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Document 31996F1023(02)
Council Act of 27 September 1996 drawing up the Convention relating to extradition between the Member States of the European Union
Rechtsakt des Rates vom 27. September 1996 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Rechtsakt des Rates vom 27. September 1996 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
ABl. C 313 vom 23.10.1996, p. 11–23
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, GA, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
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In force
Rechtsakt des Rates vom 27. September 1996 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Amtsblatt Nr. C 313 vom 23/10/1996 S. 0011 - 0011
RECHTSAKT DES RATES vom 27. September 1996 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (96/C 313/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c), in der Erwägung, daß die Mitgliedstaaten für die Verwirklichung der Ziele der Union die Verbesserung der Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten, die unter die durch Titel VI des Vertrags eingeführte Zusammenarbeit fällt - BESCHLIESST, daß die Ausarbeitung des in der Anlage enthaltenen Übereinkommens einschließlich seines Anhangs, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet wird, abgeschlossen ist. EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Übereinkommen gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen. Geschehen zu Brüssel am 27. September 1996. Im Namen des Rates Der Präsident M. LOWRY