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Document 32011D0285

2011/285/EU: Beschluss des Rates vom 12. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

ABl. L 132 vom 19.5.2011, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/285/oj

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19.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 132/5


BESCHLUSS DES RATES

vom 12. Mai 2011

über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

(2011/285/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 5. Juni 2003 hat der Rat der Kommission ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit Drittstaaten erteilt, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen im Rahmen eines Abkommens auf Unionsebene zu ersetzen.

(2)

Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Beschlusses vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Union mit der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ausgehandelt.

(3)

Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen im Namen der Union unterzeichnet.

(4)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (1) wird im Namen der Union genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), die Notifizierung gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens vorzunehmen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

PINTÉR S.


(1)  ABl. L 288 vom 5.11.2010, S. 2.


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