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Document 32020B1876
Decision (EU) 2020/1876 of the European Parliament of 13 May 2020 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Asylum Support Office (EASO) for the financial year 2018
Beschluss (EU) 2020/1876 des Europäischen Parlaments vom 13. Mai 2020 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) für das Haushaltsjahr 2018
Beschluss (EU) 2020/1876 des Europäischen Parlaments vom 13. Mai 2020 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) für das Haushaltsjahr 2018
ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 111–112
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 417/111 |
BESCHLUSS (EU) 2020/1876 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 13. Mai 2020
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) für das Haushaltsjahr 2018
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2018, |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2018, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung (2) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2020 zu der dem Büro für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilenden Entlastung (05761/2020 – C9-0063/2020), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (4), insbesondere auf Artikel 70, |
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gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (5), insbesondere auf Artikel 36, |
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gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), insbesondere auf Artikel 108, |
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gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (7), insbesondere auf Artikel 105, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0077/2020), |
1.
erteilt der Exekutivdirektorin des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros für das Haushaltsjahr 2018;
2.
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
Der Präsident
David Maria SASSOLI
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 417 vom 11.12.2019, S. 1.
(2) ABl. C 417 vom 11.12.2019, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(5) ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.