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Document 52010IP0050

Bericht über die Wettbewerbspolitik 2008 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu der Wettbewerbspolitik 2008 (2009/2173(INI))

ABl. C 349E vom 22.12.2010, p. 16–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 349/16


Dienstag, 9. März 2010
Bericht über die Wettbewerbspolitik 2008

P7_TA(2010)0050

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu der Wettbewerbspolitik 2008 (2009/2173(INI))

2010/C 349 E/03

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben b und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vormals Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben b und c des EG-Vertrags),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2008 (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen (4),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor (5),

unter Hinweis auf die Entscheidung 2005/842/EG vom 28. November 2005 der Kommission über die Anwendung von Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden (6) (Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen für öffentliche Dienstleistungen),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2008„Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen“ (7),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2008 über einen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (8),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2009„Erläuterungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Vertrags auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen“ (9),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2009 über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft (10),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2009 über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (11),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. August 2009„Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise“ (2008/C 270/02) (12),

in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission vom 2. April 2008 über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts (13) (Weißbuch über Schadenersatzklagen) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 26. März 2009 (14),

in Kenntnis des Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren (15), der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für die Würdigung bestimmter Kategorien staatlicher Beihilfen (16) sowie der Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte (17) (Vereinfachungspaket),

unter Hinweis auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen (18),

unter Hinweis auf den Anzeiger für staatliche Beihilfen für 2008 und 2009,

unter Hinweis auf die am 7. August 2009 von der Kommission geprüften Garantie- und Rekapitalisierungsregelungen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Februar 2005 zu staatlichen Beihilfen als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (19),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Berichten über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 (20),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa (21),

unter Hinweis auf die schriftliche Erklärung des Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen (22),

gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0025/2010),

A.

in der Erwägung, dass die außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umstände der letzten beiden Jahre außergewöhnliche Maßnahmen erforderten,

B.

in der Erwägung, dass die Europäische Union erstmals Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben b und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Anspruch genommen hat,

C.

in der Erwägung, dass effiziente Märkte in Krisenzeiten von entscheidender Bedeutung sind, und dass die Wettbewerbsvorschriften flexibel aber konsequent angewandt werden müssen,

D.

in der Erwägung, dass Protektionismus und Wettbewerbsverzerrung die Krise nur vertiefen und verlängern würden,

E.

in der Erwägung, dass das wachsende Haushaltsdefizit und die zunehmende öffentliche Verschuldung in vielen Mitgliedstaaten den wirtschaftlichen Aufschwung und das Wirtschaftswachstum um Jahre oder womöglich Jahrzehnte verzögern können,

F.

in der Erwägung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Finanzkrise seit Oktober 2008 Garantien für Bankeinlagen gewährt haben, sowie in der Erwägung, dass die Ausgabe garantierter Anleihen ein beträchtliches Ausmaß angenommen und den Banken zu einer wichtigen Finanzierungsquelle und zu einer Absicherung gegen die Risiken, mit denen das Finanzsystem konfrontiert wurde, verholfen hat,

G.

in der Erwägung, dass empirische Untersuchungen darauf hinweisen, dass die Garantien der Regierungen der Mitgliedstaaten zu zahlreichen Auswirkungen und Verzerrungen wie der verringerten Streuung von privaten Anleihen geführt haben, die im Hinblick auf eine Verlängerung im Jahre 2010 berücksichtigt werden müssen,

H.

in der Erwägung, dass die Bereitschaft multinationaler Unternehmen, ausgiebig auf Steueroasen und Offshore-Zentren als Teil ihrer Strategien der Steuervermeidung zurückzugreifen, im Widerspruch zum Grundsatz des fairen Wettbewerbs steht,

I.

in der Erwägung, dass ein verantwortungsvolles Handeln in Steuerangelegenheiten eine wichtige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung günstiger Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und für die Förderung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes ist,

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt den Bericht über die Wettbewerbspolitik für 2008, insbesondere dessen Schlüsselkapitel über Kartelle und Verbraucher; unterstützt die Einrichtung des Referats für die Beziehungen zu den Verbrauchern; stellt fest, dass das Vorhandensein von Kartellen den Verbrauchern Schaden zufügt; bedauert, dass es für die Verbraucher schwierig ist, in den Genuss der Vorteile des Wettbewerbs zu kommen;

2.

hebt die Tatsache hervor, dass Kartelle zu den schwersten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gehören, die Wertschöpfungskette stören, nachteilig für die Verbraucher sind und überaus negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben; regt die Kommission zur weiteren strikten Rechtsdurchsetzung an, um Kartelle zu verhindern und gegen sie vorzugehen; begrüßt Instrumente wie das Legislativpaket zu Vergleichsverfahren, durch das die Kommission Kartellangelegenheiten mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens regeln kann, bei dem Unternehmen nach Akteneinsicht ihre Beteiligung an einem Kartell einräumen und die gegen die Parteien verhängte Geldbuße reduziert wird; erinnert daran, dass die Wettbewerbspolitik und die flächendeckende Inkraftsetzung der Wettbewerbsvorschriften für ein reibungsloses Funktionieren und einen wettbewerbsfähigen europäischen Binnenmarkt unerlässlich sind, da durch sie die Effizienz, ein leistungsstarkes Unternehmertum und der Verbraucherschutz gestärkt werden; vertritt insbesondere die Auffassung, dass der Bekämpfung von Kartellen eine entscheidende Rolle dabei zukommt, sicherzustellen, dass die Verbraucher durch niedrigere Preise und eine größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen von der Wettbewerbsordnung profitieren;

3.

fordert, umfassend bei der Gestaltung der Wettbewerbspolitik einbezogen zu werden, u. a. durch die Einführung von Mitentscheidungsbefugnissen und der Auflage, dass das Parlament regelmäßig über jede wettbewerbspolitische Initiative unterrichtet werden muss;

4.

fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament im Laufe des Jahres 2010 darüber in Kenntnis zu setzen, welche konkreten Schritte sie infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon im Bereich der Wettbewerbspolitik einleiten wird;

5.

fordert die Kommission auf, dem Parlament ausführlich und jährlich über die Weiterbehandlung der Empfehlungen des Parlaments Bericht zu erstatten und jede Abweichung von den Empfehlungen des Parlaments zu begründen;

6.

regt die Kommission an, zur Ermittlung von Wettbewerbsproblemen und Umsetzungsschwerpunkten einen beständigen und dauerhaften Dialog mit den Verbraucherverbänden zu initiieren; fordert einen umfassenden Bericht über die Tätigkeiten des Referats für die Beziehungen zu den Verbrauchern der GD Wettbewerb;

7.

fordert die Kommission auf, alle Beurteilungen und Studien zu veröffentlichen, auf die im künftigen Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik Bezug genommen wird, und für diese Beurteilungen und Studien auf unabhängige und verlässliche Sachverständige zurückzugreifen;

8.

erinnert an seine an die Kommission gerichtete Forderung, den Personalbestand in der Generaldirektion Wettbewerb umgehend zu überprüfen und sicherzustellen, dass die zugewiesenen Ressourcen der steigenden Arbeitsbelastung entsprechen;

9.

betont die Notwendigkeit klarer, robuster und KMU-freundlicher Wettbewerbsregeln auf der Grundlage des in der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa (SBA) verankerten Prinzips „Vorfahrt für KMU“;

10.

fordert die Kommission auf, in ihren nächsten Bericht ein eigenständiges Schwerpunktkapitel zum Thema „KMU und Wettbewerb“ aufzunehmen; verweist auf die hohen Kosten des Patentsystems für die KMU, insbesondere aufgrund der drohenden Klagen von Patentverwertern; macht auf die offene Innovation und den Grundsatz des gemeinsamen Wissens aufmerksam; fordert die KMU auf, die Ergebnisse des RP7 im Rahmen eines offenen Zugangs zu nutzen;

11.

fordert die Kommission auf, Artikel 12 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vormals Artikel 153 Absatz 2 EG-Vertrag) als Rechtsgrundlage für künftige Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt anzuwenden, in dem eindeutig festgelegt ist, dass „den Erfordernissen des Verbraucherschutzes (…) bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen“ wird;

12.

fordert die Kommission auf, auf die Umsetzung des Telekom-Pakets zu drängen;

13.

begrüßt die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Vertrags auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen“; vertritt die Auffassung, dass diese Leitlinien einen Fortschritt darstellen, da sie bei möglichen Eingriffen der Kommission für mehr Transparenz und Berechenbarkeit sorgen; vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Leitlinien nie die Handlungsfähigkeit der Kommission in diesem Bereich im Rahmen des derzeitigen Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einschränken oder beschränken sollten;

14.

hebt hervor, dass 2008 erstmals in der Geschichte der EU-Wettbewerbspolitik Zwangsgelder aufgrund eines Verstoßes gegen eine frühere Entscheidung der Kommission verhängt wurden;

Staatliche Beihilfen

15.

betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die Anwendung staatlicher Beihilfen aufmerksam beobachtet, um sicherzustellen, dass diese Stützungsmechanismen nicht angewendet werden, um nationale Industrien in einer Weise zu schützen, die dem Binnenmarkt und den europäischen Verbrauchern schadet;

16.

hält es daher bei der Bewertung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Vertrag für wichtig, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den negativen Auswirkungen der staatlichen Beihilfen auf den Wettbewerb und auf die öffentlichen Finanzen und ihren positiven Auswirkungen im Hinblick auf gemeinsame Interessen gefunden wird;

17.

fordert die Kommission auf, die externe Dimension der Auswirkungen der geplanten Bankregelungen, insbesondere auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken, zu prüfen;

18.

vertritt die Ansicht, dass die Beihilfepolitik zugunsten der Finanzinstitutionen und zur Förderung des Wirtschaftsaufschwungs u. a. dazu beigetragen hat, die Finanzmärkte zu stabilisieren und die Auswirkungen der Kreditkrise auf die Realwirtschaft zu meistern;

19.

stellt fest, dass die Beihilfepolitik ein fester Bestandteil der Wettbewerbspolitik ist und die Kontrolle staatlicher Beihilfen der Notwendigkeit Rechnung trägt, gleiche Bedingungen für alle im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen aufrechtzuerhalten; wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, in welchem Maß die den Finanzmärkten gewährten staatlichen Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben; fordert die Ausarbeitung eines unabhängigen Berichts über mögliche Wettbewerbsverzerrungen infolge von staatlichen Eingriffen im Finanzsektor; fordert die Kommission auf, über die von den Begünstigten staatlicher Beihilfen bei der Umstrukturierung erzielten Fortschritte zu berichten und für mehr Klarheit in Bezug auf die Rückzahlungen staatlicher Beihilfen und mögliche Sanktionen aufgrund nicht erfolgter Rückzahlungen zu sorgen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, genauer anzugeben, welche Umstrukturierungsmaßnahmen bei möglichen Wettbewerbsverzerrungen vorgeschrieben werden, die bezüglich der Rückzahlungsbedingungen zu Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten führen; fordert eine verstärkte Einsicht in die Kriterien für Einziehungen und ihre mittelfristigen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen;

20.

erklärt sich besorgt über die Subventionen und Wettbewerbsverzerrungen in Form von Garantien, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten für die Finanzausstattung der Banken abgegeben wurden; fordert, dass die Kommission den Umfang der Subventionen bewertet, die die Garantien für die Finanzausstattung der Banken darstellen, und damit prüft, ob diese mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind, und welche Maßnahmen erforderlich sind, um alle mit diesen Garantien zusammenhängenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen;

21.

fordert die Kommission auf, dringend weiter zu ermitteln, warum die den Banken gewährten staatlichen Beihilfen nicht an die Realwirtschaft weitergegeben werden, und Maßnahmen gegen die Banken einzuleiten, die die aus staatlichen Beihilfen erzielten Gewinne nachweislich einbehalten bzw. nicht weitergeleitet haben;

22.

stellt fest, dass die Kommission das Verfahren für den Abbau staatlicher Unterstützung und die Anordnung der Umstrukturierung und Veräußerung von Unternehmensteilen bereits eingeleitet hat; erkennt an, dass diese Verfahren flexibel sein müssen, damit sie erfolgreich sein können; ersucht die Kommission dennoch um Leitlinien für diese Verfahren; vertritt ferner die Auffassung, dass staatliche Beihilfen nicht über Gebühr verlängert werden sollten, und dass umgehend Ausstiegsstrategien auszuarbeiten sind;

23.

bekräftigt, dass die Ausstiegsstrategien, insbesondere hinsichtlich des Abbaus von Unterstützungen für den Bankensektor, koordiniert werden müssen; unterstreicht, dass eine solche Koordinierung entscheidend ist für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die entstehen können, wenn Banken in Ländern mit Bankenförderprogrammen in einem gewissen Umfang subventioniert werden, während solche Programme in anderen Ländern bereits abgebaut wurden;

24.

vertritt die Auffassung, dass das System der Wettbewerbsregeln den Turbulenzen zunächst standgehalten hat, dass aber die Krise gezeigt hat, wie dringend ein EU-Rechtsrahmen für ein grenzüberschreitendes Krisenmanagement im Finanzsektor benötigt wird, einschließlich einer Lösung für die Institutionen, die einfach zu groß sind, als dass man sie untergehen lassen könnte, sowie einer raschen und vollständigen Umsetzung der Empfehlungen des De-Larosière-Berichts einschließlich einer einheitlichen europäischen Regulierungsbehörde, eines Einlagensicherungssystems und eines Notfallfonds bzw. eines gleichwertigen Systems;

25.

fordert die Kommission auf, über die nationalen staatlichen Beihilfemaßnahmen, die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Regelungen und die sich möglicherweise daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrungen und wirtschaftlichen Unterschiede Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, Vorschläge für einen in sich schlüssigen, einheitlichen europäischen Ansatz auszuarbeiten;

26.

fordert die Kommission auf, mögliche Unvereinbarkeiten zwischen staatlichen Beihilfen und anderen Instrumenten der Gemeinschaft wie dem Strukturfonds und dem Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eingehender zu prüfen, damit die Kohärenz ihrer Maßnahmen sichergestellt ist;

27.

fordert die Kommission auf, zu erklären, welche Kriterien bei einem Beschluss über eine mögliche Ausdehnung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen verwendet werden;

28.

bekräftigt, dass staatliche Beihilfen mit den Zielen der Lissabon-Göteborg-Strategie und des Klima-Energie-Pakets vereinbar sein sollten; drängt die Mitgliedstaaten, schädliche Subventionen abzuschaffen, durch die u. a. der Verbrauch oder die Erzeugung fossiler Brennstoffe gefördert wird, die die Treibhausgasemission erhöhen; hebt des Weiteren hervor, dass politische Maßnahmen und Vorhaben, die im Rahmen des Konjunkturprogramms geplant sind, einer strategischen Umweltprüfung bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen;

29.

begrüßt die neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen im Rahmen des Klima-Energie-Pakets, denen zufolge eine Standardprüfung kleinerer Beihilfebeträge und eine eingehendere Prüfung größerer Beihilfebeträge vorgesehen ist;

30.

fordert die Kommission auf, im Laufe des Jahres 2010 einen umfassenden Bericht über die Wirksamkeit der staatlichen Beihilfen, die für ein umweltgerechtes Konjunkturprogramm (im Sinne einer grundlegenden Umorientierung hin zur Nachhaltigkeit, insbesondere in der Automobilbranche) gewährt wurden, und der staatlichen Beihilfen für Umweltschutzmaßnahmen zu veröffentlichen;

31.

fordert, dass in vergleichbarer Form über staatliche Beihilfen zur Unterstützung von KMU, für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, für Forschung und Entwicklung sowie für Innovation Bericht erstattet wird;

32.

regt an, dass bei der Aussetzung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, durch den in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise der Zugang zu Finanzierungen gefördert wird, die wirtschaftliche Lage des betroffenen Mitgliedstaates (die zur wirtschaftlichen Erholung notwendige Zeitspanne und das Ausmaß des Rückgangs des BIP) zu berücksichtigen ist;

33.

ruft die Kommission auf, sich weiterhin für mehr Transparenz bei den Nutzungsgebühren der Festnetz- und vor allem der Mobilfunkanbieter im Telekommunikationssektor einzusetzen;

34.

hebt hervor, dass man sich mit dem Problem auseinandersetzen muss, das die Steueroasen und Off-Shore-Zentren u. a. mit Blick auf unlauteren Wettbewerb und die Finanzstabilität darstellen;

35.

verweist erneut auf seine Forderung, eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer einzuführen;

36.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament über die von ihr vorzunehmende – und seit dem 19. Dezember 2008 ausstehende – Überprüfung der Entscheidung der Kommission zu staatlichen Beihilfen für öffentliche Dienstleistungen zu unterrichten, bei der nunmehr auch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon berücksichtigt werden sollte;

37.

stellt besorgt fest, dass die Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen ein langwieriger und mühsamer Prozess ist, und dass einige wenige Mitgliedstaaten für nahezu alle anhängigen Verfahren verantwortlich sind; ermutigt die Kommission, die Verfahren weiter zu verschärfen und insbesondere bei mehrmaligen Verstößen weiter Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben;

38.

fordert die Kommission auf, die bei einigen europäischen Unternehmen weit verbreitete Praxis, hoch qualifizierte Arbeitnehmer im Rahmen kostengünstiger befristeter Arbeitsverträge und Praktika zu beschäftigen, eingehend zu untersuchen, da es sich um eine missbräuchliche Wirtschaftsstrategie handelt, die den Grundsätzen menschenwürdiger Arbeit zuwiderläuft und zu Wettbewerbsverzerrungen führt;

39.

unterstreicht, dass die Erleichterung der Risikokapitalfinanzierung für KMU entscheidend für die Förderung eines lauteren Wettbewerbs ist;

40.

fordert die Kommission auf, zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten, in welchem Ausmaß die verschiedenen nationalen Unterstützungsregelungen in der Kraftfahrzeugbranche zu anderen Gemeinschaftszielen beigetragen haben, insbesondere zur Nachhaltigkeit und zu umweltfreundlichen Technologien; fordert die Kommission dringend auf, die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb dieses Marktes zu bewerten, insbesondere das Verhältnis zwischen Erstausrüster und Direkt- und Unterlieferanten;

41.

begrüßt die Veröffentlichung des Vereinfachungspakets;

Kartellrecht

42.

begrüßt die Annahme des Weißbuchs über Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts durch die Kommission; hält dieses Weißbuch für einen Sieg für den Verbraucherschutz innerhalb der Europäischen Union;

43.

erinnert daran, dass Kartelle der Wirtschaft schaden und eine der schwerwiegendsten Verletzungen des Wettbewerbsrechts darstellen; vertritt die Auffassung, dass solche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dem Interesse der Unionsbürger zuwiderlaufen, da sie bedeuten, dass die sich aus dem Wettbewerb ergebenden Vorteile in Form niedrigerer Preise nicht an die Verbraucher weitergegeben werden können; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass jeder geplante Vorschlag für Sammelklagen den Standpunkt des Parlaments berücksichtigen muss, der in dessen Entschließung vom 26. März 2009 über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts dargelegt ist; weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass das Parlament bei der Annahme eines solchen Rechtsaktes im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens einbezogen werden muss;

44.

fordert die Kommission auf, ihre wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen besser mit den verbraucherrechtlichen Maßnahmen abzustimmen;

45.

begrüßt, dass die Kommission in den letzten Jahren sehr entschlossen gegen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorgegangen ist, da sie den Verbrauchern und der Wirtschaft großen Schaden zufügen; betont, wie wichtig eine umfassende öffentliche Unterstützung der Wettbewerbspolitik und die Gewährleistung der demokratischen Legitimierung durch die Einbeziehung des Europäischen Parlaments ist; ist besorgt darüber, dass sich die Verhängung immer höherer Geldbußen als zu kurz gegriffen erweisen könnte, nicht zuletzt angesichts potenzieller Arbeitsplatzverluste infolge von Zahlungsunfähigkeit, und fordert die Ausarbeitung einer breiteren Palette differenzierter Instrumente zur Behandlung von Aspekten wie die individuelle Verantwortung, Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen, kürzere Verfahren, das Recht auf Verteidigung und ordnungsgemäße Verfahren, Mechanismen, durch die die Wirksamkeit der Anwendung der Kronzeugenregelung sichergestellt wird (insbesondere um Konflikte zu beheben, die durch Verfahren mit Ausforschungsbeweis in den Vereinigten Staaten entstehen), Programme zur Sicherstellung des rechtmäßigen Verhaltens eines Unternehmens und die Entwicklung europäischer Normen; unterstützt einen Ansatz des „Forderns und Förderns“ mit Geldbußen als wirksames Abschreckungsmittel insbesondere bei wiederholten Verstößen und Anreizen für rechtmäßiges Verhalten;

46.

vertritt die Ansicht, dass bei Mehrfachverstößen eines Unternehmens gegen das Wettbewerbsrecht stärkere Abschreckungsmaßnahmen erforderlich sind, damit das Wettbewerbsrecht bei Kartellsachen bzw. bei der Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durchgesetzt wird;

47.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der persönlichen Haftung einzuführen;

48.

fordert die Kommission auf, über die Rolle von Programmen zur Regelüberwachung als Instrument zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen nachzudenken;

49.

fordert die Kommission auf, spezifische Kriterien festzulegen, nach denen beurteilt werden kann, ob Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben;

50.

fordert die Kommission auf, spezifische Kriterien festzulegen, nach denen Unternehmen gemeinsam und einzeln für kartellähnliches Verhalten ihrer Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden sollten;

51.

weist darauf hin, dass KMU im Vergleich zu größeren Unternehmen härter von unverhältnismäßigen Geldbußen getroffen werden;

52.

ist der Auffassung, dass die verhängten Geldbußen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Verstoß stehen sollten; schlägt zudem vor, dass bei der Festlegung der Geldbuße gegebenenfalls entsprechende Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, die Grundlage für die Berechnung von Geldbußen und die neuen Grundsätze für die Verhängung von Geldbußen gegebenenfalls in die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 aufzunehmen;

53.

fordert die Kommission auf, eine einzige Anlaufstelle für die Anträge auf Anwendung der Kronzeugenregelung einzurichten;

54.

fordert, bei sämtlichen Änderungen der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor innerhalb eines Zeitrahmens, der eine angemessene Prüfung und umfassende Mitwirkung seitens des Parlaments ermöglicht, ordnungsgemäß unterrichtet und konsultiert zu werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass dem Sektor dringend eine absehbare Perspektive geboten werden muss, auf deren Grundlage angemessene Maßnahmen ergriffen werden können;

55.

unterstreicht, dass in Bezug auf Änderungen der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Parlament sowie mit Verbraucherverbänden und Verbänden kleiner Unternehmen erforderlich ist; betont, dass ein Rechtsrahmen, mit dem konzertierte Maßnahmen verschiedener Marktteilnehmer gefördert werden, am ehesten dazu geeignet ist, einer möglichen Beeinträchtigung der Verbraucher aufgrund eingeschränkter Auswahlmöglichkeiten entgegenzuwirken;

56.

erinnert an seine Forderung nach einer angemessenen Prüfung des Entwurfs der Kommission für eine Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor und des Entwurfs für einen ergänzenden Leitfaden, einschließlich einer Anhörung von Verbraucherverbänden im Parlament; fordert die Kommission auf, eine zukunftssichere Regelung mit Wirkung ab 1. Juni 2010 sicherzustellen;

57.

begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für einen strengeren Rechtsrahmen für den Kundendienst, um die hohen Ausgaben der Verbraucher für Reparatur und Wartung aufgrund marktverzerrender Praktiken, wie des Ausschlusses unabhängiger Dienstleistungserbringer, zu senken;

58.

erwartet, dass die Interessen der kleinen und mittelständischen Kraftfahrzeughändler beim künftigen wettbewerbsrechtlichen Rahmen für den Kraftfahrzeugsektor gebührend berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass andernfalls die bestehende Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor in ihrer jetzigen Fassung verlängert werden sollte;

59.

beantragt, bei sämtlichen vorgeschlagenen Änderungen der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen innerhalb eines Zeitrahmens konsultiert zu werden, der eine angemessene Prüfung und umfassende Mitwirkung seitens des Parlaments ermöglicht;

Fusionskontrolle

60.

begrüßt die Zielvorgabe einer weiteren Verbesserung der Verweisungsmechanismen und einer in sich schlüssigeren Bewertung vergleichbarer Zusammenschlüsse und ermutigt die Kommission, die Auswirkungen der „Zwei-Drittel-Regel“ weiter zu prüfen;

61.

begrüßt die Überarbeitung der Mitteilung der Kommission über Abhilfemaßnahmen, die gemäß der Verordnung des Rates (EG) Nr. 139/2004 und der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 802/2004 zulässig sind, zumal diese der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs, den Schlussfolgerungen der Studie über Abhilfemaßnahmen und den während der öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Fragen Rechnung trägt;

62.

fordert die Kommission auf, für jedes Land einen Bericht über die Anwendung von Artikel 21 Absatz 4 der EG-Fusionskontrollverordnung auszuarbeiten, damit öffentlichen Belangen gegenüber wettbewerbspolitischen Überlegungen Vorrang eingeräumt werden kann;

63.

betont, dass die gegenwärtige Wirtschaftskrise keine Lockerung der EU-Fusionskontrollpolitik rechtfertigt;

Branchenspezifische Untersuchungen

64.

fordert die Kommission auf, die Kriterien festzulegen, die auf die Einleitung einer branchenspezifischen Untersuchung anwendbar sind; vertritt die Auffassung, dass die Kommission nicht nur aufgrund von Klagen der Industrie oder der Verbraucher, sondern auch auf eine Empfehlung des Parlaments hin handeln sollte;

65.

fordert die Kommission auf, im Einklang mit der Entschließung des Parlaments vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa die Verteilung der Gewinnmargen in der Erzeugungs- und Vertriebskette zu untersuchen; ersucht die Kommission, geeignete Maßnahmen, einschließlich rechtlicher Regelungen, vorzuschlagen, um Verbraucher, Arbeitnehmer und Hersteller vor jeglichem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und vor im Rahmen dieser Ermittlung festgestellten nachteiligen Auswirkungen zu schützen;

66.

bekräftigt in diesem Zusammenhang seine früheren Forderungen nach branchenspezifischen Untersuchungen der Online-Werbung und der Beziehungen zwischen Herstellern von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (insbesondere von Milcherzeugnissen), Zwischenhändlern, Supermärkten und Endverbrauchern; fordert eine Untersuchung der Medienkonzentrationen, einschließlich sämtlicher Kanäle zur Verbreitung von Inhalten, wie Printmedien, Fernsehen und Hörfunk sowie Internet; fordert, dass die Kommission eine Studie zu den Wettbewerbsbedingungen in der Telekommunikations-, in der Automobil- und in der Finanzdienstleistungsbranche vorlegt;

67.

betont, dass flächendeckende branchenspezifische Untersuchungen und Begleitmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden des Europäischen Wettbewerbsnetzes betreffend die Nahrungsmittelindustrie, insbesondere die Vertriebskette für Milcherzeugnisse notwendig sind;

68.

fordert die Kommission auf, die Preise von Nahrungsmittelerzeugnissen in der Europäischen Union und die Wettbewerbsbedingungen in der Nahrungsmittelindustrie weiterhin zu überwachen;

69.

betont im Einklang mit der von der GD Wettbewerb durchgeführten Sektorstudie die Notwendigkeit einer Stärkung des Wettbewerbs im Pharmasektor durch geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung jener Praktiken der Pharmaunternehmen, die eine Verzögerung oder Verhinderung des Markteintritts generischer Produkte zur Folge haben können;

70.

begrüßt die von der Kommission im Energiesektor vorgenommene Untersuchung; fordert die Kommission auf, das Ausmaß zu untersuchen, in dem mangelnde Investitionen in Infrastruktur – insbesondere in Verbindungsleitungen für Ergas und Strom – den Wettbewerb behindern; nimmt zur Kenntnis, dass die Sicherheit der Versorgung und ein wirksamer Wettbewerb auf dem Energiemarkt nicht ohne gut funktionierende Energieinfrastruktur, die über die entsprechenden Verbindungsleitungen verfügt, erreicht werden kann;

71.

erklärt sich besorgt über den mangelnden Wettbewerb im Telekommunikationssektor; fordert eine weitere sektorspezifische Untersuchung; weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Elektronische Kommunikation (GEREK) den Wettbewerb fördert, insbesondere durch zweckdienliche Marktanalysen; besteht deshalb darauf, dass sein Sekretariat ausreichend Ressourcen für diesen Zweck erhält;

72.

bedauert, dass die Kommission in ihrem Bericht nur kurz auf die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Parlament eingeht, und folgenden Anträgen, die das Parlament in seiner Entschließung vom 10. März 2009 gestellt hat, nicht entspricht:

Überprüfung missbräuchlicher Verhaltensweisen im Dienstleistungssektor, die kleine Unternehmen daran hindern könnten, an Ausschreibungen teilzunehmen;

Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Überwachung des Wettbewerbsverhaltens auf den Kraftstoffmärkten der EU;

Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs bei der Preisgestaltung statt der Regulierung der Endkundenpreise in der Telekommunikationsbranche;

73.

wiederholt seine Forderung nach einer Untersuchung der Anwendung der Vorschriften über öffentliche Aufträge und einer Prüfung der Frage, ob nationale Unterschiede zu Wettbewerbsverzerrungen führen;

*

* *

74.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  KOM(2009)0374.

(2)  ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.

(3)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 336 vom 29.12.1999, S. 21.

(5)  ABl. L 203 vom 1.8.2002, S. 30.

(6)  ABl. L 312 vom 29.11.2005, S. 67.

(7)  ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2.

(8)  ABl. C 16 vom 22.1.2009, S. 1.

(9)  ABl. C 45 vom 24.2.2009, S. 7.

(10)  ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1.

(11)  ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9.

(12)  ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8.

(13)  KOM(2008)0165.

(14)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0187.

(15)  ABl. C 136 vom 16.6.2009, S. 13.

(16)  ABl. C 136 vom 16.6.2009, S. 3.

(17)  ABl. C 85 vom 9.4.2009, S. 1.

(18)  ABl. C 82 vom 1.4.2008, S. 1.

(19)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0033.

(20)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0099.

(21)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0191.

(22)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 23.


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