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Document 52010IP0065

Naturkatastrophe größeren Ausmaßes in der Autonomen Region Madeira und Folgen des Orkans Xynthia in Europa Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und den Auswirkungen des Sturmtiefs Xynthia in Europa

ABl. C 349E vom 22.12.2010, p. 88–90 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 349/88


Donnerstag, 11. März 2010
Naturkatastrophe größeren Ausmaßes in der Autonomen Region Madeira und Folgen des Orkans Xynthia in Europa

P7_TA(2010)0065

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und den Auswirkungen des Sturmtiefs Xynthia in Europa

2010/C 349 E/17

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 3 des EU-Vertrags und die Artikel 191 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) und seine Stellungnahme vom 18. Mai 2006 (1),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. September 2002 zu den Überschwemmungen in Europa (2), vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) in Europa (3), vom 7. September 2006 zu den Waldbränden und Überschwemmungen (4) und vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – landwirtschaftliche Aspekte (5), Aspekte der regionalen Entwicklung (6) und Umweltaspekte (7),

unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) und die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ (KOM(2009)0082),

unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira vom 24. Februar 2010,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich am 20. Februar 2010 in Madeira eine schwere Naturkatastrophe mit heftigen Regenfällen ungekannten Ausmaßes, in Verbindung mit starkem Sturm und sehr hohen Wellen ereignet hat, und dabei in Madeira mindestens 42 Menschen ums Leben gekommen sind, mehrere Personen noch vermisst werden, Hunderte von Personen obdachlos geworden sind und Dutzende von Personen verletzt wurden,

B.

in der Erwägung, dass der verheerende Orkan Xynthia vom 27. und 28. Februar 2010 an der französischen Atlantikküste insbesondere in den Regionen Poitou-Charentes, Pays-de-la-Loire und der Betragne den Tod von beinahe 60 Menschen verursacht hat und nach wie vor mehrere Personen vermisst werden und Tausende von Menschen obdachlos geworden sind,

C.

in der Erwägung, dass mehrere Unwetter, vor allem der Orkan Xynthia, auch einige spanischen Regionen, insbesondere die Kanarischen Inseln und die Region Andalusien, sowie Belgien, Deutschland, die Niederlande und Portugal heimgesucht und dort mehrere Todesfälle sowie schwere Sachschäden verursacht haben,

D.

in der Erwägung, dass diese Katastrophen den Angehörigen der Opfer und der betroffenen Bevölkerung schweres Leid zugefügt haben,

E.

in der Erwägung, dass die Katastrophen Zerstörung in großem Umfang mit sich gebracht haben, unter anderem auch erhebliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur – einschließlich des Straßennetzes, der Häfen, der Wasserversorgung, des Elektrizitätsnetzes, der Abwasserentsorgung und der Telekommunikationssysteme – sowie an Privatgebäuden, Geschäften, Industrieanlagen und Ackerland, und dass sie Schäden am natürlichen und kulturellen Erbe verursacht haben; in der Erwägung, dass insbesondere die Schäden an der Wasserversorgung und am Abwassersystem zu einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit werden können,

F.

in der Erwägung, dass die Menschen derzeit aufgrund dieser Katastrophen noch nicht in ihren Alltag zurückkehren können und dass die Katastrophen wahrscheinlich langfristige wirtschaftliche und soziale Folgen nach sich ziehen werden,

G.

in der Erwägung, dass in den von den Katastrophen betroffenen Gebieten nun Aufräumarbeiten und Wiederaufbau und die Wiederherstellung ihres Produktionspotenzials vordringlich sind und die durch die Katastrophe verursachten sozialen Kosten kompensiert werden müssen,

H.

in der Erwägung, dass sich in den vergangenen Jahren abgezeichnet hat, dass Probleme mit Überschwemmungen, Stürmen und anderen extremen Wettererscheinungen wahrscheinlich immer häufiger auftreten werden; in der Erwägung, dass Investitionen in Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels deshalb auch Investitionen in die Katastrophenprävention sind,

I.

in der Erwägung, dass Naturkatastrophen nachteilige wirtschaftliche und soziale Folgen für die regionalen Ökonomien, die Produktion, die Aquakultur, den Fremdenverkehr, die Umwelt und die Artenvielfalt haben,

1.

verleiht seinem tiefen Mitgefühl und seiner Solidarität mit den betroffenen Gebieten Ausdruck, bedauert die durch diese Naturkatastrophen verursachten erheblichen wirtschaftlichen Schäden und bekundet insbesondere den Familien der Opfer sein aufrichtiges Beileid;

2.

spricht seine Anerkennung für die Such- und Rettungsmannschaften aus, die ununterbrochen im Einsatz waren, um Menschen zu retten und den Schaden für Menschen sowie Sachschäden einzudämmen;

3.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die von den wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen der Katastrophen betroffenen Menschen zu unterstützen;

4.

ist der Auffassung, dass sich die zuständigen nationalen, regionalen und kommunalen Stellen auf eine wirksame Prävention konzentrieren und angemessenen Rechtsvorschriften und Vorkehrungen in Bezug auf Wiederaufforstungsprogramme, die Flächennutzung sowie die Wasserbewirtschaftung, einem wirksamen Risikomanagement, auch in Bezug auf die städtische Bebauung an den Küsten und den Bau von Deichen sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft mehr Aufmerksamkeit schenken sollten;

5.

fordert die Kommission auf, sobald die Regierungen der betroffenen Länder ihre entsprechenden Anträge stellen, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Solidaritätsfonds der Europäischen Union unverzüglich und in flexibler Weise zu mobilisieren und die größtmöglichen Beträge bereitzustellen;

6.

fordert die Kommission auf, den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Regionen und der besonders heiklen Situation von Inselregionen und Regionen in äußerster Randlange Rechnung zu tragen, um die Opfer dieser Katastrophen so gut wie möglich zu unterstützen;

7.

fordert die Kommission auf, sich zusätzlich zu der Mobilisierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in den Verhandlungen mit den betreffenden Behörden über die Überarbeitung der regionalen operationellen Programme INTERVIR+ (ERDF) und RUMOS (ESF) und ihrer französischen Äquivalente sowie des Kapitels zu Madeira des thematischen operationellen Programms für territoriale Verbesserungen, das mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds finanziert wird, offen und flexibel zu zeigen; fordert die Kommission auf, mit der Überarbeitung schnellstmöglich fortzufahren und die Möglichkeit zu prüfen, im Jahr 2010 die Kofinanzierungsrate der Gemeinschaft für bestimmte Projekte im Rahmen der entsprechenden operationellen Programme gemäß den Bestimmungen und Obergrenzen aufzustocken, die in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates festgelegt wurden, welche die allgemeinen Bestimmungen für die Strukturfonds 2007 - 2013 enthält, ohne dass sich dies auf die Finanzausstattung auswirkt, die für die betroffenen Ländern jährlich bereitgestellt wird;

8.

bekräftigt, dass gemäß der neuen EUSF-Verordnung, die auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission (KOM(2005)0108) ausgearbeitet wurde, Probleme im Zusammenhang mit Naturkatastrophen flexibler und effektiver gelöst werden müssen; kritisiert die Tatsache, dass der Rat dieses Dossier blockiert, obwohl das Parlament seine Stellungnahme im Mai 2006 mit überwältigender Mehrheit angenommen hatte; fordert den spanischen Ratsvorsitz und die Kommission auf, unverzüglich nach einer Lösung zu suchen, um die Überarbeitung dieser Verordnung wieder aufzunehmen, damit ein stärkeres und flexibleres Instrument geschaffen wird, auf dessen Grundlage die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel wirksam angegangen werden können;

9.

fordert die Mitgliedstaaten und die betroffenen Regionen auf, Wiederaufbau- und Sanierungspläne für die betroffenen Gebiete aufzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu bedenken, dass langfristige Investitionen in Strategien zur Vermeidung von Katastrophen und zur Eindämmung der dadurch verursachten Schäden erforderlich sind;

10.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen, indem sie die geltenden Rechtsvorschriften in kohärenter Weise in allen betroffenen Bereichen einhalten;

11.

betont, dass die im Weißbuch über die Anpassung an den Klimawandel enthaltenen Empfehlungen in konkrete Maßnahmen umgesetzt und die notwendigen Schritte eingeleitet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Anpassung an den Klimawandel in der Europäischen Union wirklich vorangetrieben wird;

12.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Autonomen Region Madeira zu übermitteln.


(1)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.

(2)  ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.

(3)  ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 322.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0349.

(5)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0222.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0223.

(7)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0224.


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