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Document 32009R0707

    Verordnung (EG) Nr. 707/2009 der Kommission vom 5. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen

    ABl. L 204 vom 6.8.2009, p. 3–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/707/oj

    6.8.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 204/3


    VERORDNUNG (EG) Nr. 707/2009 DER KOMMISSION

    vom 5. August 2009

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (1), insbesondere auf Artikel 10,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung einer gemeinschaftlichen Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen geschaffen.

    (2)

    Aufgrund der wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich der Zahlungsbilanz müssen die Datenanforderungen regelmäßig aktualisiert und die in der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 festgelegten Gliederungsebenen angepasst werden.

    (3)

    Mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (2) ist ein Bedarf an zusätzlichen Zahlungsbilanzstatistiken entstanden.

    (4)

    Um die Genauigkeit der Aggregate für Einkommen und Leistungsbilanz auf Gemeinschaftsebene zu verbessern und die Konsistenz zwischen dem Aggregationsverfahren für Erträge aus Wertpapieranlagen (Leistungsbilanz) und Ströme von Wertpapieranlagen (Kapitalbilanz) sowie die Konsistenz zwischen den Berechnungen der Europäischen Kommission (Eurostat) und denen der Europäischen Zentralbank (EZB) zu gewährleisten, müssen die Datenanforderungen in Tabelle 1 „Euroindikatoren der Zahlungsbilanz“ und Tabelle 2 „Vierteljährliche Zahlungsbilanzstatistiken“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 geändert werden.

    (5)

    Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union und die Einführung des Euro in Slowenien, Zypern, Malta und der Slowakei machen entsprechende Änderungen in Tabelle 6 „Ebenen der geografischen Aufgliederung“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 erforderlich.

    (6)

    Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (3) müssen die Ebenen der Wirtschaftszweigaufgliederung in Tabelle 7 „Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 angepasst werden.

    (7)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 eingesetzten Zahlungsbilanzausschusses —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 5. August 2009

    Für die Kommission

    Joaquín ALMUNIA

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23.

    (2)  ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 22.

    (3)  ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.


    ANHANG

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird wie folgt geändert:

    1.

    Ab dem ersten Berichtszeitraum im Jahr 2009 erhält Nummer 1 folgende Fassung:

    „1.   Euroindikatoren der Zahlungsbilanz

    BOP EUR

    Euroindikatoren

    Frist: t + 2 Monate (1)

    Periodizität: vierteljährlich

    Erster Berichtszeitraum: 1. Quartal 2009

    Einnahmen

    Ausgaben

    Saldo

    Leistungsbilanz

    Waren

    Extra-EU

    Extra-EU

    Extra-EU

    Dienstleistungen

    Extra-EU

    Extra-EU

    Extra-EU

    Einkommen

    Erwerbseinkommen

    Extra-EU

    Extra-EU

    Extra-EU

    —   

    Vermögenseinkommen

    Direktinvestitionen

    Extra-EU

    Extra-EU

    Extra-EU

    Wertpapieranlagen

    Extra-EU

     

    Welt

    Sonstige Investitionen

    Extra-EU

    Extra-EU

    Extra-EU

    Laufende Übertragungen

    Extra-EU

    Extra-EU

    Extra-EU

    2.

    Ab dem ersten Berichtszeitraum im Jahr 2009 erhält Nummer 2 folgende Fassung:

    „2.   Vierteljährliche Zahlungsbilanzstatistiken

    BOP Q

    Vierteljährliche Daten

    Frist: t + 3 Monate

    Periodizität: vierteljährlich

    Erster Berichtszeitraum: 1. Quartal 2009

    Einnahmen

    Ausgaben

    Saldo

    I.

    Leistungsbilanz

    Welt

    Welt

    Welt

    Waren

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Dienstleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Transportleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Reiseverkehr

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Kommunikationsleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Bauleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Versicherungsdienstleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Finanzdienstleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    EDV- und Informationsdienstleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Patente und Lizenzen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Regierungsleistungen a.n.g.

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Einkommen

    Welt

    Welt

    Welt

    Erwerbseinkommen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Vermögenseinkommen

    Welt

    Welt

    Welt

    Direktinvestitionen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Erträge aus Beteiligungen

     (2)

     (2)

     (2)

    Dividenden und ausgeschüttete Gewinne

     (2)

     (2)

     (2)

    Reinvestierte Gewinne und nicht ausgeschüttete Gewinne

     (2)

     (2)

     (2)

    Erträge aus Forderungen (Zinsen)

     (2)

     (2)

     (2)

    Wertpapieranlagen

    Ebene 1

     

    Welt

    Erträge aus Beteiligungen

     (2)

     

    Welt

    Erträge aus Schuldverschreibungen (Zinsen)

     (2)

     

    Welt

    Sonstiges Vermögenseinkommen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Zinsen nach BPM5 (nicht um FISIM bereinigt)

     (2)

     (2)

     (2)

    Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige

     (2)

     (2)

     (2)

    Nachrichtlich — Einkommen

     

     

     

    Vermögenseinkommen — Zinsen SNA93 (um FISIM bereinigt)

     (2)

     

    Welt

    Wert der FISIM

     (2)

     (2)

     (2)

    Vermögenseinkommen — Zinsen BPM5 (nicht um FISIM bereinigt)

     (2)

     

    Welt

    Vermögenseinkommen — außer Zinsen

     (2)

     

    Welt

    Laufende Übertragungen

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Staat

     (2)

     (2)

     (2)

    Gütersteuern

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige Produktionsabgaben

     (2)

     (2)

     (2)

    Gütersubventionen

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige Subventionen

     (2)

     (2)

     (2)

    Einkommen- und Vermögensteuern

     (2)

     (2)

     (2)

    Sozialbeiträge

     (2)

     (2)

     (2)

    Monetäre Sozialleistungen

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige laufende Transfers des Staates a.n.g.

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige Sektoren

     (2)

     (2)

     (2)

    Überweisungen von Gastarbeitern

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige private Transfers

     (2)

     (2)

     (2)

    Gütersteuern

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige Produktionsabgaben

     (2)

     (2)

     (2)

    Gütersubventionen

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige Subventionen

     (2)

     (2)

     (2)

    Einkommen- und Vermögensteuern

     (2)

     (2)

     (2)

    Sozialbeiträge

     (2)

     (2)

     (2)

    Monetäre Sozialleistungen

     (2)

     (2)

     (2)

    Nettoprämien für Schadenversicherungen

     (2)

     (2)

     (2)

    Schadenversicherungsleistungen

     (2)

     (2)

     (2)

    Sonstige laufende Übertragungen sonstiger Sektoren a.n.g.

     (2)

     (2)

     (2)

    Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

     (2)

     (2)

     (2)

    II.

    Vermögensübertragungsbilanz

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Vermögenstransfers

     (2)

     (2)

     (2)

    Vermögenswirksame Steuern

     (2)

     (2)

     (2)

    Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers

     (2)

     (2)

     (2)

    Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

     (2)

     (2)

     (2)

     

    Nettoforderungen

    Nettoverbindlichkeiten

    Saldo

    III.

    Kapitalbilanz

     

     

     

    Direktinvestitionen

     

     

    Ebene 1

    im Ausland

     

     

    Ebene 1

    Beteiligungskapital

     

     

    Ebene 1

    reinvestierte Gewinne

     

     

    Ebene 1

    sonstige Anlagen

     

     

    Ebene 1

    im Inland

     

     

    Ebene 1

    Beteiligungskapital

     

     

    Ebene 1

    reinvestierte Gewinne

     

     

    Ebene 1

    sonstige Anlagen

     

     

    Ebene 1

    Wertpapieranlagen

    Ebene 1

    Welt

     

    Finanzderivate

     

     

    Welt

    Übriger Kapitalverkehr

    Ebene 1

    Ebene 1

    Ebene 1

    Amtliche Währungsreserven

    Welt

     

     

    IV.

    Restposten

     

     

    Welt

    3.

    Nummer 6 wird wie folgt geändert:

    a)

    in der Tabelle wird die Spalte „Ebene 1“ wie folgt geändert:

    i)

    die Angabe „D3 EU-25 (Intra-EU-25)“ wird durch die Angabe „V1 EU-27 (Intra-EU-27)“ ersetzt,

    ii)

    die Angabe „D5 Extra-EU-25“ wird durch die Angabe „V2 Extra-EU-27“ ersetzt,

    iii)

    die Angabe „Z8 Extra-EU-25 nicht aufgegliedert“ wird durch die Angabe „Z8 Extra-EU-27 nicht aufgegliedert“ ersetzt;

    b)

    in der Tabelle wird die Spalte „Ebene 2“ wie folgt geändert:

    i)

    die Angabe „D3 EU-25 (Intra-EU-25)“ wird durch die Angabe „V1 EU-27 (Intra-EU-27)“ ersetzt,

    ii)

    die Angabe „D5 Extra-EU-25“ wird durch die Angabe „V2 Extra-EU-27“ ersetzt,

    iii)

    die Angabe „BG Bulgarien“ wird gestrichen,

    iv)

    die Angabe „RO Rumänien“ wird gestrichen,

    v)

    die Angabe „Z8 Extra-EU-25 nicht aufgegliedert“ wird durch die Angabe „Z8 Extra-EU-27 nicht aufgegliedert“ ersetzt;

    c)

    in der Tabelle wird die Spalte „Ebene 3“ wie folgt geändert:

    i)

    die Angabe „CS Serbien und Montenegro“ wird gestrichen,

    ii)

    nach der Angabe „MD Republik Moldau“ wird die Angabe „ME Montenegro“ eingefügt,

    iii)

    nach der Angabe „QA Katar“ wird die Angabe „RS Serbien“ eingefügt.

    4.

    Mit Beginn der jährlichen Datenübermittlung im Jahr 2011 erhält Nummer 7 folgende Fassung:

    „7.   Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen

    Ebene 1

    Ebene 2

    NACE Rev. 2

     

    LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

    Abschnitt A

    BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

    BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

    Abschnitt B

     

    Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden

    Abteilungen 06, 09

    VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

    VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

    Abschnitt C

     

    Nahrungs- und Futtermittel, Getränke und Tabak

    Abteilungen 10, 11, 12

     

    Textil- und Holzgewerbe INSGESAMT

    Abteilungen 13, 14, 16, 17, 18

     

    Textilien und Bekleidung

    Abteilungen 13, 14

     

    Holz, Papier- und Druckgewerbe

    Abteilungen 16, 17, 18

    Mineralöl, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren

    Mineralöl, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren INSGESAMT

    Abteilungen 19, 20, 21, 22

     

    Kokerei und Mineralölverarbeitung

    Abteilung 19

     

    Chemische Erzeugnisse

    Abteilung 20

     

    Gummi- und Kunststoffwaren

    Abteilung 22

     

    Metallerzeugnisse und Maschinenbau INSGESAMT

    Abteilungen 24, 25, 26, 28

     

    Metallerzeugung und Herstellung von Metallerzeugnissen

    Abteilungen 24, 25

    Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse

    Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse

    Abteilung 26

     

    Maschinenbau

    Abteilung 28

    Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau

    Kraftwagen und sonstiger Fahrzeugbau INSGESAMT

    Abteilungen 29, 30

     

    Kraftwagen und Kraftwagenteile

    Abteilung 29

     

    Sonstiger Fahrzeugbau

    Abteilung 30

     

    Sonstiges verarbeitendes Gewerbe INSGESAMT

    Abteilungen 15, 23, 27, 31, 32, 33

    ENERGIEVERSORGUNG

    ENERGIEVERSORGUNG

    Abschnitt D

    WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLVERSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

    WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLVERSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

    Abschnitt E

     

    Wasserversorgung

    Abteilung 36

     

    Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen

    Abteilungen 37, 38, 39

    BAUGEWERBE/BAU

    BAUGEWERBE/BAU

    Abschnitt F

    DIENSTLEISTUNGEN INSGESAMT

    DIENSTLEISTUNGEN INSGESAMT

    Abschnitte G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U

    HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN

    HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN

    Abschnitt G

     

    Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

    Abteilung 45

     

    Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)

    Abteilung 46

     

    Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

    Abteilung 47

    VERKEHR UND LAGEREI

    VERKEHR UND LAGEREI

    Abschnitt H

     

    Verkehr und Lagerei INSGESAMT

    Abteilungen 49, 50, 51, 52

     

    Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

    Abteilung 49

     

    Schifffahrt

    Abteilung 50

     

    Luftfahrt

    Abteilung 51

     

    Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

    Abteilung 52

     

    Post-, Kurier- und Expressdienste

    Abteilung 53

    GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

    GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

    Abschnitt I

    INFORMATION UND KOMMUNIKATION

    INFORMATION UND KOMMUNIKATION

    Abschnitt J

     

    Filme, Videofilme und Fernsehprogramme, Rundfunkveranstalter, sonstige Unterhaltung

    Abteilungen 59, 60

     

    Telekommunikation

    Abteilung 61

     

    Sonstiges Informations- und Kommunikationswesen

    Abteilungen 58, 62, 63

    ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

    ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

    Abschnitt K

     

    Erbringung von Finanzdienstleistungen

    Abteilung 64

     

    Beteiligungsgesellschaften

    Gruppe 64.2

     

    Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

    Abteilung 65

     

    Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

    Abteilung 66

     

    GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

    Abschnitt L

    ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

    ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

    Abschnitt M

     

    Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

    Abteilung 69

     

    Rechtsberatung

    Gruppe 69.1

     

    Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

    Gruppe 69.2

     

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

    Abteilung 70

     

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

    Gruppe 70.1

     

    Public-Relations- und Unternehmensberatung

    Gruppe 70.2

     

    Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

    Abteilung 71

    Forschung und Entwicklung

    Forschung und Entwicklung

    Abteilung 72

     

    Werbung und Marktforschung

    Abteilung 73

     

    Werbung

    Gruppe 73.1

     

    Markt- und Meinungsforschung

    Gruppe 73.2

     

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, Veterinärwesen

    Abteilungen 74, 75

     

    ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

    Abschnitt N

     

    Vermietung von beweglichen Sachen

    Abteilung 77

     

    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

    Abteilungen 78, 79, 80, 81, 82

     

    ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

    Abschnitt P

     

    GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

    Abschnitt Q

    KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG

    KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG

    Abschnitt R

     

    Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

    Abteilung 90

     

    Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

    Abteilung 91

     

    Spiel-, Wett- und Lotteriewesen; Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

    Abteilungen 92, 93

     

    ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN

    Abschnitt S

     

    Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)

    Abteilung 94

     

    Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern, Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

    Abteilungen 95, 96

     

    Nicht aufgegliedert

     

     

    Private Käufe und Verkäufe von Grundstücken und Wohnungen

     


    (1)  

    t

    =

    Berichtszeitraum (Jahr oder Quartal).“

    (2)  Welt, Intra-EU, Extra-EU, Intra-Eurogebiet, Extra-Eurogebiet, Institutionen der EU.“


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