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Document 32016R0052

Radioaktivitätshöchstwerte für Nahrungsmittel

Radioaktivitätshöchstwerte für Nahrungsmittel

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (Euratom) 2016/52 – Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie legt die Radioaktivitätshöchstwerte für Nahrungsmittel und Futtermittel für den Fall eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation fest.

Durch die Verordnung werden Verordnungen (Euratom) Nr. 3954/87, (Euratom) Nr. 944/89 und (Euratom) Nr. 770/90 aufgehoben. Bestehende Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Diese Verordnung enthält Höchstwerte von Lebensmitteln, Lebensmitteln von geringerer Bedeutung1 und Futtermitteln.

Kontaminationshöchstwerte

  • Erhält die Europäische Kommission eine offizielle Mitteilung über einen nuklearen Unfall oder einen anderen radiologischen Notfall, der zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens- und Futtermitteln geführt hat oder wahrscheinlich führen wird, so erlässt sie eine Durchführungsverordnung,
    • mit der Höchstwerte (die die in den Anhängen der Verordnung genannten Werte nicht überschreiten) für die potenziell kontaminierten Lebens- oder Futtermittel, die in Verkehr gebracht werden könnten, festgelegt werden;
    • deren Gültigkeitsdauer so kurz wie möglich ist und zunächst höchstens drei Monate beträgt;
    • die von der Kommission regelmäßig überprüft und auf der Grundlage von Art und Ort des Unfalls sowie der gemessenen Werte der radioaktiven Kontamination gegebenenfalls geändert wird.
  • Jede Nichteinhaltung wird über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel mitgeteilt.
  • Die EU-Länder können beantragen, von diesen Höchstwerten für bestimmte Lebens- und Futtermittel, die in ihrem Hoheitsgebiet konsumiert werden, vorübergehend abweichen zu dürfen. Diese Ausnahmen sollten in der Durchführungsverordnung aufgeführt werden.

Ausschuss

Die Kommission wird von dem durch Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts eingesetzten Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel unterstützt.

Berichterstattung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der die Maßnahmen umfasst, die im Falle eines solchen Unfalls oder Notfalls, der zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens- und Futtermitteln geführt hat oder wahrscheinlich dazu führen wird, zu ergreifen sind.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • In Verordnung (EU) 2017/625 (siehe Zusammenfassung) wurden Regeln für amtliche Kontrollen der EU-Lebensmittelkette festgelegt.
  • EU-Sicherheitsnormen für die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung sind in Richtlinie 2013/59/Euratom (siehe Zusammenfassung) festgelegt.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Lebensmittel von geringerer Bedeutung: Lebensmittel wie Knoblauch und Trüffeln, auf die nur ein geringfügiger Anteil des Lebensmittelverbrauchs der Bevölkerung entfällt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (Euratom) des Rates 2016/52 vom zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates und der Verordnungen (Euratom) Nr. 944/89 und (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission (ABl. L 13 vom , S. 2-11)

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