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Document 32009R0707
Commission Regulation (EC) No 707/2009 of 5 August 2009 amending Regulation (EC) No 184/2005 of the European Parliament and of the Council on Community statistics concerning balance of payments, international trade in services and foreign direct investment, as regards the update of data requirements
Verordnung (EG) Nr. 707/2009 der Kommission vom 5. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen
Verordnung (EG) Nr. 707/2009 der Kommission vom 5. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen
ABl. L 204 vom 6.8.2009, p. 3–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
6.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 204/3 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 707/2009 DER KOMMISSION
vom 5. August 2009
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (1), insbesondere auf Artikel 10,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung einer gemeinschaftlichen Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen geschaffen. |
(2) |
Aufgrund der wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich der Zahlungsbilanz müssen die Datenanforderungen regelmäßig aktualisiert und die in der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 festgelegten Gliederungsebenen angepasst werden. |
(3) |
Mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (2) ist ein Bedarf an zusätzlichen Zahlungsbilanzstatistiken entstanden. |
(4) |
Um die Genauigkeit der Aggregate für Einkommen und Leistungsbilanz auf Gemeinschaftsebene zu verbessern und die Konsistenz zwischen dem Aggregationsverfahren für Erträge aus Wertpapieranlagen (Leistungsbilanz) und Ströme von Wertpapieranlagen (Kapitalbilanz) sowie die Konsistenz zwischen den Berechnungen der Europäischen Kommission (Eurostat) und denen der Europäischen Zentralbank (EZB) zu gewährleisten, müssen die Datenanforderungen in Tabelle 1 „Euroindikatoren der Zahlungsbilanz“ und Tabelle 2 „Vierteljährliche Zahlungsbilanzstatistiken“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 geändert werden. |
(5) |
Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union und die Einführung des Euro in Slowenien, Zypern, Malta und der Slowakei machen entsprechende Änderungen in Tabelle 6 „Ebenen der geografischen Aufgliederung“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 erforderlich. |
(6) |
Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (3) müssen die Ebenen der Wirtschaftszweigaufgliederung in Tabelle 7 „Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 angepasst werden. |
(7) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 eingesetzten Zahlungsbilanzausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. August 2009
Für die Kommission
Joaquín ALMUNIA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23.
(2) ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 22.
(3) ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.
ANHANG
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird wie folgt geändert:
1. |
Ab dem ersten Berichtszeitraum im Jahr 2009 erhält Nummer 1 folgende Fassung: „1. Euroindikatoren der Zahlungsbilanz
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2. |
Ab dem ersten Berichtszeitraum im Jahr 2009 erhält Nummer 2 folgende Fassung: „2. Vierteljährliche Zahlungsbilanzstatistiken
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3. |
Nummer 6 wird wie folgt geändert:
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4. |
Mit Beginn der jährlichen Datenübermittlung im Jahr 2011 erhält Nummer 7 folgende Fassung: „7. Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen
|
t |
= |
Berichtszeitraum (Jahr oder Quartal).“ |
(2) Welt, Intra-EU, Extra-EU, Intra-Eurogebiet, Extra-Eurogebiet, Institutionen der EU.“