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Document 32021D0026
Council Decision (EU) 2021/26 of 12 January 2021 further extending the temporary derogation from the Council’s Rules of Procedure introduced by Decision (EU) 2020/430, and extended by Decisions (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970, (EU) 2020/1253 and (EU) 2020/1659, in view of the travel difficulties caused by the COVID-19 pandemic in the Union
Beschluss (EU) 2021/26 des Rates vom 12. Januar 2021 zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit den Beschlüssen (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970, (EU) 2020/1253 und (EU) 2020/1659 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen
Beschluss (EU) 2021/26 des Rates vom 12. Januar 2021 zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit den Beschlüssen (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970, (EU) 2020/1253 und (EU) 2020/1659 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen
ABl. L 11 vom 14.1.2021, p. 19–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 19/03/2021
14.1.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 11/19 |
BESCHLUSS (EU) 2021/26 DES RATES
vom 12. Januar 2021
zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit den Beschlüssen (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970, (EU) 2020/1253 und (EU) 2020/1659 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Beschluss (EU) 2020/430 des Rates (1) wurde eine einmonatige Ausnahme von Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Geschäftsordnung des Rates (2) für Beschlüsse zur Anwendung des gewöhnlichen schriftlichen Verfahrens eingeführt, die vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (AStV) gefasst werden. Diese Ausnahmeregelung war bis zum 23. April 2020 vorgesehen. |
(2) |
Der Beschluss (EU) 2020/430 bestimmt, dass der Rat den Beschluss verlängern kann, sofern die außergewöhnlichen Umstände es weiter rechtfertigen. Am 21. April 2020 verlängerte der Rat mit dem Beschluss (EU) 2020/556 (3) die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/430 um einen weiteren Zeitraum von einem Monat ab dem 23. April 2020. Diese Verlängerung der Ausnahmeregelung war bis zum 23. Mai 2020 vorgesehen. Am 20. Mai 2020 verlängerte der Rat mit dem Beschluss (EU) 2020/702 (4) die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/430 bis zum 10. Juli 2020. Am 3. Juli 2020 verlängerte der Rat mit dem Beschluss (EU) 2020/970 (5) die Ausnahmeregelung bis zum 10. September 2020. Am 4. September 2020 verlängerte der Rat mit dem Beschluss (EU) 2020/1253 (6) die Ausnahmeregelung bis zum 10. November 2020. Am 6. November 2020 verlängerte der Rat mit dem Beschluss (EU) 2020/1659 (7) die Ausnahmeregelung bis zum 15. Januar 2021. |
(3) |
Da die durch die COVID-19-Pandemie verursachten außergewöhnlichen Umstände andauern und die Mitgliedstaaten eine Reihe außerordentlicher Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten, ist es notwendig, die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/430, verlängert durch die Beschlüsse (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970, (EU) 2020/1253 und (EU) 2020/1659, um einen weiteren begrenzten Zeitraum bis zum 19. März 2021 zu verlängern — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/430, verlängert durch die Beschlüsse (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970, (EU) 2020/1253 und (EU) 2020/1659, wird bis zum 19. März 2021 verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 12. Januar 2021.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. P. ZACARIAS
(1) Beschluss (EU) 2020/430 des Rates vom 23. März 2020 über eine befristete Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 88 I vom 24.3.2020, S. 1).
(2) Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).
(3) Beschluss (EU) 2020/556 des Rates vom 21. April 2020 zur Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 128 I vom 23.4.2020, S. 1).
(4) Beschluss (EU) 2020/702 des Rates vom 20. Mai 2020 zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit dem Beschluss (EU) 2020/556 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 165 vom 27.5.2020, S. 38).
(5) Beschluss (EU) 2020/970 des Rates vom 3. Juli 2020 zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit den Beschlüssen (EU) 2020/556 und (EU) 2020/702 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 216 vom 7.7.2020, S. 1).
(6) Beschluss (EU) 2020/1253 des Rates vom 4. September 2020 zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit den Beschlüssen (EU) 2020/556, (EU) 2020/702 und (EU) 2020/970 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 294 vom 8.9.2020, S. 1).
(7) Beschluss (EU) 2020/1659 des Rates vom 6. November 2020 zur weiteren Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten und mit den Beschlüssen (EU) 2020/556, (EU) 2020/702, (EU) 2020/970 und (EU) 2020/1253 verlängerten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 376 vom 10.11.2020, S. 3).