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Document 52008XC1204(04)

    Bekanntmachung der Regierung des Vereinigten Königreichs betreffend die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 309 vom 4.12.2008, p. 27–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.12.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 309/27


    Bekanntmachung der Regierung des Vereinigten Königreichs betreffend die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 309/08)

    Ankündigung einer außerordentlichen Vergabe von Onshore-Lizenzen (Landgebiete) für das Gebiet über der Niedrigwassermarke für den Block SU60 des UK Ordnance Survey durch das Vereinigte Königreich

    Ministerium für Unternehmen und Reform im Regelungsbereich (Department for Business, Enterprise & Regulatory Reform)

    Petroleum Act 1998

    Vergabe von Onshore-Lizenzen

    1.

    Das Ministerium für Unternehmen und Reform im Regelungsbereich (BERR) fordert interessierte Personen auf, Erdölgewinnungs- und Entwicklungslizenzen für das Gebiet über der Niedrigwassermarke innerhalb des Blocks SU60 des UK Ordnance Survey zu beantragen.

    2.

    Eine Karte des betreffenden Gebiets ist beim BERR, 1 Victoria Street, London, SW1H 0ET hinterlegt. Diese Landkarte kann während der Geltungsdauer dieser Bekanntmachung von montags bis freitags zwischen 9.15 Uhr und 16.45 Uhr nach vorheriger Anmeldung (Tel. (44-207) 215 50 32, Fax (44-207) 215 50 70) eingesehen werden. Außerdem sind diese Karten zugänglich über die Öl- und Gas-Website des BERR (siehe unten).

    3.

    Vollständige Angaben zum Angebot, einschließlich der Karte des angebotenen Gebiets, sowie Orientierungshilfen in Bezug auf die Lizenzen, die Lizenzbedingungen und die Modalitäten der Antragstellung sind auf der Website der Energy Development Unit (EDU) zu finden:

    http://www.og.berr.gov.uk

    4.

    Die Anträge werden gemäß den Bestimmungen der Petroleum (Production) (Landward Areas) Regulations 1995 (S.I. 1995 No. 1436) und der Hydrocarbons Licensing Directive Regulations 1995 (S.I. 1995 No. 1434) angesichts der fortbestehenden Notwendigkeit einer raschen, gründlichen, effizienten und sicheren Erkundung von Öl- und Gasvorkommen im Festlandgebiet von Großbritannien beurteilt.

    5.

    Die Anträge werden anhand folgender Kriterien geprüft:

    a)

    die finanzielle Lebensfähigkeit und die finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers zur Ausführung der Arbeiten, die gemäß der Lizenz in der Anfangsphase gestattet sind, einschließlich des Arbeitsprogramms, das zur Bewertung des vollen Potenzials des Gebiets innerhalb des beantragten Blocks vorgelegt wurde;

    b)

    die technischen Fähigkeiten des Antragstellers, die gemäß der Lizenz in der Anfangsphase zulässigen Arbeiten auszuführen, einschließlich der Erkundung der Aussichten auf Erdöl- oder Erdgasvorkommen in dem beantragten Block. Die technische Fähigkeit wird teilweise anhand der Qualität der Analyse des beantragten Blocks beurteilt;

    c)

    die Art und Weise, in der der Antragsteller die gemäß der Lizenz zulässigen Arbeiten durchzuführen beabsichtigt, einschließlich der Qualität des Arbeitsprogramms, das zur Beurteilung des vollen Potenzials des beantragten Gebiets vorgelegt wurde;

    d)

    etwaige Mängel bezüglich Effizienz und Verantwortlichkeit, die dem Antragsteller angelastet werden müssen, falls der Antragsteller Inhaber einer Lizenz nach dem Petroleum Act 1998 oder einer gleichgestellten Lizenz ist oder war.

    6.

    Das Ministerium erteilt eine Lizenz nur, wenn auch der vom Antragsteller gewählte Betreiber akzeptiert werden kann. Bevor das Ministerium einem Betreiber zustimmen kann, muss feststehen, dass dieser zur Planung und Durchführung der Bohrarbeiten in der Lage ist, wobei Zahl, Erfahrung und Qualifikation seiner Mitarbeiter, vorgeschlagene Verfahren und Methoden, der Hierarchieaufbau, Schnittstellen zu Vertragspartnern und die allgemeine Unternehmensstrategie bewertet werden. Bei der Bewertung eines vorgeschlagenen Betreibers wird das Ministerium sowohl neue Informationen in dem Antrag als auch die Reputation des Bezeichneten als Betreiber im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern berücksichtigen.

    7.

    Ausführliche Hinweise zu diesem Angebot sind auf der Website der Energy Development Unit (EDU) zu finden:

    http://www.og.berr.gov.uk/

    Lizenzen

    8.

    Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des Ministeriums liegt, jede Lizenz unter bestimmten Umständen zu geänderten Bedingungen anzubieten.

    9.

    Falls das Ministerium im Nachgang zu dieser Aufforderung eine Lizenz anbietet, so geschieht dies binnen zwölf Monaten ab dem Datum dieser Bekanntmachung.

    10.

    Das Ministerium übernimmt keine Haftung für Kosten, die dem Antragsteller durch die Vorbereitung oder Einreichung seines Antrags entstehen.

    Strategische Umweltprüfung

    11.

    Das BERR hat eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung u.a. für das angebotene Gebiet gemäß der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung können auf der Website der Energy Development Unit (EDU) eingesehen werden:

    http://www.og.berr.gov.uk/


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