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Document 32011D0743

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. November 2011 zur Änderung der Entscheidung 2008/855/EG hinsichtlich tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in Frankreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8095) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 297 vom 16.11.2011, p. 69–69 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

⏵Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 15/12/2013; Aufgehoben durch 32013D0764

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2011/743/oj

16.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 297/69


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 14. November 2011

zur Änderung der Entscheidung 2008/855/EG hinsichtlich tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in Frankreich

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8095)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2011/743/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,

gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Entscheidung 2008/855/EG vom 3. November 2008 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (3) sind bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in den in ihrem Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten oder deren Regionen festgelegt. Diese Liste umfasst Teile der Départements Bas-Rhin und Moselle auf französischem Hoheitsgebiet.

(2)

Frankreich hat die Kommission über jüngste Entwicklungen in Bezug auf diese Seuche bei Wildschweinen auf dem Gebiet der nördlichen Vogesen und insbesondere in den westlich des Rheins gelegenen Départements Bas-Rhin und Moselle unterrichtet.

(3)

Diesen Informationen zufolge wurde die klassische Schweinepest in den Départements Bas-Rhin und Moselle getilgt. Deshalb sollten die in der Entscheidung 2008/855/EG vorgesehenen Maßnahmen in diesen Départements keine Anwendung mehr finden und der Eintrag für Frankreich in der Liste des Anhangs zur genannten Entscheidung gelöscht werden. Der genannte Anhang sollte daher entsprechend geändert werden.

(4)

Die Entscheidung 2008/855/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Entscheidung 2008/855/EG wird Teil I Nummer 2 gestrichen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 14. November 2011

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 13.

(2)   ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29.

(3)   ABl. L 302 vom 13.11.2008, S. 19.


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