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Document 32017D1012

    Beschluss (GASP) 2017/1012 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Juni 2017 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. ) (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/1/2017)

    ABl. L 153 vom 16.6.2017, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 14/06/2018

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1012/oj

    16.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 153/27


    BESCHLUSS (GASP) 2017/1012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 13. Juni 2017

    zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (*1) (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/1/2017)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

    gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

    (2)

    Am 14. Juni 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/947 (2) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP und zur Verlängerung der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2018 angenommen.

    (3)

    Das PSK hat am 20. Juli 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1207 (3) angenommen, mit dem Frau Alexandra PAPADOPOULOU für die Zeit vom 1. September 2016 bis zum 14. Juni 2017 zur Missionsleiterin der EULEX KOSOVO ernannt wurde.

    (4)

    Am 30. Mai 2017 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, das Mandat von Frau Alexandra PAPADOPOULOU als Missionsleiterin der EULEX KOSOVO für den Zeitraum vom 15. Juni 2017 bis zum 14. Juni 2018 zu verlängern —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Mandat von Frau Alexandra PAPADOPOULOU als Missionsleiterin der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) wird für den Zeitraum vom 15. Juni 2017 bis zum 14. Juni 2018 verlängert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Juni 2017.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    W. STEVENS


    (*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

    (1)  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.

    (2)  Beschluss (GASP) 2016/947 des Rates vom 14. Juni 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 26).

    (3)  Beschluss (GASP) 2016/1207 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 20. Juli 2016 zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (EULEX KOSOVO/1/2016) (ABl. L 198 vom 23.7.2016, S. 49).


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