This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32022D1015
Council Decision (EU) 2022/1015 of 21 June 2022 appointing an alternate member, proposed by the Czech Republic, of the Committee of the Regions
Beschluss (EU) 2022/1015 des Rates vom 21. Juni 2022 zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Beschluss (EU) 2022/1015 des Rates vom 21. Juni 2022 zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
ST/9494/2022/INIT
ABl. L 170 vom 28.6.2022, p. 72–72
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
28.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 170/72 |
BESCHLUSS (EU) 2022/1015 DES RATES
vom 21. Juni 2022
zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der tschechischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen. |
(3) |
Infolge des Ausscheidens von Herrn Petr HÝBLER ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Die tschechische Regierung hat Herrn Jan GROLICH, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat (Zastupitel Jihomoravského kraje — Mitglied der Regionalversammlung der Region Südmähren), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen. — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Jan GROLICH, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat (Zastupitel Jihomoravského kraje — Mitglied der Regionalversammlung der Region Südmähren), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. BEAUNE
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).