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Document 32023R0455
Commission Implementing Regulation (EU) 2023/455 of 2 March 2023 correcting Regulation (EC) No 1480/2004 laying down specific rules concerning goods arriving from the areas not under the effective control of the Government of Cyprus in the areas in which the Government exercises effective control
Durchführungsverordnung (EU) 2023/455 der Kommission vom 2. März 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt
Durchführungsverordnung (EU) 2023/455 der Kommission vom 2. März 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt
C/2023/1361
ABl. L 67 vom 3.3.2023, p. 41–42
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
3.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 67/41 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/455 DER KOMMISSION
vom 2. März 2023
zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 12,
nach Konsultation des Ausschusses für die Trennungslinienverordnung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1166 der Kommission (2) wurden Artikel 3 Absatz 2 und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 (3) geändert. Mit der Änderung wurden versehentlich Verweise auf hofeigene Pflanzkartoffeln aus diesen Bestimmungen gestrichen, wodurch deren Anwendungsbereich geändert wurde. |
(2) |
Die Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 sollte daher entsprechend berichtigt werden. |
(3) |
Um den Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren und Rechtssicherheit in Bezug auf hofeigene Pflanzkartoffeln zu gewährleisten, sollte diese Verordnung umgehend in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 wird wie folgt berichtigt:
1. |
Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Im Fall von Kartoffeln prüfen die genannten Experten, ob die in der Sendung enthaltenen Kartoffeln unmittelbar aus Pflanzkartoffeln gezogen wurden, die in einem Mitgliedstaat oder in einem anderen Land zertifiziert wurden, aus dem die Einfuhr von zum Pflanzen bestimmten Kartoffeln in die Union nicht gemäß Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 verboten ist, oder aus hofeigenen Pflanzkartoffeln, die unter Aufsicht dieser Experten unmittelbar aus den in diesem Absatz genannten zertifizierten Pflanzkartoffeln erzeugt wurden.“ |
2. |
In Anhang III Nummer 10 erhält der fünfte Gedankenstrich folgende Fassung:
|
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. März 2023
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 128.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1166 der Kommission vom 6. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt (ABl. L 181 vom 7.7.2022, S. 11).
(3) Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission vom 10. August 2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt (ABl. L 272 vom 20.8.2004, S. 3).