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Document L:2000:181:TOC
Official Journal of the European Communities, L 181, 20 July 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 181, 20. Juli 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 181, 20. Juli 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 181 43. Jahrgang 20. Juli 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 1569/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1570/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1489/1999 durchgeführte 48. Teilausschreibung | 3 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1571/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | 4 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1572/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | 6 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1573/2000 der Kommission vom 18. Juli 2000 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren | 8 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 1574/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Bedarfsvorausschätzung für die Azoren und Madeira für die Getreideerzeugnisse, die unter die Sonderregelung gemäß den Artikeln 2 bis 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1600/92 des Rates fallen | 14 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 1575/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft hinsichtlich der von 2001 an für die Datenübermittlung zu verwendenden Codierung | 16 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 1576/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel | 35 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 1577/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festsetzung des Umrechnungskurses für bestimmte direkte Beihilfen, für die der maßgebliche Tatbestand am 1. Juli 2000 eintritt | 37 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 1578/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft hinsichtlich der Festlegung des Ad-hoc-Moduls für das Jahr 2001 über Dauer und Struktur der Arbeitszeit | 39 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 1579/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1644/96 mit Durchführungsbestimmungen für die Gewährung der Beihilfe für bestimmte Körnerleguminosen | 42 | ||
Verordnung (EG) Nr. 1580/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2198/98 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 8050021 Tonnen | 43 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1581/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Juli 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Schweinefleisch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können | 45 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1582/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 über die Festsetzung des Umfangs für die im Juli 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2000 | 47 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1583/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Juli 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Slowenien genehmigt werden können | 49 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1584/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festsetzung der im vierten Vierteljahr 2000 gemäß dem Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Lettland, Litauen und Estland andererseits einführbaren Mengen an bestimmten Schweinefleischerzeugnissen | 51 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1585/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Juli 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können | 53 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1586/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 über das Ausmaß, in dem den im Juli 2000 eingereichten Anträgen auf Ausfuhrlizenzen für Erzeugnisse des Rindfleischsektors, denen bei der Einfuhr in ein Drittland eine besondere Behandlung zugute kommt, stattgegeben werden kann | 55 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1587/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle | 56 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1588/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Änderung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Zuckersektors in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren | 59 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1589/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Bestimmung des Prozentsatzes, zu dem den im Juli 2000 gestellten Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Rindfleisch aus der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien im Rahmen der Zollkontingente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1279/98 stattgegeben wird | 61 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1590/2000 der Kommission vom 19. Juli 2000 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Sirupe und einige andere Erzeugnisse des Zuckersektors in unverändertem Zustand | 63 | |||
* | Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG des Rates (Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie) | 65 | ||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2000/450/EC, EURATOM | ||||
* | Beschluß des Rates vom 10. Juli 2000 über die Ernennung eines österreichischen Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses | 75 | ||
2000/451/EC | ||||
* | Beschluß des Rates vom 10. Juli 2000 zur Ernennung von zwei britischen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen | 76 | ||
2000/452/EC | ||||
* | Beschluß des Rates vom 10. Juli 2000 über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau | 77 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |