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Document 32019G1118(01)

    Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung2019/C 389/01

    ST/13524/2019/INIT

    ABl. C 389 vom 18.11.2019, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.11.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 389/1


    Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

    (2019/C 389/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

    — IM RAHMEN DER LAUFENDEN DISKUSSIONEN ÜBER DIE ZUKUNFT EUROPAS —

    BETONT Folgendes:

    1.

    Europa erlebt eine Ära, in der Globalisierung, technischer Fortschritt, Herausforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit, anhaltende Herausforderungen im Bereich der sozialen Inklusion, politische Instabilität und demografischer Wandel tiefgreifende Auswirkungen auf die europäischen Gesellschaften und Bürgerinnen und Bürger haben. Angesichts dieser gemeinsamen Herausforderungen bedarf es gemeinsamer Überlegungen und koordinierter Maßnahmen der Mitgliedstaaten;

    2.

    die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Förderung von Bürgersinn und Demokratie, der persönlichen Entwicklung, der sozialen Inklusion, der Chancengleichheit und der Befähigung zur Selbstbestimmung sowie bei der Förderung des Wohlergehens und kohäsiver Gesellschaften sind Prioritäten für die künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich. Die beiden wichtigsten gesellschaftlichen Rollen der allgemeinen und beruflichen Bildung — ihr Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigungsfähigkeit und ihr Beitrag zu aktiver Bürgerschaft, sozialer Inklusion, Zusammenhalt und persönlicher Entwicklung — sind in den heutigen Gesellschaften eng miteinander verflochten und vollständig komplementär;

    3.

    allgemeine und berufliche Bildung sind wichtige politische Instrumente für die Schaffung und Erhaltung nachhaltigen Wachstums und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit und für die Förderung der Beschäftigung und Erwerbsbeteiligung auf europäischer Ebene. Ihr Potenzial zur Bewältigung größerer gesellschaftlicher Herausforderungen sollte bei der Ausarbeitung der neuen Wachstumsstrategie der Union in vollem Umfang anerkannt werden. Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung verschafft der Union einen Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend digitalen und wissensbasierten globalen Wirtschaft, da Europa in Zukunft noch mehr von kreativen, hoch qualifizierten und gut ausgebildeten Menschen abhängen wird. Darüber hinaus wird es entscheidend darauf ankommen, die Entwicklung und Einführung neuer Technologien zu steuern und den Übergang der Union zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, indem die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen gefördert werden, die erforderlich sind, um diese Veränderungen voranzutreiben;

    4.

    die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ist ein wesentliches politisches Instrument für die Ausarbeitung innovativer, zukunftsorientierter und reaktiver Strategien zur Bewältigung dieser gemeinsamen Herausforderungen, wobei das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die große Vielfalt der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der Union geachtet werden müssen;

    — IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMSETZUNG DER VOM EUROPÄISCHEN RAT AM 20. JUNI 2019 FESTGELEGTEN NEUEN STRATEGISCHEN AGENDA 2019-2024 —

    UNTERSTREICHT DIE ENTSCHEIDENDE ROLLE ALLER FORMEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG AUF ALLEN EBENEN, WENN ES DARUM GEHT, DIE HAUPTPRIORITÄTEN DER STRATEGISCHEN AGENDA UMZUSETZEN, DIE MENSCHEN IN DIE LAGE ZU VERSETZEN, DIE CHANCEN DER DERZEITIGEN WIRTSCHAFTLICHEN UND GESELLSCHAFTLICHEN VERÄNDERUNGEN ZU NUTZEN, UND DEN TALENTEN IN EUROPA GELEGENHEIT ZUR ENTFALTUNG ZU GEBEN, WOBEI DER SCHWERPUNKT AUF FOLGENDEM LIEGEN SOLLTE:

    5.

    Investitionen in eine allgemeine und berufliche Bildung von hoher Qualität für alle bringen nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Wirtschaft und der Gesellschaft erhebliche Vorteile. Investitionen in Kompetenzen müssen in allen Lebensphasen der Lernenden erfolgen. Um gute Bildungsergebnisse zu erzielen, sind angemessene Ressourcen erforderlich‚ die sich ausgewogen über den gesamten Pfad des lebenslangen Lernens verteilen müssen;

    6.

    Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und in Fertigkeiten müssen auf europäischer und auf nationaler Ebene gefördert werden. Es bedarf wirksamer, innovativer Arbeitsmethoden, die einen Ansatz des Kapazitätsaufbaus begünstigen und die Entwicklung von Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung durch intelligente und strategische Investitionen unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit sollte Folgendem gewidmet werden: der Förderung von Kompetenzen, die in Zukunft relevant sein werden, der strategischen Nutzung der für die Digitalisierung und Innovationen verfügbaren Finanzmittel, einer modernisierten Bildungsinfrastruktur, innovativen und sicheren Lernumgebungen und verbesserten pädagogischen Ansätzen sowie einer besseren Zugänglichkeit und Qualität der lebensbegleitenden Beratungsdienste. Die Investitionen könnten sich auch auf die Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums und die Verbesserung der Synergien zwischen den europäischen Finanzierungsinstrumenten sowie zwischen den für die allgemeine und berufliche Bildung relevanten EU-Politikbereichen und -Finanzierungsinstrumenten erstrecken;

    7.

    der potenzielle Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Verwirklichung eines klimaneutralen grünen Europas muss voll ausgeschöpft werden. Allgemeine und berufliche Bildung sind ausschlaggebend, wenn es darum geht, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln sowie die Werte und die Motivation zu fördern, die unbedingte Voraussetzung sind für einen fairen und ausgewogenen gesellschaftlichen Wandel. Die europäischen Maßnahmen für ein grünes Europa, die auf der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und der Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte beruhen, müssen alle Ebenen und alle Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie alle Lebensphasen einbeziehen, sodass auf lokaler und regionaler Ebene sowie in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Initiativen ermöglicht werden, die auf die Verwirklichung der einschlägigen Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind;

    8.

    die europäische Säule sozialer Rechte sollte auf europäischer Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wobei die jeweiligen Zuständigkeiten gebührend zu beachten sind. Das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form sollte in allen Lebensphasen — von früher Kindheit bis ins höhere Alter — und auf allen Ebenen und bei allen Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung geachtet werden, wobei Synergien mit den Anstrengungen anzustreben sind, die im Zusammenhang mit dem europäischen Bildungsraum unternommen werden. Bei der Umsetzung sollte besonderes Augenmerk auf wirksame politische Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit, Chancengleichheit und Inklusion gelegt werden, die den Zugang und Übergänge zu lebenslangem Lernen gewährleisten;

    — IM ZUSAMMENHANG MIT DER WEITERENTWICKLUNG DER VISION EINES EUROPÄISCHEN BILDUNGSRAUMS BIS 2025 —

    HEBT FOLGENDES HERVOR:

    9.

    Es muss sichergestellt sein, dass die gemeinsamen Werte der Union, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, gewahrt und gefördert werden.

    10.

    Es gibt bereits erhebliche Fortschritte auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum, doch sollte noch stärker auf eine ambitionierte Ausweitung seiner Ziele und seiner Reichweite hingewirkt werden, um die Vision des europäischen Bildungsraums zu verwirklichen und Europa zur führenden Lerngesellschaft der Welt zu machen; zudem gilt es, zu einer Kultur beizutragen, durch die Menschen und Gesellschaften — auf allen Ebenen und bei allen Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in allen Lebensphasen — zum Lernen und zur Innovation ermutigt, befähigt und motiviert werden.

    11.

    Der künftige strategische Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte so entwickelt werden, dass er als Werkzeug für die Unterstützung und Umsetzung des europäischen Bildungsraums dienen und zu seiner erfolgreichen Umsetzung und ambitionierten Weiterentwicklung beitragen kann.

    12.

    Das Programm Erasmus+ spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung des europäischen Bildungsraums, denn es bietet einen breiten Zugang zur Lernmobilität sowie verstärkte strategische Partnerschaften und politische Unterstützung für eine inklusivere, auf lebenslanges Lernen ausgerichtete, gleichstellungsgerechte und innovationsorientierte Politik in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend.

    13.

    Die Bemühungen um die Unterstützung und den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene müssen fortgesetzt werden, um das Peer-Learning und gegenseitiges Lernen sowie den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern und gleichzeitig Hindernisse für die Lernmobilität zu beseitigen und die Mitgliedstaaten bei der ganzheitlichen Entwicklung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen, damit zur allgemeinen Tragfähigkeit dieser Systeme beizutragen und letztlich die sozioökonomische Aufwärtskonvergenz zu verstärken.

    14.

    Es gilt, globale Herausforderungen und Chancen insbesondere in den Bereichen Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz sowie irreführende und falsche Informationen in Angriff zu nehmen und Überlegungen darüber anzustellen und hierzu die Entwicklung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie das kritische Denken — von den Grundfertigkeiten bis hin zu Qualifikationen auf hohem Niveau — auf allen Ebenen und bei allen Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern;

    ERSUCHT DIE KOMMISSION, BEI DER WEITERENTWICKLUNG DES EUROPÄISCHEN BILDUNGSRAUMS UND DES KÜNFTIGEN STRATEGISCHEN RAHMENS FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG IM EINKLANG MIT IHREN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER SUBSIDIARITÄT:

    15.

    auf die ehrgeizigen Ziele zu verweisen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ formuliert hat, nämlich dass der Bildungsraum von lebenslangem Lernen untermauert werden sollte, das bei der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung einsetzt und sich über die allgemeine Schulbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur Hochschulbildung und Erwachsenenbildung erstreckt, und weiter entschlossen Maßnahmen zu ergreifen‚ um die Hindernisse für die Lernmobilität zu beseitigen, die Mobilität und Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und anzuregen sowie die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen und dabei für das Lehren und Lernen von Sprachen und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland zu werben;

    16.

    weitere Initiativen zur Schaffung eines echten europäischen Bildungsraums zu ergreifen, die darauf ausgerichtet sind, seine Ziele und seine Reichweite auszuweiten und ihn enger mit dem strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, der ET 2020 nachfolgen wird, zu verknüpfen; ferner geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Ebenen und alle Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung gleichermaßen gefördert werden;

    17.

    das Potenzial der Prioritäten der Strategischen Agenda 2019-2024 voll auszuschöpfen, insbesondere durch verstärkte Investitionen in die Kompetenzen, die erforderlich sind, um die Anforderungen der Arbeitswelt und einer im Wandel begriffenen Gesellschaft, die unter anderem auf den Klimawandel, die Globalisierung, die Digitalisierung, die künstliche Intelligenz und die Robotisierung zurückzuführen sind, bewältigen zu können — im Interesse der Innovation, der Teilhabe an demokratischen Gesellschaften und der sozialen Inklusion;

    18.

    sich an gemeinsamen Überlegungen über Möglichkeiten, geeignete politische Maßnahmen und Ergebnisse, die zur Verwirklichung des strategischen Ziels eines klimaneutralen grünen Europas und eines fairen Übergangs beitragen würden, zu beteiligen; ferner bei der Entwicklung der europäischen Politik für ein grünes Europa das reiche Potenzial der allgemeinen und beruflichen Bildung zu berücksichtigen, insbesondere über Erasmus+ und durch eine Konzentration auf die aktive Teilnahme von Lernenden an der Bildung für nachhaltige Entwicklung;

    19.

    die koordinierten Bemühungen um Fortschritte bei den Beratungen über einen umfassenden Aktionsplan für digitale Bildung in Europa und den koordinierten Plan für künstliche Intelligenz fortzusetzen und dabei für die Komplementarität, den Mehrwert und die Koordinierung der politischen Ziele und Instrumente im Hinblick auf den europäischen Bildungsraum zu sorgen;

    20.

    aufbauend auf dem Instrumentarium für die Zusammenarbeit im Rahmen von ET 2020 konkrete zukunftsorientierte und innovative Arbeitsmethoden für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln. Möglichkeiten für die Mobilisierung von Kooperationsinstrumenten — etwa internationalen Analysen, Forschungs- und Studienaufenthalten und kollaborativen Pilotprojekten — können voll ausgeschöpft werden, wobei das Ziel darin besteht, innovative Strategien und Umsetzungsinstrumente hervorzubringen und auszuprobieren sowie forschungsbasierte thematische Szenarien und langfristige Prognosen über die Zukunft der Arbeit und der Gesellschaft im Hinblick sowohl auf europäische als auch globale Tendenzen zu entwickeln und zu fördern;

    21.

    neue Mittel zu entwickeln, um kompetente, motivierte und hoch qualifizierte Lehrer/innen, Ausbilder/innen‚ Erzieher/innen und Schulleiter/innen zu schulen und zu unterstützen und ihre kontinuierliche berufliche Weiterbildung und eine hochwertige, forschungsbasierte Lehrerausbildung zu fördern;

    ERSUCHT ZUDEM DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER SUBSIDIARITÄT:

    22.

    die Entwicklung digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen, Innovation und Unternehmergeist in der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Lernenden dadurch zu fördern, dass das Bildungswesen für flexiblere Lernangebote geöffnet und die Durchlässigkeit der Bildungs- und Ausbildungswege gesteigert und überdies für inklusive und innovative Ansätze — einschließlich Anstrengungen zur Bekämpfung von Ungleichheiten — gesorgt wird;

    23.

    Verbesserungen hin zu hochwertigen, inklusiven, lebensbegleitenden, flexiblen, geschlechtergerechten und innovationsorientierten Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen;

    24.

    das Potenzial aller relevanten Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung in vollem Umfang für die Vertiefung des europäischen Bildungsraums zu nutzen und eine ausgewogene Berücksichtigung und die Beteiligung aller relevanten Ebenen und Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung anzustreben;

    25.

    sich weiter für inklusive und hochwertige Systeme der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung einzusetzen, Maßnahmen zur Förderung von Schlüsselkompetenzen und inklusiver und hochwertiger Bildung für alle zu unterstützen, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung‚ der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung auszubauen und einen ausgezeichneten Unterricht auf allen Bildungsebenen zu fördern, auch durch Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität und Zusammenarbeit bei Lehrkräften, Generierung und Entwicklung von Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Förderung des Lernens am Arbeitsplatz in all seinen Formen;

    26.

    die Zusammenarbeit und die Weitergabe von Erkenntnissen in Bezug auf den Nutzen von Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung zu fördern, da bessere Kenntnisse, Daten und Analysen über den Nutzen effizienter öffentlicher Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung den Mitgliedstaaten helfen können, inklusivere, wirksamere und reaktivere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln, wobei den Mitgliedstaaten kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen darf;

    27.

    im Einklang mit der neuen europäischen Kompetenzagenda und der Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung die Entwicklung gemeinsamer geeigneter Instrumente für die Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschul- und Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen auf nationaler Ebene zu fördern;

    — IM HINBLICK AUF DIE WEITERENTWICKLUNG DER INITIATIVE „EUROPÄISCHE HOCHSCHULEN“ —

    WÜRDIGT:

    28.

    die Entwicklung der ersten Europäischen Hochschulen als ehrgeizige Initiative, die eine intensivere, innovativere und strukturiertere Zusammenarbeit zwischen allen Arten von Hochschuleinrichtungen aus allen Regionen Europas auf allen Ebenen und in allen Tätigkeitsbereichen — vom Lernen und Unterrichten bis hin zur Forschung und Innovation — ermöglichen kann, und ist der Auffassung, dass dies einen bahnbrechenden Fortschritt in der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit bedeuten könnte, denn es bietet verschiedene inspirierende Visionen, Modelle und Themen für eine Interaktion zugunsten der künftigen Entwicklung des europäischen Bildungsraums entsprechend den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER SUBSIDIARITÄT:

    29.

    nach Wegen zu suchen, um stärker auf die Europäischen Hochschulen aufmerksam zu machen und verschiedene Arten von Hochschuleinrichtungen zur Teilnahme zu ermutigen, indem sie die hohe Qualität sowie die geografische und soziale Inklusivität der Initiative sicherstellen, damit sie zu einem echten Erfolg wird, und zwar mit folgenden Schritten:

    a.

    Erleichterung des Austauschs relevanter Informationen zwischen den Parteien, um Kooperationsbemühungen zu fördern und die Wirksamkeit der verfolgten Ansätze zu verbessern;

    b.

    Gewährleistung eines angemessenen operativen Umfelds durch optimale Nutzung der verfügbaren Ressourcen und — erforderlichenfalls — geeignete Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger legislativer und nichtlegislativer Hindernisse auf nationaler Ebene;

    c.

    Nutzung bestehender und künftiger Werkzeuge und Instrumente zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität und Zusammenarbeit, wie etwa des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme und der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“, und Förderung der Umsetzung bereits vereinbarter Verpflichtungen wie der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und von Lernzeiten im Ausland sowie der Verpflichtungen im Rahmen des Europäischen Hochschulraums;

    d.

    Überdenken des bestehenden politischen Rahmens für die Lernmobilität sowie des europäischen Qualitätssicherungsrahmens, um ihre Eignung zur Unterstützung des transformativen Wandels und zur Stärkung der Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu bewerten;

    e.

    Ermittlung von Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten auf der Grundlage gemeinsamer Informationen und einer Analyse der Fortschritte der Initiative;

    f.

    Nutzbarmachung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt „Europäische Hochschulen“ als Grundlage für die Politikgestaltung und die Weiterentwicklung der entsprechenden Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, und Prüfung der Frage, ob geeignete Maßnahmen für die Europäischen Hochschulen vorangetrieben werden sollten.


    ANHANG

    BEI DER ANNAHME DIESER ENTSCHLIESSUNG VERWEIST DER RAT INSBESONDERE AUF DIE FOLGENDEN POLITISCHEN GRUNDLAGENDOKUMENTE:

    1.

    Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (12. Mai 2009)

    2.

    Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (20. Dezember 2012)

    3.

    Erklärung zur Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung (Paris, 17. März 2015)

    4.

    Ministerkommuniqué von Eriwan (15. Mai 2015)

    5.

    Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (23./24. November 2015)

    6.

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (24. Februar 2016)

    7.

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (10. Juni 2016)

    8.

    Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (19. Dezember 2016)

    9.

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Inklusion in Vielfalt mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung für alle (17. Februar 2017)

    10.

    Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (22. Mai 2017)

    11.

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur: Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg (17. November 2017)

    12.

    Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung (20. November 2017)

    13.

    Schlussfolgerungen des Rates zu einer erneuerten EU-Agenda für die Hochschulbildung (20. November 2017)

    14.

    Schlussfolgerungen des Rates über Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht (20. November 2017)

    15.

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (17. Dezember 2017)

    16.

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung (17. Januar 2018)

    17.

    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ (31. Januar 2018)

    18.

    Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (15. März 2018)

    19.

    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (22. Mai 2018)

    20.

    Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (22. Mai 2018)

    21.

    Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (22. Mai 2018)

    22.

    Ministerkommuniqué von Paris (25. Mai 2018)

    23.

    Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (26. November 2018)

    24.

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz (7. Dezember 2018)

    25.

    Schlussfolgerungen des Rates „Auf dem Weg zu einer immer nachhaltigeren Union bis 2030“ (9. April 2019)

    26.

    Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (22. Mai 2019)

    27.

    Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen (22. Mai 2019)

    28.

    Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft eines hoch digitalisierten Europas nach 2020: „Förderung der digitalen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Union und des digitalen Zusammenhalts“ (7. Juni 2019)

    29.

    Europäischer Rat: Eine neue Strategische Agenda 2019-2024 (20. Juni 2019)


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