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Document 52002PC0516
Proposal for a Council Decision Proposal for a Council Decision on the Community position to be adopted on certain proposals submitted to the 12th meeting of the Conference of the Parties to the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES), Santiago, Chile, 3 - 15 November 2002
Vorschlag für einen Beschluß des Rates Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002, vorgelegt werden
Vorschlag für einen Beschluß des Rates Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002, vorgelegt werden
/* KOM/2002/0516 endg. - ACC 2002/0225 */
ABl. C 331E vom 31.12.2002, pp. 319–346
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Vorschlag für einen Beschluß des Rates Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002, vorgelegt werden /* KOM/2002/0516 endg. - ACC 2002/0225 */
Amtsblatt Nr. 331 E vom 31/12/2002 S. 0319 - 0346
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002, vorgelegt werden (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. Die 12. Vertragsstaatenkonferenz des CITES-Übereinkommens findet vom 3. bis 15. November 2002 in Santiago, Chile, statt. 2. Der Wortlaut des Übereinkommens wurde 1983 geändert, um Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, wie der EG, die Möglichkeit einzuräumen, Vertragspartei zu werden (sogenannte Gaborone-Änderung). Jedoch wurde diese Änderung nicht von ausreichend vielen Vertragsparteien ratifiziert, so dass sie nicht in Kraft treten konnte. 3. Angesichts der Auswirkungen von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [1] muss ein Standpunkt der Gemeinschaft zu den der Konferenz unterbreiteten Vorschlägen festgelegt werden. [1] ABl. L 61 vom 03.03.1997, S.1. 4. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten, der durch die Verordnung Nr. 338/97 des Rates eingesetzt wurde, erörterte auf seiner Sitzung vom 17. Mai 2002 die Entschließungsentwürfe zur Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und die Vorschläge der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Änderung der Anhänge. Alle angenommenen Vorschläge und Arbeitsunterlagen wurden daraufhin von den betreffenden Mitgliedstaaten bzw. vom Vorsitz im Namen aller Mitgliedstaaten dem CITES-Sekretariat unterbreitet. 5. Eine dieser Arbeitsunterlagen des Vorsitzes zielt auf die Aufhebung zweier früherer Entschließungen der Konferenz über die Durchführung von CITES durch die Gemeinschaft ab. Da inzwischen die Verordnung Nr. 338/97 des Rates in Kraft ist und sämtliche 15 Mitgliedstaaten eigenständige Vertragsparteien sind (nachdem Irland das Übereinkommen in diesem Jahr ratifiziert hat), werden diese Entschließungen als veraltet gesehen und sie sollten aufgehoben werden. Der Vorsitz legte auch einen Beschlussentwurf vor, in dem alle Vertragsparteien, die die Änderung von Gaborone noch nicht ratifiziert haben, aufgefordert werden, dies bis zur 13. Vertragsstaatenkonferenz (CoP13) (im Jahr 2005) zu tun. 6. Am 30. Juli fand ein informelles Treffen der Dienststellen der Kommission mit Experten der Mitgliedstaaten statt, auf dem die Punkte besprochen wurden, die auf der Vertragsstaatenkonferenz zur Sprache kommen sollten. 7. Zu den Tagesordnungspunkten 2-7, 15, 18, 20-24, 26, 28, 32-34, 36, 39, 42, 43, 46, 52, 53-55, 59, 60 und 64 wurden einige Unterlagen für die Konferenz nicht rechtzeitig vorgelegt, so dass die Kommission derzeit keinen Standpunkt der Gemeinschaft vorgeben kann. Die Kommission schlägt daher vor, dass der Standpunkt zu diesen Punkten auf der Grundlage von weiteren Vorschlägen der Kommission auf der Konferenz festgelegt werden soll. 8. Die Konferenz ist mit drei Fragenkomplexen befasst: strategische und administrative Fragen, Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und Vorschläge zur Änderung der Anhänge. Da die Gemeinschaft keine Vertragspartei des Übereinkommens ist, hat der erste Bereich zunächst keine Auswirkungen auf die Verordnung Nr. 338/97 des Rates. Der zweite Teil betrifft die Weiterentwicklung des Übereinkommens und hat daher formal große Bedeutung. Eine große Öffentlichkeitswirksamkeit ist jedoch nicht zu erwarten. Die Änderungen der Anhänge hingegen dürften kontrovers sein (das Schutzniveau für die einzelnen Arten). 9. Was die Änderung der Anhänge betrifft, sind folgende Punkte am kritischsten: - Wale, - Elefanten, - asiatische Süßwasserschildkröten, - Fischarten mit Bedeutung für den Handel, darunter Haie und Zahnfische, - Holz. 10. Dem Entwurf des Ratsbeschlusses sind zwei Anhänge beigefügt. Anhang I enthält den Standpunkt der Gemeinschaft zu den oben aufgeführten kritischen Punkten. Anhang II enthält die Vorschläge für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Tagesordnungspunkten der Konferenz, zu denen bis zum 31. Juli 2002 Unterlagen vorlagen. 2002/0225 (ACC) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002, vorgelegt werden DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133, auf Vorschlag der Kommission [2], [2] ABl. C [...] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen wird in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 [3] durchgeführt. [3] ABl. L 61 vom 03.03.1997, S.1. (2) Entwürfe für Entschließungen der Vertragsstaatenkonferenz und Änderungen an den Anhängen des Übereinkommens wirken sich in der Regel auf Rechtsvorschriften der Gemeinschaft aus. (3) Wenn zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eingeführt wurden, können die Mitgliedstaaten nicht außerhalb des Rahmens der Gemeinschaft Pflichten eingehen, die sich auf diese Vorschriften auswirken oder ihren Geltungsbereich ändern könnten. (4) Die Gemeinschaft konnte bisher nicht Vertragspartei des Übereinkommens werden. (5) Daher sollte der Standpunkt der Gemeinschaft durch die Mitgliedstaaten vertreten werden, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft und entsprechend dem gemeinsamen Standpunkt handeln, den der Rat festgelegt hat - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Standpunkt der Gemeinschaft, den die Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft handeln, auf der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen vertreten sollen, entspricht den Standpunkten, die in den Anhängen zu diesem Beschluss niedergelegt sind. Artikel 2 Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Konferenz der Vertragsparteien vorgelegt werden, Auswirkungen auf den Standpunkt im Sinne des Artikels 1 haben könnten oder wenn Vorschläge in Angelegenheiten gemacht werden, zu denen es bisher keinen Standpunkt der Gemeinschaft gibt, muss ein Standpunkt zu dem Vorschlag vereinbart werden, bevor die Vertragsstaatenkonferenz darüber abstimmt. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG I zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... ... 2002 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu wichtigen Fragen, die auf der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002 erörtert werden sollen 1. Bezüglich des kommerziellen Walfangs sollte kein Beschluss gefasst werden, der das Primat der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) untergraben würde. Daher sollte der kommerzielle Walfang nicht wieder erlaubt werden, bis nach Meinung der IWC geeignete Kontrollmechanismen eingeführt sind. 2. Bezüglich Elefanten ist die Gemeinschaft nicht bereit, einer Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels zuzustimmen, solange sie sich in Gesprächen mit Arealstaaten nicht davon überzeugen konnte, dass dies nicht zu einer Zunahme des illegalen Tötens von Elefanten führen wird. Die Gemeinschaft wird die Zusammenarbeit der Arealstaaten zu diesem Zweck weiterhin unterstützen. 3. Was die asiatischen Süßwasserschildkröten anbelangt, sollte die Gemeinschaft infolge des Workshops zu dieser Artengruppe, der in diesem Jahr in China stattfand, die Vorschläge, eine Anzahl der am meisten bedrohten Arten in den Anhang II von CITES aufzunehmen, unterstützen. 4. Bezüglich kommerzieller Fischarten kann die Gemeinschaft eine Auflistung dieser in den CITES-Anhängen zuzüglich zu den Maßnahmen der zuständigen Fischereiverwaltungsorganisationen, wie FAO und regionalen Fischereiorganisationen unterstützen, wenn sie die Voraussetzungen erfuellen. Im Hinblick darauf sollte die Gemeinschaft die Vorschläge für strengere Regeln für den internationalen Handel mit Walhaien und Riesenhaien unterstützen. Was den Zahnfisch anbelangt, setzt die Gemeinschaft auf vorhandene Kontrollsysteme, die von der Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) eingeführt wurden. Eine Regelung für diese Art im Rahmen von CITES kann nur unterstützt werden, wenn dadurch die Verwendung des Fangdokumentationssystems der CCAMLR und die Bemühungen der CCAMLR darum nicht untergraben werden, Länder und Einrichtungen, die nicht Mitglieder der CCAMLR sind, dazu zu bewegen, die Regelung zu übernehmen und sie anzuwenden. 5. Was Breitblatt-Mahagoni anbelangt, unterstützt die Gemeinschaft eine Aufnahme dieser Art in den Anhang II. ANHANG II zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... .2002 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) vorgelegt werden sollen Santiago, Chile, 3. - 15. November 2002 strategische und administrative Fragen 1. Verfahrensvorschriften 1.1. Verfahrensvorschriften CoP12 Dok. 1.1 1.2. Änderung der Verfahrensvorschriften (Chile) CoP12 Dok. 1.2 Zusammenfasung: Bei den hier aufgelisteten Unterlagen handelt es sich um den Entwurf des Sekretariats für die Verfahrensvorschriften und die vom Gastgeberland vorgeschlagenen Änderungen. Unter anderem ist der Vorschlag enthalten, dass nur dann eine geheime Abstimmung vorgesehen werden sollte, wenn 1/3 der Vertragsparteien in einer Vorabstimmung dafür stimmen. Anmerkung: Der Vorschlag Chiles zur geheimen Abstimmung wird begrüßt, wobei jedoch die völlige Abschaffung der geheimen Abstimmung oder zumindest eine einfache Mehrheit in einer offenen Vorabstimmung als Vorbedingung für eine geheime Abstimmung bevorzugt wird. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte sich für Maßnahmen gegen geheime Abstimmungen einsetzen. 2. Wahl des Vorsitzenden der Konferenz und der Stellvertreter und der Vorsitzenden der Ausschüsse I und II (Keine Unterlage) 3. Annahme der Tagesordnung CoP12 Dok. 3 4. Annahme des Arbeitsprogramms CoP12 Dok. 4 5. Einsetzung des Vollmachten-Prüfungsausschusses CoP12 Dok. 5 6. Bericht des Vollmachten-Prüfungsausschusses CoP12 Dok. 6 7. Zulassung von Beobachtern CoP12 Dok. 7 8. Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ständigen Ausschuss 8.1. Bericht des Vorsitzenden CoP12 Dok. 8 8.2. Wahl der neuen regionalen Mitglieder und ihrer Stellvertreter (Keine Unterlage) Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Die europäische Region ist derzeit durch folgende Personen vertreten: i) Italien - Amtszeit endet am Ende der CoP12 (Stellvertreter Tschechische Republik) ii) Norwegen - Amtszeit endet am Ende der CoP13 (Stellvertreter Türkei) iii) Frankreich - Amtszeit endet am Ende der CoP13 (Stellvertreter Portugal) Die offiziellen Bewerber für die freiwerdenden Ämter sind: Mitglied: Deutschland Stellvertreter: UK Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte die Bewerbung von Mitgliedstaaten unterstützen und zu vermeiden suchen, dass Mitgliedstaaten miteinander um einen Sitz im Ständigen Ausschuss konkurrieren. 9. Finanzen und Haushalt des Sekretariats und der Vertragsstaatenkonferenzen 9.1. Haushalt für 2003-2005 CoP12 Dok. 9.1 Zusammenfassung: Das Sekretariat möchte eine Erhöhung der Beiträge um 10% im nächsten Dreijahreszeitraum erreichen. Anmerkung: Das Sekretariat war gezwungen, zur Finanzierung der laufenden Arbeit in den letzten Jahren auf den Sonderfonds zurückzugreifen, der inzwischen aufgebraucht ist. Schlussfolgerung: Die Frage einer möglichen Erhöhung der Beiträge sollte bis zur Konferenz offengelassen werden. 9.2. Genehmigungsverfahren für extern finanzierte Projekte CoP12 Dok. 9.2 Zusammenfassung: Die vorliegende Unterlage geht auf einen Beschluss des Ständigen Ausschusses zurück, die Zulassung neuer Geldgeber und die Genehmigung neuer extern finanzierter Projekte an das Sekretariat zu delegieren. Anmerkung: Der Ständige Ausschuss bewertete die vorhandene Regelung zur Zulassung von Geldgeber und zur Genehmigung von Projekten als zu bürokratisch und ineffizient. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte den Entwurf der geänderten Entschließung befürworten. 10. Ausschussberichte und -empfehlungen 10.1. Tierausschuss 10.1.1. Bericht des Vorsitzenden CoP12 Dok. 10.1 10.1.2. Wahl der neuen regionalen Mitglieder und ihrer Stellvertreter (Keine Unterlage) Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Die europäische Region ist derzeit durch folgende Personen vertreten: i) Dr. Marinus HOOGMOED (NL) - Amtszeit endet am Ende der CoP12 (Stellvertreter Dr. Vincent FLEMING - UK) ii) Dr. Katalin RODICS (HU) - Amtszeit endet am Ende der CoP12 (Stellvertreter Dr. Thomas ALTHAUS - CH) Offizielle Bewerber sind bisher: Mitglieder: Dr. Vincent FLEMING (UK), Stellvertreter: Dr. Carlos IBERO (E). Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte die Bewerbung von Experten aus Mitgliedstaaten unterstützen und zu vermeiden suchen, dass Personen aus Mitgliedstaaten miteinander um einen Sitz im Tierausschuss konkurrieren. 10.2. Pflanzenausschuss 10.2.1. Bericht des Vorsitzenden CoP12 Dok. 10.2 10.2.2. Wahl der neuen regionalen Mitglieder und ihrer Stellvertreter (Keine Unterlage) Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Die europäische Region ist derzeit durch folgende Personen vertreten: i) Dr. Margarita CLEMENTE (E) (Stellvertreter Dieter SUPTHUT - CH) ii) Dr. Jan de KONING (NL) - Amtszeit endet am Ende der CoP12 (Stellvertreterin Hanna WERBLAN-JAKUBIEC - PL) Offizielle Bewerber sind bisher: Mitglieder: Prof. Guiseppe FRENGUELLI (IT) Stellvertreter: noch kein offizieller Bewerber Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte die Bewerbung von Experten aus Mitgliedstaaten unterstützen und zu vermeiden suchen, dass Personen aus Mitgliedstaaten miteinander um einen Sitz im Pflanzenausschuss konkurrieren. 10.3. Bericht des Nomenklaturausschusses CoP12 Dok. 10.3 11. Erkennungshandbuch CoP12 Dok. 11 Zusammenfassung: Der vorliegende Bericht betrifft den Fortschritt bei der Ausarbeitung von Datenblättern für CITES-Arten. Anmerkung: Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte den Fortschritt und insbesondere den Beitrag verschiedener Mitgliedstaaten zur Kenntnis nehmen. 12. Änderung des Aktionsplans des Übereinkommens CoP12 Dok. 12 Zusammenfassung: Bei der Unterlage handelt es sich um den Bericht der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses für den Aktionsplan. Anmerkung: Im Bericht werden verschiedene redaktionelle Änderungen an dem Plan empfohlen. Bei den meisten handelt es sich um geringfügige Klarstellungen. Jedoch sind auch einige Änderungen zur Verbesserung der Effizienz der Vertragsvergabe usw. vorgesehen. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte den Bericht zur Kenntnis nehmen und versuchen, einen Beitrag zu weiteren Änderungen des Aktionsplans zu leisten. 13. Einsetzung von Ausschüssen 13.1. Änderung der Entschließung Conf. 11.1 zur Einsetzung von Ausschüssen (Chile) CoP12 Dok. 13.1 13.2. Verbesserung der Durchführung des Übereinkommens (Vereinigte Staaten) CoP12 Dok. 13.2 13.3. Änderung der Ausschussstruktur CoP12.Dok. 13.3 Zusammenfassung: Bei der vorliegenden Unterlage 13.1 handelt es sich um den Entwurf einer Entschließung, den Chile vorgelegt hat und der zum Ziel hat, die Zahl der Mitglieder des Tier- und des Pflanzenausschusses und die durch sie vertretenen Regionen an die des Ständigen Ausschusses anzupassen und somit zu erreichen, dass verschiedene Regionen besser vertreten sind. In Unterlage 13.2 der USA werden verschiedene Optionen für die Fragen der "Durchführung" vorgeschlagen, die, wie es heißt, bei der derzeitigen Ausschussstruktur nicht befriedigend gelöst sind. In Unterlage 13.3 des Sekretariats wird vorgeschlagen, den Tier- und den Pflanzenausschuss (und den Nomenklaturausschuss) zusammenzulegen und für den neuformierten Wissenschaftlichen Ausschuss die gleichen Repräsentationsregeln einzuführen wie für den Ständigen Ausschuss, wobei auch vorgesehen sein sollte, dass eine Nominierung an ein Land und nicht an eine Einzelperson gebunden ist. Anmerkung: Es liegen keine überzeugenden Argumente dafür vor, den Tier- und den Pflanzenausschuss zu vergrößern. Der Vorschlag des Sekretariats zur Zusammenlegung der wissenschaftlichen Ausschüsse ist ebenfalls unangebracht. Die Meinung, dass sich der Tier- und der Pflanzenausschuss überwiegend mit den gleichen Themen befassen, kann nicht unterstützt werden. Die aktuelle Regelung, wonach die Sitze im Tier- und im Pflanzenausschuss Einzelpersonen und nicht Ländern übertragen werden, entspricht der Tatsache, dass es sich um Expertenausschüsse handelt. Die Fragen der Durchführung sollten am besten im Ständigen Ausschuss behandelt werden - wenn nötig durch eine Untergruppe dieses Ausschusses. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte sich für die Beibehaltung des Status quo einsetzen. 14. Bezeichnung des Übereinkommens CoP12.Dok. 14 Zusammenfassung: Die Unterlage des Sekretariats enthält den Vorschlag, das Übereinkommen in "CITES - The Convention on Trade in Wild Fauna and Flora" (CITES - Übereinkommen über den Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen) umzubenennen. Anmerkung: Zwar sind die Bedenken, die dahinter stehen, berechtigt, doch dürfte sich das Problem nicht alleine durch die Änderung der Bezeichnung lösen lassen. Die derzeitige Bezeichnung ist bekannt, die neue Bezeichnung entspricht nicht dem Akronym, und die Änderung könnte rechtliche Probleme hervorrufen. Stattdessen könnte eine Entschließung ausgearbeitet werden, in der die Arten des Handels mit freilebenden Tieren und Pflanzen aufgeführt sind, die unter CITES fallen. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte nicht für eine Änderung der Bezeichnung des Übereinkommens eintreten. 15. Ergebnis des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung und Debatte über das internationale Umweltmanagement: Folgen für CITES CoP 12 Dok. 15 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 16. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen 16.1. Zusammenarbeit zwischen CITES und der Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCRVMA/CCAMLR) in Sachen Handel mit Zahnfisch (Chile) CoP12 Dok. 16.1 Zusammenfassung: Mit der vorgeschlagenen Entschließung soll eine Zusammenarbeit zwischen CITES und CCAMLR auf freiwilliger Basis eingeführt werden, und die Vertragsparteien von CITES, die das Fangdokumentationssystem (CDS) der CCAMLR bisher nicht übernommen haben, werden aufgefordert, dies zu tun. Anmerkung: Ungeachtet des Ergebnisses von Punkt 44 und des Vorschlags der Aufnahme in das Verzeichnis, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu befürworten, könnten jedoch verbessert werden. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft kann diesen Entschließungsentwurf unterstützen, sofern Änderungen vorgenommen werden. 16.2. CITES und FAO 16.2.1. Synergie und Zusammenarbeit zwischen CITES und FAO (Japan) CoP12 Dok. 16.2.1 16.2.2. Zusammenarbeit zwischen FAO und CITES auf der Grundlage einer Vereinbarung (USA) CoP12 Dok. 16.2.2 Zusammenfassung: Beide Entschließungsentwürfe sehen eine engere Zusammenarbeit zwischen CITES und FAO vor. Anmerkung: Die zweite Entschließung sollte Vorzug erhalten, da sie konkretere Maßnahmen und einen engeren Zeitplan vorsieht. Der erste Entschließungsentwurf wertet die Rolle von CITES ab und könnte als Vorwand für eine Verschiebung der Lösung des Problems der kommerziellen Fischerei bei CITES auf unbestimmte Zeit verwendet werden. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte den zweiten Entschließungsentwurf unterstützen. 16.3. Zusammenarbeit und Synergie mit dem interamerikanischen Übereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresschildkröten (Ecuador) CoP12 Dok. 16.3 Zusammenfassung: Der vorliegende Entschließungsentwurf hat den Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen CITES und dem angeführten Übereinkommen zum Gegenstand. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Entschließungsentwurf befürworten. 16.4. CITES und die Internationale Walfang-Kommission 16.4.1. Zusammenarbeit zwischen CITES und der Internationalen Walfang-Kommission (Mexiko) CoP12 Dok. 16.4.1 Zusammenfassung: Der Entschließungsentwurf bekräftigt und untermauert den derzeitigen Standpunkt, der in der Entschließung Conf. 11.4 vertreten wird. Anmerkungen: Dies sollte in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 38, einem Vorschlag für eine Entschließung, mit der die Entschließung Conf. 11.4 aufgehoben werden soll, behandelt werden. Meinungsverschiedenheiten über die Wirksamkeit der Tätigkeit der IWC oder sonstiges sollten nicht im Rahmen von CITES ausgetragen werden. Die Gegebenheiten haben sich seit der Annahme der Entschließung Conf. 11.4 nicht wesentlich geändert. Es ist fraglich, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine neue Entschließung notwendig ist. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte sich um den Rückzug dieses Entschließungsentwurfs und des Entwurfs, auf den sich Tagesordnungspunkt 38 bezieht, bemühen. 16.4.2. Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Internationalen Walfang-Kommission (Vereinigte Staaten) CoP12 Dok. 16.4.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 16.5. Erklärungen von Vertretern anderer Übereinkommen und Abkommen (Keine Unterlage) Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Die Gemeinschaft sollte eine Erklärung zur Beziehung zwischen CBD und CITES abgeben, wobei insbesondere die Frage der Bestimmungen in CITES-Genehmigungen hinsichtlich der Verwendung genetischer Ressourcen angesprochen werden sollte. Ergebnis: 17. Nachhaltige Nutzung von CITES-Arten und Handel damit (Norwegen) CoP12 Dok. 17 Zusammenfassung: Dieser Entwurf bekräftigt die Grundsätze der nachhaltigen Nutzung und verweist auf die Rolle der FAO bezüglich der nachhaltigen Nutzung kommerzieller Fischarten. Anmerkung: Der Text ist vage und könnte zur Untermauerung gegenläufiger Argumente in der Debatte über die Arterhaltung herangezogen werden. Daher bringt dieser Text die Tätigkeit von CITES nicht voran. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Entschließungsentwurf nicht befürworten. 18. Wirtschaftliche Instrumten und Handelspolitik CoP12 Dok. 18 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 19. Finanzierung der Erhaltung von Arten freilebender Tiere und Plfanzen CoP12 Dok. 19 Zusammenfassung: Bei der vorliegenden Unterlage handelt es sich um einen Bericht über die Maßnahmen des Ständigen Ausschusses infolge der Beschlüsse der CoP11. Er umfasst den Entwurf eines Beschlusses, der vorsieht, dass die Vertragsparteien dem Sekretariat die bewährten Verfahren auf diesem Gebiet mitteilen sollten und dass das Sekretariat diese für die CoP13 analysieren sollte. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Beschlussentwurf befürworten. 20. Berichte der Dialogsitzungen 20.1. Ergebnisse des Dialogs über den afrikanischen Elefanten CoP12 Dok. 20.1 20.2. Ergebnisse des Dialogs über die Karettschildkröte CoP12 Dok. 20.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: Auslegung und Durchführung des Übereinkommens Überprüfung der Entschließungen und Beschlüsse 21. Änderung der Entschließungen und Beschlüsse 21.1. Überprüfung der Entschließungen 21.1.1. Aufzuhebende Entschließungen CoP12 Dok. 21.1.1 21.1.2. Zu ändernde Entschließungen CoP12 Dok. 21.1.2 21.2. Überprüfung der Beschlüsse CoP12 Dok. 21.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: Regelmäßige Berichte und Sonderberichte 22. Bericht über die Berichte der Mitgliedstaaten gemäß Artikel VIII Absatz 7 des Übereinkommens 22.1. Jahresberichte CoP12 Dok. 22.1 22.2. Zweijahresberichte CoP12 Dok. 22.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 23. Anhang I - Spezies, für die Ausfuhrquoten gelten 23.1. Leopard 23.1.1. Bericht über die Durchführung der Entschließung Conf. 10.14 über Quoten für Leopardenjagdtrophäen und -häute zur persönlichen Verwendung CoP12 Dok. 23.1.1 Zusammenfassung: Es liegt ein Bericht des Sekretariats über die Durchführung dieser Entschließung vor, die zusätzliche Kennzeichnungs- und Berichterstattungsvorschriften für Arealstaaten vorsieht. Anmerkung: Der Standpunkt des Sekretariats, wonach die zusätzlichen Bestimmungen unnötig und angesichts des gesamten Ausfuhrvolumens mit zuviel Arbeit verbunden sind, ist in gewissem Maße nachzuvollziehen. Jedoch werden Leopardenteile und -derivate in traditionellen chinesischen Arzneimitteln als Ersatz für Tiger verwendet und daher wäre eine völlige Aufhebung der Entschließung unangebracht. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte sich für eine dahingehende Änderung der Entschließung einsetzen, dass bestimmte Berichterstattungspflichten gelockert werden. 23.1.2. Änderung der Quote für die Vereinigte Republik Tansania CoP12 Dok. 23.1.2 Zusammenfassung: Gegenstand ist eine Verdoppelung der Quote für Jagdtrophäen und Häute zur persönlichen Verwendung von 250 auf 500. Anmerkung: Die Indizien sprechen dafür, dass der Leopard in den meisten subsaharischen Ländern Afrikas nicht mehr vom Aussterben bedroht ist und dass die Art eigentlich nur noch in Anhang I aufgelistet bleibt, weil die Vertragsparteien den kommerziellen Handel nicht wieder zulassen wollen. Die derzeitige Quote geht auf die CoP 5 zurück. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Vorschlag unterstützen. 23.2. Markhor CoP12 Dok. 23.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 24. Ausfuhr von Vicunja-Wolle und -stoff CoP12 Dok. 24 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 25. Tiertransporte CoP12 Dok. 25 Zusammenfassung: Es liegt ein Bericht des Sekretariats über die bisher von der Arbeitsgruppe Transport des Tierausschusses geleistete Arbeit vor. Er umfasst einen Beschlussentwurf, der vorsieht, dass der Tierausschuss die IATA-Leitlinien weiter ergänzen und der CoP13 Bericht erstatten sollte. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Beschlussentwurf befürworten. Allgemeine Fragen der Einhaltung des Übereinkommens 26. Einhaltung des Übereinkommens CoP12 Dok. 26 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 27. Fragen der Durchsetzung CoP12 Dok. 27 Zusammenfassung: Es liegt ein Bericht des Sekretariats über Fragen der Durchsetzung vor. Er umfasst einen Beschlussentwurf, der die Einberufung einer Sondersitzung von Experten für die Durchsetzung vorsieht, die der CoP13 Bericht erstatten sollen. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und den Beschlussentwurf im Grundsatz befürworten. 28. Einzelstaatliche Vorschriften für die Anwendung des Übereinkommens CoP12 Dok. 28 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 29. Überprüfung der Echtheit und Glaubwürdigkeit von CITES-Genehmigungen und -Bescheinigungen (Chile) CoP12 Dok. 29 Zusammenfassung: Dieser Vorschlag sieht die Verwendung des Internets zur Überprüfung von Genehmigungen und Bescheinigungen vor. Anmerkung: Beabsichtigt wird die Bekämpfung der Dokumentenfälschung, doch müssen die Risiken des Vorschlags und die Durchführbarkeit in Entwicklungsländern noch eingehender untersucht werden. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte den Entschließungsentwurf unterstützen, wenn er so umformuliert wird, dass ein stärker stufenweiser Ansatz vorgesehen wird - d.h. dass sich zunächst der Ständige Ausschuss mit der Angelegenheit befasst. 30. Durchführung von CITES in der Europäischen Gemeinschaft (Dänemark) CoP12 Dok. 30 Zusammenfassung: Die vorliegende Unterlage enthält einen Vorschlag des Vorsitzes im Namen der Gemeinschaft, der die Aufhebung der Entschließungen Conf. 6.5 (Rev.) und 8.2 (Rev.) hinsichtlich der Durchführung von CITES in der Europäischen Gemeinschaft vorsieht. Er beruht darauf, dass die Gemeinschaft seit Verabschiedung dieser Entschließungen umfassende Bestimmungen zur Anwendung von CITES erlassen hat und alle Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Er umfasst einen Beschlussentwurf, in dem alle Vertragsparteien, die die Änderung von Gaborone noch nicht ratifiziert haben, aufgefordert werden, dies bis zur CoP13 zu tun. Anmerkungen: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte den Vorschlag unterstützen. Fragen des Handels mit Tier- und Pflanzenarten und deren Erhaltung 31. Handel mit Bären CoP12 Dok. 31 Zusammenfassung: Vorgelegt wurde ein Bericht über die auf der CoP11 gefassten Beschlüsse zum Handel mit Bären. Anmerkung: Die meisten behandelten Probleme betreffen nicht nur Bären, sie zeigen, was eine richtige Erhaltungspraxis auf breiter Basis umfassen sollte. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und der Aufhebung der einschlägigen Beschlüsse zustimmen. 32. Erhaltung des Leoparden, Schneeleoparden und des Nebelparders (Indien) CoP12 Dok. 32 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 33. Erhaltung und Handel mit Tigern CoP12 Dok. 33 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 34. Erhaltung und Handel mit Elefanten 34.1. Illegaler Handel mit Elfenbein und sonstiger Elefantenhandel CoP12 Dok. 34.1 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 34.2. Illegale Elefantenjagd CoP12 Dok. 34.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 34.3. Änderung der Entschließung Conf. 10.10 (Rev.) über den Handel mit Elefanten (Indien, Kenia) CoP12 Dok. 34.3 Zusammenfassung: Dieser Änderungsentwurf sieht vor, dass Informationssysteme eingerichtet werden sollen, die die Touristen über die rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf von Elfenbein in Arealstaaten aufklären. Auch soll der Ständige Ausschuss auf jeder Sitzung über den Fortschritt beim Aufbau des Informationssystems ETIS informiert werden. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft kann diesen Änderungsvorschlag unterstützen. 35. Erhaltung und Handel mit Nashörnern CoP12 Dok. 35 Zusammenfassung: Vorgelegt wurde ein Bericht über die derzeit laufende Durchführung der Entschließung Conf. 9.14 (Rev) zu diesem Thema. Anmerkung: Die Berichterstattung der Arealstaaten lässt zu wünschen übrig, und bei vielen der geforderten Maßnahmen handelt es sich eigentlich lediglich um eine vernünftige Erhaltungspraxis. Der Nutzen der Entschließung wird vom Sekretariat in Frage gestellt. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und die Aufhebung der Entschließung unterstützen, vorausgesetzt, es wird klargestellt, dass dadurch die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt werden. 36. Erhaltung und Handel mit Moschustieren CoP12 Dok. 36 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 37. Erhaltung und Handel mit der Tibetantilope CoP12 Dok. 37 Zusammenfassung: Vorgelegt wurde ein Bericht über die Durchführung der Entschließung Conf. 11.8 zu diesem Thema. Anmerkung: In dieser Sache wurden gute Fortschritte erzielt. Das Sekretariat empfiehlt jedoch geringfügige Änderungen an der Entschließung, um allgemeine CITES-Pflichten auszuschließen und den Inhalt auf Fragen zu beschränken, die für diese Art spezifisch sind. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und die Änderungen unterstützen. 38. Beschränkter Handel mit bestimmten Arten häufig vorkommender Waltiere (Japan) CoP12 Dok. 38 Zusammenfassung: Mit diesem Entschließungsentwurf soll die Entschließung Conf. 11.4 aufgehoben werden. Anmerkung: Dieser Tagesordnungspunkt ist im Zusammenhang mit Punkt 16 d) i) zu betrachten. Meinungsverschiedenheiten über die Wirksamkeit der Tätigkeit der IWC oder sonstiges sollten nicht im Rahmen von CITES ausgetragen werden. Die Gegebenheiten haben sich seit der Annahme der Entschließung Conf. 11.4 nicht wesentlich geändert. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte sich um den Rückzug dieses Entschließungsentwurfs und des Entwurfs, auf den sich Tagesordnungspunkt 16 d) i) bezieht, bemühen. 39. Erhaltung und Handel mit Süßwasserschildkröten CoP12 Dok. 39 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 40. Erhaltung der Spaltenschildkröte Malacochersus tornieri (Kenia) CoP12 Dok. 40 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf sieht strengere Regeln für die Züchtung dieser Art auf Farmen vor. Anmerkung: Eine Entschließung der Konferenz zu diesem Thema ist unnötig, und der Entwurf beruht auf veralteten Daten. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte andere Wege zur Lösung dieses Problems unterstützen, wie z. B. den "Significant Trade Process" (Signifikantes Ausmaß des Handels). 41. Erhaltung von Haien: 41.1. Erhaltung und Management von Haien (Australien) CoP12 Dok. 41.1 41.2. Erhaltung und Handel mit Haien (Ecuador) CoP12 Dok. 41.2 Zusammenfassung: Beide Entschließungsentwürfe haben den mangelnden Fortschritt bei der Umsetzung des FAO-Aktionsplans für Haifische (FAO-IPOA-Sharks) zum Gegenstand. Anmerkung: Die australische Unterlage ist ausführlicher, enthält jedoch einige Wendungen, die als provokativ gesehen werden könnten. Die Unterlage von Ecuador ist in der derzeitigen Fassung ausgewogener. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte die Unterlage Ecuadors gegebenenfalls mit Änderungen unterstützen. 42. Erhaltung von Stören und Kennzeichnung von Kaviar: 42.1. Durchführung der Entschließung Conf. 10.12 (Rev.) zur Erhaltung von Stören CoP12 Dok. 42.1 42.2. Konsolidierung der Entschließungen über Störe und Handel mit Kaviar CoP12 Dok. 42.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 43. Erhaltung von Seepferdchen und anderen Tieren der Familie der Pfeifenfische (Syngnathidae) CoP12 Dok. 43 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 44. Erhaltung und Handel mit Arten des Dissostichus (Australien) CoP12 Dok. 44 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf soll den Vorschlag der Aufnahme dieser Art in das Verzeichnis ergänzen, indem sichergestellt wird, dass bei der CCAMLR-Dokumentation davon ausgegangen werden kann, dass die mit der Aufnahme verbundenen rechtlichen Voraussetzungen erfuellt sind, und indem die Vertragsparteinen aufgefordert werden, das CCAMLR-Sekretariat zu konsultieren, bevor eine Bescheinigung über die Einbringung aus dem Meer ausgestellt wird. Anmerkung: Dieser Entschließungsentwurf muss im Lichte des Standpunkts der Gemeinschaft zum Vorschlag über die Aufnahme in das Verzeichnis betrachtet werden. Eine Aufnahme in das CITES-Verzeichnis kann nur dann Wirkung zeigen, wenn diese (z. B. durch eine Anmerkung oder eine begleitende Entschließung) an die Auflage gebunden ist, dass die CITES-Vertragsparteien, die mit Dissostichus handeln, das Fangdokumentationssystem der CCAMLR anwenden, wenn sie eine auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahme abgeben, wie sie unter CITES erforderlich ist. Ansonsten bleibt die in Unterlage 16.1 enthaltene Entschließung - gegebenenfalls mit Änderungen - die bevorzugte Option. Ergebnis: Die Gemeinschaft kann diesen Entschließungsentwurf und den Vorschlag der Aufnahme ins Verzeichnis nicht unterstützen, es sei denn, sie werden so geändert, dass die oben genannte Bedingung erfuellt ist. 45. Handel mit Seegurken der Familien der Holothuridae und Stichopodidae (Vereinigte Staaten) CoP12 Dok. 45 Zusammenfassung: Diese Unterlage befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung und der nachhaltigen Bewirtschaft dieser Gruppe. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diese Unterlage zur Kenntnis nehmen. 46. Biologischer Status und Handelsstatus von Harpagophytum CoP12 Dok. 46 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 47. Erhaltung von Swietenia macrophylla: Bericht der Arbeitsgruppe Mahagoni CoP12 Dok. 47 Zusammenfassung: Dieser Bericht enthält verschiedene Empfehlungen in erster Linie für die Arealstaaten. Anmerkung: Die Empfehlungen haben gewisse geringfügige Auswirkungen auf Fragen der Durchsetzung in Einfuhrländern. Die Probleme mit dem Mahagonihandel sollten jedoch besser durch die Aufnahme in den Anhang II behandelt werden. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, die Empfehlungen unterstützen und auf eine Aufnahme in den Anhang II drängen. 48. Durchführung der Entschließung CONF. 8.9 (REV.) über den Handel mit der freien Natur entnommenen Exemplaren der Arten des Anhangs II 48.1. Änderung der Entschließung Conf. 8.9 (Rev.) CoP12 Dok. 48.1 Zusammenfassung: Zwar lag zum 31. Juli die Unterlage zu diesem Tagungsordnungspunkt nicht vor, doch wird ein neuer Entschießungsentwurf erwartet, mit dem der "Significant Trade Process" flexibler und transparenter gestaltet werden soll. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Wirksamkeit des "Significant Trade Process" unterstützen. 48.2. Saiga tatarica: Zusammenfassung des durch CITES finanzierten Workshops in Kalmykia im Mai 2002 und Vorlage des Entwurfs für den Erhaltungs-Aktionsplan (Vereinigte Staaten) CoP12 Dok. 48.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 49. Einzelstaatliche Ausfuhrquoten für Arten des Anhangs II: Die wissenschaftliche Grundlage für die Festlegung und Anwendung von Quoten (Vereinigte Staaten) CoP12 Dok. 49 Zusammenfassung: Es liegt ein Diskussionspapier zu den Schwierigkeiten bei der Anwendung der Quotenregelung vor. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diese Unterlage befürworten und zusätzliche Bemerkungen machen. Fragen der Handelsbeschränkung und Kennzeichnung 50. Verwaltung von Ausfuhrquoten 50.1. Verbesserung der Verwaltung jährlicher Ausfuhrquoten und Änderung der Entschließung Conf. 10.2 (Rev.) Anhang 1 über Genehmigungen und Bescheinigungen (Deutschland) CoP12 Dok. 50.1 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf, den Deutschland im Namen der Europäischen Gemeinschaft vorgelegt hat, soll die Transparenz der Bestimmungen über Ausfuhrquoten verbessern helfen. Anmerkungen: Verschiedene Probleme mit geltenden Bestimmungen, wie die nicht fristgerechte Meldung von Quoten, die Übertragung von nicht genutzten Anteilen aus dem Vorjahr usw. werden in diesem Entschließungsentwurf behandelt. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Entschließungsentwurf befürworten. 50.2. Anwendung und Überwachung von einzelstaatlichen Ausfuhrquoten für Arten des Anhangs II des Übereinkommens (Vereinigte Staaten von Amerika) CoP12 Dok. 50.2 Zusammenfassung: Der Beschlussentwurf hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema zum Gegenstand, die außerhalb der Tagungsperioden zusammentreten soll. Anmerkung: Der in Unterlage 50.1 enthaltene Entschließungsentwurf befasst sich mit diesem Problem und macht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe überfluessig. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte sich für den Rückzug dieses Entschließungsentwurfs einsetzen. 51. Handel mit zeitempfindlichen biologischen Proben CoP12 Dok. 51 Zusammenfassung: Die Unterlage zu diesem Punkt liegt noch nicht vor. Es gilt jedoch als vereinbart, dass die Unterlage Vorschläge für ein Eilverfahren für solche Proben in Fällen enthalten wird, in denen keine Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes bestehen. Anmerkung: Die Mitgliedstaaten hatten sich bei der Vorbereitung der CoP mit diesem Thema befasst, es wurde jedoch vereinbart, die Vorschläge des Sekretariats abzuwarten. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für solche Proben unterstützen. 52. Transport von Probensammlungen 52.1. Transport von Reptilienhautproben und von Produkten, die solche enthalten CoP12 Dok. 52.1 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 52.2. Bescheinigungen für den Transport von Probensammlungen, die unter ein Carnet ATA oder TIR fallen und mit Teilen oder Derivaten von Arten der Anhänge II und III hergestellt sind (Italien, Schweiz) CoP12 Dok. 52.2 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf, den Italien im Namen der Gemeinschaft und der Schweiz vorgelegt hat, betrifft Exemplare, die zu Wanderausstellungen gehören. Anmerkungen: Durch die Verwendung von ATA oder TIR können die Verfahren für solche Arten vereinfacht und das Betrugsrisiko kann vermindert werden. Die Bestimmungen der einschlägigen Übereinkommen müssen jedoch geändert werden. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Entschließungsentwurf unterstützen. 53. Handelsregelungen für Holzarten CoP12 Dok. 53 Zusammenfassung: Es liegt ein Bericht vor über einen Beschluss der CoP11, wonach das Sekretariat den Nutzen verschiedener forstwirtschaftlicher Verfahren hinsichtlich von CITES-Bestimmungen über Kulturen, künstliche Vermehrung und Quoten für Holzarten überprüfen soll. Anmerkung: Auf der Grundlage der Arbeiten des Sekretariats überprüft der Pflanzenausschuss derzeit die Verwendung von Quellencodes für Holzarten. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und der Aufhebung des Beschlusses zustimmen. Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel 54. Persönliche Gebrauchsgegenstände 54.1. Handel mit persönlichen Gebrauchsgegenständen CoP12 Dok. 54.1 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 54.2. Persönliche Gebrauchsgegenstände aus Krokodilleder (Venezuela) CoP12 Dok. 54.2 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf sieht eine Ausnahmeregelung für höchstens 8 Krokodilledergüter aus Arten des Anhangs II oder gezüchteten Arten des Anhangs I, die als persönliche Gebrauchsgegenstände gelten, vor. Anmerkung: Zu prüfen ist, ob Schlupflöcher vorhanden sind, doch sind im Grundsatz keine Einwände zu erheben. Ähnliche Vorschläge für andere Artengruppen sollten künftig von Fall zu Fall geprüft werden. Ergebnis: Die Gemeinschaft könnte einen geänderten Entwurf unterstützen. 55. Zucht von Anhang-I-Arten in der Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken 55.1. Änderung der Entschließungen Conf. 8.15 und Conf. 11.14 über Leitlinien für ein Verfahren zur Registrierung und Überwachung von Zuchtunternehmen für Anhang-I-Tierarten zu kommerziellen Zwecken CoP12 Dok. 55.1 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 55.2. Anträge auf Registrierung von Zuchtunternehmen für Anhang-I-Arten zu kommerziellen Zwecken CoP12 Dok. 55.2 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkungen: Ergebnis: 56. Nicht kommerzielle Leihgabe, Schenkung oder Austausch von Museums- und Herbariumexemplaren (Vereinigte Staaten von Amerika)CoP12 Dok. 56 Zusammenfassung: Es handelt sich um ein Diskussionspapier zu den Schwierigkeiten bei der Anwendung von Ausnahmebestimmungen. Anmerkung: Viele wissenschaftliche Einrichtungen der Gemeinschaft profitieren von dieser Ausnahmeregelung, andere Vertragsparteien haben jedoch aufgrund uneinheitlicher Anwendung Schwierigkeiten gehabt. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte den Inhalt dieser Unterlage zur Kenntnis nehmen und mit anderen Vertragsparteien Informationen über aufgetretene Schwierigkeiten austauschen. 57. Wanderausstellungen mit lebenden Tieren (Russische Föderation)CoP12 Dok. 57 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf zielt auf die Ausweitung der geltenden Bestimmungen (in Conf. Res. 8.16) auf sämtliche lebende Tiere in Wanderausstellungen ab, womit nicht wie bisher nur Exemplare aus der Zeit vor dem Übereinkommen oder in Gefangenschaft geborene Tiere darunter fallen sollen. Anmerkung: Die Kernfrage ist die Verwendung von in Gefangenschaft geborenen Tieren des Anhangs I der ersten Generation (insbesondere indische Elefanten) zu kommerziellen Zwecken. Der Entwurf sieht keinen Mechanismus vor, mit dem die Umgehung der Bestimmungen für in Gefangenschaft geborene Tiere und für kommerzielle Transaktionen mit solchen Arten ausgeschlossen werden kann. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Entschließungsentwurf nicht unterstützen. Änderung der Anhänge 58. Kriterien für die Änderung der Anhänge I und II CoP12 Dok. 58 Zusammenfassung: Es gilt als vereinbart, dass die Vertragsparteien gefragt werden, ob sie einem von einer Mehrheit der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Text zustimmen oder sich dem Standpunkt des Vorsitzes des Pflanzenausschusses anschließen, dass dies noch eingehender erörtert werden muss. Anmerkungen: Zwar ist der Textentwurf der Arbeitsgruppe ein ansehnliches Ergebnis, doch ist dieser Punkt heikel und sollte weiter behandelt werden, wenn dadurch Zustimmung auf breiterer Basis erzielt werden kann. Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft sollte einen Beschluss der Konferenz unterstützen, mit dem das Mandat der Arbeitsgruppe erweitert und präzisiert wird und mit dem die Arbeit im Lichte des vorliegenden Entwurfs weitergebracht wird. 59. Änderung der Anhänge in Bezug auf Populationen CoP12 Dok. 59 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 60. Anmerkungen für Heilplfanzen in den Anhängen CoP12 Dok. 60 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: Andere Themen und Fragen 61. Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Untersuchung einschlägiger Aspekte der Anwendung von CITES auf Meerestiere (Chile) CoP12 Dok. 61 Zusammenfassung: Mit diesem Entschließungsentwurf soll eine Arbeitsgruppe für im Meer lebende Arten eingerichtet werden. Anmerkung: Die Tätigkeit der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe würde sich erheblich mit dem Mandat der Arbeitsgruppe Kriterien überschneiden. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte sich dafür einsetzen, dass die Arbeitsgruppe Kriterien ersucht wird, sich mit diesem Problem zu befassen. 62. Fleisch von wildlebenden Tieren CoP12 Dok. 62 Zusammenfassung: Vorgelegt wurde ein Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Fleisch von wildlebenden Tieren". Anmerkung: Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Gruppe wesentlich zur Verbesserung der Kommunikation und Koordinierung zwischen den Ländern beigetragen hat, die von diesem Handel betroffen sind, und empfiehlt, dass sie bis zur CoP 13 mit externen Mitteln weiterarbeiten soll. Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verlängerung des Mandats der Gruppe unterstützen, sie sollte jedoch dabei sicherstellen, dass sie eng mit der Liaisongruppe des CBD in dieser Frage zusammenarbeitet. 63. Rettung von auf Menschen angewiesenen Affen aus Kriegsgebieten (Kenia) CoP12 Dok. 63 Zusammenfassung: Dieser Entschließungsentwurf zielt auf die Abschaffung der Genehmigungsanforderungen unter bestimmten Umständen ab. Anmerkung: Die hier aufgeworfenen Fragen sind nicht affenspezifisch und die Notlage anderer vom Menschen abhängiger Tiere sollte ebenfalls betrachtet werden. Ergebnis: Die Gemeinschaft hat Verständnis für das Ziel dieses Entschließungsentwurfs, sie ist aber der Meinung, dass die zugrundeliegenden Grundsätze klargestellt werden müssen. 64. Handel mit traditionellen Arzneimitteln CoP12 Dok. 64 Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkung: Ergebnis: 65. Material für die Öffentlichkeitsarbeit CoP12 Dok. 65 Zusammenfassung: Vorgelegt wurde ein Bericht über die Umsetzung des Beschlusses 11.131 des Sekretariats zu diesem Thema. Anmerkung: Ergebnis: Die Gemeinschaft sollte diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II 66. Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II CoP12 Dok. 66 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Schlussfolgerung der Sitzung 67. Festlegung des Termins und des Ortes für die nächste reguläre Vertragsstaatenkonferenz (Keine Unterlage) Zusammenfassung: zum 31. Juli 2002 lag keine Unterlage vor. Anmerkungen: Schlussfolgerung: Die Gemeinschaft soll die Bewerbung eines Mitgliedstaates, der die nächste Konferenz austragen möchte, unterstützen und zu vermeiden suchen, dass zwei oder mehrere Mitgliedstaaten miteinander in dieser Frage konkurrieren. 68. Abschließende Bemerkungen (Keine Unterlage)