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Document 52008AP0464

    Protokoll zum Abkommen EG/Schweiz über die Freizügigkeit (EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens) *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten (9116/2008 — C6-0209/2008 — 2008/0080(AVC))

    ABl. C 9E vom 15.1.2010, p. 69–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 9/69


    Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Protokoll zum Abkommen EG/Schweiz über die Freizügigkeit (EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens) ***

    P6_TA(2008)0464

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten (9116/2008 — C6-0209/2008 — 2008/0080(AVC))

    2010/C 9 E/13

    (Verfahren der Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (9116/2008),

    in Kenntnis des Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (8689/2008),

    in Kenntnis des Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (1),

    in Kenntnis des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (2),

    in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 zweiter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0209/2008),

    gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005,

    gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0343/2008),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 89 vom 28.3.2006, S. 30.

    (2)  ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 6.


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