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Document 32018D0694
Council Implementing Decision (CFSP) 2018/694 of 7 May 2018 implementing Decision 2014/932/CFSP concerning restrictive measures in view of the situation in Yemen
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/694 des Rates vom 7. Mai 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/694 des Rates vom 7. Mai 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
ABl. L 117 vom 8.5.2018, p. 17–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
8.5.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 117/17 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/694 DES RATES
vom 7. Mai 2018
zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen (1), insbesondere auf Artikel 3,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/932/GASP angenommen. |
(2) |
Am 23. April 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel 7. Mai 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. ZAHARIEVA
(1) ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 147.
ANHANG
Der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten Person erhält folgende Fassung:
„3. |
Ali Abdullah Saleh (alias: Ali Abdallah Salih). Originalschrift: Benennung: a) Präsident des jemenitischen Allgemeinen Volkskongresses; b) Früherer Präsident der Republik Jemen. Geburtsdatum: a) 21.3.1945; b) 21.3.1946; c) 21.3.1942; d) 21.3.1947. Geburtsort: a) Bayt al-Ahmar, Gouvernement Sanaa, Jemen; b) Sanaa, Jemen; c) Sana'a, Sanhan, Al-Rib' al-Sharqi. Staatsangehörigkeit: jemenitisch. Reisepass Nr.: 00016161 (Jemen). Nationale Kennziffer: 01010744444. Weitere Angaben: Geschlecht: männlich. Status: Berichten zufolge verstorben. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5837306. Tag der Benennung durch die VN: 7.11.2014 (geändert am 20. November 2014 und am 23. April 2018). Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ali Abdullah Saleh wurde am 7. November 2014 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in die Sanktionsliste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme entsprechend den Nummern 17 und 18 der Resolution genügte. Ali Abdullah Saleh hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Jemen bedrohen, wie Handlungen, die die Umsetzung des Abkommens vom 23. November 2011 zwischen der Regierung Jemens und der Opposition über einen friedlichen Machtübergang in Jemen und den politischen Prozess im Land behindern. Gemäß dem durch den Golf-Kooperationsrat gebilligten Abkommen vom 23. November 2011 ist Ali Abdullah Saleh nach mehr als 30 Jahren als Präsident Jemens zurückgetreten. Ab Herbst 2012 war Ali Abdullah Saleh angeblich einer der glühendsten Verfechter eines gewalttätigen Vorgehens der Huthi in Nordjemen. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen vom Februar 2013 im Süden Jemens waren ein Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen von Saleh, AQAP und des südjemenitischen Separatisten Ali Salim al-Bayd, vor der Konferenz für den nationalen Dialog im Jemen vom 18. März 2013 Unruhe zu stiften. In jüngster Vergangenheit, d. h. seit September 2014, destabilisiert Saleh Jemen, indem er die Autorität der Zentralregierung mit fremder Hilfe untergräbt und genügend Instabilität provoziert, um einen Staatsstreich vom Zaun zu brechen. Nach einem Bericht der Expertengruppe der Vereinten Nationen für Jemen vom September 2014 unterstützt Saleh Informanten zufolge gewalttätige Aktionen bestimmter jemenitischer Gruppen finanziell und politisch und indem er sicherstellt, dass Mitglieder des Allgemein Volkskomitees weiterhin mit verschiedenen Mitteln zur Destabilisierung Jemens beitragen.“ |