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Document 52009DC0013

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Tätigkeitsbericht 2007 der EURODAC-Zentraleinheit zur Vorlage beim Rat und dem Europäischen Parlament

/* KOM/2009/0013 endg. */

52009DC0013

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Tätigkeitsbericht 2007 der EURODAC-Zentraleinheit zur Vorlage beim Rat und dem Europäischen Parlament /* KOM/2009/0013 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 26.1.2009

KOM(2009) 13 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Tätigkeitsbericht 2007 der EURODAC-Zentraleinheit zur Vorlage beim Rat und dem Europäischen Parlament

MITTEILUNG DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RATTätigkeitsbericht 2007 der EURODAC-Zentraleinheit zur Vorlage beim Rat und dem Europäischen Parlament

1. EINLEITUNG

1.1. Anwendungsbereich

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von ‘Eurodac" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (nachstehend "EURODAC-Verordnung”)[1] hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Zentraleinheit vorzulegen[2] . Der vorliegende nunmehr fünfte Tätigkeitsbericht gibt Aufschluss über Verwaltung und Leistung des Systems im Jahr 2007 und bewertet Effizienz und Kostenwirksamkeit von EURODAC sowie die Dienstleistungsqualität der Zentraleinheit.

1.2. Rechtliche und politische Entwicklungen

Auf der Grundlage der vorangegangenen Tätigkeitsberichte[3] veröffentlichte die Kommission im Juni 2007 in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ihren Bericht über die Bewertung des Dublin-Systems[4] (nachstehend "Bewertungsbericht"), der sich über die ersten drei Jahre des Betriebs von EURODAC (2003-2005) erstreckte. In dem Bericht wurden Probleme bezüglich der Wirksamkeit der derzeitigen Rechtsvorschriften ausgemacht, die angegangen werden müssen, um den Beitrag von EURODAC zur Anwendung der Dublin-Verordnung zu verbessern.

Aus diesem Grund legte die Kommission am 3. Dezember 2008 einen Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung[5] vor.

2007 wurde der Geltungsbereich der EURODAC-Verordnung durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union beträchtlich erweitert. Nachdem diese Länder die Kommission über ihre Bereitschaft zur Teilnahme am System gemäß Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a der EURODAC-Verordnung unterrichtet hatten, wurden sie am 1. Januar 2007 an EURODAC angeschlossen[6]

2. DIE EURODAC-ZENTRALEINHEIT[7]

2.1. Verwaltung des Systems

Angesichts der ständig zunehmenden Datenmengen (einige Datenkategorien müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden), der naturgegebenen Kurzlebigkeit der technischen Plattform (aus dem Jahr 2001) und der aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten[8] unvorhersehbaren Entwicklung in Bezug auf das von EURODAC zu verarbeitende Datenvolumen wurde eine Aufrüstung des EURODAC-Systems erforderlich. Diese wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 abgeschlossen sein. Die wichtigsten Aufrüstungen wurden bereits vorgenommen. Insbesondere das EURODAC-Notfallsystem wurde so aufgerüstet, dass es die Mitgliedstaaten im Falle einer längeren Nichtverfügbarkeit der Zentraleinheit voll unterstützen kann. 2006 hatte die Kommission den Vertrag über das "Netz für gesicherte transeuropäische Telematikdienste für Behörden (s-TESTA)" unterzeichnet. 2007 begann die Migration von 18 Mitgliedstaaten, die zuvor das TESTA II- Netzwerk genutzt hatten, zum s-TESTA-Netzwerk, das ein höheres Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bietet.

2.2. Dienstleistungsqualität und Kostenwirksamkeit

Die Kommission hat ihr Möglichstes getan, um den Mitgliedstaaten, die Endnutzer der EURODAC-Zentraleinheit sind, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten[9] 2007 hat es keine außerplanmäßigen Systemausfälle gegeben. Allerdings war das System Ende April aufgrund eines 50-stündigen Ausfalls des TESTA II-Netzwerks isoliert. Das neue s-TESTA-Netzwerk (der Nachfolger von TESTA II) bietet ein höheres Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit. 2007 war die EURODAC-Zentraleinheit 99,43% der Zeit verfügbar.

Für 2007 wurde ein "falscher Treffer" gemeldet, d.h. eine Falscherkennung durch AFIS (automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem). Seit der Inbetriebnahme des Systems ist dies der erste "falsche Treffer" bei der Abfrage eines 10-Finger-Abdrucks. Obwohl die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der EURODAC-Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 sämtliche Treffer unverzüglich prüfen müssen, sind sie derzeit nicht verpflichtet, der Kommission "falsche Treffer" zu melden[10]. Allerdings liefert das System mit einem "falschen Treffer" bei mehr als 1.1 Millionen Abfragen und mehr als 200 000 Treffern nach wie vor außerordentlich genaue Ergebnisse.

Nach fünfjährigem Betrieb belaufen sich die Ausgaben der Gemeinschaft für sämtliche nach außen vergebenen Aufgaben im Zusammenhang mit EURODAC auf insgesamt 8,1 Mio. EUR. Für die Wartung und den Betrieb der Zentraleinheit wurde 2007 ein Betrag in Höhe von 820 791,05 EUR aufgewendet. Die im Vergleich zu den Vorjahren gestiegenen Ausgaben sind im Wesentlichen auf höhere Wartungskosten und einen beträchtlichen Ausbau der Kapazität des Notfallsystems zurückzuführen.

Dank der effizienten Nutzung der von der Kommission verwalteten Ressourcen und der bestehenden Infrastruktur, z.B. des TESTA-Netzwerks, konnten Einsparungen bei den EURODAC-Ausgaben erreicht werden.

Außerdem stellte die Gemeinschaft (über das IDA-Programm) die für den Datenaustausch zwischen der Zentraleinheit und den nationalen EURODAC-Stellen erforderlichen Kommunikations- und Sicherheitsdienste bereit. Diese Kosten, die gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Verordnung ursprünglich von den Mitgliedstaaten getragen werden sollten, wurden letztendlich von der Gemeinschaft übernommen. Durch die Nutzung der gemeinsamen Infrastruktur konnten Einsparungen bei den nationalen Ausgaben erzielt werden.

2.3. Datenschutz und Datensicherheit

Obwohl die Statistiken ganz eindeutig auf einen Rückgang der Fälle hinweisen, in denen Mitgliedstaaten eine "spezielle Abfrage" durchführen, ist die Kommission nach wie vor besorgt über diese Praxis und betrachtet die Zahl dieser Abfragen (195 im Jahr 2007, pro Mitgliedstaat zwischen 0 und 88) weiterhin als zu hoch. In den vorangegangenen Tätigkeitsberichten und im Bewertungsbericht ist bereits darauf hingewiesen worden, dass diese Kategorie der Datenübermittlung in Artikel 18 Absatz 2 der EURODAC-Verordnung enthalten ist. In Anlehnung an die Datenschutzvorschriften zum Schutz der Rechte der betroffenen Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten ist in Artikel 18 Absatz 2 der Eurodac-Verordnung die Möglichkeit vorgesehen, auf Ersuchen von Personen, deren Daten in der zentralen Datenbank gespeichert sind, "besondere Datenabfragen" vorzunehmen. Um dieses Phänomen besser zu kontrollieren, hat die Kommission in ihren Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung die Bestimmung aufgenommen, dass die Mitgliedstaaten der nationalen Kontrollbehörde eine Kopie des Antrags jeder betroffenen Person auf Auskunft über sie betreffende Daten übermitteln müssen.

Im Einvernehmen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten hat die Kommission sich verpflichtet, gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die weiterhin "spezielle Abfragen" durchführen.

Im November 2007 führte die gemeinsame Kontrollstelle gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung ein umfangreiches IT-Sicherheits-Audit der EURODAC-Zentraleinheit durch[11]. Die Sicherheitspolitik und das Sicherheitskonzept werden entsprechend den Empfehlungen und der im Rahmen des Audits verwendeten Methode neugefasst werden.

3. ZAHLEN UND ERKENNTNISSE

Der Anhang zu diesem Tätigkeitsbericht enthält Tabellen mit Daten zur Tätigkeit der Zentraleinheit für den Zeitraum 1.1.2007-31.12.2007. Die EURODAC-Statistiken stützen sich auf die Fingerabdruckdaten aller Einzelpersonen ab 14 Jahren, die in den Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben, die illegal über die Außengrenze eines Mitgliedstaats eingereist sind oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten (falls die zuständigen Behörden prüfen wollen, ob bereits zuvor ein Asylantrag gestellt wurde).

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass EURODAC-Daten nicht mit den Daten von Eurostat verglichen werden können. Letztere gründen sich auf die monatlichen Statistiken der Justiz- und Innenministerien. Es gibt eine Reihe methodisch bedingter Gründe für diese Unterschiede. Die von Eurostat verwendeten Definitionen umfassen alle Asylbewerber (unabhängig vom Alter); es wird zwischen Erst- und Mehrfachanträgen unterschieden. In der Praxis unterscheiden sich die Mitgliedstaaten darin, ob sie die Angehörigen der Asylbewerber in die asylbezogenen Daten einbeziehen oder nicht. Des Weiteren gibt es Unterschiede in der Art und Weise, wie Mehrfachanträge in den Statistiken berücksichtigt werden.

3.1. Erfolgreiche Dateneingaben

Bei einer "erfolgreichen Dateneingabe" kann die Zentraleinheit die übermittelten Daten korrekt verarbeiten, ohne dass die Übermittlung aufgrund ungültiger Daten oder fehlerhafter bzw. qualitativ unzureichender Fingerabdruckdaten abgelehnt wird[12]

2007 waren insgesamt 300 018 erfolgreiche Dateneingaben bei der Zentraleinheit zu verzeichnen, was einen Gesamtanstieg im Vergleich zum Vorjahr (270 611) bedeutete. Nach einem Rückgang der Dateneingaben zu Asylbewerbern (" Kategorie 1 "[13]) zwischen 2005 und 2006 zeigt die EURODAC-Statistik zu 2007 einen Anstieg von 19% (197 284 verglichen zu 165 958 im Jahr 2006). Dieser Anstieg spiegelt den allgemeinen Anstieg der Zahl der 2007 in der EU gestellten Asylanträge wider.

Auch beim Trend der illegal über eine Außengrenze eingereisten Personen (" Kategorie 2 "[14]) waren 2007 Änderungen festzustellen. Nach einem deutlichen Anstieg zwischen den Jahren 2004 (16 183), 2005 (25 162) und 2006 (41 312) sank die Zahl dieser Personen 2007 um 8% auf 38 173. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass Italien (15 053), Griechenland (11 376) und Spanien (9 044) sowie Ungarn (894), das Vereinigte Königreich (480) und Malta (384) den weitaus größten Teil der Fingerabdruckdaten von Personen der Kategorie 2 in das System eingegeben haben. Allerdings besteht die bereits im Bewertungsbericht genannte mangelnde Bereitschaft der Mitgliedstaaten nach wie vor, Fingerabdruckdaten der "Kategorie 2" systematisch zu übermitteln. Acht Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Portugal, die Tschechische Republik und Zypern) sind ihrer Verpflichtung nach Artikel 8 Absatz 1 der EURODAC-Verordnung nicht nachgekommen: Sie haben 2007 keine Fingerabdruckdaten der "Kategorie 2” in das System eingegeben.

2007 waren keine größeren Veränderungen in Bezug auf die freiwillige Übermittlung[15] von Fingerabdruckdaten der " Kategorie 3 "[16] (Personen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufhalten) festzustellen. Es ist ein Anstieg von lediglich 2% zu beobachten: 64 561 im Vergleich zu 63 341 im Jahr 2006. Irland und Malta stellten keine Fingerabdruckdaten der "Kategorie 3" ins System.

3.2. "Treffer"

3.2.1. Treffer beim Abgleich von “Kategorie 1 – Daten" mit "Kategorie 1 - Daten”

Tabelle 3 im Anhang zeigt - nach Mitgliedstaaten aufgegliedert – die Zahl der Asylanträge, die mit zuvor in einem anderen Mitgliedstaat ("Auslandstreffer") oder im gleichen Mitgliedstaat ("Inlandstreffer"[17]) gestellten Asylanträgen übereintreffen. Außerdem lässt sie Rückschlüsse auf Sekundärbewegungen von Asylbewerbern in der EU zu. So ist zu erkennen, dass - von den "üblichen" Routen zwischen Nachbarstaaten abgesehen - eine große Anzahl von Asylbewerbern in Frankreich (1116[18]) vorher einen Antrag in Polen gestellt hat oder dass die meisten Auslandstreffer in Griechenland (177) und Italien (287) beim Abgleich mit im Vereinigten Königreich gespeicherten Daten erzielt wurden. In letzterem Fall verlaufen die Migrationsströme symmetrisch. Das Vereinigte Königreich hat die meisten Treffer beim Abgleich von "Kategorie 1-Daten" mit von Italien übermittelten Daten erzielt. Es fällt auf, dass bei Mehrfachanträgen 44,37% der Anträge im gleichen Mitgliedstaat gestellt wurden. In Zypern (87%), Polen (82%), Ungarn (75%) und der Tschechischen Republik (61%) wurden mehr als die Hälfte der Mehrfachanträge im gleichen Mitgliedstaat gestellt.

3.2.2. Mehrfachanträge

Von den insgesamt 197 284 Asylanträgen, die 2007 in EURODAC gespeichert wurden, waren 31 910 Mehrfachanträge, d.h., dass in 31 910 Fällen die Fingerabdruckdaten der betreffenden Person bereits als "Kategorie 1" (in dem gleichen oder einem anderen Mitgliedstaat) gespeichert waren. Beim ersten Blick auf die Statistik könnte man daher meinen, bei 16% der Asylanträge 2007 handele es sich um Mehrfachanträge (zweiter Antrag oder mehr). Im Vergleich zum Vorjahr entspräche dies einem Rückgang um 1%. Doch die Übermittlung von Fingerabdruckdaten der "Kategorie 1" bedeutet nicht in jedem Fall, dass die betreffende Person einen neuen Asylantrag gestellt hat. Die in einigen Mitgliedstaaten gängige Praxis, nach der Rückübernahme gemäß der Dublin-Verordnung die Fingerabdrücke abzunehmen, verzerrt die Statistik der Mehrfachanträge. Wenn dem Antragsteller bei seiner Ankunft nach einer Überstellung gemäß der Dublin-Verordnung erneut die Fingerabdruckdaten abgenommen und an EURODAC übermittelt werden, so erweckt dies fälschlicherweise den Eindruck, die betreffende Person stelle erneut einen Asylantrag. Um dieses Problem zu beseitigen, hat die Kommission in ihrem Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung vorgesehen, dass Überstellungen nicht als neue Asylanträge eingetragen werden dürfen.

3.2.3. Treffer beim Abgleich von “Kategorie 1 – Daten" mit "Kategorie 2 - Daten”

Diese Treffer geben einen Hinweis darauf, welche Routen Personen benutzt haben, die unrechtmäßig in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union eingereist sind, bevor sie dann einen Asylantrag gestellt haben. Wie bereits im Vorjahr wurden die meisten Treffer beim Abgleich mit Daten erzielt, die Griechenland und Italien, in geringerem Maße Spanien und die Slowakei, in das System eingegeben hatten. Bei den meisten Treffern handelt es sich um "Inlandstreffer" (d.h., dass illegal in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats eingereiste Personen anschließend im gleichen Mitgliedstaat einen Asylantrag stellen[19]. Legt man alle Mitgliedstaaten zugrunde, so stellt mehr als die Hälfte (63,2%) der illegal über eine Außengrenze eingereisten Personen, die anschließend einen Asylantrag stellen, diesen in dem Mitgliedstaat, in den sie illegal eingereist sind.

Die Mehrheit der über Griechenland illegal in die EU eingereisten Personen reisen vorzugsweise weiter nach Italien, Schweden oder das Vereinigte Königreich; die illegal über Italien eingereisten Personen reisen hauptsächlich weiter in Richtung Vereinigtes Königreich und Schweden, die meisten der illegal über Spanien eingereisten Personen reisen weiter nach Italien und Österreich, und die über die Slowakei illegal eingereisten Personen reisen vorzugsweise weiter nach Österreich und Frankreich.

3.2.4. Treffer beim Abgleich von “Kategorie 3 – Daten" mit "Kategorie 1 - Daten”

Diese Treffer geben Hinweise darauf, wo illegale Migranten den ersten Asylantrag gestellt haben, bevor sie in einen anderen Mitgliedstaat weitergereist sind. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Eingabe von Fingerabdruckdaten der "Kategorie 3" freiwillig ist und dass nicht alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit dieser Überprüfung systematisch nutzen. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten lässt sich allerdings feststellen, dass beispielsweise Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, in zahlreichen Fällen vorher einen Asylantrag in Österreich oder Schweden gestellt hatten, und dass illegal in Frankreich aufhältige Personen häufig vorher einen Asylantrag im Vereinigten Königreich oder in Italien gestellt hatten. Es ist bemerkenswert, dass durchschnittlich etwa 18% der Personen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, vorher in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hatten.

3.3. Verzögerungen bei der Datenübermittlung

Die EURODAC-Verordnung sieht derzeit nur eine sehr vage Frist für die Übermittlung der Fingerabdruckdaten vor, was in der Praxis erhebliche Verzögerungen verursachen kann. Dies ist ein wesentlicher Punkt, da eine zu späte Übermittlung dazu führen kann, dass gegen die in der Dublin-Verordnung niedergelegten Grundsätze für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats verstoßen wird. In den vorangegangen Tätigkeitsberichten und auch im Bewertungsbericht wurde bereits auf das Problem unverhältnismäßiger Verzögerungen zwischen dem Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdruckdaten und ihrer Übermittlung an die EURODAC-Zentraleinheit hingewiesen.

Obwohl das Problem längst nicht mehr alle Mitgliedstaaten betrifft, übermitteln einige Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Spanien) die Fingerabdruckdaten nach wie vor mit großer Verzögerung – bis zu 12 Tage[20] nach der Abnahme der Fingerabdruckdaten. Die Kommissionsdienststellen weisen erneut darauf hin, dass Verzögerungen bei der Datenübermittlung dazu führen können, dass einem Mitgliedstaat fälschlicherweise die Zuständigkeit zugewiesen wird, wie dies im Tätigkeitsbericht 2006 in den beiden Szenari "Falsche Treffer"[21] und "Verpasste Treffer"[22] ausgeführt wurde.

2007 deckte die Zentraleinheit 60 "verpasste Treffer" auf, davon 57 "zugunsten" des gleichen Mitgliedstaats, und 233 "falsche Treffer", von denen 183 auf Verzögerungen bei der Datenübermittlung des gleichen Mitgliedstaates zurückzuführen waren. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 28% bei den "verpassten Treffern" und eine Verdreifachung der "falschen Treffer". Die Kommissionsdienststellen fordern die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, alles Erforderliche zu tun, um ihre Daten gemäß Artikel 4 und 8 der EURODAC-Verordnung zu übermitteln.

Die Kommission hat in ihren Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung eine Frist von 48 Stunden zur Übermittlung der Daten an die EURODAC-Zentraleinheit aufgenommen.

3.4. Qualität der Dateneingaben

Die Durchschnittsquote der abgelehnten Dateneingaben betrug 2007 für alle Mitgliedstaaten 6,13%, d.h. eine gegenüber 2006 beinahe unveränderte Quote (6,03%). In einigen Ländern war die Zahl der abgelehnten Eingaben wesentlich höher: 18% in Finnland gegenüber 3,59% in Norwegen. Vierzehn Mitgliedstaaten haben eine überdurchschnittliche hohe Ablehnungsquote. In drei dieser Länder (Finnland, Lettland, die Niederlande) ist die Quote mehr als doppelt so hoch wie die Durchschnittsquote. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ablehnungsquote nicht durch technologische Unzulänglichkeiten oder Systemschwächen bedingt ist. Die Gründe für die Ablehnung der Daten sind hauptsächlich die schlechte Qualität der Fingerabdruckdaten, menschliches Versagen oder die falsche Konfiguration der Übermittlungsgeräte der Mitgliedstaaten. Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass sich hinter den genannten Zahlen in einigen Fällen mehrere Versuche verbergen, die gleichen Fingerabdruckdaten, die aufgrund unzureichender Qualität vom System abgelehnt wurden, erneut zu übermitteln. Dessen ungeachtet weisen die Kommissionsdienststellen erneut auf das Problem einer insgesamt hohen Ablehnungsquote hin, das bereits in den vorangegangenen Tätigkeitsberichten angesprochen wurde. Sie fordern die betreffenden Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Weiterbildungsveranstaltungen für die nationalen EURODAC-Bediensteten bereitzustellen und für eine korrekte Konfiguration ihrer Übermittlungsgeräte zu sorgen.

4. FAZIT

Auch 2007 erzielte die EURODAC-Zentraleinheit sehr zufriedenstellende Ergebnisse in Bezug auf Schnelligkeit, Leistung, Sicherheit und Kostenwirksamkeit.

Als logische Folge des Gesamtanstiegs (nach fünf Jahren einer rückläufigen Entwicklung) der Asylanträge in der EU im Jahr 2007 hat auch die Zahl der in EURODAC eingegebenen Fingerabdruckdaten der Kategorie 1 zugenommen. Dem gegenüber ist die Zahl der Dateneingaben der Kategorie 2 leicht zurückgegangen, während bei der Zahl der Dateneingaben der Kategorie 3 keine großen Veränderungen festzustellen waren. Es ist bemerkenswert, dass die Zahl der Mehrfachanträge im Vergleich zum Vorjahr um 1% zurückgegangen ist.

Bedenken bestehen weiterhin in Bezug auf die unverhältnismäßigen Verzögerungen bei der Datenübermittlung an die EURODAC-Zentraleinheit sowie in Bezug auf die schlechte Datenqualität und die große Zahl "spezieller Abfragen", die einige Mitgliedstaaten durchführen.

Anhang: Statistiken

Tabelle 1: EURODAC-Zentraleinheit, Inhalt der Datenbank – Stand: 31.12.2007

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Tabelle 2: Erfolgreiche Dateneingaben in die EURODAC-Zentraleinheit - 2007[23]

category 1 | category 2 | category 3 | TOTAL |

AT | 8.467 | 143 | 1.938 | 10.548 |

BE | 10.243 | 8 | 686 | 10.937 |

BG | 847 | 343 | 426 | 1.616 |

CY | 4.090 | 0 | 151 | 4.241 |

CZ | 1.807 | 0 | 2.466 | 4.273 |

DE | 19.130 | 17 | 15.948 | 35.095 |

DK | 1.449 | 0 | 532 | 1,981 |

EE | 13 | 0 | 10 | 23 |

ES | 4.622 | 9.044 | 2.418 | 16.084 |

FI | 1.127 | 1 | 194 | 1.322 |

FR | 24.100 | 9 | 9.067 | 33.176 |

GR | 23.343 | 11.376 | 16 | 34.735 |

HU | 3.087 | 894 | 60 | 4.041 |

IC | 36 | 0 | 1 | 37 |

IE | 3.284 | 1 | 0 | 3.285 |

IT | 15.003 | 15.053 | 1.088 | 31.144 |

LT | 67 | 7 | 49 | 123 |

LU | 331 | 0 | 313 | 644 |

LV | 33 | 0 | 13 | 46 |

MT | 904 | 384 | 0 | 1.288 |

NL | 7.159 | 4 | 12.156 | 19.319 |

NO | 5.218 | 1 | 6.066 | 11.285 |

PL | 5.608 | 8 | 320 | 5.936 |

PT | 184 | 0 | 36 | 220 |

RO | 588 | 207 | 328 | 1.123 |

SE | 29.636 | 2 | 239 | 29.877 |

SI | 347 | 6 | 622 | 975 |

SK | 2.311 | 185 | 1.186 | 3682 |

UK | 24.250 | 480 | 8.232 | 32.962 |

TOTAL | 197.284[24] | 38.173[25] | 64.561[26] | 300.018[27] |

Tabelle 3: Verteilung der "Treffer" – Abgleich von "Kategorie 1-Daten" mit "Kategorie 1-Daten" - 2007

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Tabelle 4: Verteilung der "Treffer" – Abgleich von "Kategorie 1-Daten" mit "Kategorie 2-Daten" - 2007

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Tabelle 5: Verteilung der "Treffer" – Abgleich von "Kategorie 3-Daten" mit "Kategorie 1-Daten" - 2007

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Tabelle 6: Abgelehnte Dateneingaben, in Prozent - 2007

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Tabelle 7: Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Abnahme der Fingerabdruckdaten und ihrer Übermittlung an die EURODAC-Zentraleinheit - 2007

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Tabelle 8: "Falsche Treffer" – Abgleich von "Kategorie 1-Daten" mit "Kategorie 1-Daten" - 2007

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Tabelle 9: Verteilung der "verpassten Treffer" beim Abgleich von Daten der Kategorien 1 und 2 aufgrund von Verzögerungen bei der Übermittlung von "Kategorie 2-Daten"-2007

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Tabelle 10: Verteilung von "Treffern" – Abgleich mit gesperrten Fällen (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 2725) - 2007

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Tabelle 11: Anzahl der Kategorie 9[28]pro Mitgliedstaat - 2007

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[1] ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1.

[2] Artikel 24 Absatz 1 EURODAC-Verordnung.

[3] Die vorangegangenen Tätigkeitsberichte wurden als "Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen" unter den folgenden Dokumentennummern veröffentlicht: SEK(2004) 557, SEK(2005) 839, SEK(2006) 1170, SEK (2007) 1184.

[4] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Bewertung des Dublin-Systems – KOM (2007) 299 endgültig {SEK(2007) 742}.

[5] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von 'EURODAC' für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Dublin-Verordnung - KOM(2008) XXX.

[6] Die Kommissionsdienststellen leisteten Bulgarien und Rumänien beim Anschluss an das EURODAC-System Hilfestellung und führten u.a. im Vorfeld eine 69 Einzeltests umfassende Funktionsprüfung durch.

[7] Eine allgemeine Beschreibung der EURODAC-Zentraleinheit sowie die Definitionen der von der Zentraleinheit verarbeiteten Datenkategorien und der potentiellen Treffer sind im ersten Tätigkeitsbericht der EURODAC-Zentraleinheit enthalten. Siehe "Commission Staff Working Paper - First annual report to the council and the European Parliament on the activities of the EURODAC Central Unit, SEC (2004)557, S.6 – liegt nicht in deutscher Sprache vor.

[8] Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island wenden die Dublin-Verordnung und die EURODAC-Verordnung an. Daher bezeichnet der Begriff "Mitgliedstaaten" in dieser Mitteilung die 29 Staaten, die die EURODAC-Datenbank nutzen.

[9] Diese Dienstleistungen umfassen neben den direkten Dienstleistungen der Zentraleinheit (z.B. Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, Datenspeicherung) auch die für die Datenübermittlung zwischen der Zentraleinheit und den nationalen Zugangsstellen erforderlichen Kommunikations- und Sicherheitsleistungen.

[10] Die Kommission hat vorgeschlagen, die Bestimmung, dass die Mitgliedstaaten "falsche Treffer" melden müssen, in die Neufassung der EURODAC-Verordnung aufzunehmen.

[11] "Bericht über das EURODAC Audit" - ein als RESTREINT UE – eingestuftes Dokument.Eine Zusammenfassung ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Supervision/Eurodac/07-11-09_Eurodac_audit_summary_EN.pdf

[12] Tabelle 2 des Anhangs zeigt die nach Kategorien aufgegliederten erfolgreichen Dateneingaben der einzelnen Mitgliedstaaten im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2007.

[13] Daten zu Asylanträgen : Fingerabdruckdaten (10-Finger-Abdruck´) von Asylbewerbern, die zum Abgleich mit den Fingerabdruckdaten anderer Asylbewerber, die vorher einen Antrag in einem anderen Mitgliedstaat gestellt haben, übermittelt werden. Diese Daten werden auch mit "Kategorie 2-Daten" (s.u.) abgeglichen. Die Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Lediglich in bestimmten Fällen, die in der Verordnung aufgeführt sind (z.B. wenn eine Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erwirbt) werden die Daten der betreffenden Person gelöscht.

[14] Daten zu Ausländern, die beim illegalen Überqueren einer Außengrenze aufgegriffen und nicht zurückgeschickt wurden . Diese Daten (vollständiger 10-Finger-Abdruck) werden im System gespeichert, um mit den Daten anderer Asylbewerber, die der Zentraleinheit in der Folge übermittelt werden, abgeglichen zu werden. Diese Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen die Daten unverzüglich gelöscht werden, sobald die betreffende Person einen Aufenthaltstitel erhalten, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates verlassen oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erworben hat.

[15] Und damit auch den Abgleich der Daten von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, mit zuvor gespeicherten Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern.

[16] Daten zu Ausländern, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten . Diese Daten, die nicht aufbewahrt werden, werden mit in der zentralen Datenbank gespeicherten Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern abgeglichen. Die Mitgliedstaaten sind zur Übermittlung dieser Datenkategorie nicht verpflichtet.

[17] Die in den Tabellen enthaltenen statistischen Angaben zu den Inlandstreffern entsprechen unter Umständen nicht den "Trefferantworten" der Zentraleinheit und der Mitgliedstaaten. Dies kann darin begründet sein, dass die Mitgliedstaaten nicht immer die Option nach Artikel 4 Absatz 4 in Anspruch nehmen, derzufolge die Zentraleinheit auf Antrag alle Daten mit den bereits in der zentralen Datenbank gespeicherten Daten abgleichen muss. Auch wenn Mitgliedstaaten diese Option nicht in Anspruch nehmen, muss die Zentraleinheit aus technischen Gründen immer einen Abgleich mit sämtlichen in der zentralen Datenbank gespeicherten Daten (Daten aus dem eigenen und anderen Mitgliedstaaten) durchführen. Selbst wenn ein "Inlandstreffer" vorliegt, wird die Zentraleinheit in diesen konkreten Fällen "kein Treffer" melden, da der Mitgliedstaat den Abgleich der übermittelten Daten mit seinen eigenen Daten nicht beantragt hat.

[18] Dies ist ein Anstieg von 230% im Vergleich zu den Zahlen von 2006 (486). Asylbewerber, die ihren ersten Antrag in Polen gestellt haben, scheinen in großem Umfang auch in Richtung Belgien zu reisen.

[19] Ein Asylantrag hebt eine unrechtmäßige Einreise auf. Daher ist es nicht erforderlich, die "Kategorie 2 - Daten" zu einer Person zu übermitteln, die beim Überqueren einer Außengrenze aufgegriffen wurde und gleichzeitig um Asyl nachsucht.

[20] Jährliche durchschnittliche Verzögerung bei der Übermittlung einer Datenkategorie des Mitgliedstaats mit den diesbezüglich schlechtesten Ergebnissen.

[21] Beim Szenario des sogenannten falschen Treffers stellt ein Drittstaatsangehöriger einen Asylantrag in einem Mitgliedstaat A, dessen Behörden ihm seine Fingerabdruckdaten abnehmen. Wenn die Fingerabdruckdaten nicht unverzüglich als "Kategorie 1 – Daten" an die Zentraleinheit übermittelt werden, hat dies zur Folge, dass die gleiche Person in einem anderen Mitgliedstaat B ebenfalls einen Asylantrag stellen kann. Übermittelt Mitgliedstaat B die Fingerabdruckdaten schneller als Mitgliedstaat A, ergeben die von A übermittelten Daten beim Abgleich mit den Daten von B einen Treffer. Mitgliedstaat B wird die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags zugewiesen. Dies wäre nicht korrekt, da der erste Asylantrag in Mitgliedstaat A gestellt wurde.

[22] Beim Szenario des sogenannten verpassten Treffers wird ein Drittstaatsangehöriger beim illegalen Überqueren einer Außengrenze aufgegriffen. Die Behörden von Mitgliedstaat A nehmen ihm bei der Einreise die Fingerabdruckdaten ab. Wenn die Fingerabdruckdaten nicht unverzüglich als "Kategorie 2 – Daten" an die Zentraleinheit übermittelt werden, hat dies zur Folge, dass die gleiche Person in einem anderen Mitgliedstaat B ebenfalls einen Asylantrag stellen kann. Dabei nehmen die Behörden von Mitgliedstaat B ihm ebenfalls die Fingerabdruckdaten ab. Wenn Mitgliedstaat B die Fingerabdruckdaten (Kategorie 1) vor Mitgliedstaat A an die Zentraleinheit übermittelt, speichert diese die "Kategorie 1 – Daten". Mitgliedstaat B – und nicht Mitgliedstaat A - wird die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags zugewiesen. Werden die "Kategorie 2 – Daten" zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt, kommt der Treffer nicht zustande ("verpasster Treffer"), da noch keine "Kategorie 2 – Daten" zum Abgleich vorliegen.

[23] Bei einer "erfolgreichen Dateneingabe" kann die Zentraleinheit die übermittelten Daten korrekt verarbeiten, ohne dass die Übermittlung aufgrund ungültiger Daten oder fehlerhafter bzw. qualitativ unzureichender Fingerabdruckdaten abgelehnt wird.

[24] 16 5958 im Jahr 2006 .

[25] 41 312 im Jahr 2006 .

[26] 63 341 im 2006.

[27] 270 611 im 2006 .

[28] Kategorie 9 umfasst "spezielle Abragen" gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates.

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