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Document 22003D0404

    2003/404/EG: Beschluss Nr. 1/2003 des AKP-EG-Ministerrates vom 16. Mai 2003 über den Beitritt der Demokratischen Republik Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen

    ABl. L 141 vom 7.6.2003, p. 25–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/404/oj

    22003D0404

    2003/404/EG: Beschluss Nr. 1/2003 des AKP-EG-Ministerrates vom 16. Mai 2003 über den Beitritt der Demokratischen Republik Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen

    Amtsblatt Nr. L 141 vom 07/06/2003 S. 0025 - 0025


    Beschluss Nr. 1/2003 des AKP-EG-Ministerrates

    vom 16. Mai 2003

    über den Beitritt der Demokratischen Republik Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen

    (2003/404/EG)

    DER AKP-EG-MINISTERRAT -

    gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Artikel 94 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Die Demokratische Republik Timor-Leste hat gemäß Artikel 94 Absatz 1 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens einen Antrag auf Beitritt zu dem Abkommen gestellt.

    (2) Timor-Leste erfuellt die Beitrittsvoraussetzungen gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Abkommens, und sein Beitrittsantrag sollte genehmigt werden -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Der Beitritt der Demokratischen Republik Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen wird genehmigt.

    Artikel 2

    Für die Teilnahme Timor-Lestes an dem Abkommen gilt vorübergehend die Regelung, dass Timor-Leste in den Genuss der Finanzhilfe der Gemeinschaft an die AKP-Staaten kommt, die nach Artikel 3 Buchstabe b) (Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit und Integration) des geltenden Finanzprotokolls in Anhang I des Abkommens für den Zeitraum 2000-2005 gewährt wird.

    Artikel 3

    Die Artikel 1 und 5 des Anhangs VI müssen geändert werden, damit Timor-Leste in die Listen der am wenigsten entwickelten AKP-Staaten und der AKP-Inselstaaten aufgenommen wird.

    Artikel 4

    Der Beitritt von Timor-Leste zu dem Abkommen wird am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde rechtswirksam.

    Geschehen zu Brüssel am 16. Mai 2003.

    Im Namen des AKP-EG-Ministerrates

    Der Präsident

    Serge Rialuth Vohor

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