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Document 52004AR0257

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien“

    ABl. C 71 vom 22.3.2005, p. 55–58 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.3.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 71/55


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien“

    (2005/C 71/13)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN –

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen„Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien“ (KOM(2004) 369 endg.);

    aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 13. Mai 2004, den Ausschuss gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 20. April 2004, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

    gestützt auf das Ziel der Lissabon-Strategie, „die Union [bis 2010] zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“;

    gestützt auf die Aufforderung des Europäischen Rates von Barcelona an die Kommission, einen umfassenden Aktionsplan eEurope aufzustellen, bei dem die Schwerpunkte darauf liegen sollten, dass „bis 2005 in der gesamten Union Breitbandnetze in weitem Umfang verfügbar sind und genutzt werden und dass das Internet-Protokoll IPv6 verstärkt zur Anwendung gelangt“ sowie auf der„Sicherheit von Netzen und Information sowie auf eGovernment, eLearning, eHealth und eBusiness“  (1);

    gestützt auf den daraufhin angenommenen Aktionsplan eEurope 2005 von Mai 2002 und dessen neue Ziele, namentlich die Förderung der Entwicklung und Nutzung innovativer Dienste, die vom Europäischen Rat von Sevilla bekräftigt wurden (2). Übergeordnetes Ziel ist, bis Ende 2005 moderne öffentliche Online-Dienste (elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, elektronische Gesundheitsdienste) und ein dynamisches Umfeld für den elektronischen Geschäftsverkehr in Europa zu schaffen, das auf der breiten Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen zu wettbewerbsfähigen Preisen und einer sicheren Informationsinfrastruktur beruht;

    gestützt auf den Vorentwurf einer Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission:„Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“ (KOM(2004) 61 endg.) (3);

    gestützt auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC) (KOM(2003) 406 endg. - 2003/0147 (COD));

    gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über die Bewertung und eine zweite Phase des IDA-Programms (CdR 44/98 fin) (4);

    gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur und Bildung am 22. September 2004 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 257/2004 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Tomaž Štebe, Bürgermeister von Mengeš (SI/EVP));

    In Erwägung folgender Gründe:

    1.

    Die Verwirklichung des ehrgeizigen Ziels von Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa auf der Grundlage der Chancengleichheit und des Zugangs zu Digitaltechnologien ohne Diskriminierungen im Rahmen einer europaweiten Informationsinfrastruktur muss bei der Einigung Europas als Ganzem mit allen derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten, d.h. ihren Städten und Gemeinden, ihren Unternehmen und Bürgern eine Schlüsselrolle spielen;

    2.

    Es ist von entscheidender Bedeutung, eine effiziente und moderne Informationsinfrastruktur sowohl für alteingesessene als auch neue Unternehmen und für modernere öffentliche Dienste bereitzustellen;

    3.

    Die Chancengleichheit in der Informationsgesellschaft in Bezug auf die Verfügbarkeit von Anschlüssen und Diensten unabhängig von der Art des Nutzers, seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinem Wohnort sollte zu den Rechten der Europäischen Bürger zählen;

    4.

    Die Informationsinfrastruktur sollte sowohl im Verständnis innerhalb der Gesellschaft als auch hinsichtlich der Verwaltung der Wasser- und Energieversorgung gleichgesetzt sein;

    verabschiedete auf seiner 57. Plenartagung am 17./18. November 2004 (Sitzung vom 18. November) folgende Stellungnahme:

    1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.1

    begrüßt die prägnante und klare Analyse und die Schlussfolgerungen der Kommission in ihrer Mitteilung „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien“, die in enger Verbindung mit den früheren Bewertungen und Empfehlungen der Kommission in ihrer Mitteilung „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“  (5) sowie den in der Mitteilung „Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung“ vorgeschlagenen Maßnahmen stehen;

    1.2

    anerkennt die wichtige Rolle der Vorteile von Breitbandinfrastrukturen bei der Modernisierung von Wirtschafts- und Gesellschaftssystemen. Die deutlichen Zuwachsraten bei der Breitbandeinführung und -nutzung in der Vergangenheit sind ein sehr ermutigendes Zeichen. So hat sich 2003 die Anzahl an Breitbandanschlüssen in der EU-15 verdoppelt. Dennoch steht die Verwirklichung der Ziele des eEurope-Aktionsplans außerhalb der städtischen Ballungsräume und öffentlichen Einrichtungen insbesondere in den ländlichen, benachteiligten und weniger entwickelten Regionen noch in weiter Ferne;

    1.3

    ist davon überzeugt, dass der aktualisierte Aktionsplan „eEurope“ und die Erstellung von nationalen Breitbandstrategien im Hochgeschwindigkeitsbereich in der erweiterten Europäischen Union der 25 neue Impulse für Fortschritte auf dem Weg hin zur modernsten, zuverlässigsten und direktesten europäischen Informationsinfrastruktur (EII) für Verwaltungen, Unternehmen und Bürger geben werden;

    1.4

    fordert, dass die Strategien und Maßnahmen im Bereich Informationsinfrastruktur, insbesondere für den Aufbau der Basiskommunikationsinfrastruktur (d.h. Breitband-Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum), und zur Unterstützung der Entwicklung der Infrastruktur für elektronische Dienste auf ehrgeizige Ziele ausgerichtet sein sollten, wobei technologische und kommerzielle Interessen zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung sollte mit lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Mitteln in gleicher Weise wie für (National)Straßen und Autobahnen oder andere Basisinfrastrukturen erfolgen;

    1.5

    fordert ferner, dass die Kommission auch weiterhin Verfahren gegen untätige Regulierungsinstanzen anstrengt, die nicht effizient oder innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens gegen marktbeherrschende Netzbetreiber oder Dienstleister vorgehen, deren Handeln die Gewährleistung der Chancengleichheit und einen echten Wettbewerb innerhalb der Informationsinfrastruktur auf nationaler und nachgeordneter Ebene verhindert;

    1.6

    befürwortet die vom Europäischen Rat auf seinem Treffen im Dezember 2003 auf den Weg gebrachte europäische Wachstumsinitiative, in der die Möglichkeit der Verwendung öffentlicher Mittel, einschließlich der Strukturfonds, zur Sicherstellung der weiten Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen betont wird, die bereits im Aktionsplan eEurope 2005 vorgeschlagen wurde (6). Neue, rasch umsetzbare Projekte zur Überwindung der digitalen Kluft („Quick-start“) werden die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen in weniger entwickelten Regionen beschleunigen, in denen kommerzielle Gründe nicht ausreichend schwer wiegen;

    1.7

    unterstützt den Vorschlag der Kommission, die EU-Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation im ländlichen Raum oder in benachteiligten städtischen Gebieten einzusetzen (7);

    1.8

    fordert die Kommission dazu auf, im Rahmen ihrer Maßnahmen für die Informationsgesellschaft und die Informationsinfrastruktur die Entwicklung innovativer Dienstleistungen und Verfahren zu fördern und zu unterstützen, um veraltete Technologien zu ersetzen und neue, wettbewerbsfähige und moderne kommerzielle und öffentliche elektronische Dienste für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen einzuführen;

    1.9

    begrüßt, dass die Kommission heikle Punkte aufgreift, die den Austausch bewährter Verfahren behindern - wie die rechtlichen Aspekte der Wiederverwendung erfolgreicher Entwicklungen und die Eigentumsrechte an den Systemen sowie deren Auswirkungen auf öffentliche Ausschreibungen - und die Verfahren zur Umsetzung öffentlich-privater Partnerschaften (8);

    1.10

    steht dem Vorschlag positiv gegenüber, die Nutzung der neuen Dienste und Technologien durch die breite Öffentlichkeit zu fördern und entsprechende Bildungsmaßnahmen zu ergreifen. Über die Breitbandtechnologie sollten allen Bürgern neue und bessere Dienste zur Verfügung gestellt werden;

    1.11

    befürwortet das Eingreifen der öffentlichen Hand beim Auf- und Ausbau einer europäischen Informationsinfrastruktur, mit der die europäische, wettbewerbsfähige Grundlage für kommerzielle und weitverbreitete öffentliche Dienste gestärkt wird. Mit öffentlichen Mitteln entwickelte elektronische Dienste sollten eine wichtige ergänzende Rolle zu kommerziellen Investitionen spielen, Privatinvestitionen erleichtern und europäische Unternehmen bei der Behauptung im internationalen Wettbewerb unterstützen;

    1.12

    stimmt der Kommission zu, dass die Frage einer sicheren Informationsinfrastruktur und die Einrichtung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) von grundlegender Bedeutung ist;

    1.13

    spricht sich für eine (Neu)Definierung von Breitband auf der Grundlage des in dieser Stellungnahme dargelegten ehrgeizigen Konzepts der Informationsinfrastruktur aus. Folgerichtig sollten bestehende Maßnahmen und Programme (eEurope, Technologien der Informationsgesellschaft (IST), elektronischer Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA), elektronische Transeuropäische Netze (eTEN) usw. ebenso wie die Verwaltung digitaler Rechte (DRM) und der Urheberrechtsschutz (9)) entsprechend klargestellt, vereinfacht, neu definiert und ergänzt werden;

    1.14

    vertritt die Auffassung, dass die Definition von Breitband im Sinne dieser Mitteilung eine gute Ausgangsgrundlage ist, wird Breitband doch wie folgt definiert: „eine Vielzahl von Technologien, die zur Unterstützung der Bereitstellung innovativer interaktiver Dienste mit permanenter Funktionalität entwickelt wurden und eine Breitbandkapazität bieten, die sich mit der Zeit weiterentwickelt und die gleichzeitige Nutzung von Sprach- und Datendiensten gestattet“;

    1.15

    regt an, diese Definition von Breitband, da es sich um eine grundlegende Infrastruktur und ein Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetz handelt, um diejenigen Instrumente, Dienstprogramme und Mechanismen (Treiberplattform) im Rahmen der europäischen Informationsinfrastruktur für elektronische Dienste zu ergänzen, die zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen elektronischen Datenaustausches in Echtzeit von Bedeutung sind;

    1.16

    plädiert für die Festlegung zusätzlicher technischer Spezifikationen für Hochgeschwindigkeits-Internetzugänge bzw. Breitbandanschlüsse wie Verzögerungen und Fehlerbehebung;

    1.17

    schlägt vor, eine neue Initiative mit dem Titel „The Digital Opportunity Information Technology - DOIT“ („Digitale Chancen - Informationstechnologie“) für alle auf den Weg zu bringen, in deren Rahmen besonderes Augenmerk auf die Regionen mit Entwicklungsrückstand gerichtet werden sollen, um die Verbreitung der Informationsinfrastruktur voranzubringen und durch Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie die Bereitstellung von Mitteln für die Informationsinfrastruktur bestehende Wirtschaftsaktivitäten zu unterstützen bzw. neue zu schaffen;

    1.18

    ermutigt die Gebietskörperschaften dazu, beim Bau oder bei der Erneuerung von Straßen als Langzeitinvestition unterirdische Kommunikationsleitungsröhren vorzusehen bzw. diese zusammen mit anderen Kabeln und Versorgungsleitungen (für Straßenbeleuchtung, Stromversorgung usw.) zu verlegen;

    1.19

    ruft die Gebietskörperschaften und die Kommission dazu auf, die Möglichkeit zu überprüfen, dass ein einziges Unternehmen (oder eine Gebietskörperschaft bzw. eine Gruppe von Gebietskörperschaften) für den Aufbau und die Erhaltung der Informationsinfrastruktur als deren Eigentümer verantwortlich zeichnet. Auf diese Weise hätten unterschiedlichste Dienstleister die Möglichkeit, diese Infrastruktur gleichberechtigt zu nutzen. Hauptziel dieser Strategie ist die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Dienstleistern in Bezug auf Kosten und Qualität, wobei allen Dienstleistern auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung die gleichen Möglichkeiten offen stehen, um ihre Kunden zu erreichen;

    1.20

    hält eine Stärkung des Wettbewerbs für wünschenswert, indem die Vergabe der erforderlichen Lizenzen für die Infrastruktur und für Frequenzbereiche schnell und unbürokratisch gehandhabt wird;

    1.21

    befürwortet die Entwicklung von Normen und Basisanwendungen (gemeinsame elektronische Dienste) mit gemeinsamen (kompatiblen) Datenmodellen und Datenattributen beispielsweise für geografische Informationssysteme (GIS), 3D- und VR-Visualisierungstechnologien für Raumplanung und Wiederaufbau sowie Raum-, Immobilien- und Kommunalinfrastrukturverwaltung, für den Zugang zu registrierungspflichtigen verteilten öffentlichen Datenbanksystemen und für deren Aktualisierung für Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die zu Hause oder am Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden, und für das Verkehrsmanagement (Staumanagement, Bezahlung von Straßenbenutzungsgebühren und Bußgeldern mittels SmartCard);

    1.22

    dringt auf die Formulierung ehrgeizigerer Ziele für die europäische Informationsinfrastruktur in Bezug auf Kommunikationstechnologien, Konnektivität, Übertragungsrate, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit:

    a)

    Verwendung von Glasfaserleitungen, damit jeder europäische Endnutzer über einen Anschluss mit mindestens 10 Mbps oder mehr und die Möglichkeit der Zweiweg-Kommunikation verfügt, es sei denn, es sind aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Sicherstellung der optimalen Kommunikation (geografische Situation, Anforderungen des Nutzers) andere Lösungen erforderlich wie (Hochleistungs-)Kupferleitungen, drahtloser Netzzugang („Fixed Wireless Access“ - FWA) oder Satellitenübertragung:

     

    25 % - Ende 2006;

     

    70 % - Ende 2010;

    b)

    Sicherstellung der Bandbreite und Verfügbarkeit von IP-Telefonie für wandernde Nutzer - Ende 2006;

    c)

    Festlegung erschwinglicher Monatsgebühren für einen Breitbandanschluss mit einer Durchsatzrate von 10 Mbps, sicherem Internetzugang und verschlüsselter Datenübertragung, Multimedia-IP-Telefonie, Multimedia-Digitalfernsehen und Hörfunk (Preis ohne digitale Rechte) - Ende 2006;

    1.23

    unterstützt folgende Strategien für die europäische Informationsinfrastruktur:

    a)

    Gewährleistung eines zuverlässigen, sicheren, authentischen und verschlüsselten elektronischen Datenaustausches von Multimediainhalten und -dokumenten - Ende 2006;

    b)

    Sicherstellung des Zugangs zu verteilten, interoperablen, komplexen und hierarchischen Datensystemen und der Aktualisierung der Datenbestände - Ende 2007;

    c)

    Ermöglichung des Zugangs zu virtuellen oder simulierten Umgebungen und zu laufenden Prozessen sowie deren Steuerung in Echtzeit - Ende 2008;

    1.24

    spricht sich für eine europäische Informationsinfrastruktur-Dienstleistungsplattform aus:

    a)

    Interoperabilität der auf dem Gebiet der Union tätigen öffentlichen und privaten Zertifizierungs- und Prüfungssysteme;

    b)

    eMoney/ePay mit erschwinglichen Transaktions- und Verwaltungsgebühren;

    c)

    Telemedizin (elektronische Gesundheitsdienste), elektronisches Lernen;

    d)

    „vernetzte Kommune“: Telemetrie, Prozesssteuerung, Gebäude- und Einrichtungsverwaltung;

    1.25

    nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass ein Großteil der herkömmlichen Kupferleitungskommunikationsinfrastruktur im Telefonbereich veraltet ist bzw. starke Konkurrenz bekommt (Entflechtung der Teilnehmeranschlüsse). Die Regierungen haben es bislang verabsäumt, die erforderliche Umstrukturierung in die Wege zu leiten, und stattdessen wettbewerbsverzerrende Maßnahmen eingeleitet, die den Aufbau einer modernen Informationsinfrastruktur bremsen.

    2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    2.1

    empfiehlt, dass die Kommission für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Folgendes Sorge trägt:

    a)

    Überwachung und Verwirklichung eines gemeinsamen Wettbewerbssystems im Infrastrukturbereich, das auf der Nichtdiskriminierung und der Sicherstellung gleicher Gebühren für alle Betreiber und Anbieter beruht;

    b)

    Möglichkeit für die nationalen Regulierungsbehörden, die Frequenzauswahl für FWA-Systeme zu genehmigen und die Lizenzgebühren in ländlichen oder weniger entwickelten Regionen zu senken;

    2.2

    empfiehlt außerdem, dass die Kommission die Finanzierung einer europäischen Informationsinfrastruktur mit folgenden Zielsetzungen und Prioritäten fördert:

    a)

    Bau von Leitungen;

    b)

    Entwicklung von Dienstleistungsplattformen;

    c)

    Verkabelung und Netzwerkausbau in ländlichen und weniger entwickelten Regionen;

    d)

    Senkung der Lizenzgebühren durch die nationalen Regulierungsbehörden in Regionen mit Entwicklungsrückstand;

    2.3

    empfiehlt abschließend, dass die Kommmission in ihrem in Ausarbeitung befindlichen Vorschlag zu Hochgeschwindigkeitskommunikationsstrategien (EU-25 und neue Beitrittsländer), der im Oktober 2004 vorgelegt werden soll, die Bedeutung erheblicher und weitreichender technologischer Fortschritte in der europäischen Informationsinfrastruktur betont.

    Brüssel, den 18. November 2004

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Peter STRAUB


    (1)  Europäischer Rat von Barcelona, Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, Ziffer 40

    (http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/71067.pdf).

    (2)  Aktionsplan „eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle“ (KOM(2002) 263 endg.).

    (3)  R/CESE 880/2004 - TEN/189.

    (4)  ABl. C 251 vom 10.8.1998, S. 1.

    (5)  Weißbuch „Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union - Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik“ (KOM(2003) 673 endg.) und Mitteilung der Kommission „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“ (KOM(2004) 61 endg.).

    (6)  siehe Mitteilung der Kommission „Elektronische Kommunikation - der Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft“ (KOM(2003) 65 endg.) und Mitteilung der Kommission „Eine europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2003) 690 endg.).

    (7)  „Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation“ (SEK(2003) 895)

    (http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docoffic/working/doc/telecom_de.pdf)

    (8)  

    Anmerkung: Die Kommission bereitet derzeit ein Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften in der Europäischen Union vor.

    (9)  Mitteilung der Kommission „Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt“ (KOM)2004) 261 endg.).


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