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Document 52003AE0935

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Industriepolitik in einem erweiterten Europa" (KOM(2002) 714 endg.)

ABl. C 234 vom 30.9.2003, p. 76–85 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003AE0935

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Industriepolitik in einem erweiterten Europa" (KOM(2002) 714 endg.)

Amtsblatt Nr. C 234 vom 30/09/2003 S. 0076 - 0085


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Industriepolitik in einem erweiterten Europa"

(KOM(2002) 714 endg.)

(2003/C 234/18)

Die Europäische Kommission beschloss am 12. Dezember 2002, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 25. Juni 2003 an. Berichterstatter war Herr Simpson.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 401. Plenartagung am 16. und 17. Juli 2003 (Sitzung vom 17. Juli) mit 113 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme.

1. Zusammenfassung

1.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Initiative, die die Kommission mit der Ausarbeitung dieser Mitteilung über die Industriepolitik in einem erweiterten Europa ergriffen hat.

1.2. Die in dieser Mitteilung angesprochenen Themen sind unter zwei miteinander verwobenen Aspekten zu betrachten. Zum einen ist es an der Zeit, die Themen, die für die Industrie in der EU von Belang sind, zu überprüfen. Zum anderen ist es im Zuge der Vorbereitung auf die Erweiterung angebracht, über die Folgen der Erweiterung für die Industrie (sowohl in den derzeitigen als auch in den künftigen EU-Mitgliedstaaten) nachzudenken.

1.3. Der Ausschuss nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass in dieser Mitteilung im Wesentlichen ein Gesamtüberblick über die Palette von anstehenden Fragen gegeben wird. Sie ist jedoch an sich nicht darauf angelegt, detaillierte strategische Maßnahmen vorzuschlagen. Die logische Konsequenz wäre allerdings, dass die Kommission sich nun mit den politischen Implikationen beschäftigt und proaktive Maßnahmen zur Unterstützung der industriellen Entwicklung ergreift. Der Ausschuss bietet der Kommission an, sie hierbei mit seinen Erfahrungen und seinen Stellungnahmen zu unterstützen.

1.4. Der Ausschuss begrüßt zwar den positiven Beitrag, den diese Mitteilung leistet, hat allerdings Bedenken, dass sich der Übergang zu einer erweiterten EU schwieriger gestalten könnte als von der Kommission erwartet. Die Kommission sollte daher die voraussichtlichen Auswirkungen der Erweiterung aufmerksam verfolgen und geeignete Maßnahmen zur Abfederung nicht hinnehmbarer Auswirkungen prüfen.

1.5. Der Ausschuss stimmt der Auffassung zu, dass die industriepolitischen Instrumente unter Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse der Beitrittsländer eingesetzt werden müssen. Dass diese spezifischen Erfordernisse tatsächlich ermittelt werden und die Kommission darauf eingeht, wird auch in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein.

1.6. Der Ausschuss ist besorgt, dass die Auswirkungen der Erweiterung in verschiedenen Bereichen nicht ausreichend bewertet wurden.

1.7. Für die Erweiterung des Binnenmarktes ist es problematisch, dass die Infrastrukturinvestitionen vieler neuer Mitgliedstaaten nach wie vor hinter denen der restlichen EU-Staaten zurückbleiben. Es wird empfohlen, eine Bewertung der Prioritäten und Finanzierungsmechanismen (mit einem festgelegten Beitrag aus gemeinschaftlichen Finanzierungsquellen) für die Modernisierung maßgeblicher Teile der Infrastrukturen - u. a. der transeuropäischen Netze - vorzunehmen.

1.8. Wie schon häufig betont wurde, besteht eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine Verbesserung der industriepolitischen Rahmenbedingungen in der EU (15) darin, möglichst viele der noch ausstehenden Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes umzusetzen.

1.9. Der Ausschuss begrüßt, dass die Kommission Sektoren mit besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten untersuchen will, um zu entscheiden, ob (eventuell) weitere (spezielle vertikale) Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums notwendig sind.

1.10. Der Ausschuss räumt zwar ein, dass in Grenzregionen im Zuge der Anpassung an eine erweiterte Union wahrscheinlich punktuelle Verzerrungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr auftreten werden, schlägt jedoch vor, auf derartige Entwicklungen mit gemeinsam geschulterter Verantwortung zu reagieren. Die Union muss sich auf die im Rahmen der INTERREG-Programme (und anderen speziellen Initiativen dieser Art) erarbeiteten Grundkonzepte und Sachkenntnisse stützen und den Handlungsspielraum für die staatlichen Instanzen auf eher nachgeordneter Ebene abstecken.

1.11. Die besondere Leistung der Mitteilung der Kommission besteht darin, dass sie einen Rahmen für ein besseres Verständnis derjenigen Faktoren schafft, die auf die Entwicklung der Industrie in der EU Druck ausüben. Der Grundtenor dieser Mitteilung, dem sich der Ausschuss anschließt, ist die Einschätzung, dass die Industrie selbst, die Industrieverbände, die lokalen und regionalen Verwaltungsinstanzen, die einzelstaatlichen Regierungen und die Union sich über die Notwendigkeit im Klaren sein müssen, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit unter Bedingungen, die nachhaltige und gangbare Perspektiven eröffnen, zu erhalten und zu verbessern, und mit vereinten Kräften auf diese Herausforderung reagieren müssen.

1.12. Der Ausschuss begrüßt den in dieser Mitteilung gemachten Vorschlag, sämtliche Politikbereiche der EU, die Auswirkungen auf die Industrie haben, kontinuierlich zu überprüfen. Der Ausschuss bewertet diese Neuausrichtung der Politikgestaltung als positiv und begrüßt die bekundete Absicht, Evaluierungsmethoden anzuwenden, die auf Folgenabschätzungsanalysen basieren.

1.13. Der Dialog mit dem EWSA, in den auch die Sozialpartner einbezogen werden, wird bei der Stärkung und Neugewichtung der Rolle der Industriepolitik von entscheidender Bedeutung sein.

1.14. Kommissionsmitglied Erkki Liikanen bezeichnet diese Mitteilung der Kommission als einen ersten Schritt im Rahmen eines umfassenderen Prozesses, um Industriethemen wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen. Der Ausschuss begrüßt diesen Standpunkt.

2. Einleitung

2.1. Die Europäische Union ist nach wie vor sehr stark von der Stärke und Vitalität ihres Industriesektors abhängig, da dieser wesentlich zur Wirtschaftsentwicklung der Union beiträgt. Die Stärke und das Wachstum dieses Sektors hängt anderseits von seiner Wettbewerbsfähigkeit ab, und diese wird wiederum vom Handeln derjenigen, die in den einzelnen Unternehmen das Sagen haben bzw. mitwirken, sowie von den Unterstützungsmaßnahmen von Behörden, Regierungen und Gemeinschaftsinstitutionen bestimmt.

2.2. Ein erfolgreicher Industriesektor war für die europäische Wirtschaft stets von entscheidender Bedeutung und wird dies auch weiterhin sein. Die Europäische Union ist daher sicherlich gut beraten, diejenigen Faktoren, die die Entwicklung des Industriesektors beeinflussen, einer eingehenden Analyse zu unterziehen, um so Anhaltspunkte für die Politikgestaltung und die Entscheidungsfindung sowohl für die Union als Ganzes - über die Gemeinschaftsinstitutionen - als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten zu liefern.

2.3. In der Mitteilung der Kommission wird in der Einleitung folgendes hervorgehoben: "Bei der Verwirklichung der in Lissabon und Göteborg gesetzten Ziele spielt die Industriepolitik eine wichtige Rolle. [...] ist es an der Zeit, die EU-Industriepolitik neu zu gestalten, damit sie den Bedürfnissen einer erweiterten EU gerecht werden kann."(1)

2.4. Die Industriepolitik hat eine Vielzahl von Facetten. Viele Aspekte der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Wirtschaftspolitik haben Einfluss auf die Gestaltung der Industriepolitik. Bestimmte industriepolitische Maßnahmen decken bzw. überlappen sich mit anderen politischen Maßnahmen. Zu den wichtigsten Beispielen zählen die Anstrengungen zur Vollendung eines echten Binnenmarktes, zur Gewährleistung effizienter und gerechter Wettbewerbsregeln, zur besseren Durchsetzung einer zweckmäßigen Außenhandelspolitik (insbesondere da sie Auswirkungen auf traditionelle Sektoren wie Textilien, Stahl und Schiffbau hat), zur Steigerung und Verbesserung von Forschung und Entwicklung, zur Öffnung der Märkte über verbesserte Möglichkeiten im öffentlichen Auftragswesen, sowie bestimmte Aspekte der Umwelt-, Sozial- und Beschäftigungspolitik.

2.5. In gewisser Hinsicht kann argumentiert werden, dass die beste Grundlage für einen erfolgreichen Industriesektor in der EU darin bestuende, einen funktionierenden und expandierenden (und demnächst der Welt größten) Binnenmarkt zu schaffen, der allen Erzeugern Größenvorteile bringt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen ohne Rücksicht auf Landesgrenzen bietet.

2.6. Industriepolitik ist nicht nur für die Fertigungsindustrie wichtig und relevant. Bei vielen erfolgversprechenden Maßnahmen müssen die Auswirkungen auf andere Sektoren bedacht und die zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen der verarbeitenden Industrie und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen berücksichtigt werden.

2.7. Damit das Potential des Binnenmarktes voll ausgeschöpft werden kann, sollte die Wirtschaftspolitik auf ein verstärktes Wachstum der Volkswirtschaften in der EU ausgerichtet werden, so dass u. a. auch ein expandierender Markt für Industrieprodukte geschaffen wird.

2.8. Es sollte Ziel der Industriepolitik sein, (1) einen wettbewerbsfähigen europäischen Markt zu schaffen und die für eine Fragmentierung verantwortlichen Verzerrungen und Störungen zu beseitigen, (2) durch die Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials und neuer Formen der Industrieorganisation günstige Bedingungen für eine Produktivitätssteigerung zu fördern und (3) die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu verbessern.

2.9. Es gibt zahlreiche sehr unterschiedliche Schnittstellen zwischen der Industriepolitik und anderen Maßnahmen der EU, die die Union als Ganzes betreffen, den Maßnahmen der einzelstaatlichen Regierungen sowie den institutionellen Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten. Ein vernünftiger und koordinierter Ansatz für die Beseitigung von Spannungsfeldern in und zwischen diesen Schnittstellen ist daher eine maßgebliche Voraussetzung für eine effektive Industrieentwicklung.

2.10. Die Verwirklichung des Ziels, Europa "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen", setzt voraus, dass die EU durch die Beseitigung der noch verbleibenden Hemmnisse für die Vollendung des Binnenmarktes zu einem einzigen Wirtschaftsraum wird und die Industrie zu diesem Prozess beiträgt.

2.11. Durch die Verknüpfung der Schlussfolgerungen von Lissabon und Göteborg wird das ehrgeizige Ziel, dass die Industriepolitik zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beitragen soll, mit der Forderung verbunden, dass hierbei die Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt berücksichtigt und ein Beitrag zu einer Verbesserung des Umweltschutzes geleistet werden muss.

3. Die Überprüfung der Kommission

3.1. Die Kommission weist bei ihrer Überprüfung der Industriepolitik ausdrücklich darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union ist, die in den Schlussfolgerungen von Lissabon über die Notwendigkeit einer wissensbasierten Wirtschaft festgehalten wurden. Außerdem wird eingeräumt, dass die Verwirklichung dieser Ziele von der Fähigkeit abhängt, die Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Industrie zu erhalten und zu verbessern.

3.2. In dieser Mitteilung soll unter anderem auch überprüft werden, ob die seit 1990 festgelegte und weiterentwickelte Industriepolitik sich auf die veränderten Bedingungen infolge der zunehmenden Globalisierung, der Erweiterung und der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung einstellen kann.

3.3. Wenn dies in der Mitteilung auch nicht explizit ausgesagt wird, so lässt die Analyse dennoch erkennen, dass die Industriepolitik in ihren wichtigsten Punkten überdacht werden sollte und nun infolge der Erweiterung der Union die Chance besteht, ein größeres Potential nutzbar zu machen.

3.4. Bei der Suche nach Möglichkeiten zur Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit zeigt die Kommission vier Schlüsselfaktoren auf, die besondere Aufmerksamkeit verdienen: Wissen, Innovation, unternehmerische Initiative und die für eine nachhaltige Entwicklung notwendige Ausrichtung. Für den ersten Faktor führt die Kommission die wichtigsten Entwicklungen an, die die Notwendigkeit wissensorientierter Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und Forschung begründen. In bezug auf die Innovation unterstreicht die Kommission, dass innovative Maßnahmen in sämtlichen Wirtschaftssektoren notwendig sind und die Bedingungen für anhaltende Innovation geschaffen werden müssen. Was die Bedeutung der unternehmerischen Initiative angeht, stellt die Kommission fest, dass zu viele Europäer (ihrer Meinung nach) das unternehmerische Risiko scheuen. Der Ausschuss bezweifelt, dass die Förderung der unternehmerischen Initiative als allgemeine Forderung erhoben werden sollte, und meint, dass diese Möglichkeit nur für eine relativ kleine Gruppe von Menschen in Betracht kommt, die sich wiederum nur zu einem kleinen Teil aus Arbeitslosen zusammensetzt. Damit die Wichtigkeit einer nachhaltigen Industrieproduktion gebührend berücksichtigt wird, fordert die Kommission dazu auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen, um Produktion und Verbrauch stärker an einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

3.5. Der Schwerpunkt der Analyse scheint auf der Aussage zu liegen, dass die Industriepolitik grundsätzlich einem horizontalen Ansatz folgen und darauf abzielen sollte, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie möglichst förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierzu soll das Instrumentarium der Unternehmenspolitik eingesetzt werden, das es den Unternehmern ermöglicht, Initiativen zu ergreifen, ihre Ideen zu verwirklichen und ihre Chancen zu nutzen.

3.6. Dieser horizontale Ansatz erstreckt sich auf sämtliche damit zusammenhängenden Politikbereiche der Gemeinschaft wie Wettbewerb, Vollendung des Binnenmarktes, Förderung von Forschung und Entwicklung, Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung sowie Fragen bezüglich Handelsabkommen und nachhaltige Entwicklung. Dementsprechend stellt die Lissabon-Agenda der EU einen ausgezeichneten Rahmen dar, um die Anliegen einer zukunftsorientierten horizontalen Industriepolitik national und auf EU-Ebene zu verwirklichen.

3.7. In einem möglicherweise wichtigen Passus räumt die Kommission ein, dass die Industriepolitik unter Umständen die spezifischen Bedürfnisse und Merkmale einzelner Sektoren berücksichtigen muss. Ein horizontales Grundkonzept soll also entsprechend für ausgewählte sektorspezifische Anwendungsformen angepasst werden. Diese Anerkennung eventueller spezifischer Bedürfnisse könnte als vertikale Anwendung sektorspezifischer Maßnahmen beschrieben werden. Letztere sollten allerdings nicht zu einer unbilligen Bevorzugung bestimmter Sektoren führen (möglicherweise weil sich die wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse in einer von der Öffentlichkeit nicht gerne gesehenen Weise verändern könnten), sondern sich danach richten, in welchem Maß die Rahmenbedingungen sektorspezifisch angepasst werden müssen, und so gestaltet werden, dass sie angemessene Unterstützung über einen für die notwendigen Veränderungen ausreichend langen Zeitraum sicherstellen.

3.8. Nach Auffassung der Kommission wird die Mitteilung "einen Prozess der Überprüfung ihrer Industriepolitik auf Sachgerechtigkeit und Ausgewogenheit in Gang bringen." Diese Aussage ist jedoch mit einer Aufforderung an die Adresse der Mitgliedstaaten verknüpft, ihre eigene Industriepolitik im Lichte der in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätze zu überprüfen.

3.9. Der Ausschuss begrüßt diese Möglichkeit, an der Überprüfung mitzuwirken.

4. Allgemeine Bemerkungen

4.1. Der Ausschuss befürwortet die Grundzüge einer Industriepolitik, die einen Wettbewerbsrahmen schafft, in dem sich innovative Unternehmen erfolgreich auf globalisierten Märkten behaupten können. Der Ausschuss begrüßt auch die bereits erzielten Erfolge bei der Schaffung der Rahmenbedingungen für einen europäischen Binnenmarkt, in dem die Industrie leichteren (wenn auch noch nicht völlig freien) Zugang zu den Märkten in den derzeit 15, binnen kurzem 25 und später möglicherweise 27 (oder mehr) Mitgliedstaaten hat. Dieser Wettbewerbsrahmen, in Verbindung mit einem präferentiellen Zugang zum Binnenmarkt und einem verbesserten Zugang zu globalen Märkten, birgt nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren, wenn der Binnenmarkt zum Tummelplatz für ausländische Unternehmen wird.

4.1.1. Die EU-Erweiterung hat natürlich nicht nur zur Folge, dass die Auswirkungen der Industriepolitik auf 25 (oder 27) statt auf 15 Mitgliedstaaten überprüft werden müssen. Sie wird auch zu einer Zunahme der Ungleichgewichte, der strukturellen Unterschiede sowie der sozialen und kulturellen Divergenzen führen, die die Verständigung auf politische Maßnahmen noch schwieriger macht. Während der letzten zehn Jahre haben die Beitrittsländer den Wettbewerb zwischen den 25 Ländern insbesondere durch die verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen für Unternehmen verstärkt. Es gibt Beispiele für Verlegungen von Unternehmensstandorten aus einem Mitgliedstaat in einen anderen, die aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgten und in einigen Fällen auf den nicht gerade hilfreichen Wettbewerb bei staatlichen Beihilfen zurückzuführen waren.

4.1.2. Die Entwicklung einer neuen Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der industriellen Entwicklung erfordert eine sorgfältige Analyse und Bewertung der Erfolge und Misserfolge bei den in früheren Jahren ergriffenen Maßnahmen. Eine derartige Bewertung würde dabei helfen, die künftigen Empfehlungen der Kommission auf eine solidere Grundlage zu stellen.

4.2. Die Aufgabe der Gemeinschaft besteht darin, die Wirkung des Binnenmarktes durch die Konzipierung und Umsetzung eine Reihe politischer Maßnahmen horizontaler Art zu verstärken. Der Ausschuss erkennt uneingeschränkt die Relevanz der wichtigsten Kategorien von Rahmenbedingungen an(2). Hierzu gehören die Regelungen, die den allgemeinen Rahmen der Wirtschaft bilden (u. a. Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuer- und Arbeitsrecht, Rechte an geistigem Eigentum), die Regelungen, die Normen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festlegen, Institutionen, die das Funktionieren der Wirtschaft gewährleisten, sowie diejenigen Bedingungen, die einen grundlegenden makroökonomischen Rahmen vorgeben oder die politische Stabilität eines Landes gewährleisten.

4.3. Zu den wichtigsten Kategorien von horizontalen Maßnahmen zählen u. a.:

a) die Vollendung des Binnenmarktes;

b) die Stärkung der Innovationspolitik generell oder nach Erfordernis für spezifische Sektoren, sowie entsprechende Anreize für Forschung und Entwicklung;

c) Förderung von Clustern;

d) Maßnahmen zur Stärkung des territorialen und sozialen Zusammenhalts;

e) Instrumente zur Förderung des sozialen Dialogs;

f) Stärkung des sozialen Zusammenhalts insbesondere durch verstärkte berufliche Bildung;

g) Unterstützung von Leistungen der Daseinsvorsorge;

h) Verbesserung der materiellen Infrastrukturen;

i) Maßnahmen zur Förderung des Studentenaustauschs in den wissenschaftlichen und technologischen Studiengängen, den Ingenieurwissenschaften und in der Unternehmerausbildung;

j) Förderung der Unternehmensfinanzierung.

4.4. Kennzeichnend für den Erfolg der letzten 50 Jahre ist das Ausmaß, in dem diese Bedingungen mittlerweile gemeinschaftsweite Akzeptanz finden. Es muss aber natürlich noch mehr getan werden. Die notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Verwirklichung dieser Bedingungen fallen zu einem wesentlichen Teil auch in die Zuständigkeit der einzelstaatlichen Parlamente (z. B. was die Umsetzung von Rechtsvorschriften betrifft) bzw. der einzelstaatlichen Regierungen im Rahmen ihres Tätigwerdens auf Ebene des Rates der Europäischen Union (bei der Verabschiedung geeigneter gemeinschaftsweiter Maßnahmen).

4.5. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission zu folgendem Schluss gelangt, ist aber besorgt über die sozialen Folgen des Arbeitsplatzabbaus: "Wenn auch die Industrie in den künftigen Mitgliedstaaten im Großen und Ganzen für den Wettbewerb in einer erweiterten EU gerüstet ist, wird ihre weitere Integration doch einige örtliche Probleme mit sich bringen. Der Umstrukturierungsprozess muss fortgesetzt werden, vor allem in der Stahlindustrie ...". Die Kommission räumt außerdem ein, dass sich die Kosten der Anpassung an das EU-Recht, vor allem an das Umweltrecht, kurzfristig nachteilig auf die Kostenstruktur der Unternehmen auswirken.

4.6. In Anbetracht dieser Risiken liegt es auf der Hand, dass die EU gezielte sektorspezifische Maßnahmen ergreifen muss, um die Entstehung neuer, wettbewerbsfähigerer Unternehmen zu fördern and und darüber hinaus den möglicherweise schmerzhaften Anpassungsprozessen Rechnung zu tragen, von denen bestimmte Unternehmen und ihre Beschäftigten betroffen sein werden.

4.6.1. Die Unternehmensfinanzierung und ein funktionierender europäischer Kapitalmarkt sind angesichts der Probleme im europäischen Bankensektor, der Basel-II-Diskussion und ganz allgemein der zunehmenden Bedeutung der Kapitalmarktfinanzierung für die europäische Industrie von besonderer Wichtigkeit, daher ist diesem Thema große Aufmerksamkeit zu widmen und Instrumente der Unternehmensfinanzierung sind zu fördern.

4.7. Eine entscheidende gesellschaftliche Herausforderung wird darin bestehen, dass bewertet werden muss, inwieweit wesentliche Dinge, die in hochentwickelten Marktwirtschaften vorausgesetzt werden, nicht in gleichem Maße von den neuen Mitgliedstaaten zu erwarten sind. Zu den Errungenschaften einer hochentwickelten Marktwirtschaft gehört u. a. ein geeigneter Rechtsrahmen für eine moderne Unternehmenslandschaft, die Akzeptanz der Rolle und Notwendigkeit eines starken Unternehmertums sowie eine unternehmerische Haltung, die Risikobereitschaft mit einschließt.

4.8. Die Gemeinschaftsinstitutionen müssen diesen unterschiedlichen Merkmalen und den möglicherweise dadurch verursachten Spannungen Rechnung tragen.

4.9. Was die neuen Mitgliedstaaten angeht, ist der Ausschuss jedoch nicht völlig davon überzeugt, dass "für die Industrie [...] die Erweiterung bereits Realität [ist]" und dass ihr das "zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten eröffnet hat." Die Aussage, dass die Erweiterung bereits Realität sei, scheint schon allein aufgrund der Tatsache, dass diese Mitgliedstaaten den Acquis Communautaire noch nicht voll übernommen haben, auf tönernen Füßen zu stehen. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission schon eher darin überein, dass die industriepolitischen Instrumente so einzusetzen sind, dass den besonderen Belangen der Beitrittsländer Rechnung getragen wird. Die Festlegung dieser besonderen Erfordernisse und der entsprechenden Maßnahmen der Kommission werden eine sehr wichtige Aufgabe der kommenden Jahre sein. Zu diesen besonderen Erfordernissen gehören die notwendigen Investitionen, Anpassungen und Reformen, um die Chancen in einem sich verändernden wirtschaftlichen Umfeld zu nutzen und über die rein kurzfristigen Kriterien für die Wettbewerbsfähigkeit hinaus zu gehen.

4.10. Der Ausschuss befürchtet insbesondere, dass die EU-Erweiterung in einigen Sektoren dazu führen wird, dass weniger produktive Anlagen mit einer ungünstigeren Kostenstruktur in großem Umfang Marktanteile einbüßen oder finanzielle Verluste hinnehmen müssen, wenn sie sich dem Wettbewerb mit etablierten EU-Unternehmen stellen müssen. Im Gegenzug werden sich in den bestehenden EU-Mitgliedstaaten möglicherweise einige Sektoren gegen Billigkonkurrenz aus den neuen Mitgliedstaaten behaupten müssen. Die Gemeinschaftsinstitutionen sollten sich bemühen, durch die Konzipierung geeigneter politischer Maßnahmen für die gesamte Union sicherzustellen, dass das Arbeitskräftepotential in der Union der 25 optimal genutzt wird, um zum einen den Bedenken Rechnung zu tragen, dass kurzfristige politische Maßnahmen exorbitante Umschulungskosten nach sich ziehen könnten, und den Zerfall der sozialen Strukturen zu verhindern.

4.11. Die Erweiterung kann für einige EU-Unternehmen aber auch eine Verbesserung der Überlebenschancen angesichts eines stärkeren (internen and externen) Wettbewerbs bedeuten, sofern sie in der Lage sind, das in den neuen Mitgliedstaaten vorhandene Angebot an relativ preiswerten und gut ausgebildeten Arbeitskräften zu nutzen.

5. Besondere Bemerkungen zu der Mitteilung

5.1. Verschiedene Aspekte der Mitteilung sollten einer näheren kritischen Prüfung unterzogen werden.

5.2. Hierzu gehören u. a.:

1) die Auswirkungen der Erweiterung auf die Industrie;

2) die Notwendigkeit der Vollendung des Binnenmarktes, u. a. die Ergreifung der noch ausstehenden horizontalen Maßnahmen;

3) die Umstände, unter denen vertikale Maßnahmen für spezifische Sektoren gerechtfertigt sein können;

4) die industriellen Anpassungen in den Grenzregionen;

5) bestimmte maßgebliche Herausforderungen für die Industriepolitik.

Diese verschiedenen Aspekte werden in den folgenden Absätzen nacheinander behandelt.

5.2.1. Auswirkungen der Erweiterung

5.2.1.1. Die Kommission räumt ein, dass die Bewerberländer beim Aufbau von Institutionen und bei der Anpassung der Rahmenbedingungen große Anstrengungen zur Vorbereitung auf den Beitritt unternommen haben. Sie räumt außerdem ein, dass in einigen Sektoren große Unterschiede bestehen, die zu Klagen über Billigkonkurrenz oder zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit im erweiterten Markt führen könnten.

5.2.1.2. Zur Vorbereitung auf den Beitritt hat die Kommission eine Reihe spezieller Übergangsmaßnahmen ausgehandelt, um die Anpassung zu erleichtern. Diese Maßnahmen sind in den Beitrittsverträgen festgelegt und schaffen nach Ansicht des Ausschusses einen akzeptablen institutionellen Rahmen.

5.2.1.3. Zu den wichtigsten Fragen wird das Technologie- und Produktivitätsgefälle wie auch das unterschiedliche Lohnkostenniveau gehören.

5.2.1.4. Nach Einschätzung des Ausschusses hat die Kommission den Umfang der notwendigen Anpassungen zu niedrig veranschlagt. Gleichzeitig hat sie möglicherweise allzu selbstgefällig die potenziellen Vorteile einer Neugestaltung des Wettbewerbs in der erweiterten Union zu hoch veranschlagt. Obgleich der erweiterte Markt eine positive Synergie bewirken dürfte, werden in den ersten Jahren nach der Erweiterung vermutlich einige Unternehmen auf der Strecke bleiben.

5.2.1.5. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kommission diese Risiken berücksichtigen und den Bedürfnissen und Problemen der künftigen Mitgliedstaaten bei der Konzipierung und Umsetzung industriepolitischer Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte.

5.2.1.6. Der Ausschuss ist besorgt, dass die Auswirkungen der Erweiterung möglicherweise in einigen oder allen der folgenden Bereiche unterschätzt wurden:

- die besonderen Erfordernisse der KMU, die in einigen Sektoren und Regionen einem härteren Wettbewerb ausgesetzt sein werden;

- die Auswirkungen der Erweiterung im Hinblick auf Anreize für die Verlegung von Unternehmensstandorten;

- eventuelle Migration der Arbeitskräfte auf der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten;

- notwendige Neuordnung des Zollwesens entlang der neuen Außengrenzen der Union und entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung von Schmuggel und Nachahmungen.

5.2.1.7. Für die Erweiterung des Binnenmarktes ist es problematisch, dass die Infrastrukturinvestitionen vieler neuer Mitgliedstaaten nach wie vor hinter denen der restlichen EU-Staaten zurückbleiben. Es wird empfohlen, eine Bewertung der Prioritäten und Finanzierungsmechanismen (mit einem festgelegten Beitrag aus gemeinschaftlichen Finanzierungsquellen) für die Modernisierung maßgeblicher Teile der Infrastrukturen - u. a. der transeuropäischen Netze - vorzunehmen. Desgleichen sollten auch die großen nationalen Netze modernisiert werden, wobei die Leistungen der Daseinsvorsorge erhalten werden.

5.2.1.8. Neben der allfälligen Migration der Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten auf der Suche nach Arbeitsmöglichkeiten (5.2.1.6) darf nicht übersehen werden, dass in einigen Mitgliedstaaten durch die demographische Entwicklung Engpässe bei der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte entstehen werden. Dies wird sich in erheblichem Maße auf die EU-Politik und auch auf die allgemeine und berufliche Bildung in der Europäischen Union auswirken.

5.2.2. Die Vollendung des Binnenmarktes

5.2.2.1. Es wurde schon häufig darauf hingewiesen, dass eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine Verbesserung der industriepolitischen Rahmenbedingungen in der EU (15) darin besteht, möglichst viele der noch ausstehenden Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes umzusetzen.

5.2.2.2. Hierzu gehören:

i) die Einführung eines Gemeinschaftspatents(3);

ii) eine effektive Wettbewerbspolitik;

iii) Verringerung oder Beseitigung ungerechtfertigter staatlicher Beihilfen;

iv) eine Einigung auf Fortschritte zur Verwirklichung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen;

v) steuerliche Harmonisierung;

vi) geeignete Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung;

vii) Marktöffnung über Verbesserungen im öffentlichen Auftragswesen und Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Rüstungsgütern;

viii) einvernehmliche Umweltschutzmaßnahmen;

ix) verbesserte Anerkennung beruflicher Qualifikationen;

x) gemeinsame Zollverwaltung an den Außengrenzen der EU.

5.2.2.3. Hierzu muss ergänzend ein effizienter, offener und garantierter Markt für eine sichere Energie- und Verkehrsversorgung geschaffen werden. Die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen für die Deckung des Kapazitätsbedarfs der erweiterten Union sollte durch den Aufbau entsprechender transeuropäischer Netze unterstützt werden.

5.2.2.4. In den neuen Mitgliedstaaten gehen die Impulse zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die industrielle Entwicklung von der Notwendigkeit aus, den bereits bestehenden Acquis Communautaire der derzeitigen Mitgliedstaaten zu übernehmen und umzusetzen und dann mit den politischen Entwicklungen und Notwendigkeiten Schritt zu halten.

5.2.2.5. Was diese Staaten angeht, hat die Kommission festgestellt, dass viele von ihnen in folgenden Bereichen tätig werden müssen:

a) Normen und technische Vorschriften;

b) Eigentumsrechte, einschl. Rechte an geistigem Eigentum;

c) Harmonisierung der Anwendung des Gesellschaftsrechts und Wahrung der Vielfalt von Unternehmensformen;

d) Liberalisierung der Energiemärkte;

e) Schaffung von Wettbewerbsbedingungen für privatisierte Unternehmen;

f) Abschaffung bestimmter Formen von staatlichen Beihilfen;

g) Öffnung für ausländische Direktinvestitionen;

h) Förderung von günstigen Bedingungen für die Gründung und Entwicklung von KMU.

5.2.2.6. Die anfänglichen, kurzfristigen Kosten für die Erfuellung von Umweltschutzauflagen ist ein besonderes Problem, da diese Ausgaben im vorhinein finanziert werden müssen.

5.2.2.7. Die Kommission hat nicht die Befürchtungen verhehlt, dass aufgrund der niedrigeren Kosten und Löhne in bestimmten Sektoren eine Produktionsverlagerung in einige mittel- und osteuropäische Länder stattfinden könnte, insbesondere in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auf der Suche nach kostengünstigeren Standorten ist aber auch eine Abwanderung in andere Länder möglich. Nach Auffassung der Kommission ist dies jedoch kein Grund für allzu große Besorgnis, da die meisten auf diese Faktoren zurückzuführenden Verlagerungen vermutlich bereits stattgefunden haben(4). Der Ausschuss befürchtet, dass sich diese Sichtweise als zu optimistisch erweisen könnte.

5.2.2.8. Derartige Prozesse sind indes eine unausweichliche Folge der zunehmenden Globalisierung des Marktes für Industrieprodukte.

5.2.3. Vertikale Maßnahmen für spezifische Sektoren

5.2.3.1. Der Ausschuss begrüßt es, dass Maßnahmen zur Förderung einer weiteren und rascheren industriellen Entwicklung ergriffen werden sollen. In diesem Zusammenhang würde er es begrüßen, wenn die Kommission Strategien für Schlüsselsektoren definieren würde, in denen der Nutzen zusätzlicher Investitionen und die Durchführung sektorspezifischer Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen umrissen wird.

5.2.3.2. Das schwierigste Problem der Industriepolitik besteht jedoch darin, eine Lösung für diejenigen Fälle zu finden, in denen das alleinige Vertrauen auf das freie Spiel der Marktkräfte zu unerwünschten Ergebnissen führen kann.

5.2.3.3. Die Rechtfertigung befristeter spezifischer Maßnahmen wird voraussichtlich komplexe Entscheidungsprozesse auf nationaler bzw. mittlerweile eher auf Gemeinschaftsebene erfordern. Die verschiedenen Industriezweige müssen sich kontinuierlich an sich verändernde Marktbedingungen, Weiterentwicklungen in der Technologie und bei den Produktionsprozessen, neue Anforderungen hinsichtlich der entscheidenden Kompetenzen und sich verändernde Kostenstrukturen anpassen. Um auf die veränderten Bedingungen zu reagieren, müssten viele schwierige Entscheidungen getroffen werden - in der Regel mit dem Ziel, den End- und Zwischenverbrauchern wettbewerbsfähigere Produkte anzubieten, die die Ressourcen zum Wohle künftiger Generationen schonen. Veränderungen des Status quo sind fast immer mit der Gefahr verbunden, dass diejenigen, die nicht zu einer raschen Anpassung auf dem Wege der Konsultation im Rahmen des sozialen Dialogs fähig bzw. bereit sind, ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen bzw. ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Kommission sollte diesen Aspekt in den industrierelevanten Politiken berücksichtigen, um der Industrie eine stärkere mittelfristige Planungssicherheit zu ermöglichen.

5.2.3.4. Es ist daher unbedingt notwendig, dass die Kommission, die Regierungen der Mitgliedstaaten und andere für die Industriepolitik maßgebliche Instanzen durch die Entwicklung positiver Maßnahmen eine verstärkte Nutzung der Vorteile von Veränderungen ermöglichen, statt ein Beharren auf einem unhaltbaren Status quo zu unterstützen.

5.2.3.5. Die Kommission kann auf eine langjährige Erfahrung bei der Anhörung von (wenn auch nicht unbedingt des Einvernehmens mit) Vertretern verschiedener Sektoren - u. a. der Schiffbau-, Stahl-, Kohle-, Textil- und Bekleidungsindustrie - zurückblicken.

5.2.3.6. Die Kommission führt in dieser Mitteilung aus, dass staatliche Beihilfen für die Stahlindustrie nur dann geduldet wurden, wenn sie mit Kapazitätsabbau einhergingen, und nicht der Erhaltung bestehender Kapazitäten dienen durften. Begleitmaßnahmen zur Linderung der sozialen Folgen der Umstrukturierung, aber auch zur Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung waren zugelassen. Die schwerpunktmäßige Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung und gezielten Fortbildungsmaßnahmen erscheint angemessen, wenn die Kommission auch hinzufügt, dass weitere Bemühungen erforderlich sein werden, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Die Kommission weist nicht so ganz schlüssig auf die Notwendigkeit hin, den koordinierten Einsatz all dieser Instrumente zu gewährleisten. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

5.2.3.7. Der Ausschuss ist zwar auch der Meinung, dass sich Sektoren wie die Stahlindustrie den neuen wirtschaftlichen Realitäten stellen müssen und dass der Wettbewerbsdruck nicht durch staatliche Beihilfen oder Subventionen abgefedert werden kann oder darf, kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass es im Rahmenkonzept der Kommission an geeigneten Maßnahmen zur Milderung dieses Übergangs fehlt. Der Ausschuss empfiehlt, die von der Erweiterung besonders hart betroffenen Sektoren (wie z. B. den Stahlsektor) separat zu prüfen, um den Umstrukturierungsprozess einschätzen und die Umstellung durch geeignete Übergangsmaßnahmen erleichtern zu können.

5.2.3.8. Im Schiffbau wurden Interventionszahlungen jahrelang so gut wie ausschließlich damit begründet, dass die von Drittstaaten gezahlten effektiven Preissubventionen teilweise ausgeglichen werden müssten.

5.2.3.9. In sämtlichen Fällen musste die Kommission notwendigerweise und folgerichtigerweise davon überzeugt sein, dass ein "Marktversagen" in der einen oder anderen Form vorlag.

5.2.3.10. Eine alternative Begründung für spezifische Maßnahmen liegt dann vor, wenn das Spiel der Marktkräfte zu einer nicht zukunftsfähigen Entwicklung führt. Ein Beispiel unter anderen ist die Notwendigkeit, "saubere" Technologien zu fördern, und die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit Umweltschäden bzw. die Abfallbewirtschaftung bei der Sicherstellung der Energieversorgung.

5.2.3.11. Die Vorteile gezielter Maßnahmen für spezifische Sektoren werden sowohl den derzeitigen als auch den künftigen Mitgliedstaaten zugute kommen.

5.2.3.12. Interessanterweise sieht die Kommission auch die Notwendigkeit sektorspezifischer Maßnahmen in modernen Sektoren wie Chemie, Luft- und Raumfahrt, Biotechnologie und Telekommunikation.

5.2.3.13. Der Ausschuss begrüßt die Bereitschaft der Kommission, einzelne Sektoren darauf hin zu überprüfen, ob (eventuell) weitere ergänzende Maßnahmen seitens der Europäischen Union zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums von Vorteil wären.

5.2.3.14. Sektorspezifische Maßnahmen sind nicht unbedingt gleichbedeutend mit Subventionen. Hierunter fallen u. U. auch Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Energiepolitik, Handelspolitik sowie die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Außerdem sollten bei derartigen sektorspezifischen Maßnahmen eventuelle externe, künstlich herbeigeführte Verzerrungen berücksichtigt werden, die die globalen Handelsbedingungen beeinflussen.

5.2.4. Grenzregionen

5.2.4.1. Der Ausschuss stimmt der Kommission zu, dass besondere Probleme oder Störungen der Handels- und Wirtschaftstätigkeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen(5) in den grenznahen Regionen zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten sowie in den Grenzregionen zu anderen osteuropäischen Ländern auftreten könnten.

5.2.4.2. Der Ausschuss räumt zwar ein, dass im Zuge der Anpassung an eine erweiterte Union in den Grenzregionen wahrscheinlich punktuelle Verzerrungen oder Störungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr auftreten werden, schlägt jedoch vor, auf derartige Entwicklungen mit gemeinsam geschulterter Verantwortung zu reagieren. Die Union muss sich auf die im Rahmen der INTERREG-Programme (und anderen speziellen Initiativen dieser Art) erarbeiteten Grundkonzepte und Sachkenntnisse stützen. Die effizienteste Lösung besteht darin, dass die Kommission einen grenzüberschreitenden Rahmen absteckt, innerhalb dessen die Kommunen oder Regionalbehörden in diesen Grenzregionen geeignete lokale Maßnahmen ergreifen.

5.2.4.3. Der entscheidende Grundgedanke bei derartigen Maßnahmen muss die Abfederung des Übergangs zu neuen horizontalen Bedingungen sein, nicht ein längerfristiger Protektionismus.

5.2.5. Die wichtigsten Herausforderungen

5.2.5.1. Die wichtigsten Herausforderungen, denen sich die Industriepolitik im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit stellen muss, sind derzeit:

- die Globalisierung;

- der technologische und organisatorische Wandel;

- Innovation und unternehmerische Initiative;

- Nachhaltigkeit und neue gesellschaftliche Anforderungen;

- Rückkehr zur Vollbeschäftigung;

- militärische Beschaffung;

- berufliche Bildung und lebenslanges Lernen;

- Minimierung von Umweltschäden (u. a. der Auswirkungen der Entwicklungen im Energie- und Verkehrsbereich auf die Umwelt);

- die Verfügbarkeit angemessener und ausreichender Investitionsmittel.

Auf die ersten vier dieser Herausforderungen weist die Kommission bei ihrer Überprüfung der Industriepolitik explizit hin.

5.2.5.2. Es handelt sich hierbei um die Schlüsselfaktoren, die den derzeitigen Prozessen des wirtschaftlichen Wandels zugrunde liegen und diese beeinflussen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass hinter dem ersten dieser Faktoren die Öffnung der Weltmärkte und die Fortschritte in Technologie und Wissenschaft stehen. Was die anderen Faktoren angeht, stimmt er der Kommission zu, dass es zwar kein allein seligmachendes Erfolgsrezept für ihre Entwicklung gibt, dass sich aber "die Industriepolitik [...] besonders um den Ausbau dieser Stärken bemühen muss"(6).

5.2.5.3. Die besondere Leistung der Mitteilung der Kommission besteht darin, dass sie einen Rahmen für ein besseres Verständnis derjenigen Faktoren schafft, die auf die Entwicklung der Industrie in der EU Druck ausüben. Der Grundtenor dieser Mitteilung, dem sich der Ausschuss anschließt, ist die Einschätzung, dass die Industrie selbst, die Industrieverbände, die lokalen und regionalen Verwaltungsinstanzen, die einzelstaatlichen Regierungen und die Union sich über die Notwendigkeit im Klaren sein müssen, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit unter Bedingungen, die eine nachhaltige Entwicklung für die Zukunft ermöglichen, zu erhalten und zu verbessern. Die Politik auf europäischer Ebene muss ihrerseits dafür sorgen, dass im Sinne der Lissabon-Strategie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch Kostenentlastung und den Abbau von Bürokratie gestärkt wird.

5.2.5.4. Infolge der Globalisierung werden sich verschiedene Industriesektoren an ein von einem stärkeren Konkurrenzdruck geprägtes Umfeld anpassen müssen, in dem die Zusammenarbeit und die Wechselbeziehungen zwischen Beschäftigten, Subunternehmern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstärkt werden sollten.

5.2.5.5. Die Übernahme der neuen Technologien und die Bereitschaft zu organisatorischem Wandel werden für den Anpassungsprozess von entscheidender Bedeutung sein. Dies hat beträchtliche Auswirkungen hinsichtlich einer besseren Qualifizierung der Beschäftigten und macht deutlich, dass die öffentliche Hand verstärkt in die allgemeine und berufliche Bildung investieren muss, um den offenkundigen Abwärtstrend der letzten zehn Jahre umzukehren. Den Arbeitgebern kommt eine maßgebliche Rolle dabei zu, dass das lebenslange Lernen am Arbeitsplatz für all ihre Beschäftigten zur Realität wird. Bei einer ausreichenden Qualifizierung wird der Wandel auch leichter hinnehmbar und wird nicht mehr nur als Bedrohung, sondern möglicherweise sogar als Chance empfunden.

5.2.5.6. Die Europäische Kommission sollte ihre Programme im Bereich der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens weiter verbessern, um in den öffentlichen Diensten der neuen Mitgliedstaaten das Verständnis und den Wissensstand nicht nur hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die Wirtschaft zu verbessern. Desgleichen sind auch entsprechende Fortbildungsprogramme für die Unternehmer und die Sozialpartner erforderlich. In den neuen Mitgliedstaaten sollten gut funktionierende Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Verbindung mit verbesserten institutionellen Rahmenbedingungen gefördert werden, damit die Erfordernisse der Marktwirtschaft erfuellt werden können.

6. Überprüfung des industriepolitischen Konzepts

6.1. Artikel 157 der Verträge ist als Grundlage der gemeinschaftlichen Industriepolitik zu betrachten. Die Entwicklung der Industriepolitik in der Gemeinschaft wird sich nach Aussage der Mitteilung auf die folgenden miteinander verflochtenen Ansätze stützen:

- Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen;

- systematischeres Vorgehen der EU bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen;

- Stärkere Integration der EU-Politikfelder, die sich auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit auswirken;

- Eingehen auf die spezifischen Bedürfnisse der Industrie in den Beitrittsländern;

- Streben nach Verbesserung des globalen politischen Handelns;

- Überprüfung der sektoralen Bedeutung des erneuerten Ansatzes.

6.2. Der Ausschuss erkennt zwar die Folgerichtigkeit dieses Ansatzes an, weist jedoch darauf hin, dass dies eine gründliche Neugestaltung der politischen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und in einigen Fällen auch auf einzelstaatlicher Ebene erfordert. Dieses Vorgehen ist jedoch gegebenenfalls sinnvoll, wenn es dazu beiträgt, zu geeigneten Maßnahmen zu gelangen.

6.3. Diese Mitteilung dient nicht dem Zweck, detaillierte Vorschläge zur Verbesserung der Industriepolitik zu entwickeln. Es handelt sich vielmehr um eine kritische Überprüfung, aus der sich - sofern sie auf Zustimmung stößt - die im Anschluss erforderlichen Maßnahmen in ihren Grundzügen ableiten lassen. Jetzt müssen dringend die nächsten Schritte unternommen werden, wobei der Schwerpunkt auf den in Ziffer 6.1 beschriebenen Ansätzen liegen muss.

6.4. Der Ausschuss begrüßt die in der Mitteilung vorgeschlagene kontinuierliche Überprüfung sämtlicher EU-Politikfelder, die sich auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Dies wird notwendigerweise ein breites Spektrum von Politikbereichen und politischen Gestaltungsmöglichkeiten betreffen.

6.5. Diese kontinuierliche Überprüfung wird überdies um die neuen Maßnahmen der Kommission zur Straffung der Governance-Mechanismen sowie die Einführung genau definierter Konsultationsverpflichtungen und entsprechender Folgenabschätzungen - u. a. der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen - für politische Vorschläge ergänzt. Diese Überprüfung muss sich auch auf eine systematische Überwachung der Kosten erstrecken, die der Industrie durch neu vorgeschlagene Rechtsvorschriften entstehen. Die Kommission sollte aufgefordert werden, zusätzlich zu den spezifischen Folgenabschätzungen für Einzelmaßnahmen in regelmäßigen Abständen eine Gesamtbewertung der Auswirkungen von EU-Entscheidungen auf die Kosten und die Leistung der Industrie sowohl insgesamt als auch gesondert für besonders empfindliche Sektoren zu veröffentlichen.

6.6. Eine systematischere Folgenabschätzung würde nicht nur mehr Transparenz ermöglichen, sondern auch eine Grundlage für einen breiteren Dialog mit den betroffenen Parteien über die Zustimmung zu den politischen Maßnahmen und die Debatte über ihre Auswirkungen schaffen. Dies wird für die künftige Arbeit des Ausschusses außerordentlich hilfreich sein.

6.7. Damit nicht der Schluss gezogen wird, dass die Industriepolitik eng auf Maßnahmen der offiziellen Stellen beschränkt bleibt, hebt der Ausschuss auch lobend die Rolle der Industrie, der Verbände der einzelnen Sektoren wie auch der Gesamtverbände hervor, die sich gemeinsam mit den Sozialpartnern engagiert darum bemühen, dass die Industrie auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zu den Volkswirtschaften in der EU leistet.

6.8. In seinen Ausführungen vor dem EP-Ausschuss(7) bezeichnete Kommissionsmitglied Erkki Liikanen diese Mitteilung der Kommission als einen ersten Schritt im Rahmen eines umfassenderen Prozesses, um Industriethemen wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen. Außerdem mache sie einen Anfang bei der Untersuchung der Frage, welche Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen der EU und der Leistung der europäischen Industrie bestuenden und welche Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ergriffen werden sollten.

6.9. Der Ausschuss begrüßt diese Überprüfung entscheidend wichtiger Aspekte der Gestaltung der EU-Politik und wird mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, sich nochmals in die weitere Debatte einzuschalten.

6.10. Der Ausschusses befürwortet auch die geplante Neuerung im Rat der Europäischen Union, für den Bereich Wettbewerb eine entsprechende neue Ratsformation einzusetzen, die für einen Großteil der industriepolitisch relevanten Fragen zuständig sein wird.

6.11. Der Ausschuss braucht jedoch den Rat oder die Kommission nicht daran zu erinnern, dass bei der Industriepolitik zwar auch die die Wettbewerbsfähigkeit unmittelbar beeinflussenden Faktoren eine wichtige Rolle spielen müssen, dass jedoch ein besseres Verständnis der wechselseitigen Einfluesse zwischen der Industrie und vielen anderen Tätigkeitsbereichen der Gemeinschaft unverzichtbar ist, um eine wirkungsvolle und erfolgversprechende Stimulierung der industriellen Entwicklung zu ermöglichen.

Brüssel, den 17. Juli 2003.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger Briesch

(1) KOM(2002) 714 endg.

(2) Gemäß Abschnitt V.2.1, Seite 23 ff. der deutschen Fassung.

(3) Der Rahmen für die Einführung eines Gemeinschaftspatents wurde vom Rat am 3. März 2003 genehmigt.

(4) Siehe Ausführungen im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Auswirkungen der Erweiterung auf die Industrie", SEK(2003) 234, Abschnitt 2.2.

(5) Dieses Thema wird im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Auswirkungen der Erweiterung auf die Industrie", SEK(2003) 234, Abschnitt 2.2, ausführlicher behandelt.

(6) Vgl. Ziffer V.1, S. 19 in der deutschen Fassung.

(7) Rede vom 22. Januar 2003.

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