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Document 22014X0927(02)

Bekanntmachung des Inkrafttretens für die Union des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

ABl. L 283 vom 27.9.2014, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 283/1


Bekanntmachung des Inkrafttretens für die Union des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Die Union hat das „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ am 16. Mai 2014 genehmigt (1).

Nach Artikel 33 Absatz 1 des Protokolls tritt dieses am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Am 14. Juli 2014 wurde die fünfzigste Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde hinterlegt. Infolgedessen tritt das Protokoll für die Europäische Union am 12. Oktober 2014 in Kraft.


(1)  ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 231.


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