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Document 52007AE0792

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Vorordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union KOM(2007) 95 endg. — 2007/0038 (COD)

    ABl. C 175 vom 27.7.2007, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.7.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 175/13


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Vorordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union“

    KOM(2007) 95 endg. — 2007/0038 (COD)

    (2007/C 175/04)

    Der Rat der Europäischen Union beschloss am 25. April 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

    Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 436. Plenartagung am 30./31. Mai 2007 (Sitzung vom 30. Mai) Herrn BURANI zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme:

    1.   Einleitung

    1.1

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) der Mitgliedstaaten geschaffen.

    1.2

    Eine erste Änderung erfolgte im Jahre 2005 anlässlich des Beitritts zehn neuer Mitgliedstaaten. Aufgrund des Beitritts Bulgariens und Rumäniens ist nun eine weitere Änderung erforderlich. Dabei werden im Anhang der Verordnung die Tabellen bezüglich dieser zwei neuen Mitgliedstaaten eingefügt.

    2.   Bemerkungen und Schlussfolgerungen

    2.1

    Der EWSA nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis und kann ihm — da er aufgrund der Beitritts neuer Mitgliedstaaten erforderlich und überdies rein technischer Natur ist — nur zustimmen.

    Brüssel, den 30. Mai 2007.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


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