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Document 52009IP0240

Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zum Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (2008/2245(INI))

ABl. C 184E vom 8.7.2010, p. 18–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/18


Mittwoch, 22. April 2009
Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen

P6_TA(2009)0240

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zum Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (2008/2245(INI))

2010/C 184 E/04

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 13 und Artikel 141 Absatz 4 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die geänderte Europäische Sozialcharta und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,

unter Hinweis auf die Arbeit der Generaldirektion für Menschenrechte des Europarats und insbesondere des Lenkungsausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Europarats,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zu Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (3),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0198/2009),

A.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts und gemäß Artikel 2 des Vertrags eine der von der Gemeinschaft zu fördernden Aufgaben darstellt,

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags der Grundsatz des Gender Mainstreaming verankert ist, indem festgeschrieben wird, dass die Gemeinschaft bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern,

C.

in Erwägung der ständigen Zunahme des Anteils der weiblichen Mitglieder des Parlaments, der sich von 17,5 % im Jahr 1979 auf 31,08 % im Jahr 2009 erhöht hat,

D.

unter Hinweis auf den geringen Anteil weiblicher Abgeordneter in hohen Ämtern der Organe des Parlaments (z. B. Vorsitzende oder Mitglieder des Vorstands von Ausschüssen oder Delegationen),

E.

in der Erwägung, dass die Frauen in den Generaldirektionen Interne Politikbereiche und Externe Politikbereiche des Parlaments überrepräsentiert sind und jeweils einen Anteil von 66,5 % und 66 % am gesamten Personal haben, zugleich mit dem Hinweis auf den großen Fortschritt, der in den letzten Jahren in der Generaldirektion Interne Politikbereiche erzielt worden ist und Anerkennung erfahren hat durch die Verleihung des „Gleichstellungspreises 2007 - bewährte Praktiken“ sowohl für die Schaffung eines der Gleichstellung und dem Gender Mainstreaming förderlichen Arbeitsumfelds als auch für die deutliche Steigerung des Frauenanteils in administrativen Führungspositionen (seit 2005 ist z.B. der Anteil der weiblichen Referatsleiter von 5 % auf 30 % gestiegen),

F.

in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Ausschüsse dem Gender Mainstreaming in der Regel eine gewisse Bedeutung beimisst (z.B. im Rahmen ihrer Legislativtätigkeit, ihrer institutionellen Beziehungen zum Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, der Aufstellung des Arbeitsprogramms zur Gleichstellung usw.), während sich eine kleine Gruppe von Ausschüssen nur selten oder niemals dafür interessiert,

G.

betont, dass die Arbeit des Netzwerkes für Gender Mainstreaming in den parlamentarischen Ausschüssen, dem Abgeordnete und Mitarbeiter des Sekretariats angehören, bislang nicht die erhofften Ergebnisse erzielt hat,

H.

unter Hinweis darauf, dass die Hochrangige Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt die Einrichtung eines ähnlichen Netzwerks auch in den interparlamentarischen Delegationen mit dem Ziel vorgeschlagen hat, Fragen der Geschlechtergleichstellung in die Außenbeziehungen der Europäischen Union einzubeziehen,

1.

hebt hervor, dass die Forderung nach Gleichstellung von Frauen und Männern in einem praktischen Ansatz zum Ausdruck kommen muss, der Frauen und Männer nicht gegeneinander stellt;

2.

betont, dass Gender Mainstreaming zu positiven Entwicklungen sowohl für Frauen als auch für Männer führen wird;

3.

weist darauf hin, dass Gender Mainstreaming die Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse beinhaltet, so dass die Dimension der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politiken auf allen Ebenen sowie in allen Stadien von den Akteuren einbezogen wird, die üblicherweise an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt sind;

4.

erinnert an die Notwendigkeit, eine mit konkreten Zielen ausgestattete Strategie aufzulegen und umzusetzen, um ein Gender Mainstreaming in allen in die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen des Parlaments fallenden gemeinschaftlichen Politikbereichen zu erzielen;

5.

unterstreicht die Bedeutung des Mandats der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt und fordert diese auf, diesen Prozess im gesamten Parlament sowie in den Beziehungen und in der Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Rat und den anderen Institutionen weiterhin voranzutreiben und zu fördern;

6.

beglückwünscht die parlamentarischen Ausschüsse, die Gender Mainstreaming in ihrer Arbeit praktisch umgesetzt haben, und fordert die anderen Ausschüsse und die Delegationen auf, diesem Beispiel zu folgen;

7.

fordert eine verstärkte Tätigkeit des Netzwerkes für Gender Mainstreaming auch in Bezug auf die interparlamentarischen Delegationen und die Wahlbeobachtungsmissionen;

8.

ermutigt den Generalsekretär, Fortbildungsmaßnahmen zum Gender Mainstreaming für alle Beamten auf allen Ebenen der parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen vorrangig zu fördern; wiederholt seine Forderung, dass alle Abgeordneten des Parlaments eine Fortbildung zum Thema Gleichstellung durchlaufen sollten, und zwar ab Beginn der nächsten Wahlperiode;

9.

fördert weiterhin die Vernetzung der Beamten und Beamtinnen der Sekretariate der parlamentarischen Ausschüsse und der interparlamentarischen Delegationen, die in den Generaldirektionen Interne Politikbereiche und Externe Politikbereiche bereits eine Fortbildung zum Gender Mainstreaming absolviert haben, um auf diese Weise regelmäßig bewährte Verfahren austauschen zu können;

10.

hebt die Notwendigkeit hervor, in den Ausschüssen und Delegationen über geeignete Instrumente für eine gute Kenntnis des Gender Mainstreaming - wie Indikatoren und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken - zu verfügen und Haushaltsmittel auch unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern zuzuweisen;

11.

hebt hervor, dass bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming der Besonderheit jedes Ausschusses und jeder parlamentarischen Delegation Rechnung getragen werden muss; fordert, dass die Ausschüsse und Delegationen sich an der Evaluierung beteiligen, die regelmäßig alle zwei Jahre unter der Federführung des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und auf der Grundlage des Fragebogens durchgeführt wird, der den Vorsitzen und den mit Gender Mainstreaming beauftragten stellvertretenden Vorsitzen unterbreitet wird, und wobei die diesbezüglichen Versäumnisse in der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen aber auch alle Fortschritte bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming innerhalb jedes Ausschusses einzubeziehen sind;

12.

betont, wie wichtig es ist, die Rolle und Verantwortung der parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen im Bereich des Gender Mainstreaming genau zu definieren;

13.

unterstreicht die Bedeutung einer effizienten und koordinierten Zusammenarbeit der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt mit dem Netzwerk für Gender Mainstreaming in den Ausschüssen und interparlamentarischen Delegationen sowie mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter;

14.

ersucht den Generalsekretär, für die weitere Umsetzung der integrierten Strategie zur Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben und zur Erleichterung des beruflichen Fortkommens der weiblichen Beamten Sorge zu tragen;

15.

ersucht die Fraktionen, bei Berufungen in leitende Positionen dem Ziel der ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen Rechnung zu tragen;

16.

beauftragt das Präsidium des Parlaments, bei seinen Kontakten zu den Parlamenten der Mitgliedstaaten die positive Modellfunktion hervorzuheben, die der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt zukommt;

17.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europarat zu übermitteln.


(1)  ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.

(2)  ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 384.

(3)  ABl. C 244 E vom 18.10.2007, S. 225.


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