This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32019R2014
Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen – Waschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
Haushaltswachsmaschinen und Waschtrockner sind Gegenstand neuer und geänderter Ökodesign1-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnungs2-Vorschriften. Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung gehen Hand in Hand mit der Bereitstellung wertvoller Informationen an die europäischen Verbraucher, damit diese eine informierte Entscheidung treffen können und der Markt um mehr energieeffiziente Produkte erweitert werden kann.
Mit der Verordnung (EU) 2019/2023 werden Ökodesign-Anforderung gemäß der Richtlinie 2009/125/EG festgelegt, und zwar für den Verkauf oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner. Mit ihr wird die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 geändert und die Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 zum aufgehoben.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 werden die Vorschriften zur Kennzeichnung solcher Geräte sowie zur Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen zu denselben festgelegt. Mit ihr wird die Verordnung (EU) 2017/1369 ergänzt und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 und die Richtlinie 96/60/EG der Kommission aufgehoben.
Wann treten die Verordnungen in Kraft?
Beide werden am in Kraft treten.
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte eingeführt. Die Kommission hat auf dieser Grundlage den Auftrag, diese Anforderungen für Produkte festzulegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.
Mit der Verordnung (EU) 2017/1369 wird ein Rahmen zur Bestimmung von Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte festgelegt, um den Verbrauchern zu ermöglichen, effizientere Produkte zu wählen und dadurch ihren Energieverbrauch zu senken.
Mit der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden die Anforderungen zum Beispiel in Bezug auf die Verwertung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten festgelegt, damit negative Umwelteinflüsse im Zusammenhang mit der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und der Ressourcennutzung verringert werden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom , S. 285-312)
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission (ABl. L 315 vom , S. 29-67)
Letzte Aktualisierung