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Document 32005D0288

    2005/288/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. März 2005 zur Änderung der Entscheidung 97/80/EG mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 754) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 88 vom 7.4.2005, p. 10–20 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 272M vom 18.10.2005, p. 222–232 (MT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/288/oj

    7.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 88/10


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 18. März 2005

    zur Änderung der Entscheidung 97/80/EG mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 754)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2005/288/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 96/16/EG des Rates vom 19. März 1996 betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 96/16/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich Angaben zur Methodik gemäß einem von der Kommission erstellten Standardfragebogen übermitteln.

    (2)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (2) legt den rechtlichen Rahmen für die nach Gebietseinheiten aufgeschlüsselten Gemeinschaftsstatistiken fest. Es ist daher angezeigt, die neue Klassifikation (NUTS) für die Übermittlung von Daten über die von den landwirtschaftlichen Betrieben auf regionaler Basis erzeugte Kuhmilchmenge zugrunde zu legen.

    (3)

    Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Eiweißgehalts der Milch wird es zunehmend wichtiger, über statistische Daten zum Eiweißgehalt in den wichtigsten Milcherzeugnissen zu verfügen.

    (4)

    Es ist angezeigt, die Entscheidung 97/80/EG der Kommission vom 18. Dezember 1996 (3) mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milchprodukte zu ändern und zu ergänzen.

    (5)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Entscheidung 97/80/EG wird wie folgt geändert:

    1.

    In Anhang II werden die Tabellen H und I hinzugefügt. Diese Tabellen sind in Anhang I der vorliegenden Entscheidung enthalten.

    2.

    Anhang III wird durch Anhang II der vorliegenden Entscheidung ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 18. März 2005

    Für die Kommission

    Joaquín ALMUNIA

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 78 vom 28.3.1996, S. 27. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 7 vom 13.1.2004, S. 40).

    (2)  ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.

    (3)  ABl. L 24 vom 25.1.1997, S. 26. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 98/582/EG des Rates (ABl. L 281 vom 17.10.1998, S. 36).


    ANHANG I

    Anhang II der Entscheidung 97/80/EG wurde um die Tabellen H und I ergänzt:

    „TABELLE H

    Produktion der Molkereien

    Kuhmilcheiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse

    Land: … Jahr: …


    Code

    Erzeugnisse

    Menge (1)

    (1 000 t)

    Eiweißgehalt (t)

     

     

    1

    2

    1

    Frischmilcherzeugnisse

     

     

    11

    Konsummilch

     

     

    112

    Vollmilch

     

     

    113

    Teilentrahmte Milch

     

     

    114

    Magermilch

     

     

    12

    Buttermilch

     

     

    13

    Sahne/Rahm

     

     

    2

    Hergestellte Erzeugnisse

     

     

    21

    Kondensmilch

     

     

    221

    Sahne-/Rahmpulver

     

     

    222

    Vollmilchpulver

     

     

    223

    Teilentrahmtes Milchpulver

     

     

    224

    Magermilchpulver

     

     

    225

    Buttermilchpulver

     

     

    23

    Butter und andere Streichfetterzeugnisse

     

     

    2411

    Kuhmilchkäse

     

     

    25

    Schmelzkäse

     

     

    26

    Kasein und Kaseinate

     

     

    27

    Molke

     

     


    TABELLE I

    Regionale Daten über die Kuhmilcherzeugung

    Land: … Jahr: …


    Region

    Code NUTS 2

    Jährliche Kuhmilcherzeugung

    (1 000 t) (2)

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Land insgesamt

     


    (1)  Spalte 1: Im Berichtszeitraum (Jahr) erzeugte Mengen in 1 000 Tonnen. Definition: Siehe Anhang II der Entscheidung 97/80/EG, Tabelle B, Spalte 1.

    (2)  Umfasst sämtliche Kuhmilch mit Ausnahme der von Kälbern gesaugten Milch, jedoch einschließlich gemolkener Milch (unter Einschluss von Kolostrum), die zur Tierfütterung (z. B. mit Eimern bzw. anderen Mitteln) eingesetzt wird.


    ANHANG II

    Anhang III der Entscheidung 97/80/EG wird durch folgenden Anhang ersetzt:

    „ANHANG III

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