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EU cross-border parcel delivery services
Grenzüberschreitende Paketzustelldienste in der EU
Grenzüberschreitende Paketzustelldienste in der EU
Grenzüberschreitende Paketzustelldienste in der EU
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) 2018/644 – grenzüberschreitende Paketzustelldienste
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie hat zum Ziel:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Anwendungsbereich
Die Verordnung enthält Vorschriften über die grenzüberschreitende Paketzustellung in Bezug auf drei wichtige Aspekte:
Zu übermittelnde Informationen
Paketzustelldienste müssen der nationalen Regulierungsbehörde* im EU-Land ihrer Niederlassung bestimmte Informationen übermitteln, darunter:
Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und nur im Land ihrer Niederlassung Dienste bereitstellen, müssen diese Informationen nicht übermitteln; es gibt jedoch Ausnahmen.
Transparenz
Tarife, die Transparenzmaßnahmen unterliegen, werden jedes Jahr bis Ende März von der Europäischen Kommission auf einer eigens eingerichteten Website veröffentlicht.
Bewertung der Tarife für die Zustellung ins Ausland
Die nationalen Regulierungsbehörden bewerten die Erschwinglichkeit der Tarife, die der Universaldienstverpflichtung unterliegen und deren Bewertung sie für notwendig halten. Sie legen der Bewertung unter anderem die folgenden Kriterien zugrunde:
Die nationalen Regulierungsbehörden müssen der Kommission bis Ende Juni des jeweiligen Kalenderjahres eine Bewertung übermitteln. Die Kommission muss innerhalb eines Monats nach deren Eingang eine nicht vertrauliche Fassung der Bewertung veröffentlichen.
Sanktionen
Die Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Verordnung zu verhängen sind, werden von den EU-Ländern festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 22. Mai 2018 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste (ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 19-28)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Protokoll (Nr. 26) über Dienste von allgemeinem Interesse (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 307)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel XV – Verbraucherschutz – Artikel 169 (ex-Artikel 153 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 124)
Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64-88)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14-25)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 02.10.2018