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Document 32023D1074

    Beschluss (EU) 2023/1074 des Rates vom 25. Mai 2023 zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan und zur Änderung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits über den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen

    ST/8994/2023/INIT

    ABl. L 143 vom 2.6.2023, p. 127–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1074/oj

    2.6.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 143/127


    BESCHLUSS (EU) 2023/1074 DES RATES

    vom 25. Mai 2023

    zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan und zur Änderung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits über den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218, Absätze 3 und 4,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (im Folgenden „EPKA“) (1), wurde im Namen der Union durch den Beschluss (EU) 2020/244 des Rates (2) geschlossen und trat am 1. März 2020 vollständig in Kraft.

    (2)

    Titel III (Handel und Wirtschaft) des EPKA, der Bestimmungen über geografische Angaben enthält, wird seit dem 1. Mai 2016 vorläufig angewandt.

    (3)

    Gemäß dem EPKA sind die Vertragsparteien verpflichtet, spätestens sieben Jahre nach Beginn der Anwendung des Titels III des EPKA Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens über den Schutz geografischer Angaben in ihren jeweiligen Gebieten aufzunehmen.

    (4)

    Die Verhandlungen sollten daher im Hinblick auf den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan über über den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen aufgenommen werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan zur Änderung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits über den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen, aufzunehmen.

    (2)   Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum dieses Beschlusses aufgeführten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.

    Artikel 2

    Die Verhandlungen werden im Benehmen mit dem Ausschuss für Handelspolitik geführt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. FORSSELL


    (1)  ABl. L 29 vom 4.2.2016, S. 3.

    (2)  Beschluss (EU) 2020/244 des Rates vom 20. Januar 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 52 vom 25.2.2020, S. 1).


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