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Document 52001AE1493

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen betreffend Einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union"

ABl. C 48 vom 21.2.2002, p. 109–112 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AE1493

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen betreffend Einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union"

Amtsblatt Nr. C 048 vom 21/02/2002 S. 0109 - 0112


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen betreffend 'Einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union'"

(2002/C 48/25)

Die Kommission beschloss am 29. Juni 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss bestellt Herrn Gafo Fernández zum Hauptberichterstatter für diese Stellungnahme.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 386. Plenartagung (Sitzung vom 29. November 2001) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt das Ziel der Kommission, einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union zu schaffen, um auf diesem Weg zur Festlegung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie in diesem Bereich zu gelangen, die der Rolle, die sämtlichen Organen und Institutionen der Gemeinschaft hierbei zukommt, Rechnung trägt.

1.2. Im Rahmen der Entwicklung einer informierten Debatte über die Zukunft Europas - so wie sie das Weißbuch zur "Governance" darstellt - ist eindeutig eine gewisse Vorplanung erforderlich, um die Bürger zu sensibilisieren und auf aktive und positive Weise einzubinden. Dies erscheint umso offensichtlicher bei unvorhergesehenen Ereignissen, die die Maßnahmen der Gemeinschaft berühren: So ist es im Fall einer Lebensmittelkrise notwendig, die Bürger auf transparente und strukturierte Weise zu informieren. Dazu zählt die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie mit festgelegten "individualisierten Kommunikationszielen", für die die geeigneten Medien und Botschaften gewählt werden. Dank einer solchen Kommunikationsstrategie ist es auch möglich, besser auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren, in denen den Bürgern die Dimension der Maßnahmen und Tätigkeiten der Europäischen Union vermittelt werden muss.

1.3. Der Ausschuss ist bereit, sich in dieser Richtung zu engagieren, indem er - neben seiner beratenden Funktion gegenüber den Gemeinschaftsorganen - seine besondere Stellung geltend macht, die die der anderen europäischen Institutionen ergänzt. Als einzige Versammlung auf Gemeinschaftsebene, die weder direkt noch indirekt an politische Parteien gebunden ist, kann der Europäische WSA zur Verwirklichung des angestrebten Ziels:

- als Verbindungsstelle für die Organisationen der Zivilgesellschaft der Mitgliedstaaten fungieren;

- zur Strukturierung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft ("institutional building") in Drittstaaten/Gebieten außerhalb der EU, insbesondere in den Beitrittsländern beitragen;

- die zu übermittelnde Botschaft, wie dies in der Mitteilung vorgesehen ist, den Besonderheiten der betreffenden Zielgruppe und der Vielfalt der im WSA vertretenen Ansprechpartner anpassen.

Diese Grundzüge stehen auch im Einklang mit dem unlängst unterzeichneten Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Ausschuss.

1.4. Der Ausschuss macht auch darauf aufmerksam, dass er für seinen Bereich einen Kommunikationsstrategie-Plan ausgearbeitet hat, der sich in zahlreichen Punkten mit den in der hier erörterten Mitteilung vorgesehenen Leitlinien deckt. So ist insbesondere die von der Kommission angestrebte interinstitutionelle Zusammenarbeit eines der wesentlichen Ziele des Kommunikationsstrategie-Plans des Ausschusses. Der vorgenannte Kommunikationsstrategie-Plan, den der Ausschuss in Eigeninitiative ausgearbeitet hat, ist somit bereits jetzt ein effizientes operatives Mittel, um den Erwartungen der Mitteilung der Kommission gerecht zu werden, sofern entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden.

1.5. Der Ausschuss bedauert, dass die Mitteilung, die sich an sämtliche Gemeinschaftsinstitutionen richtet, de facto vor allem das Europäische Parlament und die Kommission berücksichtigt, obwohl mehrfach auf die Integrität und Verantwortlichkeit der einzelnen Organe abgehoben wird. Eine echte "Neuordnung" der Informations- und Kommunikationspolitik müsste daher über die seit Jahren mit bekanntermaßen enttäuschenden Ergebnissen angewandten Konzepte hinausgehen; neue, innovative und komplementäre Beiträge, die auch die weniger bedeutenden Gemeinschaftsorgane und -institutionen in vielen Fällen zu den von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen einbringen könnten, müssten breiteren Raum einnehmen. In diese Überlegungen könnte auch die Rolle, die der Rat der Europäischen Union spielen muss, einbezogen werden.

Der Ausschuss, der an sämtlichen Maßnahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit, die derzeit verstärkt werden, aktiv mitwirkt, fordert daher, in sämtliche in der Mitteilung vorgesehenen interinstitutionellen Strukturen eingebunden und insbesondere an den Arbeiten der Interinstitutionellen Gruppe Information (IGI) beteiligt zu werden.

2. Besondere Bemerkungen

2.1. Ein bürgernahes Europa

Der Ausschuss muss als wesentliches Element der geplanten Strategie seinen Auftrag und seine Fähigkeit geltend machen, als Verbindungsstelle und Vermittler zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen und den Organisationen der Zivilgesellschaft, zu denen wir regelmäßige und feste Beziehungen unterhalten, zu fungieren, um über diese die Bürger zu erreichen.

Diese Rolle, auf die der WSA seit der Unterzeichnung des Vertrags von Nizza noch nachdrücklicher pochen kann, sollte von den anderen Institutionen im Zuge der Umsetzung einer gemeinsamen Informations- und Kommunikationsstrategie anerkannt, herausgestellt und gefördert werden.

Darüber hinaus wäre es notwendig, in der Strategie die unterschiedlichen Gruppen von Bürgern, an die sich die Information richtet, herauszustellen und diese Information den spezifischen Bedürfnissen der Gruppen anzupassen. In dieser Hinsicht kann der Ausschuss ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

2.2. Verantwortlichkeit und Integrität der Organe

Der Ausschuss kann aufgrund seiner besonderen Position - d. h. einer Nähe zu den wirtschaftlichen und sozialen Kreisen und auch den Bürgern, die keine andere Gemeinschaftsinstitution vorzuweisen hat - bei einem interinstitutionellen Ansatz einen unverzichtbaren zusätzlichen Nutzen erbringen.

Der WSA hat die Absicht, zu einer neuen und starken Identität zu gelangen, indem er die aus dieser Zusammenarbeit erwachsenden Synergien nutzt: es geht darum, Spezifizität und Komplementarität der Botschaften miteinander zu verbinden.

2.3. Die Interinstitutionelle Gruppe Information und das Beratende Gremium für Information und Kommunikation

Hinsichtlich der Zusammensetzung der Interinstitutionellen Gruppe ist sicherlich eine Erweiterung notwendig, zum einen weil dadurch der Sachverstand und die Fähigkeit, den Bürger zu erreichen, die der Ausschuss beisteuern kann, stärker genutzt werden könnten, zum andern weil nicht sehr wahrscheinlich ist, dass diejenigen Institutionen, die nicht vertreten sind, dies verständnisvoll hinnehmen und sich mit dem begnügen werden, was in der Mitteilung vorgeschlagen wird, nämlich "die Beschlüsse und Empfehlungen der IGI ... zur Kenntnis" zu nehmen.

Aus diesen Gründen muss der Ausschuss einen Sitz in dieser Gruppe haben wie im Übrigen auch in dem im letzten Absatz von Ziffer I.1.2 auf Seite 9 genannten Beratenden Gremium für Information und Kommunikation.

2.4. Zusammenarbeit vor Ort - Vertretungen und Außenbüros

Der WSA verfügt zwar über keine derartigen Strukturen, unterhält aber einen intensiven und ständigen Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft in den Drittländern und während der letzten Jahre insbesondere auch in den Beitrittsländern (Institutional Building).

Diese Aktivitäten des WSA könnten seitens der Vertretungen und Außenbüros nicht nur der Kommission, sondern auch des EP sehr viel stärker zur Kenntnis genommen und unterstützt werden. Da die Kommission eine Revision der Aufgabenbereiche dieser Büros beabsichtigt, wird vorgeschlagen, diese zu beauftragen (und nicht nur aufzufordern):

- die Veröffentlichungen des WSA zu verbreiten;

- an den Veranstaltungen des WSA in den betreffenden Ländern aktiv mitzuwirken;

- die Mitglieder und Beamten des WSA, die sich zur Vorbereitung dieser Veranstaltungen in den betreffenden Ländern aufhalten, aktiv zu unterstützen;

- einen Ansprechpartner für die gemeinsamen Aktivitäten mit dem WSA zu benennen.

2.5. Andere Organe und Einrichtungen

In diesem Abschnitt sollte in angemessenerem Umfang auf den WSA (und den AdR) eingegangen werden. Desgleichen ist darauf hinzuweisen, dass das am 24. September 2001 unterzeichnete Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem WSA und der Kommission im zweiten Absatz dieses Abschnitts der Mitteilung zu einer "Gemeinsamen Erklärung" wird.

Die Kommission spricht die Klärung der Rolle der einzelnen Institutionen an. Es ist wichtig, dass die Rolle des WSA von den anderen Institutionen bei der Darlegung des Beschlussfassungsprozesses präzisiert wird. Der WSA kann schon allein durch seine Unabhängigkeit und seine - durch seine spezifische Funktion bedingte - Nähe zu den Gegebenheiten vor Ort und zu den Bürgern zu der Annäherung zwischen den europäischen Bürgern und den Gemeinschaftsinstitutionen beitragen, die die Kommission so sehr wünscht.

2.6. Mitgliedstaaten und nationale Institutionen: Parlamente und Wirtschafts- und Sozialräte

Der WSA sollte an dem gemeinsamen Vorgehen mit den staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten (S. 13 vierter Absatz) beteiligt werden. Der WSA könnte insbesondere im Rahmen der Arbeits- und Austauschbeziehungen, die er zu den nationalen und regionalen Wirtschafts- und Sozialräten unterhält, die Initiative für derartige gemeinsame Aktionen ergreifen, und als Verbindungsstelle auch zu den nationalen Parlamenten dienen.

2.7. Externalisierungsmöglichkeiten

Die Idee, ein interinstitutionelles Informationszentrum zu errichten, ist insofern interessant, als dieses zum Bündeln von Ressourcen und Kompetenzen dienen, dabei aber enge Beziehungen zu den verschiedenen Institutionen unterhalten könnte; dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, in vollem Maße den Besonderheiten der einzelnen Institutionen Rechnung zu tragen, dabei aber die Frage der Kommunikation und Information unabhängig und vor allem auch so professionell wie möglich anzugehen und dabei schließlich auch die menschliche Dimension zu gewährleisten (einfache Sprache, klare Aussagen, Eingehen auf die Anliegen etc.), an der es in den Augen der europäischen Bürger so sehr mangelt.

Die Externalisierung bietet die Möglichkeit, mit den Gegebenheiten des Marktes und den aktuellen Trends in Fühlung zu bleiben und eine Beschränkung auf zu starre und zu stark administrative Mitteilungen zu vermeiden. Eine derartige Lösung könnte sich daher als eine Garantie für Kreativität und Originalität bei der Formulierung der Botschaften und der Präsentation der Institutionen erweisen.

Diese Initiative ist für den WSA von Interesse. Er müsste an den Vorarbeiten für die eventuelle Errichtung eines derartigen Zentrums beteiligt werden.

2.8. Folgemaßnahmen

Als Reaktion auf den Appell der Kommission (letzter Absatz) sollte der Ausschuss die Rolle herausstellen, die seine Mitglieder in den Mitgliedstaaten über die Organisationen, denen sie angehören, spielen können. Auf diese Weise kann, wie von der Europäischen Kommission gewünscht, vorrangig auf die Meinungsbildner und Multiplikatoren in jedem Mitgliedstaat Einfluss ausgeübt werden.

- Die Ausschussmitglieder haben selbst eine Multiplikatorfunktion, da sie auch eine Informationstätigkeit gegenüber ihren Organisationen sowie gegenüber ihren Ansprechpartnern auf sämtlichen Ebenen wahrnehmen.

- Die Beziehungen zu den nationalen und regionalen Wirtschafts- und Sozialräten sind überaus wichtig, da auch sie nicht zu vernachlässigende Multiplikatoren sind. Grundsätzlich gilt, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht durch eine "Abgrenzung von Revieren" behindert werden darf.

3. Bemerkungen zum Anhang der Mitteilung

3.1. Vorrangige Informationsmaßnahmen - PRINCE-Programm

Der Ausschuss hatte seinerzeit (1996-1997) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments an den Informationskampagnen insbesondere zum Euro mitgewirkt. Falls das Programm für vorrangige Informationsmaßnahmen weitergeführt werden soll, würde sich der WSA gerne erneut an PRINCE beteiligen.

3.2. Informationsstellen und Netze

Info-Points Europe (139), Foren für den ländlichen Raum (130) und Foren für die zukunftsfähige Stadtentwicklung (19): Der Ausschuss sollte diese Zentren systematisch mit Informationen versorgen.

Es reicht nicht aus, derartige Kontakte lediglich zu den großen Informationszentren zu unterhalten, sondern es müssen auch die Verbindungsstellen auf regionaler und lokaler Ebene erreicht werden. Hierzu zählen die nicht von der Kommission finanzierten Netze (öffentliche Bibliotheken, Kommunalbehörden, Handelskammern etc.) sowie die Europäischen Dokumentationszentrem (EDZ), die FIME (Internationale Föderation der Europahäuser) und die Gruppen von Referenten Team Europa und Groupeuro.

3.3. Der Server EUROPA

Der WSA ist im interinstitutionellen Internet-Redaktionsausschuss (CEIII) vertreten und war Gastgeber für mehrere von dessen Sitzungen.

Der WSA steht in unmittelbarer Verbindung mit EUROPA (Weitergabe von Informationen auf Gegenseitigkeit, Aktualisierung der Informationen und Links).

Bei der Weiterentwicklung von EUROPA zu einem Server "EUROPA II" und hin zu Konzepten wie e-Governance oder e-Commission müsste auch die Einbindung des WSA in diese künftigen Strukturen ermöglicht werden, möglicherweise unter dem Stichwort e-Consultation, wodurch eine feste Internetpräsenz nicht nur des Europäischen WSA im Besonderen, sondern auch der vergleichbaren beratenden Gremien im Allgemeinen gewährleistet wäre. In dieser Hinsicht sind CESlink und AICESIS Grundlagen, die unbedingt ausgebaut werden sollten.

3.4. Europa Direkt

Um die steigende Zahl der beim WSA in der Info-Mailbox (info@esc.eu.int) eingehenden E-Mails bewältigen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit Europa Direkt geboten. Zahlreiche Anfragen, die eigentlich für die Kommission bestimmt sind, werden versehentlich an den WSA gerichtet.

Auf diese Zunahme der E-Mail-Kontakte muss im Übrigen auch rasch und angemessen reagiert werden, um den Verhaltenskodex ("Netiquette") für die Bearbeitung von Anfragen per E-Mail einzuhalten: Übertragung der diesbezüglichen Zuständigkeiten auf spezielle Informationsdienste, Einsetzung von Teams, die sämtliche Sprachen - u. a. auch bestimmte mittel- und osteuropäische Sprachen - abdecken, für die Beantwortung der Fragen.

3.5. Besuche

Der WSA, der über ein Team von Referenten verfügt, das durch eine Reihe von Mitgliedern unterstützt wird, hat alljährlich rund 8000 Besucher zu Gast, die gebührend über die Tätigkeiten des Ausschusses, seine Rolle im Beschlussfassungsbeschluss der Gemeinschaft etc. informiert werden.

Es ist wichtig, dass die Verlautbarungen sämtlicher Institutionen sich inhaltlich decken und auf die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen im Interesse eines - klar und einfach dargelegten - transparenten, demokratischen und soliden europäischen Einigungswerks ausgerichtet sind. Hin und wieder erscheint es notwendig, diejenigen, die das Wort ergreifen, über die wesentlichen Aspekte des WSA zu informieren. Gibt es einen Schulungskurs für die Referenten?

Die Zusammenarbeit mit der Kommission und EUVP (European Union Visitors Program) ist jedoch sehr gut und sollte weiter intensiviert werden.

Brüssel, den 29. November 2001.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

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