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Document 52008AE1189

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission: Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus KOM(2007) 621 endg.

ABl. C 27 vom 3.2.2009, p. 12–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/12


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission: Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“

KOM(2007) 621 endg.

(2009/C 27/03)

Die Europäische Kommission beschloss am 19. Oktober 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission: Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 13. Juni 2008 an. Berichterstatter war Herr MENDOZA CASTRO.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 446. Plenartagung am 9./10. Juli 2008 (Sitzung vom 10. Juli) mit 108 Ja-Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt und billigt die Mitteilung der Kommission„Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ und unterstützt die Kommission in dem Bestreben, mit dieser Agenda ihre Tourismusstrategie und -politik für die nächsten Jahre in klarer Form festzuschreiben und deren praktische und tägliche Umsetzung sicherzustellen. Die Kommission hat diese neue Politik bereits in ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft“ formuliert.

1.2

Der EWSA würdigt das Bemühen der Kommission, die zahlreichen wichtigen Texte, Stellungnahmen und Diskussionen zu diesem Thema in einem Dokument zu bündeln. Dieses Dokument wird dem Auftrag gerecht, der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Gruppe „Nachhaltigkeit im Tourismus“, der Arbeit der Experten, die den Bericht erstellt haben, und der zuvor durchgeführten öffentlichen Anhörung verständlich zu vermitteln.

1.3

Angemessen erscheinen sowohl die Heranziehung der überarbeiteten Lissabon-Strategie als Grundlage für diese neue Politik als auch die allgemeinen Ziele der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit und die besonderen Ziele des wirtschaftlichen Wohlstands, der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts sowie des Schutzes von Umwelt und Kultur.

1.4

Fundiert sind auch die in der Kommissionsmitteilung genannten Herausforderungen und die Vorschläge, wie diese bewältigt werden können. Als methodische Vorgehensweise wird die Einbeziehung aller Interessengruppen in verschiedene Formen von Partnerschaft und „wettbewerbsfähiger Partnerschaft“ vorgeschlagen; diese Mitwirkung bildet den Grundpfeiler der neuen Tourismuspolitik und der Agenda für ihre Umsetzung. Die Bedeutung der in der Kommissionsmitteilung genannten Herausforderungen liegt auf der Hand. Ein künftiges Kernelement der Agenda muss die fortlaufende Untersuchung der Auswirkungen der Treibhausgase sein.

1.5

Angemessen erscheint zudem die Verpflichtung der Kommission, diese neue Politik im Zuge des Dialogs, der Zusammenarbeit, der Durchführung von Fördermaßnahmen und der Koordinierung zwischen den Interessengruppen umzusetzen. Die „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ ist die Entwicklung von konkreten Methoden und Vorschlägen für Handlungsinstrumente für die einzelnen europäischen Tourismusakteure. Allerdings könnte und sollte die Kommission durch ihre Generaldirektion Unternehmen eine aktivere Rolle spielen; sie muss bei der Einleitung zahlreicher Initiativen auf europäischer Ebene wie Sozialtourismus, „Tourismus für alle“ und Tourismusausbildung vorangehen. Insbesondere sollten die Kommission sowie die übrigen Institutionen größere Anstrengungen unternehmen, um kleine, mittlere und Kleinstunternehmen in die Politik für die Nachhaltigkeit im Tourismus sowie die Agenda für die Umsetzung und Verwirklichung dieser Politik einzubeziehen. Der Ausschuss begrüßt das von der Kommission eingeleitete Projekt „Herausragende europäische Reiseziele“ als vorbildliche und beispielhafte Initiative.

1.6

Der EWSA bekräftigt seine Empfehlung, das Europäische Tourismusforum zu fördern und verstärkt Überlegungen und Untersuchungen über die Einsetzung eines Europäischen Tourismusrates sowie die Schaffung einer Europäischen Agentur für Tourismus anzustellen. Diese beiden Gremien könnten vielleicht ein Forum bieten, in dem die Tourismusbehörden und die verschiedenen Akteure der Tourismusindustrie zusammenkommen, um besser und umfassender über den nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismus zu informieren, die Einhaltung der Politik und der Agenda des europäischen Tourismus zu überwachen und vor allem zu versuchen, Trends im Tourismussektor zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen zu erarbeiten. Der Klimawandel, seine Folgen für den Tourismus und die entsprechenden Maßnahmen könnten vorrangige Aufgabenbereiche dieser beiden Gremien sein.

1.7

Der EWSA begrüßt die von der Kommission formulierte Absicht, die Nutzung der bestehenden Finanzierungsinstrumente zu optimieren. Seiner Auffassung nach bietet der Sozialtourismus bereits Raum für grenzüberschreitende Erfahrungen in Form von Pilotprojekten. Beispiele für solche Initiativen sind der Sozialtourismus und der „Tourismus für alle“, der Ausbau der Humanressourcen, die Produktentwicklung und die Marktdurchdringung. Der EWSA ist der Ansicht, dass diese Bereiche bereits ausreichend Raum für grenzüberschreitende Pilotprojekte bieten.

1.8

Der EWSA begrüßt den Abschluss der Arbeiten an der „Agenda 21 für den Tourismus“. Deren Ergebnisse, die sich in der Kommissionsmitteilung „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ wiederfinden, komplettieren und konkretisieren die allgemeine Politik der Nachhaltigkeit im europäischen Tourismus. Das von der Kommission zu diesem Zweck angefertigte Themenpapier ist Grundlage und Ergänzung der Kommissionsmitteilung, weshalb beide Dokumente als Einheit betrachtet werden sollten.

1.9

Im Bereich der Statistik begrüßt der EWSA den von der Kommission veröffentlichen und seinerzeit vom EWSA geforderten Aufruf zur Interessenbekundung für die Einrichtung eines Netzes von Beobachtungsstellen für den Tourismus, mit denen nicht nur die Daten des Sektors ermittelt, sondern auch strategisch und zukunftsweisend geplant und künftige Maßnahmen vorausschauend erarbeitet werden können.

1.10

Der EWSA ist bereit, auch weiterhin und im Rahmen der in der Kommissionsmitteilung formulierten Leitlinien Beiträge zum Bereich Tourismus zu leisten, und ruft die übrigen EU-Institutionen sowie die Mitgliedstaaten, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Akteure in der Tourismusbranche, Unternehmen, Gewerkschaften und alle Bürgerinnen und Bürger auf, gemeinsam den Tourismus als universelles Recht und als für die Zukunft Europas strategisch wichtigen Wirtschaftszweig zu betrachten und zu unterstützen. Ebenso müssen alle Akteure und Verbraucher Eigenverantwortung für die Gestaltung eines nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Tourismus übernehmen.

1.11

In der Kommissionsmitteilung werden zwar soziale Faktoren und Elemente, die den Tourismus prägen, berücksichtigt, nach Ansicht des EWSA fehlt jedoch der Verweis auf Form und Inhalt der Unionsbürgerschaft. Tatsächlich könnte der Tourismus noch einen weitaus größeren Beitrag zum Zusammenhalt kultureller und sozialer Gruppen im Rahmen der Unionsbürgerschaft leisten, die wir alle fördern und weiterentwickeln sollten. Die Vielfalt und Verschiedenartigkeit von Kulturen, Sprachen sowie des natürlichen und kulturellen Erbes in den einzelnen Ländern Europas stellt einen großen Reichtum dar und kann und muss zum gegenseitigen Kennenlernen und Anerkennen unserer Rechte als Unionsbürger genutzt werden. Ein anderer Aspekt, dem in den Diskussionen und Dokumenten zum Thema Tourismus auf europäischer Ebene gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, ist die Kultur, denn zwischen Tourismus und Kultur können sich Synergieeffekte ergeben, wie der Ausschuss bereits in einer früheren Stellungnahme feststellte.

1.12

Bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Tourismus sollten die besonderen Merkmale der Reiseziele Beachtung finden. Der EWSA empfiehlt, den Besonderheiten jener Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, die in hohem Maße vom Tourismus abhängen. Die Erfordernisse der verschiedenen Regionen sollten bei der Erarbeitung von Maßnahmen und Vorschlägen im Bereich Tourismus gebührend berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, dass die Kommission in ihren Folgeabschätzungen unverhältnismäßig große Auswirkungen auf bestimmte Regionen und Sektoren berücksichtigen sollte, z.B. mögliche Auswirkungen für Reiseziele wie Inseln, die über keine anderen Verkehrsträger verfügen und deshalb weitgehend bzw. fast ausschließlich vom Luftverkehr abhängig sind.

1.13

Der EWSA ist der Auffassung, dass die in der Kommissionsmitteilung beschriebenen Prinzipien und Werte — Nachhaltigkeit, sozialer Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenarbeit, Partnerschaft, Rentabilität, Sicherheit, Beschäftigungsqualität usw. — zusammengenommen praktisch ein Europäisches Tourismusmodell bilden, nicht in Form eines Pakets von Rechtsvorschriften, sondern im Ergebnis der umfassenden Anwendung dieser Prinzipien und Werte in der ganzen EU.

1.14

Der EWSA fordert die Kommission dazu auf, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Entwicklung europaweiter Nachweise von Kenntnissen und Kompetenzen auf diesem Gebiet voranzutreiben und so mehr und bessere Arbeitsplätze in diesem Sektor zu schaffen. Gefördert werden sollte insbesondere der Europass als einfache und in ganz Europa leicht verständliche Präsentation der individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten und Fertigkeiten von Arbeitnehmern, die eine Stelle oder Berufschancen im europäischen Ausland (EU, EFTA/EWR und Kandidatenländer) suchen.

2.   Mitteilung der Kommission

Zum besseren Verständnis dessen, was die Kommission allen Akteuren und europäischen Institutionen vermitteln möchte, werden die Kernpunkte der Mitteilung kurz zusammengefasst.

2.1   Einleitung zur Mitteilung

2.1.1

Die schwierige Aufgabe, zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ein Gleichgewicht herzustellen. Im ersten Abschnitt der Einleitung der Kommissionsmitteilung wird zunächst die zentrale und strategische Rolle des Tourismus in der europäischen Wirtschaft anerkannt, was nicht nur mit quantitativen Daten untermauert, sondern auch damit begründet wird, dass diese Branche Arbeitsplätze schaffen und auf diese Weise zum Ziel der erneuerten Lissabon-Strategie beitragen kann. Erwähnenswert ist hier die Wachstumsprognose von über 3 %, die zweifellos einen soliden Beitrag zu den Beschäftigungszielen leistet, aber in bestimmten Fällen und langfristig auch das Risiko birgt, dass die von der Nachhaltigkeit gesetzten Grenzen überschritten werden.

2.1.2

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeitzwei Bedingungen, die miteinander vereinbar sind. In ihrer Mitteilung stellt die Kommission eindeutig fest, dass die Wettbewerbsfähigkeit von der Nachhaltigkeit und von der Qualität des subjektiven Erlebnisses abhängt. Auch nimmt sie ausdrücklich Bezug auf die Zwänge, die der Klimawandel der Tourismusindustrie auferlegt. Die soziale Verantwortung der Unternehmen kann einen entscheidenden Beitrag leisten, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen Bekämpfung abzielen und gleichzeitig die Innovation und den Wert der Tourismusprodukte für eine Welt mitgroßen globalen Herausforderungen fördern.

2.2

Inhalt der Agenda. In ihrer Mitteilung schlägt die Kommission die Schaffung eines neuen Gleichgewichts zwischen der Zufriedenheit der Touristen, der Umwelt und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Reisezielen vor. Zur Verwirklichung dieses Ziels müssen alle beteiligten Akteure beitragen.

2.2.1

Ziele und Herausforderungen. In der Kommissionsmitteilung werden als Handlungsleitlinien für sämtliche Akteure drei grundlegende Ziele der Agenda formuliert: wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Ausgleich und Zusammenhalt sowie Schutz der Umwelt.

Es werden auch große Aufgaben genannt, die bewältigt werden müssen, um diese Ziele zu erreichen:

Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und kulturellen Ressourcen

Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und der Umweltverschmutzung

Gestaltung des Wandels zum Wohl der Bürger

Verringerung der Saisonabhängigkeit der Nachfrage

Bekämpfung der tourismusbedingten Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt

Erleichterung der Teilnahme aller am Tourismuserlebnis

Qualitative Aufwertung der Arbeitsplätze im Tourismus

Gewährleistung der Sicherheit für Touristen und für die lokalen Gemeinschaften

Dieser Aufgabenkatalog ist nicht erschöpfend und abgeschlossen. Vielmehr muss in Zusammenarbeit der Akteure der Tourismusbranche eine regelmäßige Aktualisierung, neue Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung des Katalogs vorgenommen werden.

2.2.2

Handlungsrahmen. In ihrer Mitteilung erklärt die Kommission, dass kohärente Maßnahmen zum Erreichen der Ziele und zur Bewältigung der Herausforderungen die Zusammenarbeit und das verantwortungsvolle Management von Reisezielen, Unternehmen und Touristen erfordern. Sie beschreibt auch die Bedingungen für die Verwirklichung dieser Kohärenz.

2.2.3

Grundsätze. In der Mitteilung werden insgesamt neun Grundsätze festgelegt, die eingehalten werden müssen, um einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismus zu erreichen. Darunter sind drei hervorzuheben:

Beachtung der Kapazitätsgrenzen, die für Gebiete, Einrichtungen und Touristenströme festgelegt werden können

Entwicklung im geeigneten Tempo und Rhythmus, je nach jeweils verfügbaren natürlichen, kulturellen und sozialen Ressourcen

langfristige Planung als unabdingbare Voraussetzung für das Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

2.3

Gemeinsam in die Zukunft. In diesem Abschnitt unterstreicht die Kommission, dass alle Akteure des Sektors ihre Anstrengungen bündeln und auf freiwilliger Basis kontinuierlich zusammenarbeiten sollten. Das vorgeschlagene Modell beruht auf der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, wobei die Maßnahmen vorzugsweise auf Ebene der Reiseziele ergriffen, aber gleichzeitig auf nationaler und europäischer Ebene unterstützt werden sollten. In der Mitteilung wird deshalb sowohl die Rolle der verschiedenen Interessengruppen des Sektors als auch die der Kommission im Lichte des Vertrags herausgestellt.

2.3.1

Rolle der Interessengruppen. Entsprechend den Schlussfolgerungen der Gruppe „Nachhaltigkeit im Tourismus“ werden in der Mitteilung umfangreiche Zuständigkeiten und spezifische Aufgaben für die drei Handlungsbereiche Reiseziele, Unternehmen und Touristen festgelegt. Besonders betont wird, dass Kleinstunternehmen die Notwendigkeit des Gleichgewichts zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit vermittelt werden muss.

2.3.2

Rolle der Europäischen Kommission. Die Kommission erkennt ihre im Vertrag verankerte Verantwortung zum Handeln an und verpflichtet sich, im Rahmen der Agenda und darüber hinaus verschiedene Initiativen auf Gemeinschaftsebene zu ergreifen und zu fördern. Davon verdienen vier Aktionsbereiche besondere Aufmerksamkeit:

Motivierung der Akteure zum Aufbau und Austausch von Wissen, stets mit dem Ziel des Gleichgewichts zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Das Europäische Tourismusforum ist ein gutes Beispiel für den Austausch von Ideen und Erfahrungen.

Förderung herausragender Reiseziele als Beispiele für bewährte Verfahren und Förderung der Vernetzung der Reiseziele, die sich für Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit einsetzen.

Mobilisierung der EU-Finanzinstrumente: Die Kommission verpflichtet sich, Informationen über den besseren Einsatz dieser Finanzierungsinstrumente im Tourismussektor zu verbreiten.

Herausstellung der Aspekte Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in den politischen Maßnahmen der Kommission und ihre Anwendung auf eine Vielzahl von Regionen mit sehr unterschiedlichen Anliegen und Erfordernissen, d.h. Küsten-, Berg-, ländliche und städtische Gebiete.

2.4   Schlussfolgerungen der Mitteilung

Die Kommission formuliert zum Abschluss die Aufforderung, dass alle öffentlichen und privaten Akteure bei der Annahme und praktischen Umsetzung der Agenda umfassend zusammenarbeiten sollten. Einmal mehr empfehlt sie die Zusammenarbeit auf allen Ebenen als Voraussetzung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die langfristig einen attraktiven und nachhaltigen europäischen Tourismus gewährleistet. Die Kommission nennt das Jahr 2011 als Zeitpunkt für eine Bewertung des Aktionsplans, den diese Agenda darstellt. Das Ziel, das die Kommission mit der Vorlage ihrer Mitteilung verfolgt, wird somit deutlich.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Der Tourismus und seine strategische Bedeutung für die europäische Wirtschaft wurden von allen EU-Institutionen in offiziellen wie informellen Erklärungen anerkannt, in denen die Rolle des Sektors gefördert und unter allen Akteuren bekannt gemacht wird und die damit dem Sektor wichtige Impulse verleihen. Das hat nicht nur mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus im engeren Sinne zu tun, sondern auch mit seiner sozialen Relevanz für den Aufbau eines Europas der Bürger. Dieser Impuls ist zwar durchaus anzuerkennen, doch muss noch viel getan werden, damit der Tourismus jetzt und in der Zukunft einen zentralen Platz in der europäischen Politik einnimmt.

3.2

Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass im neuen Lissabon-Vertrag die Bedeutung des Tourismus für Europa anerkannt wird und der EU mehr Möglichkeiten als bisher eingeräumt werden, zur Entwicklung des Sektors beizutragen. Gemäß diesem Vertrag hat die EU die Zuständigkeit und die Aufgabe, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, koordinieren oder ergänzen, und verfolgt die Ziele, ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von Unternehmen zu schaffen und den Austausch bewährter Methoden zu fördern.

3.3

Die Rolle des Tourismus wurde bereits von mehreren EU-Institutionen untersucht:

Das Europäische Parlament hat eine Reihe von Entschließungen zu unterschiedlichsten Formen des Tourismus und zu seinen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaft verabschiedet, z.B. die Entschließung „Tourismus und Entwicklung“ und die „Entschließung des Europäischen Parlaments zu den neuen Perspektiven und neuen Herausforderungen für einen nachhaltigen europäischen Fremdenverkehr“.

Der Rat der Europäischen Union hat sich mit dem Tourismus mehrfach in Schlussfolgerungen und Aktionsplänen auseinandergesetzt, im Wesentlichen um zu betonen, dass Tourismus nachhaltig und wettbewerbsfähig sein und Arbeitsplätze schaffen muss. Besonders erwähnenswert sind die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juli 2006 zur Mitteilung der Kommission zur neuen Tourismuspolitik in der EU: Darin begrüßt der Rat diese Politik und fordert die Kommission auf, eine aktive Rolle bei der Koordinierung der verschiedenen Maßnahmen zu spielen.

Die Europäische Kommission hat mehrere Mitteilungen veröffentlicht (insbesondere die Mitteilung vom März 2006 über die neue Tourismuspolitik in der EU), Europäische Tourismusforen eingerichtet, gefördert und organisiert, Konferenzen zu verschiedenen Themen veranstaltet (z.B. zum Sozialtourismus und zur Agenda 21 für den Tourismus) und viele andere Aktionen durchgeführt (z.B. das Pilotprojekt „EDEN“ [European Destinations of Excellence/Herausragende europäische Reiseziele] zur Anerkennung und Förderung bewährter Methoden in den EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern).

Der Ausschuss der Regionen hat u.a. Stellungnahmen zu den Kommissionsmitteilungen „Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa“ und „Grundlinien zur Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus“ verabschiedet.

Dem Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist das Thema Tourismus schon immer ein besonderes Anliegen, wie die mindestens 11 seit 1999 dazu verabschiedeten Stellungnahmen, seine aktive Teilnahme an den von der Kommission veranstalteten Europäischen Tourismusforen und seine Beteiligung an bzw. Unterstützung für die zahlreichen Veranstaltungen zu unterschiedlichen Tourismusaspekten zeigen. Besonders nennenswert ist die Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und anderen Institutionen im Rahmen von gemeinsamen Initiativen im Bereich Tourismus.

3.4

Diese Stellungnahme des EWSA dient dazu, die Beiträge der Kommissionsmitteilung zur Tourismuspolitik und die darin enthaltenen Vorschläge zur Umsetzung dieser Politik zu bewerten und Anregungen zu geben, die zwar nicht die Mitteilung selbst bereichern können, aber doch die Debatte darüber.

3.5

In ähnlicher Weise, wie das bereits in der Stellungnahme INT/317 zur Kommissionsmitteilung über die neue Tourismuspolitik geschah, möchte der Ausschuss auch in dieser Stellungnahme Folgendes erklären bzw. bekräftigen:

Der Tourismus ist ein Recht aller Unionsbürger nach Maßgabe des Globalen Ethischen Kodex für den Tourismus, das Pflichten in Bezug auf bewährte Praktiken mit sich bringt.

Dieses Recht schafft Reichtum und direkte und indirekte Wertschöpfung, insbesondere für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die für Europa einen strategisch wichtigen und erwiesenermaßen stabilen Industriezweig darstellen.

Die Qualität der Dienstleistungen der Marktteilnehmer und die Verantwortung der Nutzer gegenüber den Gemeinden vor Ort sind Werte, die wir als Grundlage für ihren Fortbestand erhalten müssen.

Der Tourismus hat positive wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Auswirkungen auf lokaler und regionaler Ebene sowie in städtischen Gebieten bzw. sollte diese haben; in diesem Sinne ist er ein Instrument zur Kenntnis anderer Kulturen, Lebensarten und Verhaltensweisen und der interregionalen Zusammenarbeit.

Der Tourismus ist ein dynamischer Sektor, der gegenwärtig und zukünftig viele Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet und die Fähigkeit besitzt, hochwertige und stabile Arbeitsplätze mit Rechten zu schaffen.

Der Tourismus ist nicht frei von Problemen, wie etwa das der Massenphänomene und der Saisonabhängigkeit, die den Verlust von Wettbewerbsfähigkeit zur Folge haben.

Der Ausschuss ist überzeugt von der Notwendigkeit einer zielgerichteten und ehrgeizigen europäischen Agenda 21 für den Tourismus.

Das europäische Tourismusmodell ist eine innereuropäische Notwendigkeit und kann weltweit als Bezugsgröße fungieren, wenn es nicht auf mehr Vorschriften basiert, sondern auf Werten wie Qualität, Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit u.a., die freiwillig an den Reisezielen und von allen Wirtschaftsteilnehmern eingehalten werden.

Das europäische Tourismusmodell basiert auf einer Vielfalt an Reisezielen, Tourismuskonzepten und Gestaltungsformen, die es bereichern.

Das vom Ausschuss befürwortete europäische Tourismusmodell ist ein wirksames Mittel für Frieden und Völkerverständigung.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

In ihrer Mitteilung schlägt die Kommission klar und deutlich die Herstellung des notwendigen Gleichgewichts zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit und Methoden für die praktische Umsetzung dieses Ziel vor. Sie hat zweifellos große Anstrengungen unternommen, um all diese Aspekte in einer vergleichsweise kurzen Mitteilung zusammenzufassen. Dazu war auch die Analyse zahlreicher Dokumente, Stellungnahmen und Diskussionen erforderlich. Das Ziel, die Öffentlichkeit präzise über den grundlegenden Standpunkt der Kommission zur Zukunft des Sektors und zu den in dieser komplexen Branche erforderlichen Maßnahmen zu informieren, wurde erreicht.

4.2

Die in der Mitteilung enthaltenen Argumente für die Agenda erscheinen insofern fundiert, als sie der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus und seiner Fähigkeit, Arbeitsplätze für junge Menschen zu schaffen, aber auch dem notwendigen Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit, die langfristig voneinander profitieren, Rechnung tragen. Um diese Aspekte miteinander in Einklang zu bringen und das Gleichgewicht zwischen ihnen zu bewahren, sind Folgenabschätzungen wie die die Bewertung des ökologischen Fußabdrucks der verschiedenen gewerblichen Tätigkeiten in diesem Bereich und in den einzelnen Regionen oder der Belastungsgrenzen und Aufnahmekapazitäten erforderlich. Die allgemeine Erkenntnis, dass Umfang und Entwicklungsgeschwindigkeit des Tourismus begrenzt sind, ist grundlegend für das Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

4.3

Vielleicht wäre es nützlich gewesen, wenn die Kommission in ihrer Mitteilung den neuen Lissabon-Vertrag etwas genauer untersucht hätte, um festzustellen, welche Grundlagen sich darin für die Agenda finden und welche Fortschritte er für die Umsetzung der neuen europäischen Tourismuspolitik bringt. Es darf nicht vergessen werden, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen mehrfach erklärt haben, dass sie einerseits ihre Zuständigkeiten für den Tourismussektor behalten wollen, die EU aber auch als Impulsgeberin und Koordinatorin in bestimmten Bereichen von gemeinsamen Interesse tätig werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismussektors zu verbessern. Beispielsweise ist die Einrichtung und Verwaltung eines Internetportals zur Werbung für Europa als Urlaubsdestination bereits ein wertvolles und nützliches Instrument, um alle EU-Mitgliedstaaten als abwechslungsreiche und hervorragende Reiseziele zu präsentieren.

4.4

Die in der Mitteilung formulierten Herausforderungen und Ziele sind sicherlich die wichtigsten, vor denen der Tourismus in den nächsten Jahrzehnten steht. Zweifellos sind die zentralen Herausforderungen der Nachhaltigkeit und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit so umfassend, dass sie andere wichtige Aufgaben beinhalten, die ebenfalls in der Agenda genannt werden, z.B. Verbesserung der Qualität, Maßnahmen gegen die Saisonabhängigkeit oder professionellere Fachkräfte im Tourismusgewerbe.

4.5

In ihrer Mitteilung fordert die Kommission wiederholt zur Zusammenarbeit auf, denn im Einklang mit der neuen Tourismuspolitik soll die verstärkte Kooperation ein zentrales und kennzeichnendes Element sein. Hervorzuheben ist insbesondere die Rolle der Gewerkschaften und der Unternehmerverbände, die in die Kooperationsverfahren einbezogen und an allen Diskussionen und Foren sowie an der Umsetzung der allgemeinen Maßnahmen zur Verbesserung des Sektors beteiligt werden müssen. Ähnlich sinnvoll wäre die Stärkung der etablierten Netze von Reisezielen — Städten oder Regionen — unter dem gemeinsamen Ziel der besseren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Der EWSA begrüßt die Förderung der „herausragenden europäischen Reiseziele“ und ist der Ansicht, dass ein solches Konzept auch korrekte Beschäftigungsverhältnisse sozialen Bedingungen sowie die Einbeziehung der Gewerkschaften und der Unternehmerverbände am ausgewählten Reiseziel beinhalten muss, um so die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Urlaubsziele zu verbessern.

Auch die Verbraucherverbände können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten hier eine wichtige Rolle spielen.

4.6

Die Kommission verpflichtet sich, diese neue Politik im Zuge der Zusammenarbeit, der Durchführung von Fördermaßnahmen und der Koordinierung zwischen den Interessengruppen umzusetzen. In der Agenda wird unmissverständlich gefordert, dass sämtliche Akteure des Sektors mehr Eigenverantwortung übernehmen. Nach Auffassung des EWSA spielt die Generaldirektion Unternehmen eine sehr wichtige Rolle bei dieser Aufgabe der Koordinierung aller europäischer Politikbereiche, die den Tourismus direkt oder indirekt betreffen und für die unterschiedlichen Typen von Reisezielen mit ihren jeweiligen Besonderheiten von Bedeutung sind.

4.7

Der EWSA ist auch der Auffassung, dass die Kommission die Umsetzung europäischer Initiativen — einschließlich des grenzüberschreitenden Sozialtourismus in Europa — stärker vorantreiben sollte. An dieser Stelle empfiehlt der EWSA und bekräftigt damit seine bereits mehrfach formulierten Vorschläge, das Europäische Tourismusforum zu fördern und zu unterstützen sowie verstärkt Überlegungen über die Einrichtung eines Europäischen Tourismusrats und einer Europäischen Tourismusagentur anzustellen bzw. die Bedingungen dafür zu prüfen; diese Gremien könnten die Strategien und Maßnahmen im europäischen Tourismussektor bekannt machen und beobachten. Der Kommission wird zudem empfohlen, Forschungsmaßnahmen zur Schaffung technologischer Plattformen im Tourismussektor zu fördern, mit denen sich das Tourismus-Marketing verbessern lässt, insbesondere angesichts der Möglichkeiten zur Förderung des Tourismus innerhalb Europas sowie zur Anziehung von Fremdenverkehrsgästen aus anderen Ländern (China, Indien, Russland).

4.8

Der EWSA ist der Auffassung, dass in der Mitteilung sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch der Sicht der Unternehmen und Interessenträger nicht hinreichend auf die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im neuen Rahmen für den Tourismussektor eingegangen wird. FuE-Maßnahmen im Tourismusbereich, die den Einsatz dieser Technologien fördern, müssen in den nächsten Jahren Priorität haben. Sicherlich werden diese Maßnahmen zu einem besseren Management von Reisezielen, Unternehmen und Touristen und damit zum angestrebten Gleichgewicht führen.

4.9

Die erklärte Absicht der Kommission, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und vor allem die verfügbaren europäischen Finanzinstrumente besser zu nutzen, ist sicherlich von Bedeutung; es fehlt aber ein Vorschlag für ein spezifisches Programm zur Bewältigung der — in der Mitteilung zutreffend dargestellten — großen Herausforderungen im Tourismussektor. Es muss sichergestellt werden, dass alle Mittel, die direkt oder indirekt für den Tourismussektor bestimmt sind, wirkungsvoll und zielgerichtet eingesetzt werden.

4.10

Bei der Beurteilung dieser Mitteilung gilt es zu berücksichtigen, dass der Bericht der Gruppe „Nachhaltigkeit im Tourismus“ in erheblichem Maße zur Erarbeitung der Agenda beigetragen hat, vor allem was die Festlegung der Rolle der einzelnen Akteure des Sektors betrifft. Die monatelange Arbeit namhafter Experten ist zweifellos ergebnisreich gewesen und hat komplementäre und konkrete Antworten auf einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit geliefert.

4.11

Die Rolle, die die Kommission für die Statistik im Tourismussektor vorsieht, wird in der Mitteilung nicht eindeutig dargelegt. Touristikstatistiken müssen die Umsetzung der Agenda begleiten und vor allem verstärkt den Faktoren Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gelten.

4.12

In der Mitteilung wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Tourismusstrategien für Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit mit den übrigen Bereichen der Politik der Kommission und der gesamten EU zu verknüpfen, um die Erreichung der in der Agenda festgelegten Ziele zu gewährleisten.

4.13

Wie bereits in der als Erklärung von Kattowitz bezeichneten Stellungnahme, der Stellungnahme zum Thema „Tourismus und Kultur: zwei Kräfte im Dienste des Wachstums“, der Stellungnahme zum Thema „Eine neue EU-Tourismuspolitik“ und anderen Dokumenten des EWSA festgestellt wurde, wären auch Kommunikationskampagnen zur Bewusstseinsbildung und Mobilisierung aller europäischen Bürger, insbesondere aber der jungen Menschen, notwendig.

4.14

Der EWSA hält es für entscheidend, dass sowohl die reguläre als auch die berufliche Bildung den Erfordernissen von Unternehmen Rechnung trägt und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern verbessert. Die Zertifizierung und Anerkennung theoretischer und praktischer Kenntnisse auf europäischer Ebene sollte dazu beitragen, mehr Arbeitsplätze und bessere Arbeitsbedingungen im Tourismussektor zu schaffen.

4.15

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus muss den Besonderheiten der einzelnen Reiseziele Rechnung getragen werden. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen und Vorschlägen die besonderen Umstände der weitgehend vom Tourismus abhängigen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und auch die Bedürfnisse der verschiedenen Regionen Berücksichtigung finden. Gleichzeitig sollte beachtet werden, dass sich Fernreisen aufgrund der dadurch bedingten Einflüsse und Emissionen besonders stark auf den Klimawandel auswirken können. In Zukunft werden die Vorzüge näher gelegener Reiseziele, die mit geringerem CO2-Ausstoß erreicht werden können, stärker hervorgehoben werden müssen.

Brüssel, den 10. Juli 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


ANHANG

zur Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Der nachstehende Wortlaut von Ziffer 4.15 der Stellungnahme der Fachgruppe, auf den mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen entfiel, wurde durch den vom Plenum angenommenen Änderungsantrag abgeändert:

„4.15

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus muss den Besonderheiten der einzelnen Reiseziele Rechnung getragen werden. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen und Vorschlägen die besonderen Umstände der weitgehend vom Tourismus abhängigen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und auch die Bedürfnisse der verschiedenen Regionen Berücksichtigung finden.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen (für die Hinzufügung eines neuen Satzes): 48 Nein-Stimmen: 43 Stimmenthaltungen: 16


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