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Document 32016R0052
Radioaktivitätshöchstwerte für Nahrungsmittel
Sie legt die Radioaktivitätshöchstwerte für Nahrungsmittel und Futtermittel für den Fall eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation fest.
Durch die Verordnung werden Verordnungen (Euratom) Nr. 3954/87, (Euratom) Nr. 944/89 und (Euratom) Nr. 770/90 aufgehoben. Bestehende Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Diese Verordnung enthält Höchstwerte von Lebensmitteln, Lebensmitteln von geringerer Bedeutung1 und Futtermitteln.
Die Kommission wird von dem durch Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts eingesetzten Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel unterstützt.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der die Maßnahmen umfasst, die im Falle eines solchen Unfalls oder Notfalls, der zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens- und Futtermitteln geführt hat oder wahrscheinlich dazu führen wird, zu ergreifen sind.
Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (Euratom) des Rates 2016/52 vom zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates und der Verordnungen (Euratom) Nr. 944/89 und (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission (ABl. L 13 vom , S. 2-11)
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