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Document 32023R2785

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2785 der Kommission vom 14. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union

C/2023/8607

ABl. L, 2023/2785, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2785/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2785/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2785

15.12.2023

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2785 DER KOMMISSION

vom 14. Dezember 2023

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 48 Absatz 3 und Artikel 57 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission (2) ist das Verzeichnis der Drittländer festgelegt, deren Produktionssysteme und Kontrollmaßnahmen für die ökologische/biologische Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen als gleichwertig mit denen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (3) anerkannt wurden. Angesichts neuer Informationen, die seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 bei der Kommission eingegangen sind, sollten bestimmte Änderungen an den Informationen über gewisse Drittländer vorgenommen werden.

(2)

Kanada hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Kontrollstellen „British Columbia Association for Regenerative Agriculture (BCARA)“ (CA-ORG-002) und „International Certification Services Incorporated (ICS)“ (CA-ORG-009) aus dem Verzeichnis der von Kanada anerkannten Kontrollstellen gestrichen hat und dass die Kontrollstelle „Centre for Systems Integration (CSI)“ (CA-ORG-004) ihren Namen geändert hat.

(3)

Israel hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Kontrollstelle „Agrior Ltd-Organic Inspection & Certification“ (IL-ORG-002) vorübergehend aus dem Verzeichnis der von Israel anerkannten Kontrollstellen entfernt und eine neue akkreditierte Kontrollstelle „Lab-path Ltd“ (IL-ORG-005) anerkannt hat.

(4)

Japan hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Kontrollstelle „Rice Research Organic Food Institute“ (JP-BIO-023) vorübergehend aus dem Verzeichnis der von Japan anerkannten Kontrollstellen entfernt und eine neue akkreditierte Kontrollstelle „Miyazaki Organic Agriculture Association“ (JP-BIO-043) anerkannt hat.

(5)

Die Republik Korea hat der Kommission mitgeteilt, dass ihre zuständige Behörde die Kontrollstellen „OCK“ (KR-ORG-005), „Korea Environment-Friendly Organic Certification Centre“ (KR-ORG-007), „Neo Environmental-friendly Certification Center“ (KR-ORG-019), „ISC Agriculture development research institute“ (KR-ORG-021) und „Greenstar Agrifood Certification Center“ (KR-ORG-022) vorübergehend aus dem Verzeichnis der von der Republik Korea anerkannten Kontrollstellen entfernt und folgende neue akkreditierte Kontrollstellen anerkannt hat: „Sungnong“ (KR-ORG-039), „Tojo Glonics co. Ltd.“ (KR-ORG-040), „YANGPYEONG ENVIRONMENT-FRIENDLY CERTIFICATION CENTER“ (KR-ORG-041), „Haezin Corporation“ (KR-ORG-042), „Institute of Green Certification“ (KR-ORG-043) und „DODAM Eco-Friendly“ (KR-ORG-044).

(6)

Die Republik Korea hat der Kommission zudem Folgendes mitgeteilt: Die Kontrollstelle „Doalnara Organic Certificated Korea“ (KR-ORG-002) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle „Global Organic Agriculturalist Association“ (KR-ORG-004) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle „KAFCC“ (KR-ORG-006) hat ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle „Konkuk Ecocert Certification Service“ (KR-ORG-008) hat ihren Namen geändert, die Kontrollstelle „Green Environmentally-Friendly certification center“ (KR-ORG-020) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle „Eco Agriculture Institute Inc“ (KR-ORG-029) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle „Korea organic certification“ (KR-ORG-031) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle „Ctforum. Ltd“ (KR-ORG-037) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert und die Kontrollstelle „ORGANIC PROMOTION“ (KR-ORG-038) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert.

(7)

Die Vereinigten Staaten haben der Kommission mitgeteilt, dass die Kontrollstelle „Department of Plant Industry — Clemson University“ (US-ORG-009) ihren Namen in „Clemson University“ geändert hat und dass die Kontrollstelle „Ecocert S.A“ (US-ORG-010) ihren Namen in „Ecocert S.A.S“ geändert hat.

(8)

Die Vereinigten Staaten haben der Kommission zudem mitgeteilt, dass die Kontrollstellen „Ecocert ICO, LLC“ (US-ORG-016), „International Certification Services, Inc.“ (US-ORG-017), „LACON GmbH“ (US-ORG-020), „New Jersey Department of Agriculture“ (US-ORG-034) und „New Mexico Department of Agriculture, Organic Program“ (US-ORG-035) ihre Tätigkeit eingestellt haben und daher aus dem Verzeichnis der von den Vereinigten Staaten anerkannten Kontrollstellen gestrichen wurden. Darüber hinaus haben die Vereinigten Staaten der Kommission mitgeteilt, dass ihre zuständige Behörde eine neue akkreditierte Kontrollstelle „Certificadora Mexicana de productos y procesos ecológicos S.C.“ (US-ORG-069) anerkannt hat.

(9)

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 enthält das Verzeichnis der für die Zwecke der Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bescheinigungen in Drittländern zuständig sind. Angesichts neuer Informationen und Anträge, die seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 bei der Kommission eingegangen sind, sollten bestimmte Änderungen an dem Verzeichnis vorgenommen werden.

(10)

Die Kommission hat einen Antrag von „Ecogruppo Italia“ (BIO-187) erhalten, ihr die Anerkennung für alle Drittländer, für die sie anerkannt ist, zu entziehen.

(11)

Die Kommission hat einen Antrag von „TÜV Nord Integra“ (BIO-160) erhalten, ihm die Anerkennung für alle Drittländer, für die er anerkannt ist, zu entziehen.

(12)

„Ecovivendi d.o.o. Belgrade“ (BIO-183) hat der Kommission die Änderung ihrer Anschrift mitgeteilt.

(13)

Die Kommission hat einen Antrag von „Oregon Tilth“ (BIO-116) auf Entzug der Anerkennung für Bolivien, Chile und Honduras erhalten. Die Kommission hat einen Antrag von „Ekoagros“ (BIO-170) auf Entzug der Anerkennung für alle Erzeugniskategorien für die Russische Föderation und die Republik Belarus und der Anerkennung für die Erzeugniskategorien D und F für Kasachstan und Tadschikistan erhalten.

(14)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 sollte daher entsprechend geändert werden.

(15)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für ökologische/biologische Produktion —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

2.

Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Dezember 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zur Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind (ABl. L 465 vom 29.12.2021, S. 8).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).


ANHANG I

Anhang I der Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1.

Im Eintrag für „KANADA“ wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a)

Die Zeilen für die Codenummern CA-ORG-002 und CA-ORG-009 werden gestrichen;

b)

die Zeile für die Codenummer CA-ORG-004 erhält folgende Fassung:

 

„CA-ORG-004

 

Seeds Canada dba Centre for Systems Integration (CSI)

 

www.csi-ics.com“

2.

Im Eintrag für „ISRAEL“ wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a)

Die Zeile für die Codenummer IL-ORG-002 wird gestrichen;

b)

die folgende Zeile wird angefügt:

 

„IL-ORG-005

 

Lab-path Ltd.

 

www.lab-path.co.il“

3.

Im Eintrag für „JAPAN“ wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a)

Die Zeile für die Codenummer JP-BIO-023 wird gestrichen;

b)

die folgende Zeile wird angefügt:

 

„JP-BIO-043

 

Miyazaki Organic Agriculture Association

 

https://www.miyazaki-oaa.com/“

4.

Im Eintrag für „REPUBLIK KOREA“ wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a)

Die Zeilen für die Codenummern KR-ORG-005, KR-ORG-007, KR-ORG-019, KR-ORG-021 und KR-ORG-022 werden gestrichen;

b)

folgende Zeilen werden angefügt:

 

„KR-ORG-039

 

Sungnong

 

친환경농산물인증.kr

 

KR-ORG-040

 

Tojo Glonics co. Ltd.

 

cafe.daum.net/thoji

 

KR-ORG-041

 

YANGPYEONG ENVIRONMENT-FRIENDLY CERTIFICATION CENTER

 

yporganic.net

 

KR-ORG-042

 

Haezin Corporation

 

cafe.daum.net/haezingood

 

KR-ORG-043

 

Institute of Green Certification

 

blog.naver.com/green2080_

 

KR-ORG-044

 

DODAM Eco-Friendly

 

dodamecocerti.quv.kr“

c)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-002 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-002

 

WECERT, LLC.

 

www.wecert.co.kr“

d)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-004 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-004

 

Global Agricultural Food Certification Cooperation Co. Ltd

 

www.gafc.kr“

e)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-006 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-006

 

KAFCC

 

www.kafcc.or.kr“

f)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-008 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-008

 

Konkuk Ecocert Certification Agency

 

www.ecocert.co.kr“

g)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-020 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-020

 

Green Organic Co., Ltd.

 

cafe.naver.com/greenorganic6279“

h)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-029 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-029

 

Institute of friendly environment-agriculture, Inc.

 

ifea.co.kr.“

i)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-031 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-031

 

Korea Organic Certification Co., LTD

 

koc2022.modoo.at“

j)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-037 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-037

 

Ctforum. Inc

 

ctforum.co.kr“

k)

die Zeile für die Codenummer KR-ORG-038 erhält folgende Fassung:

 

„KR-ORG-038

 

ORGANIC PROMOTION AGENCY

 

blog.naver.com/opa7373“

5.

Im Eintrag für „VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA“ wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a)

Die Zeile für die Codenummer US-ORG-009 erhält folgende Fassung:

 

„US-ORG-009

 

Clemson University

 

www.clemson.edu/organic“

b)

die Zeile für die Codenummer US-ORG-010 erhält folgende Fassung:

 

„US-ORG-010

 

Ecocert S.A.S.

 

www.ecocert.com“

c)

die Zeilen für die Codenummern US-ORG-016, US-ORG-017, US-ORG-020, US-ORG-034 und US-ORG-035 werden gestrichen;

d)

die folgende Zeile wird angefügt:

 

„US-ORG-069

 

Certificadora Mexicana de productos y procesos ecológicos S.C.

 

https://certimexsc.com/cmx“


ANHANG II

Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1.

Der Eintrag für „Ecogruppo Italia“ wird gestrichen.

2.

Der Eintrag für „TÜV Nord Integra“ wird gestrichen.

3.

Im Eintrag für „Ecovivendi d.o.o. Belgrade“ erhält Nummer 1 folgende Fassung:

„1.

Anschrift: Voje Veljkovica no.14, 11050 Beograd“

4.

Im Eintrag für „Oregon Tilth“ werden in der Tabelle unter Nummer 3 die Zeilen für Bolivien, Chile und Honduras gestrichen.

5.

Der Eintrag für „Ekoagros“ erhält folgende Fassung:

„Codenummer

Drittland

Erzeugniskategorie

A

B

C

D

E

F

KZ-BIO-170

Kasachstan

x

x

TJ-BIO-170

Tadschikistan

x

x

—“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2785/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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