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Document 32016R0341R(01)
Corrigendum to Commission Delegated Regulation (EU) 2016/341 of 17 December 2015 supplementing Regulation (EU) No 952/2013 of the European Parliament and of the Council as regards transitional rules for certain provisions of the Union Customs Code where the relevant electronic systems are not yet operational and amending Delegated Regulation (EU) 2015/2446 (OJ L 69, 15.3.2016)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 69 vom 15.3.2016)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 69 vom 15.3.2016)
ABl. L 101 vom 16.4.2016, p. 33–44
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/341/corrigendum/2016-04-16/oj
16.4.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 101/33 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446
( Amtsblatt der Europäischen Union L 69 vom 15. März 2016 )
Auf Seite 39 erhalten Anhang 2, Anhang 3, Anhang 4 und Anhang 5 folgende Fassung:
ANHANG 2
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER VERBINDLICHEN ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA)
1. Antragsteller (Name, Vorname und vollständige Anschrift)
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
Zollidentifikations-Nr./EORI-Nr.:
Für Eintragungen der Zollbehörden
Registriernummer:
Ort der Antragstellung:
Eingangsdatum:
Jahr Monat Tag
Sprache, in der der vZTA-Antrag gestellt wurde:
Als Bild erfassen:
Ja Anzahl … Nein
Datum der Erteilung:
Jahr Monat Tag
Zuständiger Beamter:
Muster/Proben zurückgesandt:
2. Inhaber (Name, Vorname und vollständige Anschrift)
(vertraulich)
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
Zollidentifikations-Nr./EORI-Nr.:
Wichtige Hinweise
Mit seiner Unterschrift übernimmt der Antragsteller die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf diesem Vordruck und den ggf. beigefügten Zusatzblättern. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass diese Angaben und etwaige Lichtbilder, Abbildungen, Produkt-informationen usw. in einer Datenbank der Europäischen Kommission gespeichert werden und dass die Angaben, einschließlich etwaiger vom Antragsteller oder der Verwaltung beigefügter (oder beizufügender) Lichtbilder, Abbildungen, Produktinformationen usw., die nicht in den Feldern 2 und 9 als vertraulich gekennzeichnet sind, der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden können.
3. Zollagent oder Vertreter (Name, Vorname und vollständige Anschrift)
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
Zollidentifikations-Nr./EORI-Nr.:
4. Neuerteilung einer vZTA
Nur ausfüllen, wenn Sie die Neuerteilung einer vZTA beantragen.
vZTA-Nummer:
gültig seit:
Jahr Monat Tag
Nomenklaturcode:
5. Zollnomenklatur
In welche Nomenklatur soll die Ware eingereiht werden?
Harmonisiertes System (HS)
Kombinierte Nomenklatur (KN)
TARIC
Erstattungsnomenklatur
Sonstige (bitte angeben):
6. Art der Transaktion
Bezieht sich dieser Antrag auf eine tatsächlich geplante Einfuhr oder Ausfuhr?
Ja Nein
7. Einreihungsvorschlag
In welche Tarifposition sollte die Ware Ihrer Meinung nach eingereiht werden?
Nomenklaturcode:
8. Warenbezeichnung
Erforderlichenfalls die genaue Zusammensetzung der Ware, die angewandten Untersuchungsmethoden, die Herstellungsverfahren, den Wert einschließlich der Bestandteile, den Verwendungszweck der Ware und die handelsübliche Bezeichnung sowie gegebenenfalls die Aufmachung für den Einzelverkauf bei Warenzusammen- stellungen angeben (Bitte ein gesondertes Blatt benutzen, falls dieses Feld nicht ausreicht).
Text von Bild
9. Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben (*) (vertraulich)
10. Muster und Proben usw.
Welche Unterlagen haben Sie Ihrem Antrag beigefügt? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Beschreibung
Produktinformationen
Lichtbilder
Muster und Proben
Sonstiges
Sollen die Muster/Proben zurückgesandt werden?
Ja Nein
Bestimmte den Zollbehörden entstehende Kosten für Analysen, Sachverständigengutachten für Muster und Proben oder die Rücksendung dieser Muster und Proben können dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden.
11. Andere bereits erhaltene oder beantragte (*) vZTA
Haben Sie bei einer anderen Zollstelle oder in einem anderen Mitgliedstaat bereits eine vZTA für eine gleiche oder gleichartige Ware beantragt oder erhalten?
Ja Nein
Falls ja, bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Punkten und fügen Sie eine Kopie der vZTA bei:
Land der Antragstellung:
Ort der Antragstellung:
Datum der Antragstellung:
Jahr Monat Tag
vZTA-Nummer:
Erster Gültigkeitstag:
Jahr Monat Tag
Nomenklaturcode:
Land der Antragstellung:
Ort der Antragstellung:
Datum der Antragstellung:
Jahr Monat Tag
vZTA-Nummer:
Erster Gültigkeitstag:
Jahr Monat Tag
Nomenklaturcode:
12. Anderen Inhabern erteilte vZTA (*)
Ist Ihnen bekannt, ob anderen Inhabern für eine gleiche oder gleichartige Ware bereits eine vZTA erteilt worden ist?
Ja Nein
Falls ja, bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Punkten:
Land, in dem die vZTA erteilt wurde:
vZTA-Nummer:
Erster Gültigkeitstag:
Jahr Monat Tag
Nomenklaturcode:
Land, in dem die vZTA erteilt wurde:
vZTA-Nummer:
Erster Gültigkeitstag:
Jahr Monat Tag
Nomenklaturcode:
13. Datum und Unterschrift
Ihr Zeichen:
Datum:
Jahr Monat Tag
Unterschrift:
Für Eintragungen der Zollbehörden:
(*) Bitte ein gesondertes Blatt benutzen, falls dieses Feld nicht ausreicht.
ANHANG 3
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION – ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
1
1. Zuständige Zollbehörde
2. vZTA-Nummer
AUSFERTIGUNG FÜR DEN INHABER
3. Inhaber (Name und Anschrift) vertraulich
4. Erster Gültigkeitstag
Wichtige Hinweise
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 34 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bleibt diese vZTA vom Beginn der Gültigkeitsdauer an gerechnet drei Jahre gültig.
Die mitgeteilten Angaben werden in einer Datenbank der Europäischen Kommission für Zwecke der Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission gespeichert, und die vZTA-Daten, einschließlich etwaiger Lichtbilder, Abbildungen, Produktinformationen usw., jedoch ohne die Angaben in den Feldern 3 und 8, können der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden.
Der Inhaber hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen die vZTA einzulegen.
5. Datum und Nummer des Antrags
6. Einreihung in die Zollnomenklatur
1
7. Warenbezeichnung
8. Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben vertraulich
9. Begründung für die Einreihung der Waren
10. Die vZTA-Entscheidung ergeht auf der Grundlage folgender vom Antragssteller vorgelegter Unterlagen
Beschreibung
Produkt-informationen
Lichtbilder
Muster und Proben
Sonstiges
Ort: Unterschrift
Datum: Stempel
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION – ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
2
1. Zuständige Zollbehörde
2. vZTA-Nummer
AUSFERTIGUNG FÜR DIE KOMMISSION
3. Inhaber (Name und Anschrift) vertraulich
4. Erster Gültigkeitstag
Wichtige Hinweise
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 34 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bleibt diese vZTA vom Beginn der Gültigkeitsdauer an gerechnet drei Jahre gültig.
Die mitgeteilten Angaben werden in einer Datenbank der Europäischen Kommission für Zwecke der Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission gespeichert, und die vZTA-Daten, einschließlich etwaiger Lichtbilder, Abbildungen, Produktinformationen usw., jedoch ohne die Angaben in den Feldern 3 und 8, können der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden.
Der Inhaber hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen die vZTA einzulegen.
5. Datum und Nummer des Antrags
6. Einreihung in die Zollnomenklatur
2
7. Warenbezeichnung
8. Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben vertraulich
9. Begründung für die Einreihung der Waren
10. Die vZTA-Entscheidung ergeht auf der Grundlage folgender vom Antragssteller vorgelegter Unterlagen
Beschreibung
Produkt-informationen
Lichtbilder
Muster und Proben
Sonstiges
Ort: Unterschrift
Datum: Stempel
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION – ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
3
1. Zuständige Zollbehörde
2. vZTA-Nummer
AUSFERTIGUNG FÜR DEN MITGLIEDSTAAT
3. Inhaber (Name und Anschrift) vertraulich
4. Erster Gültigkeitstag
Wichtige Hinweise
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 34 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bleibt diese vZTA vom Beginn der Gültigkeitsdauer an gerechnet drei Jahre gültig.
Die mitgeteilten Angaben werden in einer Datenbank der Europäischen Kommission für Zwecke der Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission gespeichert, und die vZTA-Daten, einschließlich etwaiger Lichtbilder, Abbildungen, Produktinformationen usw., jedoch ohne die Angaben in den Feldern 3 und 8, können der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden.
Der Inhaber hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen die vZTA einzulegen.
5. Datum und Nummer des Antrags
6. Einreihung in die Zollnomenklatur
3
7. Warenbezeichnung
8. Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben vertraulich
9. Begründung für die Einreihung der Waren
10. Die vZTA-Entscheidung ergeht auf der Grundlage folgender vom Antragssteller vorgelegter Unterlagen
Beschreibung
Produkt-informationen
Lichtbilder
Muster und Proben
Sonstiges
Ort: Unterschrift
Datum: Stempel
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION – ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
4
11. Zollbehörde für die Erteilung weiterer Auskünfte
(Name, vollständige Anschrift, Telefon, Fax)
12. vZTA-Nummer
AUSFERTIGUNG FÜR DIE KOMMISSION
13. Sprache
4
14. Schlüsselwörter
bg
fi
nl
cs
fr
pl
da
hr
pt
de
hu
ro
el
it
sk
en
lt
sl
es
lv
sv
et
mt
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION – ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
5
11. Zollbehörde für die Erteilung weiterer Auskünfte
(Name, vollständige Anschrift, Telefon, Fax)
12. vZTA-Nummer
AUSFERTIGUNG FÜR DEN MITGLIEDSTAAT
13. Sprache
5
14. Schlüsselwörter
bg
fi
nl
cs
fr
pl
da
hr
pt
de
hu
ro
el
it
sk
en
lt
sl
es
lv
sv
et
mt
ANHANG 4
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION
ANTRAG AUF ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT (VZTA)
1. Antragsteller (obligatorisch)
Name: (vertraulich)
Straße und Hausnummer:
Land:
Postleitzahl:
Ort:
Kennnummer des Antragstellers:
EORI-Nr.:
Für Eintragungen der Zollbehörden
Registriernummer:
Nationale Referenznummer (falls vorhanden):
Ort des Antrags:
Datum des Antrags:
Jahr Monat Tag
Status des Antrags:
2. Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist
(falls abweichend)
Straße und Hausnummer:
Land:
Postleitzahl:
Ort:
6. Art der Transaktion (obligatorisch)
Bitte geben Sie an, ob sie beabsichtigen, die sich aus diesem Antrag ergebende vZTA-Entscheidung für eines der folgenden Zollverfahren zu verwenden:
3. Zollvertreter (falls zutreffend)
Name:
Straße und Hausnummer:
Land:
Postleitzahl:
Ort:
Kennnummer des Vertreters:
EORI-Nr.:
7. Zollnomenklatur (obligatorisch)
In welche Nomenklatur ist die Ware einzureihen?
Kombinierte Nomenklatur (KN)
TARIC
Erstattungsnomenklatur
Sonstige (bitte angeben):
4. Für den Antrag zuständige Kontaktperson:
(obligatorisch)
Name:
Tel.-Nr.:
Fax-Nr.:
E-Mail-Adresse:
8. Warennummer
Bitte geben Sie den Zollnomenklaturcode ein, in den die Waren nach Erwartung des Antragstellers einzureihen sind.
5. Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung (obligatorisch)
Bitte geben Sie an, ob der Antrag eine Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung betrifft.
Ja Nein
Wenn ja, geben Sie bitte relevante Einzelheiten an.
Referenznummer der vZTA-Entscheidung:
gültig seit:
Jahr Monat Tag
Warennummer:
9. Warenbezeichnung (obligatorisch)
Detaillierte Beschreibung der Waren, die es erlaubt, sie zu identifizieren und in die Zollnomenklatur einzureihen. Dabei sind auch Angaben zur Zusammensetzung der Waren und zu den für deren Bestimmung verwendeten Untersuchungsmethoden zu machen, sofern die Einreihung von der Zusammensetzung der Waren abhängt. Angaben, die der Antragsteller als vertraulich betrachtet, sind in Feld 8 zu machen.
Überlassung zum zoll-rechtlich freien Verkehr
Ja Nein
Besondere Verfahren
(bitte angeben)
Ja Nein
Ausfuhr
Ja Nein
Text von Bild
10. Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben (*) (vertraulich)
Bitte nennen Sie alle Angaben, die auf Wunsch des Antragstellers vertraulich zu behandeln sind, einschließlich Warenzeichen und Modellnummer der Waren.
11. Muster und Proben usw.
Bitte geben Sie an, ob Muster bzw. Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige verfügbare Unterlagen, die den Zollbehörden bei der Einreihung der Ware in die Zollnomenklatur von Nutzen sein könnten, beigefügt sind.
Muster und Proben Lichtbilder Produktinformationen Sonstiges
Sollen die Muster/Proben zurückgesandt werden?
Ja Nein
Bestimmte den Zollbehörden entstehende Kosten für Analysen, Sachverständigengutachten für Muster und Proben oder die Rücksendung dieser Muster und Proben können dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden.
12. Andere bereits erhaltene oder beantragte vZTA
Haben Sie bei einer anderen Zollstelle oder in einem anderen Mitgliedstaat bereits eine vZTA für eine gleiche oder gleichartige Ware beantragt oder erhalten?
Ja Nein
Falls ja, bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Punkten:
Land der Antragstellung:
Ort des Antragstellung:
Datum der Antragstellung:
Jahr Monat Tag
Referenznummer der vZTA-Entscheidung:
Beginn der Gültigkeit der Entscheidung:
Jahr Monat Tag
Warennummer:
Land der Antragstellung
Ort des Antragstellung:
Datum der Antragstellung:
Jahr Monat Tag
Referenznummer der vZTA-Entscheidung:
Beginn der Gültigkeit der Entscheidung:
Jahr Monat Tag
Warennummer:
13. Anderen Inhabern ausgestellte vZTA-Entscheidungen (obligatorisch)
Ist Ihnen bekannt, ob anderen Inhabern für eine gleiche oder gleichartige Ware bereits eine vZTA-Entscheidung ausgestellt worden ist?
Ja Nein
Falls ja, bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Punkten:
Referenznummer der vZTA-Entscheidung:
Beginn der Gültigkeit der Entscheidung:
Jahr Monat Tag
Warennummer:
Referenznummer der vZTA-Entscheidung:
Beginn der Gültigkeit der Entscheidung:
Jahr Monat Tag
Warennummer:
14. Ist Ihres Wissens für die in den Feldern 9 und 10 beschriebenen Waren in der EU ein Rechts- oder Verwaltungsverfahren bezüglich der zolltariflichen Einreihung anhängig oder ist in der EU durch ein gerichtliches Urteil bereits über die zolltarifliche Einreihung entschieden worden?
(obligatorisch)
Ja Nein
Falls ja, bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Punkten:
Land:
Bezeichnung des Gerichts:
Anschrift des Gerichts:
Aktenzeichen:
15. Datum und Authentifizierung (obligatorisch)
Datum:
Jahr Monat Tag
Unterschrift:
Wichtige Hinweise
Mit der Authentifizierung dieses Antrags, übernimmt der Antragsteller die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Daten sowie für alle mit diesem Antrag übermittelten zusätzlichen Informationen. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten und etwaige Lichtbilder, Abbildungen, Produktinformationen usw. in einer Datenbank der Europäischen Kommission gespeichert werden und dass die Daten, einschließlich etwaiger vom Antragsteller oder der Verwaltung beigefügter (oder beizufügender) Lichtbilder, Abbildungen, Produkt informationen usw., die nicht in den Feldern 1, 2 und 10 als vertraulich gekennzeichnet sind, der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden.
16. Zusätzliche Informationen
ANHANG 5
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION — ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
1. Entscheidungsbefugte Zollbehörde
2. Referenznummer der vZTA-Entscheidung
3. Inhaber (vertraulich)
Name:
Straße und Hausnummer:
Land:
Postleitzahl:
Ort:
Kennnummer des Antragstellers:
EORI-Nr.:
4. Gültigkeitsdauer
Wichtige Hinweise
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 34 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bleibt diese vZTA vom Beginn der Gültigkeitsdauer an gerechnet drei Jahre gültig.
Die mitgeteilten Angaben werden in einer Datenbank der Europäischen Kommission für Zwecke der Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission gespeichert und die vZTA-Daten, einschließlich etwaiger Lichtbilder, Abbildungen, Produktinformationen usw., jedoch ohne die Angaben in den Feldern 3 und 8, der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht.
Der Inhaber hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen die vZTA einzulegen.
5. Datum und Registriernummer des Antrags
Registriernummer:
6. Warennummer
7. Warenbezeichnung
8. Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben (vertraulich)
9. Begründung für die Einreihung der Waren
10. Die vZTA-Entscheidung ergeht auf der Grundlage folgender vom Antragssteller vorgelegter Unterlagen
Beschreibung
Produktinformationen
Lichtbilder
Muster und Proben
Sonstiges
Ort: Unterschrift
Datum: Stempel
Jahr
Monat
Tag
Beginn der Gültigkeit der Entscheidung:
Ende der Gültigkeit der Entscheidung:
Enddatum der erweiterten Verwendung:
Menge:
Grund für die Ungültigerklärung:
Jahr
Monat
Tag
Datum:
Text von Bild
EUROPÄISCHE UNION — ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT
vZTA
11. Schlüsselwörter
12. Abbildungen