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Document 52009IP0317

Die Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP: Europäisches Parlament, regionale Beiräte und sonstige Akteure Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP: Europäisches Parlament, regionale Beiräte und sonstige Akteure (2008/2223(INI))

ABl. C 184E vom 8.7.2010, p. 75–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/75


Freitag, 24. April 2009
Die Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP: Europäisches Parlament, regionale Beiräte und sonstige Akteure

P6_TA(2009)0317

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP: Europäisches Parlament, regionale Beiräte und sonstige Akteure (2008/2223(INI))

2010/C 184 E/16

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (1),

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 657/2000 des Rates vom 27. März 2000 zur Stärkung des Dialogs mit dem Fischereisektor und den an der gemeinsamen Fischereipolitik Beteiligten (2),

in Kenntnis der Beschlüsse 71/128/EWG, 1999/478/EG und 2004/864/EG der Kommission,

in Kenntnis des Beschlusses 93/619/EG der Kommission, der 2005 durch den Beschluss 2005/629/EG der Kommission erneuert wurde,

in Kenntnis der Beschlüsse 74/441/EWG und 98/500/EG der Kommission,

in Kenntnis des Beschlusses 2004/585/EG des Rates vom 19. Juli 2004 zur Einsetzung regionaler Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik (3) in der durch den Beschluss 2007/409/EG des Rates vom 11. Juni 2007 (4) geänderten Fassung,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2008 mit dem Titel „Überprüfung der Funktionsweise der regionalen Beiräte“ (KOM(2008)0364),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0187/2009),

A.

in der Erwägung, dass an der institutionellen Entscheidungsfindung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA), der Wissenschaftlich-technische und Wirtschaftliche Fischereiausschuss (STECF), der Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei (SSDC) und die regionalen Beiräte beteiligt sind,

B.

in der Erwägung, dass auch die nationalen und regionalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten an der Durchführung der GFP beteiligt sind,

C.

in der Erwägung, dass die Gemeinschaft in verschiedenen regionalen Fischereiorganisationen mitwirkt und partnerschaftliche Fischereiabkommen auch mit Drittstaaten geschlossen werden,

D.

in der Erwägung, dass das Parlament laut dem Vertrag von Lissabon nach wie vor von der Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) und der Quoten ausgeschlossen wäre,

E.

in der Erwägung, dass Mitglieder des Parlaments derzeit nur von Fall zu Fall an den Treffen der regionalen Fischereiorganisationen teilnehmen,

F.

in der Erwägung, dass die Kommunikation über das praktische Funktionieren der partnerschaftlichen Fischereiabkommen, einschließlich der Aktivitäten der Gemeinsamen Monitoringausschüsse, besser sein könnte,

G.

in der Erwägung, dass 1993 der STECF, 1971 der Beratende Ausschuss für Fischerei – der 1999 in Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) umbenannt wurde – und 1999 als Ersatz für einen seit 1974 bestehenden Gemeinsamen Ausschuss der Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei eingerichtet wurde,

H.

in der Erwägung, dass alle sieben regionalen Beiräte inzwischen funktionsfähig sind,

I.

in der Erwägung, dass ein Gemeinsamer Ausschuss der regionalen Beiräte eingerichtet wurde, der Koordinierungstreffen mit der Kommission abhält,

J.

in der Erwägung, dass die Kommission unlängst Bewertungen des BAFA und der regionalen Beiräte vorgenommen, die Arbeit des STECF bislang aber noch nicht bewertet hat,

K.

in der Erwägung, dass auf der Grundlage der Bewertung des BAFA Empfehlungen zu seiner Arbeitsweise und Vorschläge im Hinblick auf seine langfristige Zukunft formuliert wurden,

L.

in der Erwägung, dass die Bewertung der regionalen Beiräte zwar positiv ausfiel, die Kommission aber Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung ihrer Funktionsweise ermittelt hat, ohne dass neue Rechtsakte erforderlich sind,

M.

in der Erwägung, dass alle Beteiligten übereinstimmend der Meinung sind, der Dialog zwischen Wissenschaftlern und Fischern müsse intensiviert werden, sowie in der Erwägung, dass die regionalen Beiräte auch eine stärkere Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte bei der Entscheidungsfindung gefordert haben,

N.

in der Erwägung, dass manche regionale Beiräte und Mitglieder des Parlaments den Wunsch nach einer formelleren Beziehung geäußert haben,

O.

in der Erwägung, dass einer Ausweitung der Tätigkeit der regionalen Beiräte Grenzen gesetzt sind, da die verfügbaren Mittel beschränkt sind und der Ansatz der Kommission in der Verwaltung und der Finanzkontrolle der den regionalen Beiräten zur Verfügung gestellten Mittel zu bürokratisch und unflexibel ist,

P.

in der Erwägung, dass die Kommission erklärt hat, sie werde vor der Annahme neuer Rechtsvorschriften das Parlament, den Rat und die Betroffenen anhören,

Q.

in der Erwägung, dass die Kommissionsvertreter häufig nicht an den Sitzungen der Arbeitsgruppen der regionalen Beiräte teilnehmen,

R.

in der Erwägung, dass jedoch schon jetzt Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einbindung der Betroffenen in Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der GFP zu deren besseren Einhaltung führt,

S.

in der Erwägung, dass die Fischerei in der Gemeinschaft breit gefächert ist, wobei jede Fischerei ihre eigenen Besonderheiten aufweist,

T.

in der Erwägung, dass bereits Konsultationen zur Reform der GFP stattfinden,

U.

in der Erwägung, dass den Empfehlungen der regionalen Beiräte nicht immer die gebührende Beachtung geschenkt wird, insbesondere, wenn diese nicht einstimmig von den Exekutivausschüssen angenommen wurden,

1.

fordert, dass den Mitgliedern seines Fischereiausschusses Beobachterstatus bei Tagungen des Rates „Fischerei“ gewährt wird;

2.

ersucht den Rat, die Kommission und das Parlament, die notwendigen Arbeiten abzuschließen, die Voraussetzung für ein Übereinkommen sind, in dem die Teilnahme der Mitglieder des Fischereiausschusses des Parlaments an den Treffen der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und anderen internationalen Einrichtungen, auf denen Fragen mit Auswirkungen auf die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) behandelt werden, einheitlich geregelt wird – unbeschadet der umfassenden Achtung ihres gegenwärtigen Beobachterstatus bei Sitzungen, für die dies vereinbart wurde;

3.

fordert gleichfalls, dass es der Rat mit Zustimmung der Kommission und des Parlaments den Mitgliedern des Fischereiausschusses des Parlaments ermöglicht, an den Gemischten Ausschüssen teilzunehmen, die im Rahmen von partnerschaftlichen Fischereiabkommen eingerichtet werden, so dass sie diese Abkommen angemessen begleiten können; weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass das Parlament mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erheblich mehr Verantwortung tragen wird, da die partnerschaftlichen Fischereiabkommen dann im Verfahren der Zustimmung gebilligt werden müssen;

4.

erachtet es als wichtig, die regelmäßige Teilnahme der Kommissionsvertreter an den Sitzungen der Arbeitsgruppen und Exekutivausschüsse der regionalen Beiräte zu gewährleisten;

5.

ersucht die Kommission, das Parlament über sämtliche Konsultationen zum Thema GFP und Meerespolitik zu unterrichten;

6.

fordert die Kommission auf, eine Bewertung des STECF durchzuführen;

7.

nimmt die Ergebnisse der Bewertung des BAFA sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass die Kommission vom BAFA eigene Empfehlungen zu folgenden Punkten erwartet:

eindeutigere Festlegung der Rolle und der Ziele des Ausschusses, wobei seine Zusammensetzung diese Ziele angemessen widerspiegeln und wirklich repräsentativ sein muss, und verstärkte Teilnahme der neuen Mitgliedstaaten;

Arbeitsmethoden im Hinblick auf die Arbeitsteilung zwischen Plenartagungen und Arbeitsgruppensitzungen, Anzahl und Aufgabenbereiche der Arbeitsgruppen sowie Verfahren;

konkretere Formulierung der zu klärenden Fragen;

Verbesserung der Kommunikation und Information durch Nutzung elektronischer Medien, direkteren Zugang zu Daten sowie Erweiterung des Angebots im Bereich der Übersetzungs- und Dolmetschleistungen;

angemessene Mittelausstattung und beste Möglichkeiten zur Erfüllung von Unterstützungsfunktionen;

8.

erachtet es als überaus wichtig, Überschneidungen, insbesondere mit der Arbeit der regionalen Beiräte, zu vermeiden;

9.

verweist darauf, dass der Fischereisektor nach wie vor nicht ausreichend an den Entscheidungen beteiligt ist, die Auswirkungen auf diesen Sektor haben; hebt die Unterschiede zwischen den Aufgaben und der Funktionsweise des BAFA und der regionalen Beiräte hervor, denn der BAFA hat eine beratende Funktion für die gesamte GFP und für die gesamte Gemeinschaft, während die regionalen Beiräte spezielle Beratungsaufgaben in ihren Einflussgebieten übernehmen; ist deshalb der Auffassung, dass das gleichzeitige Bestehen der verschiedenen Beratungsgremien dazu beiträgt, die Vereinbarkeit mit der Meerespolitik sowie dem integrierten Küstenzonenmanagement zu sichern;

10.

ersucht die Kommission, folgende Maßnahmen in Bezug auf die regionalen Beiräte umzusetzen:

Verbesserung ihrer Sichtbarkeit und Förderung der Teilnahme einer größeren Zahl von Interessengruppen;

Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen und Daten sowie der Kontakte zum STECF;

möglichst frühzeitige Einbeziehung der Interessengruppen in den Konsultationsprozess;

Festlegung von Benchmarks für die Bewertung der Übereinstimmung ihrer Gutachten mit den Zielen der GFP und Unterrichtung der Beiräte über deren Verwendung;

11.

vertritt die Auffassung, dass die regionalen Beiräte – gemessen an ihrer Arbeitsbelastung – zurzeit unterfinanziert sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Leitlinien für die Finanzverwaltung erlassen hat, ist aber der Meinung, dass der Dialog über diesen Aspekt fortgesetzt werden muss und Alternativen zum jetzigen System gesucht werden sollten;

12.

ist der Ansicht, dass eine umfassendere Beteiligung in den regionalen Beiräten eine Überprüfung ihrer Zusammensetzung erfordert, in das bestehende Gleichgewicht zwischen Fischereiindustrie und anderen Organisationen aber nicht eingegriffen werden sollte;

13.

zeigt sich besorgt, weil wiederholt bestimmte Organisationen, die an den regionalen Beiräten als „andere Interessengruppen“ beteiligt sind, ihre Anwesenheit dazu ausnutzen, obwohl sie in der Minderheit sind, Entscheidungen zu blockieren, die von der Mehrzahl der Vertreter des Fischereisektors unterstützt werden, und eine durch Konsens getragene Beschlussfassung zu verhindern;

14.

fordert engere Kontakte zwischen den regionalen Beiräten und dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss;

15.

fordert eine Trennung von technischen und politischen Beschlüssen; ist der Auffassung, dass politische Beschlüsse mit einem regionalen Ansatz und technische Beschlüsse mit einem wissenschaftlichen Ansatz behandelt werden sollten;

16.

ersucht seinen Fischereiausschuss, vorbehaltlich der gesetzlichen Genehmigungsverfahren folgende Schritte zu unternehmen:

Benennung eines Ausschussmitglieds bzw. mehrerer Ausschussmitglieder als Verbindungsbeauftragte(r) zu den einzelnen regionalen Beiräten und Berichterstattung über diese Tätigkeit;

Sicherstellung, dass die regionalen Beiräte regelmäßig – und insbesondere wenn Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, zu denen sie eine beratende Funktion ausüben oder Empfehlungen abgeben müssen – eingeladen werden, sich an der Ausschussarbeit zu beteiligen, damit sie beratend tätig werden oder Empfehlungen abgeben können;

Festlegung eines Verfahrens, damit sein Sekretariat und die der regionalen Beiräte und des Gemeinsamen Ausschusses der regionalen Beiräte ständigen Kontakt halten, um Informationen über ihre Aktivitäten, Ratschläge und Empfehlungen auszutauschen und einzuholen;

Ausrichtung einer jährlichen Konferenz, an der die regionalen Beiräte und die Kommission teilnehmen;

17.

fordert die Haushaltsbehörden auf, für diese Maßnahmen Finanzmittel in angemessener Höhe bereitzustellen;

18.

ersucht die regionalen Beiräte, die Mitglieder seines Fischereiausschusses regelmäßig über ihre Tätigkeit zu unterrichten, beratend tätig zu werden und Empfehlungen abzugeben und sie zu ihren Sitzungen einzuladen;

19.

fordert, dass in allen künftigen Rechtsvorschriften zu regionalen Beiräten vorgesehen wird, dass Mitgliedern des Europäischen Parlaments ein formaler Status als Beobachter bei deren Sitzungen gewährt wird;

20.

ersucht die Kommission und den Gemeinsamen Ausschuss der regionalen Beiräte um Zustimmung zur Teilnahme von Mitgliedern des Fischereiausschusses des Parlaments an ihren Koordinierungstreffen;

21.

erachtet die GFP als Mittel zur Gewährleistung von Normen, Grundsätzen und Vorschriften, die in sämtlichen Gemeinschaftsgewässern und für alle Gemeinschaftsschiffe gelten, als überaus wichtig;

22.

fordert die Kommission auf, die beratende Funktion der regionalen Beiräte voll zu akzeptieren und zu respektieren und im Hinblick auf die Reform der GFP ihre stärkere Beteiligung an Verwaltungsaufgaben vorzuschlagen;

23.

ist ferner der Ansicht, dass bei der anstehenden Reform der GFP die Konsolidierung der regionalen Beiräte möglichst umfassend zur stärkeren Dezentralisierung der GFP genutzt werden sollte, damit die angenommenen gemeinsamen Maßnahmen gemäß den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Fischereien und Fischereibedingungen in den verschiedenen Gebieten angewandt werden können;

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den regionalen Beiräten, dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur, dem Wissenschaftlich-technischen und Wirtschaftlichen Fischereiausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59.

(2)  ABl. L 80 vom 31.3.2000, S. 7.

(3)  ABl. L 256 vom 3.8.2004, S. 17.

(4)  ABl. L 155 vom 15.6.2007, S. 68.


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