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Document 32015D0381

Beschluss (GASP) 2015/381 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Februar 2015 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015)

ABl. L 64 vom 7.3.2015, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2016

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/381/oj

7.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 64/37


BESCHLUSS (GASP) 2015/381 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 17. Februar 2015

über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete, EUPOL COPPS (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach dem Beschluss 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 5. Februar 2015 die Ernennung von Herrn Rodolphe MAUGET zum Missionsleiter der Mission EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. Juni 2015 vorgeschlagen.

(3)

Durch den Beschluss 2014/447/GASP (2) wurde die Dauer von EUPOL COPPS bis zum 30. Juni 2015 verlängert —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Rodolphe MAUGET wird zum Missionsleiter der EUPOL COPPS, für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. Juni 2015 ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 16. Februar 2015.

Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2015.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12.

(2)  Beschluss 2014/447 GASP des Rates vom 9. Juli 2014 und zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 201 vom 10.7.2014, S. 28).


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