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Document 32017D2161

Beschluss (GASP) 2017/2161 des Rates vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

ABl. L 304 vom 21.11.2017, p. 48–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2161/oj

21.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 304/48


BESCHLUSS (GASP) 2017/2161 DES RATES

vom 20. November 2017

zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (1) angenommen.

(2)

Am 3. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/2249 (2) angenommen, mit dem das Mandat bis zum 30. November 2017 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für die EUAM Ukraine für den Zeitraum bis zum 30. November 2016 bereitgestellt wurde.

(3)

Mit dem Beschluss (GASP) 2016/712 des Rates (3) wurde der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum bis zum 30. November 2016 angepasst, und mit dem Beschluss (GASP) 2016/2083 des Rates (4) wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2017 bereitgestellt.

(4)

Nach der strategischen Überprüfung von 2017 sollte die EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2019 verlängert werden.

(5)

Ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2019 bereitgestellt werden.

(6)

Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

(7)

Die EUAM Ukraine wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/486/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine bis zum 30. November 2014 beläuft sich auf 2 680 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2015 beläuft sich auf 13 100 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 beläuft sich auf 17 670 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2017 beläuft sich auf 20 800 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2019 beläuft sich auf 31 956 069,20 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die darauf folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.“

2.

Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 31. Mai 2019.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Dezember 2017.

Geschehen zu Brüssel am 20. November 2017.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. REPS


(1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).

(2)  Beschluss (GASP) 2015/2249 des Rates vom 3. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 318 vom 4.12.2015, S. 38).

(3)  Beschluss (GASP) 2016/712 des Rates vom 12. Mai 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 125 vom 13.5.2016, S. 11).

(4)  Beschluss (GASP) 2016/2083 des Rates vom 28. November 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 55).


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