EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.9.2017
COM(2017) 470 final
BERICHT DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Siebter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52017DC0470
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN COUNCIL AND THE COUNCIL Seventh Report on the Progress made in the implementation of the EU-Turkey Statement
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Siebter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Siebter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
COM/2017/0470 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.9.2017
COM(2017) 470 final
BERICHT DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Siebter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Einleitung
In dem Zeitraum, der diesem siebten Bericht 1 zugrunde liegt, war die Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 2 weiterhin ein Garant dafür, dass die Herausforderung der Migration im östlichen Mittelmeerraum von der EU und der Türkei wirksam und gemeinsam bewältigt wird.
Zwar hat die Zahl der täglich ankommenden Flüchtlinge gegenüber dem Zeitraum vor dem Sommer leicht zugenommen, doch ist die Zahl der irregulären Grenzübertritte nach wie vor niedrig (im Durchschnitt 93 pro Tag seit Veröffentlichung des sechsten Berichts). Insgesamt ist auch die Zahl der Todesopfer in der Ägäis deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Grenzübertritte an der griechisch-türkischen Landgrenze ist ebenfalls auf einem niedrigen Niveau geblieben.
Die Fortschritte bei der Neuansiedlung sind stetig, wobei bereits fast 9000 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wurden. Auch in puncto Projektgenehmigung und Auszahlungen im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (die „Fazilität“) wurden weitere Fortschritte erzielt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden von den 3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2016-2017 für 48 Projekte insgesamt 1,664 Mrd. EUR (gegenüber letztmals 1,572 Mrd. EUR) vertraglich gebunden und 838 Mio. EUR (zuvor 811 Mio. EUR) ausgezahlt.
Allerdings bestehen die in den vorhergehenden Berichten aufgezeigten Mängel nach wie vor. Insbesondere hat sich das Tempo der Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei nicht verbessert. Da die Zahl der Rückführungen deutlich unter der Zahl der Neuankömmlinge liegt, steigt der Druck auf die Hotspots auf den Inseln kontinuierlich.
Auf dem im Rahmen des hochrangigen politischen Dialogs zwischen der EU und der Türkei abgehaltenen Treffen vom 25. Juli 2017 bekräftigten beide Seiten ihr Engagement zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei.
Die EU ist nach wie vor entschlossen, die Erklärung EU-Türkei in allen ihren Aspekten und gegenüber allen Mitgliedstaaten umfassend und auf nichtdiskriminierende Weise gemäß den Vorgaben des Europäischen Rats vom 22. und 23. Juni 2017 3 umzusetzen.
1.Derzeitige Lage
Seit Vorlage des sechsten Berichts sind insgesamt 7807 Menschen aus der Türkei kommend auf den griechischen Inseln eingetroffen, durchschnittlich also etwa 93 Personen pro Tag (vom 9. Juni 2017 bis zum 31. August 2017). Obwohl die Zahl der täglichen Neuankömmlinge höher als vor dem Sommer ist, liegt sie deutlich unter der entsprechenden Zahl im Monat vor der Unterzeichnung der Erklärung. Seit Beginn der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei wurden in der Ägäis 113 Tote und Vermisste verzeichnet. 4 Im Jahr vor der Unterzeichnung der Erklärung waren es noch 1150 Personen gewesen.
[Daten bis zum 31.8.2017 für die Woche 35]
Die Unterbringung von weit mehr als drei Millionen Flüchtlingen aus Syrien 5 , dem Irak und anderen Ländern zählte weiterhin zu den vorrangigen Aufgaben der türkischen Behörden, die enorme Anstrengungen unternahmen, um angemessene Aufnahme- und Lebensbedingungen zu gewährleisten.
Verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit
Der EU-Koordinator arbeitet weiterhin eng mit allen relevanten Partnern zusammen, um die tägliche Umsetzung der Erklärung und die Ausführung des Gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei sicherzustellen. 6 Der Gemeinsame Aktionsplan stützt sich auf Griechenlands kontinuierliche Anstrengungen, dessen Umsetzung mit der operativen Unterstützung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen. Seit dem letzten Bericht hat die Kommission die griechischen Behörden dabei unterstützt, die Sicherheitsvorkehrungen auf den Inseln zu koordinieren und zu verwalten, die Aufnahmekapazitäten und Lebensbedingungen auf den Inseln zu verbessern, die Verlegung von Migranten, die in das ordentliche Asylverfahren übernommen werden, (einschließlich gefährdeter Gruppen) in besondere Einrichtungen auf dem griechischen Festland zu beschleunigen, die Verfahren einzuführen, die erforderlich sind, um den Rückstand bei der Bearbeitung der Asylanträge in zweiter Instanz abzubauen, wobei Anträge von Asylsuchenden, die sich auf den Inseln aufhalten, vorrangig bearbeitet werden, und die Abschiebe- und Gewahrsamkapazitäten auf den Inseln mit Hotspots aufzustocken, um das Rückführungstempo zu erhöhen. Dabei wurde erneut auf die Notwendigkeit des wirksamen Schutzes gefährdeter Gruppen hingewiesen, wie die Ernennung von Kinderschutzbeamten in den Aufnahmeeinrichtungen, einschließlich aller Hotspots, in denen Kinder aufgenommen werden.
Die wirksame Umsetzung der Erklärung EU-Türkei erfordert kontinuierliche Anstrengungen seitens aller Mitgliedstaaten, um dringend den vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ermittelten Bedarf zu decken. Dazu ist es unter anderem erforderlich, Beamte für einen ausreichend langen Zeitraum im Einklang mit den entsprechenden Vorgaben zu entsenden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Entsendung von Asylexperten, die beispielsweise die Schutzbedürftigkeit von Personen beurteilen können, auf die Inseln mit Hotspots.
Die in den vorhergehenden Berichten aufgezeigten Engpässe wurden jedoch noch nicht ganz behoben.
Bis zum 4. September 2017 hatte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen 98 Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie 96 Sachverständige aus den Mitgliedstaaten nach Griechenland entsandt, von denen alle in den Hotspots im Einsatz sind, 84 davon als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Es fehlen also derzeit 54 Experten. Für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sind im Rahmen der Gemeinsamen Aktion Poseidon 888 Beamte im Einsatz; davon leisten 35 Unterstützung bei der Rückübernahme im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. Es fehlen 11 Experten für September und 13 Experten für Oktober im Hinblick auf die Rückübernahme im Rahmen der Erklärung EU-Türkei.
Der Pool der von den Mitgliedstaaten abgestellten und von Europol geschulten Beamten beläuft sich auf 278 Personen. Sie werden im Drei-Monats-Rhythmus in den fünf griechischen und vier italienischen Hotspots eingesetzt und führen dort Sicherheitsüberprüfungen in der zweiten Kontrolllinie durch. 10 abgestellte Beamte sind derzeit in den griechischen Hotspots und zwei Europol-Beamte in der regionalen Taskforce der Europäischen Union in Piräus für Koordinierungszwecke im Einsatz.
Die regionale Taskforce der EU ist ein wichtiges Forum für die Koordinierung der Tätigkeiten auf See und an Land und gewährleistet den Informationsfluss zwischen den nationalen Akteuren und den EU-Agenturen. Seitdem im April die Anstrengungen zur Bewältigung bereichsübergreifender Probleme in den Hotspots intensiviert wurden, hat die Taskforce begonnen, die griechischen Behörden zur Teilnahme an ihren zweiwöchentlichen Sitzungen einzuladen.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache setzt ihre Zusammenarbeit mit der NATO sowie mit der griechischen und der türkischen Küstenwache fort. Die türkische Küstenwache führt weiterhin aktive Patrouillen und Maßnahmen zur Verhinderung von Abfahrten aus der Türkei durch.
Informationsmaßnahmen
Ausgehend von den laufenden Projekten auf Chios und Lesbos werden Migranten und Asylsuchende im Wege von neu eingerichteten Informationsstellen auf Samos und Kos über ihre Rechte, ihre Pflichten und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterrichtet, u. a. in Bezug auf Asyl und Rückkehr. Die Kommission hat den griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst nachdrücklich aufgefordert, entsprechende Informationsstellen an allen Hotspots einzurichten.
|
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte ·Die Mitgliedstaaten müssen dringend das erforderliche Personal für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur Verfügung stellen. ·Die Anstrengungen zur Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei sollten fortgesetzt werden. |
2.Rückführung aller neuen irregulären Migranten aus Griechenland in die Türkei
Die Erklärung sieht die Rückführung aller neuen irregulären Migranten und Asylsuchenden vor, die nach dem 20. März 2016 aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen und deren Asylanträge für unzulässig oder unbegründet erklärt werden. Die Maßnahmen werden unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und des Völkerrechts und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchgeführt. 7
Aktueller Stand
Seit dem Stand des vorangegangenen Berichts bis zum 4. September 2017 wurden 97 Personen, die aus der Türkei nach Griechenland gelangt waren, auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei in die Türkei rückgeführt, darunter 11 Syrer. Zu den weiteren Herkunftsländern der rückgeführten Personen zählten Algerien (30), Pakistan (27), Bangladesch (5), Irak (4), Marokko (3), Kamerun (2), Haiti (2), Iran (2), Nigeria (2), Senegal (2), Libanon (1), Afghanistan (1), Ägypten (1), Kongo (1), Gambia (1), Côte d‘Ivoire (1) und Simbabwe (1). Seit Verabschiedung der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt 1896 Migranten in die Türkei rückgeführt. 8
Da die Zahl der Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei nach wie vor deutlich unter der Zahl der Neuankömmlinge liegt, steigt der Druck auf die Hotspots auf den Inseln. Dies ist sowohl auf den aufgelaufenen Rückstand bei der Bearbeitung der Asylanträge in zweiter Instanz auf den griechischen Inseln als auch auf die unzureichenden Kapazitäten für die administrative Vorbereitung der Rückführung und die Abschiebehaft zurückzuführen, insbesondere auf Chios und Samos. Die Kapazitäten für die Abschiebehaft auf Lesbos und Kos wurden aufgestockt. Unzulängliche aktuelle Informationen hinsichtlich der Zuweisung von Unterkünften erschweren die Ermittlung und Festnahme von Migranten, für die negative zweitinstanzliche Asylentscheidungen ergangen sind. Deshalb müssen Migranten, die sich in einer offiziellen Unterkunft auf den Inseln aufhalten, dringend registriert werden, wobei ihre Anwesenheit und der Status ihres Asylantrags anschließend regelmäßig zu kontrollieren sind.
Seit dem vorangegangenen Bericht sind unter Bereitstellung von finanzieller Unterstützung und/oder Sachleistungen im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration 372 Migranten freiwillig von den Inseln (sowie 929 vom Festland) aus in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Damit ist die Zahl der Migranten, die dieses Programm seit seiner Einführung im Jahr 2016 in Anspruch genommen haben, auf rund 10 029 gestiegen. Griechenland sollte Schritte ergreifen, um sich durch enge und proaktive Zusammenarbeit mit den wichtigsten Durchführungsstellen und umfassende Inanspruchnahme der verfügbaren Unterstützung in vollem Umfang an den von der EU finanzierten gemeinsamen Rückkehrprogrammen (insbesondere am Europäischen Netz zur Wiedereingliederung) zu beteiligen und seine Kapazitäten dadurch aufzustocken. Die Internationale Organisation für Migration war weiterhin ständig auf den fünf Inseln mit Hotspots präsent und hat dabei das Programm für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration gefördert und Einzelpersonen Auskunft erteilt.
Bislang 9 haben 57 rückgeführte Nicht-Syrer internationalen Schutz bei den türkischen Behörden beantragt; zwei Personen wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt, 39 Anträge werden noch bearbeitet und neun Personen haben einen abschlägigen Bescheid erhalten. 10 831 Personen wurden in ihr Herkunftsland rückgeführt. Bis auf 16 Personen, die sich für die freiwillige Rückkehr nach Syrien entschieden, haben bislang alle rückgeführten Syrer die Erstregistrierung für vorübergehenden Schutz durchlaufen; 19 Syrer beschlossen, die von den türkischen Behörden bereitgestellten Unterkünfte in Anspruch zu nehmen, und 177 Syrer entschieden sich für eine andere Unterbringung.
Rechtliche Schritte
Was die auf den griechischen Inseln bearbeiteten Fälle betrifft, so wurden gegen insgesamt 4160 11 der 5225 bisherigen erstinstanzlichen Negativentscheidungen 12 des Asyldiensts über Zulässigkeit und Begründetheit Rechtsbehelfe eingelegt. Bei 2398 (d. h. 58 %) dieser 4160 Rechtsbehelfsverfahren erging inzwischen eine zweitinstanzliche Entscheidung. Von den 556 bisherigen Rechtsbehelfsentscheidungen zur Zulässigkeit haben 135 die erstinstanzliche Unzulässigkeitsentscheidung bestätigt. In 421 Fällen wurde die erstinstanzliche Unzulässigkeitsentscheidung in zweiter Instanz aufgehoben. 13 Von den 1590 Rechtsbehelfsentscheidungen zur Begründetheit haben 1560 die abschlägigen erstinstanzlichen Entscheidungen in zweiter Instanz bestätigt; in 17 Fällen 14 wurde die negative erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Außerdem wurde in 13 Fällen subsidiärer Schutz gewährt. Während des Berichtszeitraums wurden 252 Rechtsbehelfsverfahren wegen anderen Gründen als einer Entscheidung über die Begründetheit des Rechtsbehelfs eingestellt (nicht rückgängig gemachte stillschweigende oder ausdrückliche Rücknahmen).
Die Zahl 15 der Rechtsbehelfsausschüsse und Berichterstatter 16 , die zur Ermittlung des Sachverhalts, der Argumente des Rechtsbehelfsführers sowie der Angaben zu seinem Herkunftsstaat beitragen, hat sich seit dem letzten Bericht nicht geändert. Die griechische Rechtsbehelfsbehörde hat die Arbeitsabläufe weiter verbessert, zum Beispiel durch eine verbesserte Prioritätensetzung auf der Grundlage der vom griechischen Registrierungs- und Identifizierungsdienst vorgelegten Liste von Unterkünften auf den Inseln oder durch Fortschritte bei der Einführung einer permanenten IT-Anwendung für die Planung von Anhörungsterminen, was auch die mögliche Spezialisierung der Ausschüsse auf die Bearbeitung von bestimmte Herkunftsländer betreffenden Fällen fördern könnte. Die Umsetzung dieser Bestimmungen soll über die Gewährleistung der kontinuierlichen zweckmäßigen Ausstattung der Rechtsbehelfsbehörde (mit Büromaterial und Ausrüstung) hinaus den Rechtsbehelfsausschüssen ihre Arbeit erleichtern. In der Folge müssen Rechtsbehelfsführer nicht mehr so lange auf den Inseln auf die zweitinstanzliche Entscheidung warten, sodass irreguläre Migranten dem Rückführungsverfahren zugeführt werden können und schutzbedürftigen Personen internationaler Schutz gewährt werden kann.
Trotz dieser Bemühungen geht jedoch die Entscheidungsfindung der neuen Rechtsbehelfsausschüsse nach wie vor nur langsam vonstatten (seit dem letzten Bericht im Durchschnitt ca. 30 Entscheidungen pro Woche). Bisher haben die neuen Rechtsbehelfsausschüsse nur 1699 Entscheidungen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei gefällt – 132 zur Zulässigkeit und 1567 17 zur Begründetheit. Die griechischen Behörden sind sich dessen bewusst, wie wichtig und dringend die Leistungssteigerung der Rechtsbehelfsausschüsse ist, und prüfen derzeit mögliche weitere Maßnahmen.
Die Entscheidungen des Plenums des griechischen Staatsrats über die beiden am 10. März 2017 verhandelten Rechtssachen zur Frage, ob die Türkei für die Rückführung von zwei syrischen Asylbewerbern als sicherer Drittstaat angesehen werden kann, die gegen die zweitinstanzlichen Entscheidungen, mit denen die erstinstanzlich festgestellte Unzulässigkeit ihrer Anträge bestätigt worden war, Rechtbehelfe eingelegt hatten, stehen noch aus (Zeitpunkt noch unbekannt).
Operative Schritte
Nach Angaben der griechischen Behörden befinden sich derzeit 13 372 Migranten 18 auf den Inseln. Die von den griechischen Behörden zur Verfügung gestellten amtlichen Aufnahmekapazitäten auf den Inseln mit Hotspots beliefen sich auf 5576 Plätze in den vom griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst betriebenen Hotspots und 228 Plätze für unbegleitete Minderjährige in Unterkünften des griechischen nationalen Zentrums für soziale Solidarität; weitere 1031 Plätze wurden im Rahmen des von der EU finanzierten Mietprogramms des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bereitgestellt. 19
Die griechischen Behörden haben nicht zuletzt mit Unterstützung der Kommission die Bedingungen in den Hotspots und auf den Inseln weiter verbessert, indem die Einrichtungen modernisiert und effizientere Verfahren eingeführt wurden.
Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst arbeitet mittlerweile daran, für jede Insel mit einem Hotspot regelmäßig Listen mit Unterkünften zu erstellen. Mit Unterstützung der Kommission wurde ein Verfahren für den diese Listen betreffenden Datenaustausch zwischen dem griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst, dem griechischen Asyldienst und den Rechtsbehelfsausschüssen eingerichtet, das der Verringerung der Rückstände bei der Bearbeitung von Asylanträgen in der ersten und zweiten Instanz dient. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst muss nun für die regelmäßige Aktualisierung der Listen von Unterkünften, einschließlich der Listen der von kommunalen Behörden betriebenen Flüchtlingslager sowie des Mietprogramms des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, sorgen und diese Listen kontinuierlich und regelmäßig mit den betreffenden Behörden teilen.
Mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Rückführungsquote wurde die Abschiebeeinrichtung auf Kos Mitte August fertiggestellt, sodass sie nun ihre volle Kapazität von 500 Plätzen erreicht hat. Die Arbeiten an der Abschiebeeinrichtung im Hotspot auf Lesbos sind abgeschlossen, das Zentrum hat nun seine volle Kapazität von 210 Plätzen erreicht. Auf Samos wurde ein gemeinsamer ministerieller Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bau einer Abschiebeeinrichtung im Hotspot unterzeichnet, doch haben die Arbeiten noch nicht begonnen, da das vorgesehene Gebiet für die Unterbringung von Migranten genutzt wird, die dringend an einen anderen Standort verlegt werden müssen. Auf Chios sind insbesondere aufgrund von Widerstand vor Ort keine Fortschritte bei der Errichtung einer Abschiebeeinrichtung zu verzeichnen.
Die griechische Polizei hat für alle Hotspots Evakuierungspläne erstellt und an die Hotspot-Koordinatoren weitergeleitet. In allen Hotspots wurden Sicherheitsschulungen und auf Chios, Kos, Leros, Samos, und Lesbos erfolgreich Evakuierungsübungen durchgeführt.
Trotz der ergriffenen Maßnahmen reicht dies nicht aus, um der Lage auf den Inseln Herr zu werden, sodass die griechischen Behörden aufgefordert werden, die bereits im letzten Bericht ermittelten erforderlichen Schritte zu unternehmen. Insbesondere die Frist zwischen Antragstellung und förmlicher Antragstellung sollte im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Asylverfahrensrichtlinie verkürzt werden, d. h. die griechischen Behörden müssen gewährleisten, dass eine Person, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, tatsächlich die Möglichkeit hat, diesen so bald wie möglich förmlich zu stellen.
Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland
Es wurden weitere Fortschritte bei der Sicherstellung eines nachhaltigeren Ansatzes zur Bewältigung der Migrationslage erzielt, wobei ein schrittweiser Übergang vom Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der EU und der Soforthilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit zur Finanzierung über die mehrjährigen nationalen Programme Griechenlands im Rahmen der beiden letztgenannten Fonds erfolgt. Im Einklang mit der Finanzplanung 2017 für Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland haben die griechischen Behörden die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Mittel aus nationalen Programmen für die Bereitstellung von Aufnahmekapazitäten auf den Inseln sowie den Betrieb der Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige sicherzustellen.
Am 16. August 2017 wurde das nationale Programm für Griechenland im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds überarbeitet, um die politischen Prioritäten für die Integration und Rückkehr durch zusätzliche Mittel in Höhe von 28 Mio. EUR zu stärken. Damit erhöht sich der Gesamtbetrag für die nationalen Programme Griechenlands im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit auf 537 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020. Zudem ist seit dem Jahr 2015 eine substanzielle Soforthilfe aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit in Höhe von rund 371,2 Mio. EUR bereitgestellt worden, um Griechenland beim Ausbau seiner Aufnahmeeinrichtungen und seiner Kapazitäten für die Migrationssteuerung, die Bearbeitung von Asylanträgen und für das Grenzmanagement zu unterstützen. Diese Hilfe umfasst zwei aktuelle Finanzhilfen, die am 6. und 31. Juli 2017 dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zur Unterstützung der griechischen Regierung mit Schwerpunkt auf den östlichen Ägäischen Inseln gewährt wurden, um die ununterbrochene Erbringung von Dienstleistungen und Aktivitäten sicherzustellen, während die Tätigkeiten von der Soforthilfe auf die nationalen Programme für Griechenland im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit verlagert werden.
Bis zum 4. September 2017 sind 410,6 Mio. EUR aus dem Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der EU an 15 humanitäre Partnerorganisationen vergeben worden. Im Einklang mit der Finanzplanung 2017 für Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland verlagern sich die Prioritäten des Instruments für Soforthilfe innerhalb der EU nun schrittweise von Flüchtlingslagern auf Mietunterkünfte (für bis zu 30 000 Menschen) sowie auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Mehrzweck-Bargeldprogramms auf Lebensmittel, soweit die Bedingungen dies zulassen. Hinsichtlich dieser beiden Prioritäten wurde im Juli 2017 das Programm Soforthilfe für Integration und Unterbringung ins Leben gerufen. Es besteht aus zwei Verträgen (über 93,5 Mio. EUR bzw. 57,7 Mio. EUR) mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, der die Maßnahmen bereits mit Partnern und – soweit es um Mietunterkünfte geht – in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden durchführt. Bis Jahresende stehen noch 34,9 Mio. EUR zur Deckung weiteren Bedarfs bereit. In diesem Rahmen stehen die Verhandlungen mit humanitären Partnern für neue Projekte sowie für weitere Mittelzuweisungen für laufende Projekte kurz vor dem Abschluss.
|
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte ·Dringende Beschleunigung der Bearbeitung der Asylanträge und erhebliche Erhöhung der Zahl der von den einzelnen Rechtsbehelfsausschüssen gefällten Entscheidungen, Priorisierung der auf den Inseln eingelegten Rechtsbehelfe und verstärkte Rückführung in die Türkei im Rahmen der Erklärung EU-Türkei; ·Bereitstellung der benötigten Aufnahme- und Abschiebekapazitäten auf allen Inseln; ·so schnell wie möglich Gewährleistung einer zeitnahen, wirksamen und effizienten Verwendung der im Rahmen der nationalen Programme Griechenlands verfügbaren EU-Mittel. |
3.„Eins-zu-eins“-Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU
Stand
Bis zum 4. September 2017 wurden im Rahmen der 1:1-Regelung insgesamt 8834 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Während des Berichtszeitraums wurden 2580 Syrer in 15 Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien) neu angesiedelt 20 . Derzeit warten insgesamt 1831 Personen mit positivem Bescheid auf ihre Neuansiedlung. Nach einem leichten Rückgang der monatlichen Neuansiedlung seit dem Höchststand im Mai 2017 muss das nachhaltige Tempo der Neuansiedlungen vom heutigen Stand aus weiter erhöht werden, um deutlich zu machen, dass syrischen Flüchtlinge in der Türkei weiterhin eine alternative legale Lösung offensteht. Dieses zügige Neuansiedlungstempo muss beibehalten werden, um die Zusagen für 25 000 Personen für 2017, so wie bereits erläutert, zu erfüllen.
Die Mitgliedstaaten kommen bei der Vorbereitung weiterer Neuansiedlungen auch weiterhin gut voran. Zu den Vorbereitungen gehören auch Missionen in die Türkei, um Gespräche mit Neuansiedlungskandidaten zu führen. 2017 haben die türkischen Behörden dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) neue Listen mit den Namen von rund 23 500 Personen vorgelegt.
13 Mitgliedstaaten haben bislang noch keine Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen 21 . Malta hat jedoch im Juli eine entsprechende Reise in die Türkei unternommen. Zypern dürfte in den kommenden Wochen eine Neuansiedlung vornehmen, und Kroatien hat seine Zusage von 30 auf 150 Personen erhöht und wird wahrscheinlich Anfang Oktober einen Kontrollbesuch durchführen. Slowenien hat beim UNHCR einen Antrag auf Neuansiedlung von 60 Personen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei eingereicht.
Operative Schritte
Der von der Delegation der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ausgearbeitete Fragebogen, der den aus Syrien stammenden Flüchtlingen umfassende Informationen über die Aufnahmemitgliedstaaten vermitteln soll, dürfte bald in den Gesprächen mit syrischen Kandidaten verwendet werden, um die Zahl der Absagen zu verringern.
|
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte ·Gewährleistung des konstanten Tempos bei der Neuansiedlung. |
4.Verhinderung der Entstehung von Ausweichrouten für die irreguläre Migration
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Bemühungen zur Regulierung der Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute zur Entstehung neuer Routen von der Türkei aus geführt haben. Allerdings gelangten seit dem sechsten Bericht trotz der kontinuierlichen Beteiligung der Türkei an den Operationen „Aegean Hope“ und „Safe Med“ 22 vom 9. Juni bis zum 3. September 2017 von der Türkei aus 23 Boote mit insgesamt 1363 Migranten an Bord nach Italien und zwei Boote mit insgesamt 228 Migranten nach Zypern, allesamt Syrer.
Die Zahl der festgestellten irregulären Grenzübertritte an den Landgrenzen der Türkei mit Bulgarien und Griechenland blieb in den vergangenen sechs Monaten offenbar allgemein niedrig: Im Tagesdurchschnitt wurden rund zwölf irreguläre Grenzübertritte nach Griechenland und zwei nach Bulgarien registriert. Im letzten Quartal wurde indes ein Anstieg der irregulären Grenzübertritte entlang der Grenze mit Griechenland registriert, der den Tagesdurchschnitt für diesen Zeitraum auf 18 erhöhte und weiterhin sorgfältig verfolgt werden muss. 87 Beamte der Europäischen Grenz- und Küstenwache sind derzeit entlang der bulgarisch-türkischen Landgrenze und 20 Beamte entlang der griechisch-türkischen Landgrenze tätig.
5.Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen
Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Staaten und der Türkei über Standardverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit dem Ziel einer möglichst baldigen Einigung schreiten weiter voran. Eine rasche Einigung über die Standardverfahren und ein Beschluss über ihre Aktivierung würde die Umsetzung der Erklärung beschleunigen, da Syrern eine sichere und legale Alternative zur irregulären Migration in die EU geboten wird.
6.Visaliberalisierung
Hinsichtlich der Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung wurde in den vorherigen Berichten festgestellt, dass sieben Vorgaben noch zu erfüllen sind:
·Ausstellung biometrischer Reisedokumente, die in vollem Umfang den geltenden EU-Vorschriften entsprechen;
·Verabschiedung der im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention;
·Abschluss einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol;
·Überarbeitung der Rechtsvorschriften und praktischen Verfahren zur Terrorismusbekämpfung gemäß den europäischen Standards;
·Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten an die EU-Standards;
·Übermittlung eines Angebots zur wirksamen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen an alle EU-Mitgliedstaaten;
·vollständige Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei, das am 1. Oktober 2017 in Kraft tritt, einschließlich der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige.
Die Kommission bestärkt die Türkei weiterhin darin, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um alle noch ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen. Die Kommission und die Türkei haben ihren Dialog zur Lösungsfindung fortgesetzt, um u. a. die zur Erfüllung aller noch ausstehenden Vorgaben erforderlichen gesetzlichen und verfahrenstechnischen Änderungen vorzunehmen.
7.Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Seit dem sechsten Bericht hat die Kommission ihre Bemühungen verstärkt, um eine Lösung für die dringenden Bedürfnisse der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu finden. Von den zugewiesenen 2,9 Mrd. EUR wurden 1664 Mrd. EUR (gegenüber 1572 Mrd. EUR im letzten Bericht) für 48 Projekte vertraglich gebunden. Insgesamt wurden bislang 838 Mio. EUR (gegenüber letztmals 811 Mio. EUR) für humanitäre und nicht humanitäre Hilfe ausgezahlt 23 .
In der letzten Sitzung des Lenkungsausschusses vom 28. Juni 2017 wurde anerkannt, dass die Finanzierung im Rahmen der Fazilität weiterhin eine erhebliche unmittelbare Wirkung vor Ort erzielt. Die ersten Erkenntnisse nach dem Ergebnisrahmen der Fazilität wurden dem Lenkungsausschuss vorgelegt 24 . Die Kommission arbeitet eng mit den türkischen Behörden und anderen Partnern zusammen, um sicherzustellen, dass der zugewiesene Betrag von fast 1,4 Mrd. EUR bis Ende 2017 vertraglich vergeben ist und auch weiterhin rasch umgesetzt und ausgezahlt wird. Bei ihrer Durchführung legt die Fazilität ein besonderes Augenmerk auf die Menschenrechtslage der Flüchtlinge insgesamt und unterstützt insbesondere Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen.
Die Kommission investierte weiterhin in eine bessere Wahrnehmung der Fazilität zur Unterstützung der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften auf allen Ebenen, um die Sensibilisierung und Akzeptanz aufrecht zu erhalten. Der Beitrag der Türkei zu diesen Bemühungen, einschließlich im Rahmen gemeinsamer Initiativen, ist wichtig.
Humanitäre Hilfe
Die Realisierung der Strategie für humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität schreitet wie vorgesehen voran 25 . 593 Mio. EUR wurden für 35 Projekte mit 19 humanitären Partnern gebunden, mit denen die Deckung der Grundbedürfnisse, Schutzmaßnahmen, Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und Unterkunft finanziert werden. Von den vertraglich gebundenen 593 Mio. EUR wurden bis jetzt 463 Mio. EUR ausgezahlt.
Die Zahl schutzbedürftiger Flüchtlinge, die aus dem sozialen Sicherheitsnetz („Emergency Social Safety Net“/ ESSN) unterstützt werden, stieg rasch auf 860 000 Personen an 26 . Bis Ende 2017 gedenkt die Kommission 1,3 Mio. Flüchtlinge aus dem sozialen Sicherheitsnetz zu unterstützen. Zwar sind nach wie vor hauptsächlich Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung der Flüchtlinge beim Zugang zum sozialen Sicherheitsnetz zu klären. Die EU und die Türkei arbeiten aber gemeinsam an Lösungen, um sicherzustellen, dass alle schutzbedürftigen Flüchtlingen einen Antrag stellen können.
Die zweiten halbmonatlichen Zahlungen an Flüchtlingsfamilien erfolgten im Juli im Rahmen der an bestimmte Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen für Bildungsleistungen („Conditional Cash Transfer for Education“). Mehr als 72 000 Begünstigte erhalten nun diese Zahlungen, und die Kommission erwartet, dass 230 000 Kinder direkt vom ersten Jahr ihres größten jemals durchgeführten Programms für Bildung in Notsituationen profitieren.
Mit den Vereinten Nationen und anderen Partnern werden weitere humanitäre Projekte in den Bereichen der medizinischen Gesundheitsversorgung durchgeführt, darunter physische Rehabilitation und psychische Gesundheit, informelle Bildung und Schutz. Die Schutzmaßnahmen betreffen vor allem die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Registrierung zwecks Bereitstellung von Leistungen der türkischen Regierung und Nichtregierungsorganisationen.
Die Kommission arbeitet gemeinsam mit Partnern und in Abstimmung mit den türkischen Ministerien am Abschluss von Verträgen im Rahmen des Humanitären Durchführungsplans für die Türkei 2017. Die Ausführung von Mitteln in Höhe von 714 Mio. EUR für die humanitäre Komponente der Fazilität konzentriert sich auf die fortgesetzte Unterstützung einiger der am stärksten schutzbedürftigen Flüchtlinge in der Türkei und Bemühungen um ihre Einbindung in die Dienstleistungen des Staates, wobei das soziale Sicherheitsnetz das Kernstück bleibt. 27 Die ersten Verträge sollen in Kürze im September 2017 unterzeichnet werden.
Nicht humanitäre Hilfe
Im Rahmen der nicht humanitären Komponente der Fazilität wurden nun 1 071 Mrd. EUR vertraglich gebunden. Die Auszahlungen an die Durchführungspartner haben mittlerweile einen Stand von 375 Mio. EUR erreicht.
Am 15. Juni 2017 wurde ein mit 50 Mio. EUR ausgestattetes Projekt mit der Weltbank unterzeichnet, um den Zugang zu kurz- und langfristiger Beschäftigung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften verbessern; diese Mittel umfassen auch „cash for work“-Programme sowie die Berufs- und Sprachausbildung für 15 000 Personen in zehn Provinzen. Am 1. September 2017 wurde mit der KfW zusätzlich zum bereits in Auftrag gegebenen Bau solider Schulen eine Projektverlängerung im Umfang von 45 Mio. EUR für die Bereitstellung von mehr als 40 vorgefertigten Schulen unterzeichnet, die im kommenden Schuljahr eröffnet werden sollen.
Vier Maßnahmendokumente (d. h. Vorschläge zur Finanzierung im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise („Regionaler Treuhandfonds der EU“) im Wert von 131,5 Mio. EUR wurden auf Vorschlag des Vorstands des Regionalen Treuhandfonds der EU am 13. Juni 2017 angenommen. Drei Vorschläge zielen darauf ab, den Zugang zu Gesundheitsleistungen für syrische Flüchtlinge zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der syrischen Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften sowie die Lebenskompetenzen nichtsyrischer Flüchtlinge zu stärken. Ein vierter Vorschlag konzentriert sich insbesondere auf die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen und verdeutlicht die Bedeutung der Fazilität im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte im Allgemeinen.
Am 20. Juli 2017 wurden zwei Sondermaßnahmen angepasst, um besser auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge in der Türkei einzugehen. Die Sondermaßnahme in Höhe von 1415 Mrd. EUR wurde im Juli 2016 um einen Betrag von 10 Mio. EUR aufgestockt und passte die Ziele zur Erleichterung des Abschlusses der verbleibenden Projekte mit internationalen Finanzinstituten an. Die Anpassung ermöglicht die finanzielle Unterstützung eines neuen Krankenhauses in Hatay, das von der Agence française de développement errichtet wird, sowie der zuvor genannten vorgefertigten Schulen. Eine weitere Änderung der Sondermaßnahme in Höhe von 60 Mio. EUR vom April 2016 im Einvernehmen mit der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung erweiterte den Anwendungsbereich der Unterstützung für die türkischen Behörden, um ihre Verwaltungsmöglichkeiten bei der Aufnahme und Unterbringung von aus den EU-Mitgliedstaaten in die Türkei rückgeführten Migranten zu erhöhen.
Seit dem letzten Bericht hat die EU verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Druck auf örtliche Infrastrukturen und Dienstleistungen abzumildern. So wurden beispielsweise seit der offiziellen Eröffnung des ersten Migranten-Gesundheitszentrums in Kilis im Mai bereits bedeutende Ergebnisse erzielt: Rund 15 000 syrische Patienten wurden dort untersucht, darunter mehr als 600 schwangere Frauen 28 . Im September 2017 dürfte ein neues Migranten-Gesundheitszentrum in Ankara eingeweiht werden. Weitere Projekte in den Bereichen Gesundheit und kommunale Infrastrukturen mit Schwerpunkt auf der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung werden derzeit insbesondere für die von der Krise am stärksten betroffenen Provinzen vorbereitet.
|
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte ·Rasche vertragliche Bindung aller verbleibenden Maßnahmen im Rahmen der Sondermaßnahmen und des Humanitären Durchführungsplans für die Türkei 2017 sowie Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung. |
8.Ausbau der Zollunion
Im Rahmen des politischen Dialogs EU-Türkei auf hoher Ebene vom 25. Juli 2017 kamen beide Seiten überein, dass die Modernisierung der Zollunion nach wie vor ein zentraler Schwerpunkt der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ist. Die Kommission fordert den Rat daher auf, seine Arbeiten zum Vorschlag der Kommission zur Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei über einen erweiterten bilateralen Handelsrahmen zum Abschluss zu bringen 29 . Somit könnten die Verhandlungen über ein wichtiges Abkommen aufgenommen werden, das bei Anwendung auf alle Mitgliedstaaten noch ungenutztes Potenzial in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei freisetzen würde.
9.Beitrittsprozess
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurden bislang 16 Kapitel eröffnet und eines davon vorläufig abgeschlossen. Im Berichtszeitraum fanden keine Sitzungen statt.
Die EU erwartet, dass die Türkei in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte, einschließlich der freien Meinungsäußerung, höchste Standards erfüllt.
10.Die humanitäre Lage in Syrien
Die humanitäre Lage in Syrien ist mit 6,3 Mio. in vielen Fällen mehrfach Binnenvertriebenen und 13,5 Mio. Menschen, die dringend Hilfe benötigen, nach wie vor äußerst besorgniserregend. Der Hilfsappell der Vereinten Nationen für 2017 für Syrien beläuft sich auf 3,3 Mrd. EUR; davon wurden bisher 35 % zugesagt.
Gewaltanwendung ist Berichten zufolge in einigen Gebieten seit der Schaffung der Deeskalationszonen in Syrien zurückgegangen; allerdings bleibt die humanitäre Lage und der Schutz für die Zivilbevölkerung in vielen Teilen des Landes äußerst schwierig. Im Nordwesten Syriens fanden im Juli militärische Operationen und Kämpfe zwischen verschiedenen bewaffneten Gruppen statt, die den Tod von Zivilisten verursachten. Humanitäre Maßnahmen mussten vorübergehend ausgesetzt werden, und eine wichtige Grenzübergangsstelle mit der Türkei wurde zeitweise geschlossen. In Raqqa 30 kommt es immer noch zu massiven Vertreibungen, und es besteht ein erheblicher medizinischer Bedarf und mangelnder Zugang zu sauberem Wasser, Nahrungsmitteln und sonstigen Hilfsgütern. Die humanitäre Lage in den von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebieten ist angesichts der schwierigen Versorgungslage nach wie vor äußerst besorgniserregend. Die Lage scheint sich auch in Südostsyrien in Anbetracht einer zunehmenden Zahl von Binnenvertriebenen zu verschlechtern.
Der Zugang zu etwa 4,5 Mio. Menschen in schwer zugänglichen Gebieten, darunter 540 000 in belagerten Gebieten, ist nach wie vor eine große Herausforderung, auch wenn humanitäre Hilfskonvois der Vereinten Nationen im Juli einige schwer zugängliche Gebiete und die belagerte Stadt Nashabiyeh erreichen konnten. Bislang erreichte die Hilfe der Vereinten Nationen lediglich 13 % bzw. 39 % der Menschen in Not in den schwer zugänglichen bzw. belagerten Gebieten. Humanitäre Helfer berichteten von einer Reihe von Hindernissen 31 für die Bereitstellung humanitärer Hilfe.
Die grenzüberschreitende Hilfe ist nach wie vor zunehmend wichtig. Die meisten grenzüberschreitenden Lieferungen erfolgen aus der Türkei und Jordanien, die den Zugang weiterhin auf allen möglichen Routen erleichtern. Die EU unterstützt lebensrettende grenzüberschreitende Einsätze durch humanitäre Partnerorganisationen von der Türkei aus, um Menschen im Norden Syriens zu erreichen und Nahrungsmittel, Wasser, Unterkünfte, Gesundheitsfürsorge und Schutz für die Bevölkerung bereitzustellen, die diese am dringendsten benötigt. Eine erneute Registrierung und das ordnungspolitische Umfeld der internationalen Nichtregierungsorganisation in der Türkei scheinen ihre Fähigkeit zur Durchführung von Hilfsmaßnahmen innerhalb Syriens beeinflusst zu haben.
Angesichts der anhaltenden Gewalt und des immensen humanitären Bedarfs fordert die EU alle Parteien weiterhin nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nachzukommen und dafür zu sorgen, dass der Schutz der Zivilbevölkerung von allen sich bietenden Zugangswegen aus – einschließlich aus der Türkei und Jordanien – oberste Priorität hat. Dies gilt auch für die Deeskalationszonen in ganz Syrien. Die EU begrüßt alle Bemühungen in dieser Hinsicht, solange das humanitäre Völkerrecht geachtet wird.
11. Schlussfolgerung
Die Erklärung EU-Türkei zeitigt weiter konkrete Ergebnisse bei der Eindämmung der irregulären und gefährlichen Überfahrten, Todesopfer in der Ägäis und, was genauso wichtig ist, konkreten Unterstützung für syrische Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und der sicheren Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in Europa.
Die Auslöser für irreguläre Migration bleiben aber weiter bestehen, und die Erklärung EU-Türkei spielt nach wie vor eine wichtige Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Herausforderung der Migration im östlichen Mittelmeerraum von der EU und der Türkei wirksam und gemeinsam bewältigt wird.
Um die Erklärung EU-Türkei vollständig und nachhaltig umzusetzen, sind nach wie vor kontinuierliche Anstrengungen und politische Entschlossenheit von allen Seiten erforderlich.
Das Tempo der Auftragsvergabe und der Projektdurchführung im Rahmen der Fazilität sollte kontinuierlich beschleunigt werden, um schneller konkrete Unterstützung für syrische Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu leisten.
Das aktuelle Tempo und die derzeitigen Zusagen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei nach Europa sollten beibehalten und fortgesetzt werden. Dies wird durch eine rasche Einigung auf das System der freiwilligen Aufnahme aus humanitären Gründen und dessen Aktivierung weiter erleichtert.
Zur Verbesserung der Situation auf den griechischen Inseln besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen erheblichen Anstrengungen seitens der griechischen Behörden, der EU-Agenturen und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung der Migrations- und Asylsteuerungskapazität Griechenlands und die verbesserte Rückführung jener Personen in die Türkei, die zum Aufenthalt in Griechenland nicht berechtigt sind, und zwar in vollem Einklang mit dem EU- und Völkerrecht.
Die Kommission wird die Arbeiten weiter voranbringen und weiterhin regelmäßig über die erzielten Fortschritte berichten.
Nach COM(2016) 231 final vom 20. April 2016, COM(2016) 349 final vom 15. Juni 2016, COM(2016) 634 final vom 28. September 2016, COM(2016) 792 final vom 8. Dezember 2016, COM(2017) 204 final vom 2. März 2017 und COM(2017) 323 final vom 13. Juni 2017 („sechster Bericht“).
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/.
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8-2017-INIT/de/pdf
Nach der „Missing Migrants Database“ der Internationalen Organisation für Migration; Zeitraum April 2016 bis 4. September 2017.
Nach offiziellen türkischen Angaben hatte die Türkei bis zum 27. Juli 2017 3 106 932 Menschen aus Syrien vorübergehenden Schutz gewährt.
COM(2016) 792 final vom 8. Dezember 2016. Der gemeinsame Aktionsplan wurde vom Europäischen Rat im Dezember 2016 gebilligt: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2016/12/20161215-euco-conclusions-final_pdf/
Jede Person, die nach dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln angekommen ist, hat das Recht, Asyl zu beantragen. Jeder Antrag wird auf Einzelfallbasis unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Antragstellers gemäß der Asylverfahrensrichtlinie bearbeitet. Damit ist jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen. Die Antragsteller haben das Recht auf Rechtsmittel und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine ablehnende Entscheidung zu ihrem Asylantrag. Sowohl Griechenland als auch die Türkei unternehmen geeignete rechtliche Schritte, um die uneingeschränkte Achtung des EU- und des Völkerrechts zu gewährleisten.
Seit dem 20. März 2016 wurden 1307 Menschen auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei und 589 Menschen im Rahmen des bilateralen Protokolls zwischen Griechenland und der Türkei in die Türkei rückgeführt. Die rückgeführten Personen hatten entweder abschlägige Asylentscheidungen (darunter auch negative Entscheidungen in zweiter Instanz) erhalten oder ihren Antrag auf internationalen Schutz zurückgezogen oder keinen Asylantrag gestellt.
Nach Angaben der türkischen Behörden.
Sieben weitere Anträge wurden der Kategorie „Sonstige“ (zurückgezogen usw.) zugeordnet.
Stand: 27. August 2017.
Seit Unterzeichnung der Erklärung wurden bis zum 27. August 2017 auf den griechischen Inseln insgesamt 25 364 Asylanträge eingereicht. Seit dem 20. März 2016 hat der griechische Asyldienst zu 24 048 von diesen 25 364 Anträgen gemäß den auf den Inseln geltenden Verfahren Entscheidungen gefällt, davon 17 992 zur Zulässigkeit und 7372 zur Begründetheit.
Diese Gesamtzahl schließt zweitinstanzliche Entscheidungen zur Aufhebung erstinstanzlicher Unzulässigkeitsentscheidungen und zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ein.
Diese Gesamtzahl schließt keine zweitinstanzlichen Entscheidungen zur Aufhebung erstinstanzlicher Unzulässigkeitsentscheidungen oder zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ein.
Derzeit gibt es 12 Rechtsbehelfsausschüsse, die über Rechtsbehelfe gegen erstinstanzliche Entscheidungen des griechischen Asyldienstes entscheiden. Darüber hinaus steht ein Rechtsbehelfsausschuss als Ersatz für den Fall bereit, dass einer der anderen Rechtsbehelfsausschüsse seine Aufgabe (wegen fehlender Mehrheit der Ausschussmitglieder) nicht wahrnehmen kann.
Zehn Berichterstatter sind bei der Rechtsbehelfsbehörde angestellt und zwölf wurden vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen an die Rechtsbehelfsbehörde entsandt.
In 1538 Fällen wurden die negativen erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, in 17 Fällen wurde die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und in 12 Fällen wurde subsidiärer Schutz gewährt.
Stand: 3. September 2017. Da einige Berichte diese Zahlen infrage stellen, bittet die Kommission die griechischen Behörden, die genaue Zahl der sich auf den Inseln und in den Hotspots aufhaltenden Migranten anzugeben. Eine derartige Klarstellung würde bei der Planung und Durchführung helfen.
Angaben des griechischen nationalen Koordinierungszentrums für Grenzen, Migration und Asyl, das nunmehr an Stelle der griechischen Polizei Daten betreffend die Aufnahme auf den Inseln bereitstellt. In den Berichten des nationalen Koordinierungszentrums für Grenzen, Migration und Asyl werden die Kapazitäten der von den Gemeinden betriebenen Flüchtlingslager, die zuvor in den Berichten der griechischen Polizei noch aufgeführt wurden, nicht berücksichtigt. Dafür enthalten sie jedoch Angaben zur Zahl der Plätze für unbegleitete Minderjährige in Unterkünften des nationalen Zentrums für soziale Solidarität.
Darüber hinaus hat Norwegen seit dem 4. April 2016 629 Syrer aus der Türkei neu angesiedelt.
Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Irland, Kroatien, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.
Bei diesen Operationen sind 2500 Personen, 65 Boote der Küstenwache, zwei Rettungsboote, zehn Hubschrauber und drei Starrflügelflugzeuge im Einsatz. Nach Angaben der türkischen Behörden wurden 2017 im Rahmen von Aegean Hope bislang 9531 und im Rahmen von Safe-Med 1406 illegale Zuwanderer aufgegriffen.
Im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung werden die Mittel in Tranchen und nur bei Abschluss der Projekte vollständig ausgezahlt. Um einen besseren Überblick über die Maßnahmen der Fazilität zu bieten, können Standort und erwartete Ergebnisse der jeweiligen Projekte über eine interaktive Landkarte abgerufen werden: http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm.
Ab dem 30. April 2017 (Stichtag der 1. Vierteljährlichen Berichterstattung gemäß dem Ergebnisrahmen) erhielten beispielsweise 19 897 syrische Flüchtlingsschulkinder Beförderungsdienstleistungen für die Fahrt zur Schule. Auch wurden 580 156 Konsultationen der medizinischen Grundversorgung durchgeführt. Ein Antrag auf eine zweite vierteljährliche Datenüberwachung wurde ebenfalls gestellt.
Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität erfolgt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über humanitäre Hilfe und den im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe festgelegten Grundsätzen.
Nach der Einführung eines neuen Auszahlungswerts und weitergehender Auswahlkriterien im Juni erhalten für eine Unterstützung in Frage kommende Familien nun monatlich 120 Türkische Lira pro Person sowie zusätzliche vierteljährliche Aufschläge.
Die Strategie stützt sich auf drei Säulen: Gelder zur Deckung der Grundbedürfnisse, Gesundheitsdienstleistungen und Unterstützung im Erziehungsbereich. Diese Pfeiler werden durch bereichsübergreifende Schutztätigkeiten unterlegt.
Mai 2017 bis Juli 2017
Die Kommission hat ihren Vorschlag für die Verhandlungsrichtlinien im Dezember 2016 angenommen.
Seit dem 1. Juli 2017 wurden mehr als 30 000 Menschen vertrieben. Seit dem 1. April 2017 sind also mehr als 200 000 Vertriebene zu verzeichnen (Bericht des stellvertretenden Nothilfekoordinators des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (https://www.un.org/press/en/2017/sc12932.doc.htm).
Dazu zählten auch fehlende behördliche Genehmigungen und Erleichterungsschreiben, Unsicherheit und Kämpfe, willkürliche Einschränkungen durch bewaffnete Gruppen, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgeführte terroristische Gruppen und selbst ernannte lokale Behörden.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.9.2017
COM(2017) 470 final
ANHANG
zum
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Siebter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Gemeinsamer Aktionsplan zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
|
Prioritäre Maßnahmen |
Aktueller Stand und noch ausstehende Maßnahmen 1 |
|
Aufstockung des für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständigen Personals auf den Inseln |
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sorgt für die Erhöhung der Zahl der auf die Inseln entsandten Sachbearbeiter bzw. Dolmetscher auf jeweils 100; der griechische Asyldienst erhöht die Zahl seiner Mitarbeiter auf den Inseln ebenfalls auf 100. Seit dem 28. August 2017 kommen auf den Inseln 86 EASO-Sachbearbeiter und 99 EASO-Dolmetscher zum Einsatz. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich noch stärker darum zu bemühen, die Zielvorgabe von 100 EASO-Sachbearbeitern, die auf den Inseln eingesetzt werden sollen, zu erreichen und dauerhaft einzuhalten. 115 Mitglieder des griechischen Asyldienstes befinden sich derzeit auf den Inseln im Einsatz. |
|
Bearbeitung der Familienzusammenführungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung |
Der griechische Asyldienst prüft auf Einzelfallbasis und unter uneingeschränkter Achtung des Artikels 7 der EU-Grundrechtecharta die Anwendung des Unzulässigkeitsverfahrens im Zusammenhang mit Dublin-Familienzusammenführungen im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr in die Türkei, sofern er vom EASO und den Mitgliedstaaten einschlägige Informationen erhalten hat. Die Verabschiedung einer Rechtsvorschrift durch das griechische Parlament, die die Möglichkeit schafft, Asylbewerber, die eine Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung beantragen, nicht vom Grenzverfahren auszunehmen, steht noch aus. Parallel dazu hat das EASO seit dem 3. Juni 2017 von 15 Mitgliedstaaten Antworten auf seine Anfrage um mehr Informationen über Familienzusammenführungen aus der/in die Türkei und die von den Antragstellern zur Anwendung dieses Verfahrens verlangten Unterlagen erhalten. Das EASO stellte diese Informationen dem griechischen Asyldienst zur Verfügung. |
|
Bearbeitung der Fälle besonderer Schutzbedürftigkeit |
Der griechische Asyldienst prüft auf Einzelfallbasis und unter uneingeschränkter Achtung der Artikel 6 und 7 der EU-Grundrechtecharta die Anwendung des Unzulässigkeitsverfahrens im Zusammenhang mit Antragstellern, die besonderen Schutz benötigen, im Hinblick auf deren mögliche Rückkehr in die Türkei, sofern er vom EASO die für diese Prüfung erforderlichen einschlägigen Informationen erhalten hat, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit schutzbedürftigen Personen in der Türkei. Der griechische Asyldienst vertritt die Auffassung, dass schutzbedürftige Gruppen vom Grenzverfahren ausgenommen bleiben sollten und verweist diesbezüglich auf die einschlägigen Bestimmungen der Asylverfahrensrichtlinie sowie die Tatsache, dass die Prüfung von Asylanträgen schutzbedürftiger Personen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach anwendbarem nationalem Recht die für schutzbedürftige Gruppen anzuwendenden besonderen Verfahrensgarantien (z. B. objektive Unzulänglichkeit der medizinischen und psychiatrischen Dienste) nicht hinreichend gewährleistet. Allerdings teilt der griechische Asyldienst mit, dass für einige schutzbedürftige Antragsteller die Zulässigkeit – unter Einhaltung der Fristen des regulären Verfahrens – auf den Inseln geprüft werden könnte, sobald die verschiedenen Kategorien der Schutzbedürftigkeit genauer definiert sind und der griechische Registrierungs- und Identifizierungsdienst die Schutzbedürftigkeit mithilfe eines standardisierten Formats bewertet, das konkrete Angaben zum medizinischen Profil des Antragstellers liefern wird. Das griechische Ministerium für Gesundheit, der griechische Asyldienst und UNHCR übermitteln ihre Stellungnahmen zur endgültigen Fassung des Formats für die Bewertung der Schutzbedürftigkeit, das in Kürze für die Prüfung der Schutzbedürftigkeit verwendet wird. |
|
Beschleunigung der Befragungen und Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen |
Der griechische Asyldienst führt mit Unterstützung des EASO die Unterscheidung nach Fallkategorien sowie Hilfsmittel für die Befragung und Entscheidungsfindung ein. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst wird mit der Unterstützung des EASO weiterhin Migranten mit den erforderlichen Informationen versorgen. Die Behörden sorgen dafür, dass die vorgesehenen Konsequenzen einer etwaigen Verweigerung der Zusammenarbeit im Asylverfahren strenger durchgesetzt werden. Die griechischen Behörden verkürzen mit Unterstützung des EASO die Zeitspanne zwischen der Äußerung des Asylwunsches und der Einreichung des Asylantrags. Instrumente zur Unterstützung der Asylverfahren: Eine aktualisierte Fassung der Standardverfahren für die Durchführung des Grenzverfahrens im Rahmen der Erklärung EU-Türkei, die vom griechischen Asyldienst und vom EASO auf den Inseln verwendet werden soll, wurde am 29. Juni 2017 herausgegeben. Um das Grenzverfahren in den Hotspots zu unterstützen und es auf allen Inseln zu standardisieren, hat das EASO in Zusammenarbeit mit dem griechischen Asyldienst für Qualitätsüberprüfungs- und Beratungszwecke einen in Athen angesiedelten Helpdesk eingerichtet. Der Helpdesk bietet Ad-hoc-Beratung zur Bearbeitung einzelner Dossiers sowie zu Fragen der Methodik. Am 21. August 2017 wurde ein erster leitender Sachverständiger aus den Mitgliedstaaten an den Helpdesk entsandt, der bis Mitte September mit einem Team von drei leitenden Sachverständigen voll einsatzfähig sein soll. Informationen für Migranten: Zusätzlich zu den Informationsstellen auf Lesbos und Chios hat der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst unlängst Informationsstellen auf Kos und Samos eingerichtet. Nach dem Erfolg der Informationsstelle auf Chios stellt das EASO im Agora-Zentrum der Stadt Chios nunmehr wöchentlich Informationen zum Asylverfahren sowie zu den Folgen der Nichteinhaltung bereit. Zeitspanne zwischen der Äußerung des Asylwunsches und der Einreichung des Asylantrags: Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Äußerung des Asylwunsches und der tatsächlichen Einreichung des Asylantrags hat sich seit dem sechsten Bericht nicht geändert und beträgt in keinem Hotspot mehr als zwei Wochen. |
|
Beibehaltung und weitere Beschleunigung des Verfahrens zur Prüfung der Begründetheit von Asylanträgen von Antragstellern aus Herkunftsländern mit geringer Anerkennungsquote |
Die Fertigstellung der am 29. Juni 2017 aktualisierten Standardverfahren für das oben genannte Grenzverfahren (siehe Abschnitt „Beschleunigung der Befragungen und Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen“) zielt darauf ab, die zeitliche Planung und die Bearbeitung zu beschleunigen. |
|
Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen auf den Inseln |
Die griechische Polizei baut die Rund-um-die Uhr-Präsenz von Polizeibeamten in den Hotspots aus. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst verstärkt mit Unterstützung der griechischen Polizei die Kontrollen an den Eingängen der Hotspots und die Patrouillen in den Hotspots und verbessert die Sicherheitsinfrastruktur. Die griechische Polizei erstellt und erprobt in Zusammenarbeit mit dem griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst Sicherheits- und Evakuierungspläne für die Hotspots. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst verstärkt die Sicherheitsinfrastruktur der Hotspots. Die griechischen Behörden sorgen weiterhin für sichere Bereiche für gefährdete Gruppen. Es werden weitere griechische Polizeibeamte für eine bessere Kontrolle der Ein-/Ausgänge und für Patrouillen innerhalb der Hotspots benötigt. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst prüft in Zusammenarbeit mit dem EASO im Rahmen eines Pilotprojekts in Moria Möglichkeiten für die Einführung elektronischer Ein- und Ausgangskontrollsysteme in allen Hotspots. Auch die Überwachung und Sicherheit in den Bereichen, die in den Hotspots für unbegleitete Minderjährige ausgewiesen sind, muss – insbesondere auf Samos – verbessert werden. Nach Fertigstellung der Evakuierungspläne für alle Inseln durch die griechische Polizei werden diese von der Kommission offiziell übersetzt, bevor sie an die wichtigsten Akteure auf den Inseln verteilt werden. Erfolgreiche Evakuierungsübungen für die in den Hotspots tätigen Mitarbeiter der Akteure fanden auf Chios (31. Juli 2017), Kos (9. August 2017), Leros (10. August 2017) und Lesbos (31. August 2017) statt. |
|
Benennung ständiger Koordinatoren für die Hotspots |
Die griechischen Behörden benennen ständige Koordinatoren und legen Standardverfahren für die Hotspots fest. Die ständigen Koordinatoren sind an den Hotspots stationiert. Nach Fertigstellung der Standardverfahren für die Hotspots wurden diese dem griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst in englischer und griechischer Sprache übermittelt. Überdies erhielt der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst zwecks Überprüfung einen Entwurf für ein Handbuch zur Anwendung der Standardverfahren. |
|
Erhöhung der Zahl der Rechtsbehelfsausschüsse |
12 Rechtsbehelfsausschüsse sind im Einsatz, die durch einen Ausschuss, der diese Aufgaben stellvertretend übernimmt, ergänzt werden. |
|
Erhöhung der Zahl pro Rechtsbehelfsausschuss gefällten Entscheidungen |
Die Rechtsbehelfsausschüsse werden weiterhin von 12 Berichterstattern des EASO unterstützt, wobei die Zahl der von den Rechtsbehelfsausschüssen erlassenen zweitinstanzlichen Entscheidungen nach wie vor gering ist. |
|
Verringerung der Anzahl der Stufen des Rechtsbehelfs im Rahmen des Asylverfahrens |
Die griechischen Behörden prüfen die Möglichkeit, die Anzahl der Stufen des Rechtsbehelfs zu begrenzen. |
|
Aufrechterhaltung der Einsätze der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache auf dem erforderlichen Niveau |
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ist in der Lage, rasch zu reagieren, wenn auf der Grundlage einer genauen Bedarfsbewertung der griechischen Behörden infolge des Anstiegs der Zahl von Rückführungsaktionen zusätzliche Einsätze oder Transportmittel erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache reagieren weiterhin angemessen auf Ersuchen um Einsätze und Transportmittel für laufende Rückführungsaktionen. Rückführungen per Fähre sind nach wie vor von Lesbos, Chios und Kos aus technisch möglich. Beamte aus dem Einsatzpool der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für Begleitpersonen bei Rückführungen werden auf Lesbos dauerhaft eingesetzt, um Rückführungsmaßnahmen zu unterstützen. Am 30. August 2017 fand ein Treffen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der griechischen Polizei statt, bei dem rückführungsrelevante Fragen erörtert wurden. Dabei ging es u. a. um die Umsetzung des europäischen Mechanismus für Rückführungen, den weiteren Unterstützungsbedarf Griechenlands sowie Vorschläge für weitere Schritte. |
|
Verringerung des Risikos, dass Personen untertauchen |
Die griechischen Behörden erfassen alle irregulären Migranten in einem klaren und präzisen Registrierungs- und Verfahrensstandsystem, um die Planung und Durchführung von Rückführungsverfahren zu erleichtern, führen ein elektronisches System zur Erfassung des individuellen Verfahrensstands ein und setzen weiterhin aktiv die Gebietsbeschränkungen für Migranten auf den Inseln mit Hotspots durch. Die griechischen Behörden setzen Gebietsbeschränkungen für alle neu ankommenden Migranten und Asylbewerber durch, denen folglich nicht gestattet ist, die Insel, auf der sie angekommen sind, zu verlassen. Die griechische Polizei, der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst, der griechische Asyldienst und das EASO verwenden nach wie vor die automatisierten Berichte, die eingeführt wurden, um eine angemessene Weiterverfolgung des Asylverfahrens der Migranten zu ermöglichen und gegebenenfalls Rückführungsverfahren durchzuführen. Die automatisierten Berichte umfassen: 1) tägliche Liste der geplanten Befragungen, 2) tägliche Liste der Termine für Registrierungen, 3) wöchentliche Liste des Nichterscheinens bei Befragungen, 4) wöchentliche Liste des Nichterscheinens bei Registrierungsterminen, 5) tägliche Liste der Entscheidungen im Falle nicht erfolgter Notifikationen, 6) tägliche Liste abschiebbarer Fälle, 7) tägliche Liste eingestellter Fälle und 8) tägliche Liste archivierter Fälle. Der griechische Asyldienst übermittelt der griechischen Polizei auch Listen abgeschlossener Fälle. Darüber hinaus erhält der griechische Asyldienst folgende Arten von Daten: unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration und Rückübernahmen (regelmäßig) sowie Zuweisung von Unterkünften und Bargeldzuweisungen (ad hoc). Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt mit dem Ziel, den griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst und die griechische Polizei dabei zu unterstützen, den Aufenthaltsort der Antragsteller in jeder Phase des Asylverfahrens zu überwachen. |
|
Intensivierung des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und die Reintegration |
Die IOM intensiviert mit EU-Unterstützung Kampagnen zur Förderung der Bereitschaft zur unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration unter den Migranten und die griechischen Behörden beseitigen administrative Hindernisse, die einer raschen freiwilligen Rückkehr entgegenstehen. Seit Anfang 2017 wurden durchschnittlich rund 143 Personen pro Monat im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration von den griechischen Inseln verbracht; im Zeitraum Juni-Dezember 2016 lag diese Zahl monatlich im Durchschnitt bei rund 70 Personen. |
|
Ausstellung von Rückführungsbescheiden in einem früheren Stadium des Rückführungsprozesses |
Die griechische Polizei stellt Rückführungsbescheide gleichzeitig mit der Notifikation einer negativen erstinstanzlichen Asylentscheidung aus. Die griechische Polizei prüft technische und IT-Anpassungen zur Umsetzung der betreffenden Maßnahme. |
|
Schaffung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten auf den Inseln und Ausbau der bestehenden Einrichtungen |
Die griechischen Behörden schaffen mit Unterstützung der EU zusätzliche Aufnahmekapazitäten und verbessern die vorhandenen Einrichtungen, wo immer möglich in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden. Trotz deutlich verbesserter Aufnahmebedingungen auf Samos und Lesbos stellt der jüngste Zustrom von Migranten eine Herausforderung hinsichtlich der angemessenen Unterbringung aller Migranten dar. Auf beiden Inseln wurden behelfsmäßige Zelte aufgestellt. Auch auf Chios ist die Lage angespannt. |
|
Schaffung ausreichender Kapazitäten für die Ingewahrsamnahme auf den Inseln |
Die griechischen Behörden schaffen mit Unterstützung der EU ausreichende Kapazitäten für die Ingewahrsamnahme, wo immer möglich in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden. Die Abschiebekapazität auf Kos beträgt nun 500 Plätze und in Moria 210 Plätze. Auf Samos wird der Abschiebebereich, der im oberen Teil des Hotspots eingerichtet wird, fertiggestellt, sobald die hier aufhältigen Migranten in einen anderen Teil des Hotspots verlegt werden. In Anbetracht des jüngsten Anstiegs der Zahl der Neuankömmlinge wird dies schwerlich in unmittelbarer Zukunft zu verwirklichen sein. |
|
Sofern erforderlich, Ergänzung der nationalen AMIF- und ISF-Programme |
Die Kommission stellt weiterhin zusätzliche Mittel (Soforthilfe, humanitäre Hilfe usw.) und technische Unterstützung für Griechenland bereit, um die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu unterstützen, wo dies erforderlich ist. Die Kommission und die griechischen Behörden setzen den Finanzierungsplan für 2017 kontinuierlich um. Derzeit sind Diskussionen über den Finanzierungsplan für 2018 im Gange. |
Eine kurze Zusammenfassung der einschlägigen Maßnahmen ist in Kursivschrift wiedergegeben. Spezifische Einzelheiten sind dem gemeinsamen Aktionsplan im Anhang zum Vierten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 792 final vom 8. Dezember 2016) zu entnehmen.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.9.2017
COM(2017) 470 final
ANHANG
zum
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Siebter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: zugewiesene/beschlossene, unter Vertrag vergebene und ausgezahlte Vorhaben – Stand 9.6.2017
Mehr als 1,6 Mrd. EUR wurden vertraglich zugewiesen, davon rund 838 Mio. EUR ausgezahlt. Der für die Durchführung nach der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei für humanitäre und nicht humanitäre Maßnahmen zugewiesene Gesamtbetrag beläuft sich auf 2,9 Mrd. EUR.
|
Finanzierungs-instrument |
Name des Antragstellers |
Schwerpunktbereich |
Bezeichnung |
Gebundener Betrag/ beschlossen in EUR |
Vertraglich vereinbarter Betrag in EUR |
Ausgezahlter Betrag in EUR |
|
ECHO Humanitärer Durchführungs-plan für die Türkei (HIP) 2017 1 |
Vorbehaltlich vom humanitären Partner zu unterbreitender Vorschläge |
Humanitäre Hilfe |
Restliche vertraglich zu bindende Mittel nach dem Humanitären Durchführungsplan für die Türkei 2017 |
714 038 000 |
0 |
0 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 2 |
Dänischer Flüchtlingsrat |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Verringerung der Schwachstellen beim Schutz vertriebener Bevölkerungsgruppen durch eine integrierte gemeinschaftsorientierte Schutzlösung |
8 000 000 |
8 000 000 |
4 000 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
CARE |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Minderung von Risiken bei grundlegenden Schutzanliegen der Flüchtlingsbevölkerung mittels gezielter Sensibilisierung, des Ausbaus von Überweisungssystemen und der Bereitstellung eines spezialisierten Schutzbeistands |
4 650 000 |
4 650 000 |
3 720 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
World Vision |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Bereitstellung von Informationen und Schutzbeistand für bedürftige Flüchtlinge und ihre Verweisung an Schutzdienste |
4 000 000 |
4 000 000 |
1 200 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
International Medical Corps (IMC) |
Humanitäre Hilfe Gesundheit, Schutz |
Bereitstellung einer lebensrettenden medizinischen Grundversorgung für die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen und Stärkung ihrer Widerstandskraft durch psychische und psychologische Unterstützung, Rehabilitationstätigkeiten und Schutzausbau für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt |
8 000 000 |
8 000 000 |
2 400 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Médecins du monde (MDM) |
Humanitäre Hilfe Gesundheit |
Erleichterung des Zugangs zu Gesundheits- und psychosozialen Dienstleistungen für Flüchtlinge |
3 000 000 |
3 000 000 |
2 400 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Weltgesundheits-organisation. |
Humanitäre Hilfe Gesundheit |
Unterstützung angepasster und kulturell abgestimmter Gesundheitsdienste für syrische Flüchtlinge |
10 000 000 |
10 000 000 |
8 000 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Relief International |
Humanitäre Hilfe Gesundheit |
Stärkung des Zugangs zu spezialisierten Gesundheitsdiensten für Flüchtlinge |
4 000 000 |
4 000 000 |
3 200 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) |
Humanitäre Hilfe Bildung in Notsituationen |
Bereitstellung an bestimmte Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen mit dem Ziel, Einschulung und Unterrichtsteilnahme von Flüchtlingskindern zu verbessern |
34 000 000 |
34 000 000 |
27 200 000 |
|
Finanzierungs-instrument |
Name des Antragstellers |
Schwerpunktbereich |
Bezeichnung |
Gebundener Betrag/ beschlossen in EUR |
Vertraglich vereinbarter Betrag in EUR |
Ausgezahlter Betrag in EUR |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Mercy Corps |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Bereitstellung von Schutzbeistand für Flüchtlinge und Asylsuchende |
5 000 000 |
5 000 000 |
4 000 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Welternährungs-programm |
Humanitäre Hilfe Grundbedürfnisse |
Beim „Sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen“ (Emergency Social Safety Net – ESSN) handelt es sich um ein Mehrzweck-Bargeldüberweisungssystem zur Handhabung der alltäglichen Bedürfnisse von Flüchtlingen. |
348 000 000 |
348 000 000 |
278 400 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Dänischer Flüchtlingsrat |
Humanitäre Hilfe Schutz, Gesundheit |
Proaktive Maßnahmen zur Verhinderung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Südosten der Türkei |
1 000 000 |
1 000 000 |
800 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Diakonie |
Humanitäre Hilfe Schutz und Vorbereitung auf den Winter |
Verbesserter Zugang zu wirksamen Dienstleistungen und Schutz bedürftiger Menschen |
4 000 000 |
4 000 000 |
3 200 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
International Medical Corps |
Humanitäre Hilfe Gesundheit |
Bereitstellung einer lebensrettenden medizinischen Versorgung und eines Schutzumfelds für bedürftige Flüchtlinge |
3 500 000 |
3 500 000 |
1 750 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) |
Humanitäre Hilfe Kinderschutz, Vorbereitung auf den Winter, Grundbedürfnisse |
Verbesserter Zugang zu Schutz und Unterstützung bei der Abdeckung der Grundbedürfnisse von bedürftigen Flüchtlingskindern und -familien |
8 000 000 |
8 000 000 |
6 400 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Federation Handicap |
Humanitäre Hilfe Gesundheit, Schutz |
Verbesserter Zugang zu inklusiven und qualitativ hochwertigen Diensten für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge, einschließlich Menschen mit Behinderungen (Izmir und Istanbul/Stadt) |
2 500 000 |
2 500 000 |
2 000 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Concern Worldwide |
Humanitäre Hilfe Schulunterricht in Notsituationen, Schutz |
Antwort auf humanitäre Notsituationen für syrische Flüchtlinge |
3 000 000 |
3 000 000 |
2 400 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Bereitstellung von Schutz und nachhaltigen Lösungen für Flüchtlinge und Asylsuchende |
35 000 000 |
35 000 000 |
28 000 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) |
Humanitäre Hilfe Schutz, Gesundheit |
Unterstützung für die schutzbedürftigsten Flüchtlingsfrauen und -mädchen beim Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (SRH) und sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV) |
9 000 000 |
9 000 000 |
7 200 000 |
|
ECHO HIP Türkei 2016 |
Internationale Organisation für Migration (IOM) |
Humanitäre Hilfe Vorbereitung auf den Winter, Spezial- und Grundbedürfnisse, Schutz, Schulunterricht in Notsituationen |
Verbesserter Schutz mittels besserer Abdeckung der Grundbedürfnisse, Unterstützung des Zugangs zu Bildung und integrierter Dienstleistungserbringung |
8 000 000 |
8 000 000 |
6 400 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis 3 |
Welternährungs-programm |
Humanitäre Hilfe Sicherheit und Existenzsicherung |
Lebensmittelhilfe für bedürftige Syrier, die in Aufnahmegemeinschaften leben, und derzeit in Lagern lebende Begünstigte |
40 000 000 |
40 000 000 |
32 000 000 |
|
Finanzierungs-instrument |
Name des Antragstellers |
Schwerpunktbereich |
Bezeichnung |
Gebundener Betrag/ beschlossen in EUR |
Vertraglich vereinbarter Betrag in EUR |
Ausgezahlter Betrag in EUR |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Diakonie |
Humanitäre Hilfe Schutz, Lebensmittelsicherheit\ Existenzsicherung |
Mehrzweck-Bargeldzuwendungen und Schutz von nicht in Lagern untergebrachten Flüchtlingen und neuen Flüchtlingen |
5 500 000 |
5 500 000 |
4 400 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
GOAL |
Humanitäre Hilfe Gesundheit, Schutz |
Verhinderung der Verschlechterung der Gesundheit und des Wohlbefindens syrischer Flüchtlinge und marginalisierter Migranten und Stärkung ihres Schutzes |
1 500 000 |
1 500 000 |
1 200 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Dänischer Flüchtlingsrat |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Schutz syrischer Flüchtlinge und marginalisierter Migranten |
4 500 000 |
4 500 000 |
3 600 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
World Vision |
Humanitäre Hilfe Schutz |
Bereitstellung von lebensrettender Nahrung und Bedarfsartikeln sowie Unterstützung beim Schutz bedürftiger Flüchtlinge und Aufnahmefamilien |
2 000 000 |
2 000 000 |
1 600 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Weltgesundheits-organisation |
Humanitäre Hilfe Gesundheit/Ausbildung |
Unterstützung angepasster und kulturell abgestimmter Gesundheitsdienste für syrische Flüchtlinge |
2 000 000 |
2 000 000 |
1 600 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
International Medical Corps |
Humanitäre Hilfe Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung/Behinderungen |
Unterstützung syrischer Flüchtlinge und bedürftiger Gemeinschaften |
3 000 000 |
3 000 000 |
1 500 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
CARE |
Humanitäre Hilfe Schutz, Lebensmittelsicherheit, Informationsmanagement |
Bereitstellung dringend benötigter grundlegender humanitärer Hilfe für syrische Flüchtlinge |
4 600 000 |
4 600 000 |
3 680 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Internationale Föderation der Rotkreuzgesellschaften |
Humanitäre Hilfe Schutz, Erziehung, Lebensmittelsicherheit und Grundbedürfnisse |
Bereitstellung von Lebensmittelhilfe und Hilfe bei den Grundbedürfnissen und -dienstleistungen sowie Unterstützung im Erziehungsbereich für syrische Flüchtlinge |
8 000 000 |
8 000 000 |
6 400 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Relief International |
Humanitäre Hilfe Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung/Behinderungen |
Umfassende Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für syrische Flüchtlinge in Gaziantep und Sanliurfa |
2 000 000 |
2 000 000 |
1 000 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Federation Handicap |
Humanitäre Hilfe Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung/Behinderungen |
Notmaßnahmen für die bedürftigsten syrischen Flüchtlinge |
3 000 000 |
3 000 000 |
2 400 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Deutsche Welthungerhilfe |
Humanitäre Hilfe Schutz, Lebensmittelsicherheit/ Existenzsicherung |
Verbesserung der Existenzgrundlagen und des Schutzes syrischer Flüchtlinge durch Mehrzweck-Bargeldkartenhilfe und Fallmanagement |
2 600 000 |
2 600 000 |
2 080 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Mercy Corps |
Humanitäre Hilfe, Schutz, Lebensmittelsicherheit, Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung, Unterkunft |
Verbesserung des geschützten Umfelds mit angepasster Hilfe für die Flüchtlinge, die niedergelassen, erreichbar, umherreisend oder Opfer fehlgeschlagener Überfahrten über das Meer sind |
3 000 000 |
3 000 000 |
2 400 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Internationale Organisation für Migration (IOM) |
Humanitäre Hilfe Schutz, Informationsmanagement |
Humanitäre Hilfe für bedürftige Syrier und andere Flüchtlinge sowie auf See gerettete Migranten |
1 900 000 |
1 900 000 |
1 520 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Médecins du monde (MDM) |
Humanitäre Hilfe Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung |
Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für Flüchtlinge und Migranten |
3 000 000 |
3 000 000 |
2 400 000 |
|
ECHO HIP Regional Syria Crisis |
Concern Worldwide |
Humanitäre Hilfe Lebensmittelsicherheit und Existenzsicherung |
Antwort auf humanitäre Notsituationen für syrische Flüchtlinge |
3 400 000 |
3 400 000 |
2 720 000 |
|
Zwischensumme humanitäre Hilfe |
1 306 688 000 |
592 650 000 |
463 170 000 |
|||
|
Regionaler Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise (EUTF) 4 |
Sonstige |
Bildung, Gesundheit und sozioökonomische Unterstützung |
Beiträge aus IPA-Sondermaßnahme 5 März 2016 (55 Mio. EUR), IPA - Sondermaßnahme Juli 2016 (225 Mio. EUR), Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) (10 Mio. EUR) und ECHO (3 Mio. EUR) |
293 000 000 |
96 796 675 |
50 996 218 |
|
Instrument für Heranführungs-hilfe (IPA) Sondermaß-nahme April 2016 |
Türkische Generaldirektion für Migrationssteuerung (DGMM) |
Migrationssteuerung: Unterbringung, Transfers, Gesundheit |
Unterstützung von Migranten bei ihrer Rückkehr in die Türkei - Abdeckung von Aufwendungen für Nahrung, Gesundheitsfürsorge, Transport und Unterbringung zurückgekehrter Migranten seit dem 4. April 2016 |
60 000 000 |
60 000 000 |
12 000 000 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Türkisches Ministerium für nationale Bildung |
Schulunterricht |
Zugang für fast eine halbe Million syrischer Kinder zu Bildung |
300 000 000 |
300 000 000 |
90 000 000 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Türkisches Gesundheitsministerium |
Gesundheit |
Bereitstellung des Zugangs von zwei Millionen Flüchtlingen zur medizinischen Grundversorgung und bis zu einer Million Flüchtlingen zur rehabilitativen psychologischen Betreuung |
300 000 000 |
300 000 000 |
120 000 000 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Weltbank (WB), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Sozioökonomische Unterstützung |
Sondermaßnahme Juli 2016 |
25 000 000 |
0 |
0 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Weltbank |
Sozioökonomische Unterstützung |
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der syrischen Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften u. a. durch Sprachkurse, Weiterbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Geld für Arbeit |
50 000 000 |
50 000 000 |
15 000 000 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Europäische Investitionsbank (EIB), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Kommunale Infrastruktur |
Sondermaßnahme Juli 2016 |
200 000 000 |
0 |
0 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Schulunterricht Infrastrukturen |
Bau und Ausstattung neuer Schulen in Gegenden mit einer hohen Konzentration syrischer Flüchtlinge |
95 000 000 |
95 000 000 |
15 000 000 |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Weltbank |
Schulunterricht Infrastrukturen |
Bau und Ausstattung neuer Schulen in Gegenden mit einer hohen Konzentration syrischer Flüchtlinge |
150 000 000 |
150 000 000 |
53 000 000 |
|
Finanzierungs-instrument |
Name des Antragstellers |
Schwerpunktbereich |
Bezeichnung |
Gebundener Betrag/ beschlossen in EUR |
Vertraglich vereinbarter Betrag in EUR |
Ausgezahlter Betrag in EUR |
|
IPA Sondermaß-nahme Juli 2016 |
Entwicklungsbank des Europarates, Agence française de développement |
Gesundheit Infrastrukturen |
Sondermaßnahme Juli 2016 |
80 000 000 |
0 |
0 |
|
IPA-Unterstützungs-maßnahmen-fazilität |
Verschiedene Dienste für Überwachung und Bewertung, Audit und Kommunikation |
Unterstützungsmaßnahme |
Unterstützungsmaßnahme |
14 300 000 |
0 |
0 |
|
Zu Stabilität und Frieden beitragendes Instrument |
Internationale Organisation für Migration (IOM) |
Migrationssteuerung |
Ausbau der Kapazitäten der türkischen Küstenwache bei Such- und Rettungsmaßnahmen |
20 000 000 |
20 000 000 |
19 000 000 |
|
Zwischensumme nicht humanitäre Hilfe |
1 587 300 000 |
1 071 796 675 |
374 996 218 |
|||
|
INSGESAMT |
2 893 988 000 6 |
1 664 446 675 7 |
838 166 218 8 |
|||
Zugewiesene/beschlossene, unter Vertrag vergebene und ausgezahlte Beträge nach Schwerpunktbereich:
|
Regionaler Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise (EUTF) 9 im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei Projekte, für die Aufträge vergeben wurden |
|||||
|
Name des Antragstellers |
Schwerpunktbereich |
Bezeichnung |
Vertraglich vereinbarter Betrag in EUR |
Ausgezahlter Betrag in EUR |
|
|
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) |
Schulunterricht |
Unterstützung der Ausbildung syrischer Flüchtlingskinder |
36 950 286 |
33 255 257 |
|
|
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) |
Schulunterricht Hochschulbildung |
Schaffung von Möglichkeiten und Perspektiven für syrische Flüchtlinge in der Hochschulbildung und weiterführenden Bildung (Stipendien, auf Studiennachweisen basierte Kurse, persönliche und virtuelle Ausbildung und Sprachkurse) |
2 700 000 |
1 500 000 |
|
|
Search for Common Ground |
Sozioökonomische Unterstützung |
Unterstützung der Existenzsicherung und Förderung der sozialen Stabilität zwischen syrischen Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften |
569 566 |
250 000 |
|
|
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GiZ) |
Sozioökonomische Unterstützung Schulunterricht |
Ausbau der Widerstandsfähigkeit und Existenzsicherung von Ländern, die Flüchtlinge aufnehmen, im Bereich Bildung und Soziales, insbesondere durch Gemeinschaftszentren |
18 207 812 |
4 741 960 |
|
|
Stichting SPARK |
Schulunterricht Hochschulbildung |
Bereitstellung von Hochschul- und Berufsausbildung sowie Fernunterricht |
5 969 655 |
1 791 819 |
|
|
Dänisches Rotes Kreuz |
Gesundheit und sozioökonomische Unterstützung |
Verbesserung des Wohlbefindens, der Widerstandsfähigkeit und der friedlichen Koexistenz schutzbedürftiger Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften |
32 399 356 |
9 457 182 |
|
|
Zwischensummen |
96 796 675 |
50 996 218 |
|||
|
Verbleibende Mittel, die nach Genehmigung durch die türkischen Behörden zuzuweisen sind |
196 203 325 |
||||
|
GESAMTBETRAG (Teil der oben genannten Gesamtsumme) |
293 000 000 |
96 796 675 |
50 996 218 |
||
http://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/turkey_hip_2017.pdf
http://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/hip_turkey_2016.pdf
Die humanitäre Finanzierung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei stand ursprünglich ebenfalls nach der HIP Syria Regional Crisis 2015 Fassung 4 und der HIP Syria Regional Crisis 2016 Fassung 1 zwecks Durchführung ab dem 1. Januar 2016 zur Verfügung: http://ec.europa.eu/echo/files/funding/decisions/2016/HIPs/HIP%20V2%20FINAL.pdf
Für eine Aufschlüsselung nach Vorhaben siehe gesonderte nachfolgende Tabelle.
In der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 sind die Regeln und Bedingungen für Sondermaßnahmen nach dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) festgelegt. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die einschlägige Finanzierung auf allgemeine und spezifische Ziele beschränkt wird, die in den Durchführungsbeschlüssen der Kommission festgelegt sind.
Einschließlich Beiträge, für die die Kommission einen Finanzierungsbeschluss verabschiedet hat, für die aber noch keine Mittelbindung getroffen wurde.
Einschließlich vom Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (EUTF) in Vorwegnahme aus dem EU-Haushalt eingebundener Mittel ('Vorvertrag'). Aus dem EU-Haushalt übertragene (zugewiesene) Mittel, die vom EUTF noch nicht abgerufen wurden, sind nicht erfasst.
Einschließlich Auszahlungen im Rahmen vom EUTF durchgeführter Vorhaben, die im EU-Haushalt noch nicht verbucht sind.
Für weitere Informationen über den Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise siehe: http://ec.europa.eu/enlargement/neighbourhood/countries/syria/madad/index_en.htm