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Document 32022L2381
Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter Gesellschaften
Sie führt Maßnahmen ein, um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften zu erreichen.
Die Richtlinie gilt für jede große Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), deren Anteile zum Handel an einem geregelten Markt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zugelassen sind.
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für börsennotierte Gesellschaften eines der folgenden Ziele gilt, das bis zum zu erreichen ist:
Im Anhang der Richtlinie werden die einzelnen Zahlen für Direktorenstellen, die vom unterrepräsentierten Geschlecht gestellt werden müssen, genannt, die zur Erfüllung der Zielvorgabe je nach Zahl der Mitglieder in den Leitungsorganen erforderlich sind.
Börsennotierte Gesellschaften, die die Zielvorgaben nicht erfüllen, müssen im Einklang mit der Richtlinie den Auswahlprozess für Mitglieder der Leitungsorgane anpassen, sodass im gesamten Auswahlprozess transparente, geschlechtsneutrale und an den Kompetenzen orientierte Kriterien angewandt werden. Das bedeutet insbesondere:
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen eine Liste der Gesellschaften, die die Zielvorgaben erreicht haben.
Ein Mitgliedstaat, der die Zielvorgaben vor Inkrafttreten der Richtlinie (am ) entweder fast erreicht hat oder Gesetze erlassen hat, die als ebenso wirksam gelten, kann die Anforderungen dieser Richtlinie zur Bestellung oder Auswahl aussetzen.
Die Richtlinie muss bis in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften gelten ab .
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (ABl. L 315 vom , S. 44-59).
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