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Document L:1980:090:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 90, 3. April 1980


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 90
23. Jahrgang
3. April 1980



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 827/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 828/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzungefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 829/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 830/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

7

  

Verordnung (EWG) Nr. 831/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 832/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

11

  

Verordnung (EWG) Nr. 833/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für Raps- und Rübsensamen

13

  

Verordnung (EWG) Nr. 834/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Änderung der Elemente für die Berechnung der Differenzbeträge für Raps- und Rübsensamen

15

  

Verordnung (EWG) Nr. 835/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Abschöpfungen bei der Einfuhr anderer Erzeugnisse des Olivenölsektors

18

  

Verordnung (EWG) Nr. 836/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Änderung der für Malz anzuwendenden Erstattungen bei der Ausfuhr

21

  

Verordnung (EWG) Nr. 837/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung des Betrages, um den die bei der Einfuhr von Reis aus der Arabischen Republik Ägypten in die Gemeinschaft anzuwendende Abschöpfung zu vermindern ist

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 838/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung des Betrages, um den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung auf Kleie mit Ursprung in Ägypten vermindert wird

25

  

Verordnung (EWG) Nr. 839/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung des Betrages, um den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung auf Kleie mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien vermindert wird

27

  

Verordnung (EWG) Nr. 840/80 der Kommission vom 28. März 1980 zur zeitweiligen Aussetzung der Interventionsankäufe von Rindfleisch in bestimmten Mitgliedstaaten

29

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 841/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1407/78 zur Festsetzung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr von in Frankreich hergestelltem Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs nach Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden sowie für die Einfuhr von in Frankreich hergestelltem Alkoholessig nach Belgien und Luxemburg

30

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 842/80 der Kommission vom 2. April 1980 über die Wiedereinführung des Zollsatzes für Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, andere als Wirkwaren, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Warenkategorie Nr. 84 (Kennziffer 0840), mit Ursprung in Philippinen, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2894/79 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

31

  

Verordnung (EWG) Nr. 843/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für Raps- und Rübsensamen

33

  

Verordnung (EWG) Nr. 844/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Änderung des Grundbetrags der Einfuhrabschöpfung für Sirup und andere Erzeugnisse des Zuckersektors

35

  

Verordnung (EWG) Nr. 845/80 der Kommission vom 2. April 1980 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

36

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

80/366/EWG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 26. März 1980 zur Verlängerung der fünften Entscheidung 76/538/EWG über die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in dritten Ländern

37

  

80/367/EWG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 26. März 1980 zur Änderung der fünften Entscheidung 76/539/EWG über die Gleichstellung von in dritten Ländern erzeugtem Saatgut

39

  

80/368/EWG:

 
 

*

Elfte Richtlinie 80/368/EWG des Rates vom 26. März 1980 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Ausschluß der französischen überseeischen Departements vom Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG

41

  

80/369/EWG:

 
 

*

Richtlinie 80/369/EWG des Rates vom 26. März 1980 zur Ermächtigung der Französischen Republik, die Bestimmungen der Richtlinien 72/464/EWG und 79/32/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in den französischen überseeischen Departements nicht anzuwenden

42

  

80/370/EWG:

 
 

*

Richtlinie 80/370/EWG des Rates vom 26. März 1980 zur Änderung der Richtlinie 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe

43

  

80/371/EWG:

 
 

*

Richtlinie 80/371/EWG des Rates vom 26. März 1980 zur Ermächtigung der Französischen Republik, von der Richtlinie 73/403/EWG zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählungen abzuweichen

44

  

80/372/EWG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 26. März 1980 über Fluorchlorkohlenwasserstoffe in der Umwelt

45

  

Kommission

  

80/373/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 31. März 1980 zur Verlängerung der Geltungsdauer des in der Entscheidung 79/589/EWG vorgesehenen Systems automatisch erteilter Genehmigungen von Ausfuhren von Rohöl und/oder Erdölerzeugnissen zwischen Italien und den anderen Mitgliedstaaten (Nur der italienische Text ist verbindlich)

46

  

80/374/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 31. März 1980 zur Verlängerung der Geltungsdauer des in der Entscheidung 79/126/EWG vorgesehenen Systems automatisch erteilter Genehmigungen von Ausfuhren von Rohöl und/oder Erdölerzeugnissen zwischen Frankreich und den anderen Mitgliedstaaten (Nur der französische Text ist verbindlich)

47




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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