This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32022D1019
Council Decision (CFSP) 2022/1019 of 27 June 2022 amending Decision 2010/413/CFSP concerning restrictive measures against Iran
Beschluss (GASP) 2022/1019 des Rates vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Beschluss (GASP) 2022/1019 des Rates vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
ST/9860/2022/INIT
ABl. L 170 vom 28.6.2022, p. 78–82
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
28.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 170/78 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/1019 DES RATES
vom 27. Juni 2022
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen. |
(2) |
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft. |
(3) |
Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP beibehalten werden, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI jenes Beschlusses aufgeführt sind, und 17 Einträge in Anhang II sollten aktualisiert werden. |
(4) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2022
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. PANNIER-RUNACHER
(1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39).
ANHANG
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
|
2. |
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“:
|
3. |
Unter der Überschrift „II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
|
4. |
Unter der Überschrift „II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“:
|