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Document 32009D0448

    2009/448/EG: Beschluss des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der De Nederlandsche Bank

    ABl. L 149 vom 12.6.2009, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/448/oj

    12.6.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 149/64


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 28. Mai 2009

    zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der De Nederlandsche Bank

    (2009/448/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf das dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügte Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

    gestützt auf die Empfehlung EZB/2009/8 der Europäischen Zentralbank vom 3. April 2009 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt wurden, geprüft.

    (2)

    Am 12. Juli 2005 wurde Herr Josephus Andreas Nijhuis, eingetragener Wirtschaftsprüfer und Vorsitzender des Verwaltungsrates von PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. in persönlicher Funktion als externer Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank ab dem Geschäftsjahr 2005 für einen unbestimmten Zeitraum bestellt, allerdings mit der Auflage, dass sein Mandat jedes Jahr bestätigt werden sollte.

    (3)

    Herr Nijhuis ist zum 1. Oktober 2008 aus PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. ausgeschieden; deshalb muss ein neuer Rechnungsprüfer bestellt werden.

    (4)

    Die De Nederlandsche Bank hat PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. als ihren externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2008 to 2011 ausgewählt.

    (5)

    Der EZB-Rat hat empfohlen, PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. als den externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank für die Geschäftsjahre 2008 bis 2011 zu bestellen.

    (6)

    Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG (2) entsprechend geändert werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Artikel 1 Absatz 8 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

    „(8)   PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. wird als der externe Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank für die Geschäftsjahre 2008 bis 2011 anerkannt.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird der EZB mitgeteilt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2009.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    V. TOŠOVSKÝ


    (1)  ABl. C 93 vom 22.4.2009, S. 1.

    (2)  ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69.


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