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Document 52009AP0323

Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (KOM(2008)0345 – C6-0220/2008 – 2008/0110(COD))
P6_TC1-COD(2008)0110 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. April 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

ABl. C 184E vom 8.7.2010, p. 485–485 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/485


Freitag, 24. April 2009
Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte ***I

P6_TA(2009)0323

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (KOM(2008)0345 – C6-0220/2008 – 2008/0110(COD))

2010/C 184 E/83

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0345),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0220/2008),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 1.April 2009 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 Spiegelstrich 1 des EG-Vertrags zu billigen,

unter Hinweis auf den Umfang der der Kommission durch die künftige Verordnung über mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte („künftige Verordnung“) übertragenen Befugnisse,

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0087/2009),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

fordert die Kommission auf, ihren Entwurf einer Maßnahme für die Durchführung der künftigen Verordnung mit dem notwendigen technischen Sachverständnis, das nachweislich während der Beratungen zur künftigen Verordnung bestanden hat, vor dem Termin des Inkrafttreten der künftigen Verordnung vorzubereiten, so dass die konkreten Vorschläge des Parlament bezüglich bestimmter technischer Fragen in diesem Entwurf der Maßnahme berücksichtigt werden können;

4.

fordert die Kommission auf, den Entwurf dieser Maßnahme dem Parlament für einen Meinungsaustausch zu übermitteln, bevor das Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeleitet wird, um die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Parlaments zu ermöglichen;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Freitag, 24. April 2009
P6_TC1-COD(2008)0110

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. April 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.)


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