und zum CIP belaufen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend einen Finanzierungszeitplan für die Mittel aufzustellen, die sie bereitstellen werden, um zu gewährleisten, dass die Mittel für die unterschiedlichen Initiativen des SET-Plans und die zusätzlichen Initiativen ab 2010 zu fließen beginnen;

Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

56.

stellt fest, dass es wichtig ist, sich damit auseinanderzusetzen, dass weltweit gesehen die Wettbewerbsfähigkeit Europas zurückgeht, und hält es unter Berücksichtigung des langfristig zu erwartenden Mangels an Arbeitskräften für wichtig, über die Krise hinaus zu blicken und europäische Lösungen zu ergründen, um eine wissensbasierte Migration zu ermöglichen und eine Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Europa zu verhindern;

57.

ist der Ansicht, dass im Mittelpunkt der Politik die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und das Bemühen stehen sollten, Qualifikationen und Bedürfnisse des Marktes effektiv in Einklang zu bringen, und dass es deshalb erforderlich ist, die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Forschern mit Hilfe von Austauschmaßnahmen zu erleichtern und Praktika zu fördern, um die internationale Attraktivität der europäischen Hochschuleinrichtungen zu steigern; vertritt die Auffassung, dass das Engagement Europas für das Bildungswesen in der Strategie Europa 2020 konkrete Gestalt annehmen sollte und begrüßt die Initiative der Kommission, Zielvorgaben für den Bildungsbereich in die Strategie Europa 2020 aufzunehmen;

58.

fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit dem Parlament bis zum Jahresende eine ehrgeizige Strategie in Bezug auf umweltfreundliche Arbeitsplätze zu verabschieden und dazu die Rahmenbedingungen für eine Erschließung des Beschäftigungspotentials einer nachhaltigeren Wirtschaft auf der Grundlage der Qualifikationen und von Innovation festzulegen und zu gewährleisten, dass die Umstellung auf eine derartige Wirtschaftsform durch Weiterbildung, lebenslanges Lernen und soziale Sicherheit für alle unterstützt wird;

Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

59.

begrüßt den Vorschlag der Kommission in Bezug auf eine Plattform zur Bekämpfung der Armut, betont jedoch, dass die Bekämpfung der Armut beschleunigt fortgesetzt werden muss; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Strategie EU 2020 ausdrücklich ehrgeizige Zielvorgaben in Bezug auf die Reduzierung der Ungleichheit und insbesondere der Kluft zwischen Arm und Reich umfassen sollte; vertritt deshalb die Auffassung, dass Armut als „relative Armut“ gemessen werden muss, damit jene, die der Gefahr der Ausgrenzung ausgesetzt sind, leichter ermittelt werden können;

60.

vertritt die Ansicht, dass die Indikatoren für Armut und soziale Einbindung die Notwendigkeit einer Verringerung der Armut durch eine Einbindung der Betroffenen und insbesondere von Frauen in den Arbeitsmarkt widerspiegeln sollten; fordert deshalb die Ausarbeitung neuer Instrumente zur Messung des Verhältnisses zwischen dem Ausschluss vom Arbeitsmarkt und der Armut auf der Ebene des Einzelnen; betont, dass die sozialen Dienstleistungen für die Förderung der sozialen Einbindung von elementarer Bedeutung sind;

Kohäsionspolitik

61.

vertritt die Auffassung, dass eine energische und ordnungsgemäß finanzierte Kohäsionspolitik, die alle europäischen Regionen umfasst, in jeder Hinsicht der Strategie Europa 2020 entsprechen sollte und dass eine solche Politik mit ihrem horizontalen Ansatz eine Vorbedingung für eine erfolgreiche Umsetzung der EU 2020-Ziele sowie für die Verwirklichung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts darstellt; fordert deshalb, dass die Bestimmungen zur Umsetzung der Kohäsionspolitik im Interesse der Benutzerfreundlichkeit, der Zuverlässigkeit und eines zielgerichteteren Ansatzes in Bezug auf künftige Herausforderungen und die Gefahr von Wirtschaftskrisen weiter vereinfacht werden sollten;

62.

vertritt die Auffassung, das die weltweite Krise als Möglichkeit für eine Neubegründung unserer europäischen sozialen Marktwirtschaft als einem Gesellschaftsmodell, das auf Nachhaltigkeit, Solidarität, Wissen, einem entscheidenden Rückgang der Armut und auf der Schaffung von Arbeitsplätzen beruht, herangezogen werden sollte, und dass die Strategie EU 2020 das Beschäftigungspotential des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft ausbauen sollte;

Gemeinsame Agrarpolitik

63.

betont, dass die Reform der GAP bis 2013 und eine nachhaltige Strategie für die Forstwirtschaft im Rahmen der Strategie EU 2020 geprüft werden sollten; ist davon überzeugt, dass die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft mit dem richtigen Regelungsrahmen und angemessenen Haushaltsmitteln eine wichtige Rolle bei der europäischen Gesamtstrategie zur Sicherung der wirtschaftlichen Erholung spielen, gleichzeitig einen Beitrag zur Ernährungssicherheit in der EU und weltweit leisten, ländliche Gegenden, die 90 % des Territoriums der EU ausmachen, erhalten, den Schutz von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten gewährleisten, Vorteile für die Umwelt sichern und einen wichtigen Beitrag zur Suche nach alternativen Energiequellen leisten können;

Auswärtiges Handeln der Europäischen Union

64.

betont, dass der auswärtigen Dimension der Strategie EU 2020 erhöhte Aufmerksamkeit entgegengebracht werden sollte; fordert die Kommission auf, ein weiteres und umfassenderes Konzept ihres auswärtigen Handelns in Übereinstimmung mit dem EU-Ansatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu gestalten; fordert die Kommission auf, ihre Handelsstrategie für die Strategie EU 2020 einzusetzen, um die Grundwerte der Union wie die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten sowie den Schutz der Umwelt voranzubringen;

65.

betont, dass die Kommission ihre Handelsstrategie für die Strategie EU 2020 so ausgestalten sollte, dass die Handelspolitik der EU zu einem echten Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung weltweit wird, und dass sie frühzeitig einen offenen Dialog mit dem Parlament und der Zivilgesellschaft über die Prioritäten der EU für die Zeit nach Doha und insbesondere über die sozialen und umweltlichen Standards und die Reform der Welthandelsorganisation WTO ins Auge fassen sollte;

*

* *

66.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0053.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0186.


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