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Document 32022D1015

    Beschluss (EU) 2022/1015 des Rates vom 21. Juni 2022 zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

    ST/9494/2022/INIT

    ABl. L 170 vom 28.6.2022, p. 72–72 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1015/oj

    28.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 170/72


    BESCHLUSS (EU) 2022/1015 DES RATES

    vom 21. Juni 2022

    zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

    gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

    auf Vorschlag der tschechischen Regierung,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

    (2)

    Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

    (3)

    Infolge des Ausscheidens von Herrn Petr HÝBLER ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

    (4)

    Die tschechische Regierung hat Herrn Jan GROLICH, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat (Zastupitel Jihomoravského kraje — Mitglied der Regionalversammlung der Region Südmähren), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen. —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Jan GROLICH, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat (Zastupitel Jihomoravského kraje — Mitglied der Regionalversammlung der Region Südmähren), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    C. BEAUNE


    (1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

    (2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).


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