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Document 32009D0167
2009/167/EC: Council Decision of 26 February 2009 amending the Decision of 27 March 2000 authorising the Director of Europol to enter into negotiations on agreements with third States and non-EU-related bodies
2009/167/EG: Beschluss des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung des Beschlusses vom 27. März 2000 zur Ermächtigung des Direktors von Europol, Verhandlungen über den Abschluss von Vereinbarungen mit Drittstaaten und Nicht-EU-Stellen aufzunehmen
2009/167/EG: Beschluss des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung des Beschlusses vom 27. März 2000 zur Ermächtigung des Direktors von Europol, Verhandlungen über den Abschluss von Vereinbarungen mit Drittstaaten und Nicht-EU-Stellen aufzunehmen
ABl. L 56 vom 28.2.2009, p. 15–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2009; Aufgehoben durch 32009D0371
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28.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 56/15 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 26. Februar 2009
zur Änderung des Beschlusses vom 27. März 2000 zur Ermächtigung des Direktors von Europol, Verhandlungen über den Abschluss von Vereinbarungen mit Drittstaaten und Nicht-EU-Stellen aufzunehmen
(2009/167/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf Artikel 42 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 4 und Artikel 18 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) (1),
gestützt auf den Rechtsakt des Rates vom 3. November 1998 zur Festlegung der Bestimmungen über die externen Beziehungen von Europol zu Drittstaaten und Nicht-EU-Stellen (2), insbesondere auf Artikel 2,
gestützt auf den Rechtsakt des Rates vom 3. November 1998 über Bestimmungen über die Entgegennahme der von Dritten gelieferten Informationen durch Europol (3), insbesondere auf Artikel 2,
gestützt auf den Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 zur Festlegung der Bestimmungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Europol an Drittstaaten und Drittstellen (4), insbesondere auf die Artikel 2 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 27. März 2000 hat der Rat den Beschluss zur Ermächtigung des Direktors von Europol, Verhandlungen über den Abschluss von Vereinbarungen mit Drittstaaten und Nicht-EU-Stellen aufzunehmen (5), angenommen. |
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(2) |
Operative Interessen machen es erforderlich, Indien in das Verzeichnis der Drittstaaten aufzunehmen, mit denen der Direktor von Europol Verhandlungen aufnehmen darf. |
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(3) |
Der Beschluss vom 27. März 2000 sollte daher entsprechend geändert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluss des Rates vom 27. März 2000 wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 Absatz 1 wird unter der Überschrift „Drittstaaten“ folgender Staat in die alphabetische Liste eingefügt:
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„— |
Indien“. |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Februar 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. LANGER
(1) ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 2.
(2) ABl. C 26 vom 30.1.1999, S. 19.
(3) ABl. C 26 vom 30.1.1999, S. 17.