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Document 22004D0868

    2004/868/EG: Beschluss Nr. 29/2004 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung des eingesetzten Gemischten Ausschusses vom 5. November 2004 zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit

    ABl. L 269M vom 14.10.2005, p. 110–111 (MT)
    ABl. L 371 vom 18.12.2004, p. 50–51 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/868/oj

    18.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 371/50


    BESCHLUSS Nr. 29/2004 DES MIT DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DES EINGESETZTEN GEMISCHTEN AUSSCHUSSES

    vom 5. November 2004

    zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit

    (2004/868/EG)

    DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 7 und 14,

    BESCHLIESST:

    1.

    Die in Anlage A genannte Konformitätsbewertungsstelle wird in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der EG zum US-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen.

    2.

    Der besondere Geltungsbereich der Aufnahme der in der Anlage A genannten Konformitätsbewertungsstelle in diese Liste, d. h. die davon betroffenen Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, ist von den beiden Vertragspartnern vereinbart worden und wird von ihnen aufrechterhalten.

    Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Der Beschluss tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.

    Unterzeichnet in Washington am 25. Oktober 2004.

    Im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika

    James C. SANFORD

    Unterzeichnet in Brüssel am 5. November 2004.

    Im Namen der Europäischen Gemeinschaft

    Joanna KIOUSSI


    ANLAGE A

    Konformitätsbewertungsstelle der EG, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der EG zum US-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen wird

    D.A.R.E. Consultancy BV

    Vijzelmolenlaan 7

    3447 GX Woerden

    Niederlande

    Tel.: (31) 348 430 979

    Fax: (31) 348 430 645


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