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Document 32015D0381
Political and Security Committee Decision (CFSP) 2015/381 of 17 February 2015 on the appointment of the Head of Mission of the European Union Police Mission for the Palestinian Territories (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015)
Beschluss (GASP) 2015/381 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Februar 2015 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015)
Beschluss (GASP) 2015/381 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Februar 2015 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015)
ABl. L 64 vom 7.3.2015, p. 37–37
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2016
7.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 64/37 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/381 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 17. Februar 2015
über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete, EUPOL COPPS (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach dem Beschluss 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters. |
(2) |
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 5. Februar 2015 die Ernennung von Herrn Rodolphe MAUGET zum Missionsleiter der Mission EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. Juni 2015 vorgeschlagen. |
(3) |
Durch den Beschluss 2014/447/GASP (2) wurde die Dauer von EUPOL COPPS bis zum 30. Juni 2015 verlängert — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Rodolphe MAUGET wird zum Missionsleiter der EUPOL COPPS, für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. Juni 2015 ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 16. Februar 2015.
Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2015.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS
(1) ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12.
(2) Beschluss 2014/447 GASP des Rates vom 9. Juli 2014 und zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 201 vom 10.7.2014, S. 28).